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Holz

Ehem. Dauersiedlung auf einer kleinen Terrasse oberhalb der Gem. Unterbäch VS. 1299 im Holz. Im MA Siedlungskern eines im Rodungsgebiet gelegenen Allods der Frh. von Raron. 1299 19 Haushalte (80-90 Einw.), denen Werner von Raron den Sterbfall (usferte) erliess. Der in H. und in den umliegenden Fraktionen (Ta, Bifig, Rufine) ansässige, nachbarschaftlich-korporativ organisierte Personenverband (consortes et convicini) erwarb 1431 und 1434 von den infolge des Raronerhandels (1415-20) ökonomisch bedrängten Frh. von Raron alle Rechte über H. (Steuer- und Gerichtshoheit). 1435 garantierten die Käufer in einem Schutzbündnis die autonome Verwaltung dieser Hoheitsrechte durch die Gem. H. (communitas). Als sog. Freigericht jurisdictio libera mit eigenem Kastlan übte sie fortan innerhalb der 1434 genau umschriebenen Grenzen bis 1798 Hoch- und Niedergericht aus (Richtplatz und Galgen toponymisch belegt) und behauptete ihre Immunität vor der Gerichtsbarkeit des Fürstbf. von Sitten, später jener der Zenden (1441 und 1582 Bestätigung durch den Landrat bzw. den Fürstbischof). Die Bartholomäuskapelle wurde Anfang des 18. Jh. erbaut. Spätestens im 19. Jh. sank H. zur Filialsiedlung von Unterbäch ab und wurde fortan als Maiensäss landwirtschaftlich genutzt.

Quellen und Literatur

  • G. Zenhäusern, «Zur Gesch. des "Freigerichtes" H. (1441-1798)», in BWG 30, 1998, 213-284

Zitiervorschlag

Gregor Zenhäusern: "Holz", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.01.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008226/2008-01-08/, konsultiert am 29.03.2024.