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Thurgau

1460-1798 gemeine Herrschaft der sieben bzw. acht alten Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus und ab 1712 Bern, 1798-1803 Kanton der Helvetischen Republik, seit 1803 Kanton der Eidgenossenschaft. Alte Staatsbezeichnung bis 1798: Landgrafschaft. Amtssprache ist Deutsch, Hauptort Frauenfeld. Französisch Thurgovie, italienisch und rätoromanisch Turgovia.

Wappen des Kantons Thurgau
Wappen des Kantons Thurgau […]
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Thurgau mit den wichtigsten Ortschaften
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Thurgau mit den wichtigsten Ortschaften […]

Quellen aus dem 8. Jahrhundert verwenden die Bezeichnung Thurgau für ein Gebiet, das im Norden von Bodensee und Rhein, im Westen von der Reuss und im Süden und Osten durch eine Linie begrenzt war, die ungefähr vom Gotthard über den Glärnisch bis zum Hörnli und von dort über den Säntis bis zum Bodensee verlief. Im 9. Jahrhundert bezeichnete der Name Thurgau in etwa das Gebiet zwischen Winterthur, Toggenburg, Alpstein, Bodensee und Rhein, während die westlich von Winterthur gelegenen Gebiete jetzt offenbar dem Zürichgau zugeordnet wurden. Ab ca. 820 gelangte die später so genannte Alte Landschaft an die Fürstabtei St. Gallen. Zürich übernahm 1424 die Grafschaft Kyburg, 1434 die Herrschaft Andelfingen und 1464 durch Kauf Stammheim. 1460 hatte der von der Thur durchflossene Thurgau praktisch seine heutige Ausdehnung, von Horn bis Paradies am Rhein und vom Hörnli zum Bodensee. Seit 2011 ist er in die fünf Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden gegliedert.

Struktur der Bodennutzung im Kanton Thurgau

Fläche (2006)990,9 km2 
Wald / bestockte Fläche212,9 km221,5%
Landwirtschaftliche Nutzfläche527,4 km253,2%
Siedlungsfläche110,9 km211,2%
Unproduktive Fläche139,7 km214,1%
 Struktur der Bodennutzung im Kanton Thurgau -  Arealstatistik der Schweiz

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Thurgau

Jahr 18501880a1900195019702000
Einwohner 88 90899 231113 221149 738182 835228 875
Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz3,7%3,5%3,4%3,2%2,9%3,1%
Sprache       
Deutsch  99 026110 845144 309156 233202 521
Italienisch  2371 8674 01719 2686 317
Französisch  205332820824948
Rätoromanisch  3377268407287
Andere  511003246 10318 802
Religion, Konfession       
Protestantisch 66 98471 82177 21097 515100 638103 095
Katholischb 21 92127 12335 82451 24579 63381 541
Christkatholisch    310135126
Andere 36081876682 42944 113
davon jüdischen Glaubens 312011316911488
davon islamischen Glaubens     70013 584
davon ohne Zugehörigkeitc     61016 457
Nationalität       
Schweizer 87 00692 12098 183139 990148 792183 942
Ausländer 1 9027 11115 0389 74834 04344 933
Jahr  19051939196519952005
Beschäftigte im Kanton1. Sektor 31 49534 81912 14712 109d9 762
 2. Sektor 32 21231 51851 17342 34137 604
 3. Sektor 9 15312 29119 71249 67658 762
Jahr  19651975198519952005
Anteil am schweiz. Volkseinkommen 2,7%2,6%2,6%2,7%2,6%

a Einwohner, Nationalität: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion: ortsanwesende Bevölkerung

b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch

c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig

d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählung 1996

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Thurgau -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik

Das Territorium von der Urgeschichte bis ins Hochmittelalter

Urgeschichte und römische Zeit

Alt- und Mittelsteinzeit

Die wenigen Spuren frühester menschlicher Anwesenheit fanden sich in Form kleinster Silexartefakte auf der Insel Werd bei Eschenz und im Seebachtal, nahe an der Grenze zum Zürcher Weinland. Sie reichen in die ausgehende Altsteinzeit (13000-11000 vor heute) am Ende der letzten Eiszeit zurück und stammen von Wildbeutergruppen. Aus der Mittelsteinzeit (9000-5500 v.Chr.) wurden bis anhin rund 20 Lagerplätze um die drei Seen im Seebachtal, in der Region Diessenhofen und im Raum Kreuzlingen entdeckt. Die mesolithischen Jägernomaden scheinen bewusst die Uferzonen von Gewässern aufgesucht zu haben. So liegen sämtliche Fundstellen am Boden- und Untersee im Bereich der 400-m-Höhenlinie, die dem damaligen Seespiegelstand entspricht. Im Fall der Seebachtalseen liegen sie rund 5 m über den heutigen Pegeln.

