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March

Bezirk im Kanton Schwyz, der das linke Ufer des oberen Zürichsees, Teile der Linthebene und das Wägital umfasst. Zu ihm zählen die Gemeinden Lachen, Altendorf, Galgenen, Vorderthal, Innerthal, Schübelbach, Tuggen, Wangen (SZ) und Reichenburg; Hauptort und Sitz der Bezirksbehörden ist Lachen. 1850 10'704 Einwohner; 1900 11'473; 1950 16'701; 2000 32'995; 2006 35'690.

Die Streufunde aus vorrömischer und gallorömischer Zeit reichen nicht aus, um eine dauerhafte Besiedlung der March in diesen Epochen nachzuweisen. Die im Itinerar des Geografen von Ravenna genannte Station Duebon Crino (oder auch Duchonnion) wird von der neueren Forschung mit Tuggen gleichgesetzt. Im Mittelalter reichte ein ausgedehnter See als Fortsetzung des oberen Zürichsees bis Niederurnen. Im 16. Jahrhundert war dieser "Tuggenersee" weitgehend verlandet, die Linthkorrektion ab dem frühen 19. Jahrhundert liess ihn völlig verschwinden.

Die Vitentradition (Kolumban und Gallus) überliefert für 610 eine in heidnischen Bräuchen verhaftete Bevölkerung, die Namensforschung weist für die Alemannisierung auf die zweite Hälfte des 7. Jahrhunderts hin, die erste Kirche von Tuggen mit drei reich ausgestatteten Adelsgräbern ist Ende des 7. Jahrhunderts entstanden. Während des Früh- und Hochmittelalters entwickelten sich in der March zahlreiche weltliche und geistliche Grundherrschaften – bezeugt sind Beata und ihre Sippe, das alemannische Herzogshaus, Wolfhart, die Klöster St. Gallen, Pfäfers, Rüti, Schänis und Einsiedeln sowie später die Herren von Alt-Rapperswil – und mehrere Ministerialengeschlechter. Nach der Erhebung der Rapperswiler, die ihren Sitz von Altendorf nach Rapperswil (SG) verlegt hatten, in den Grafenstand um 1230 gehörte die March zu ihrer Grafschaft. 1283 gelangte die March in den Besitz der Habsburger, im 14. Jahrhundert kamen beträchtliche Teile der Obermarch an die Grafen von Toggenburg.

Zwischen den divergierenden Interessen der auswärtigen Herren konnte sich die Landschaft eigenständig entfalten. Unabhängig von grundherrlichen Strukturen entstanden die ab 1323 zu fassende Landsgemeinde als oberste Behörde und das Gericht. Der 1424 erstmals erwähnte Landrat bestand aus 45 Mitgliedern; als höchste Landesbeamte traten ab dem Spätmittelalter Landammann, Statthalter, Säckelmeister, Landschreiber, Landweibel und Baumeister auf.

Die Schwyzer, die vom frühen 14. Jahrhundert an in verschiedenen Angelegenheiten in der March interveniert hatten, erlangten schrittweise die Landeshoheit. Die Landrechtsverträge mit Schwyz von 1386 und 1414 beliessen der March die innere Autonomie und boten Schutz gegen äussere Bedrohung. 1415 verlieh König Sigismund den Schwyzern den Blutbann über die March. Die Schwyzer sicherten sich damit den Zugang zur Route nach den Bündnerpässen, zur Kornstrasse nach Schwaben und zur Salzstrasse ins Tirol, zugleich aber auch die Ausgangsbasis für ihre auf das Toggenburg und Appenzell ausgerichtete Politik. Diese Zielsetzungen standen im Mittelpunkt des Konflikts um das Erbe des letzten Toggenburger Grafen, des Alten Zürichkriegs.

Im 15. und 16. Jahrhundert hatte Schwyz die alten Freiheiten der March beachtet. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts schränkte es diese Rechte mit einem absolutistischen Regierungsstil ein. Die March wandte sich deshalb von Schwyz ab und versuchte im Zweiten Villmergerkrieg 1712, sich unter zürcherischen Schirm zu stellen; der Vierte Landfrieden von Aarau vereitelte dieses Vorhaben. Schwyz gestand zunächst die alten Freiheiten wieder zu, nahm sie dann aber im 18. Jahrhundert nach und nach zurück, weshalb Teile der Märchler Bevölkerung die Helvetische Revolution begrüssten. Am 8. März 1798 erklärten sich die Landleute der March frei von Schwyz. In der Helvetik gehörte die March zum Kanton Linth. 1803 wurde sie als gleichberechtigter Bezirk wieder in den Kanton Schwyz eingegliedert. Als das innere Land Schwyz nach 1815 seine alten Vorrechte gegenüber den anderen Bezirken erneut geltend machte, schlossen sich diese 1831 unter der Führung der Märchler zum "Kanton Schwyz äusseres Land" zusammen. Der Halbkanton wurde 1833 von der Tagsatzung anerkannt. Nach der durch die militärische Intervention der Schwyzer Regierung in Küssnacht (SZ) ausgelösten Besetzung von Schwyz durch eidgenössische Truppen und der Schaffung einer Verfassung noch im gleichen Jahr wurde indessen die Wiedervereinigung des Kantons verfügt. Eine weitgehende Beruhigung trat erst mit der erneuten Revision der Kantonsverfassung von 1848 ein.

Der an der Urne gewählte, neunköpfige Bezirksrat bildet die Exekutive, in dessen Kompetenzbereich Aufgaben wie Sekundar- und Realschule, Regionalspital, Strassenwesen, Aufsicht über die fliessenden Gewässer usw. fallen. Die Bezirksgemeinde, die Versammlung der Stimmbürgerschaft, berät die Sachgeschäfte und überweist sie an die Urnenabstimmung, genehmigt die Rechnung und beschliesst das Budget. Der Bezirk besitzt eigene Steuerhoheit. Das Bezirksgericht fungiert als erste kantonale Gerichtsinstanz.

Die Industrialisierung der in den 1830er Jahren Not leidenden March begann ab 1834 mit dem Bau von Spinnereien und Webereien in der Obermarch durch die Gebrüder Honegger aus Rüti (ZH). Zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung trugen der Bau der Kantonsstrasse von der Zürcher zur Glarner Grenze (1840) und der Nordostbahn von Zürich nach Ziegelbrücke (1875) bei. 1973 wurde die Autobahn A3 von Zürich nach Sargans eröffnet. Mit ihr gerieten die Marchgemeinden in den Sog der Agglomeration Zürich, was sich auch in der starken Zunahme der Bevölkerung ausdrückte. Tiefe Steuersätze begünstigten im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts insbesondere die Ansiedlung von Betrieben und finanzkräftigen Privatpersonen.

Quellen und Literatur

  • R. Hegner, Gesch. der March unter schwyzer. Oberhoheit, 1953
  • J. Heim, Kleine Gesch. der March 1, 1968
  • Kdm SZ NF 2, 1989
  • Schwyz: Portrait eines Kantons, hg. von N. Flüeler, 1991
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Josef Wiget: "March", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.10.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007414/2009-10-27/, konsultiert am 29.03.2024.