Neolithikum

Die ältesten Belege für sesshafte Bauernkulturen aus dem 5. Jahrtausend v.Chr. stammen ebenfalls aus dem Seebachtal. Pollenanalytische Untersuchungen ergaben, dass schon kurz nach Beginn des Jahrtausends in der näheren Umgebung des Nussbaumersees Ackerbau betrieben wurde. Die ältesten Keramikfunde, die mit Siedlungstätigkeit in Verbindung gebracht werden können, sind Becherfragmente der späten Rössener Kultur (4500-4300 v.Chr.) oder aus wenig späterer Zeit von der Höhensiedlung Sonnenberg bei Stettfurt im Lauchetal.

Nach 3850 v.Chr. setzte die Besiedlung an den Ufern des Bodensees und der Kleinseen und Moore im Hinterland ein. Zu den ältesten bis anhin bekannten Feuchtbodensiedlungen im Kanton zählen Eschenz-Orkopf, Eschenz-Werd, Steckborn-Turgi und Nussbaumersee-Inseli. Über 50 Fundplätze sind nachgewiesen, die kleinere und grössere Fundensembles oder gar mehrphasige Dörfer erbracht haben, wobei sie mehrheitlich der jungneolithischen Pfyner Kultur (3850-3550 v.Chr.) angehören. Zu den wichtigsten neben Eschenz-Werd und den beiden Steckborner Stationen Turgi und Schanz zählen die Moorsiedlungen Niederwil und Pfyn-Breitenloo, Letztere namengebend für die Pfyner Kultur. Ein ganz besonderer Stellenwert kommt der nur kurz existierenden Siedlung Arbon-Bleiche 3 zu, die mit Dendrodaten zwischen 3384 und 3370 v.Chr. in die Siedlungslücke zwischen Pfyner und Horgener Kultur (3300-2700 v.Chr.) fällt. Zu Siedlungen der Schnurkeramikkultur, die ab 2700 v.Chr. unvermittelt in der Nordostschweiz in Erscheinung tritt, zählen Eschenz-Werd, Eschenz-Seeäcker, Steckborn-Turgi und die Höhensiedlung Thurberg bei Weinfelden.

Aus der Spätphase des Endneolithikums (2750-2200 v.Chr.) sind weder Siedlungen noch Einzelfunde bekannt, ausser man will den bekannten Goldbecher von Eschenz mit der Glockenbecherkultur in Verbindung bringen. Dass mit den bereits erwähnten Höhensiedlungen auf dem Sonnenberg und dem Thurberg bei Weinfelden nur zwei neolithische Landsiedlungen nachgewiesen sind, dürfte den tatsächlichen Siedlungsverhältnissen nicht entsprechen, sondern forschungsgeschichtlich bedingt sein. Die Kartierung von Einzelfunden vermittelt ein ausgeglicheneres Bild.

Bronzezeit und Eisenzeit

Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Thurgau (A)
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Thurgau (A) […]

Aus dem Beginn der Bronzezeit (2200-1800 v.Chr.) sind im Thurgau nur wenige Einzelfunde und keine Siedlungsstellen bekannt. Um 1800 v.Chr. setzte sehr wahrscheinlich eine klimatisch bedingte Wiederbesiedlung der Seeufer ein. Aus der späten Frühbronzezeit (1800-1550 v.Chr.) liegen mit Arbon-Bleiche 2, Eschenz-Orkopf und Nussbaumersee-Inseli/Horn drei solche Siedlungen vor. Massive Klimaverschlechterungen am Ende der Frühbronzezeit führten zu einer Verlagerung der Siedlungen von den Seeufern ins Hinterland, sodass aus der Mittelbronzezeit (1550-1350 v.Chr.) keine Ufersiedlungen mehr bekannt sind. Gleichzeitig scheinen diese Jahrhunderte eine unruhige Epoche dargestellt zu haben, was die befestigte Höhensiedlung Toos-Waldi bei Schönholzerswilen nahelegt. Neben Toos-Waldi sind mittelbronzezeitliche Landsiedlungen unter anderem auf Wäldi-Hohenrain, auf dem Thurberg bei Weinfelden und auf dem Nordabhang des Seerückens bei Kreuzlingen nachgewiesen.

Aufgrund der Fundsituation muss der Thurgau während der Spätbronzezeit (1350-800 v.Chr.) praktisch flächendeckend besiedelt gewesen sein, wobei die grosse Zahl der Wehranlagen auffällt. Günstige klimatische Verhältnisse führten in der mittleren und späten Spätbronzezeit zu niedrigen Wasserständen und damit zu einer Wiederbesiedlung der Seeufer. Zu den wichtigsten Ufersiedlungen zählen Eschenz-Werd und Uerschhausen-Horn am Nussbaumersee. Die archäologischen Untersuchungen von 1985-1991 ergaben, dass die Siedlung auf dem Horn mit wohl über 100 Häusern lediglich während eines halben Jahrhunderts bestand. Ansteigende Wasserstände scheinen gegen Ende des 9. Jahrhunderts v.Chr. zur Aufgabe des Dorfs gezwungen zu haben.

Latènezeitlicher Viertelstater vom Typ Horgen-Unterentfelden aus dem Gräberfeld von Frauenfeld-Langdorf, erste Hälfte 2. Jahrhundert v.Chr. (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld).
Latènezeitlicher Viertelstater vom Typ Horgen-Unterentfelden aus dem Gräberfeld von Frauenfeld-Langdorf, erste Hälfte 2. Jahrhundert v.Chr. (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld). […]

Mit dem Ende der Spätbronzezeit um 800 v.Chr. verschlechtert sich die archäologische Quellenlage augenfällig. Die wenigen Siedlungshinweise aus der Hallstattzeit (800-450 v.Chr.) legen nahe, dass nach dem Auflassen der Ufersiedlungen teils frühere Siedlungsplätze in erhöhten Lagen wieder aufgesucht wurden. Dies trifft etwa auf die Station Wäldi-Hohenrain auf dem Seerücken zu. Einen Sonderfall stellt die Siedlung am Rande einer ehemaligen Bucht auf dem Uerschhauser Horn dar, die zwischen 663 und 635 v.Chr. neben dem spätbronzezeitlichen Dorf neu errichtet wurde. Dies dürfte auf allmählich wieder günstiger werdende Klimaverhältnisse und dadurch sinkende Seespiegel gegen Ende des 8. Jahrhunderts zurückzuführen sein. Während aus der mittleren und späten Spätbronzezeit bis heute auf Kantonsgebiet keine Gräberfunde vorliegen, sind aus der Hallstattzeit eine grössere Zahl von Grabhügelbestattungen bekannt. Zu den wichtigen zählen die Nekropolen Kreuzlingen-Gaissberg, Ermatingen-Wolfsberg, Salenstein-Eichholz und Neunforn-Münchhof.

Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Thurgau (B)
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Thurgau (B)

Wie schon für die Hallstattzeit sind auch für die Latènezeit (450-15 v.Chr.) die Kenntnisse über die Siedlungsverhältnisse schlecht. Erst in den letzten Jahrzehnten wurden mehrere Siedlungsbefunde im Raum Kreuzlingen dokumentiert. Aus der frühen und mittleren Latènezeit sind einige, teils reich ausgestattete Körperbestattungen in Flachgräbern erhalten, so aus Frauenfeld-Langdorf, Aadorf-Tobelacker und Basadingen-Dickihof. Aus dem Gräberfeld Frauenfeld stammt der älteste keltische Münzfund auf Kantonsgebiet, ein nach griechischem Vorbild geprägter Viertelstater aus Gold. Das vollständige Fehlen von Gräbern in der Spätphase der Latènezeit dürfte weniger mit veränderten Siedlungsverhältnissen als vielmehr mit einem Wechsel in den Bestattungssitten zusammenhängen.

Römerzeit

Das Gebiet um den Bodensee wird ab dem 1. Jahrhundert v.Chr. in schriftlichen Quellen genannt, so in den Geografiewerken von Strabon und Klaudios Ptolemaios, im Itinerarium Antonini, in der Tabula Peutingeriana und in der Notitia Dignitatum. Sie nennen für den heutigen Thurgau die Siedlungen Tasgetium (Eschenz), Ad Fines (Pfyn) und Arbor Felix (Arbon). Als einziger thurgauischer Ort wird Arbon auch im Geschichtswerk des spätrömischen Historikers Ammianus Marcellinus aus dem 4. Jahrhundert n.Chr. erwähnt. Die ebenfalls spätantike Notitia Dignitatum verweist auf eine in Arbon stationierte Kohorte von Soldaten aus Pannonien (Donauraum) unter dem Kommando eines Tribuns. Frühere Quellen betreffen die Topografie der Gegend, so die von Strabon genannte im Bodensee liegende Insel, vielleicht die Insel Werd oder die Reichenau. Bei den meisten Schriftzeugnissen aus römischer Zeit handelt es sich aber um Kleininschriften auf Holz, vor allem Wachstafeln und Fässern, von denen die wichtigsten aus Eschenz stammen. Wenige Steininschriften sind aus Eschenz sowie Homburg bekannt.

Das Gebiet des Thurgaus spielte bei der Expansion des römischen Reichs im 1. Jahrhundert n.Chr. und als Grenzregion ab ca. 250 n.Chr. eine gewisse Rolle. Auch die Provinzgrenze zwischen Gallien und Rätien, später Germanien und Rätien, lief durch den Thurgau; der Ortsname Ad Fines (Pfyn) deutet auf diese Provinzgrenze hin. Die durch das Thurtal verlaufende Strassenverbindung Vindonissa (Windisch)-Vitodurum (Winterthur)-Ad Fines-Arbor-Felix-Brigantium (Bregenz) war wohl hauptsächlich in der Spätantike nach dem Verlust der Gebiete nördlich des Rheins wichtig. Ihre Bedeutung wird durch die Angaben Ammianus Marcellinus' (XV, 4, 1-2) unterstrichen. Besonders gut erforscht sind die Abschnitte Winterthur-Frauenfeld (mit einer Holzbrücke über die Murg) und Frauenfeld-Felben. Der Verlauf der römischen Strasse von Pfyn Richtung Osten muss aufgrund der Fundverteilung am nördlichen Ufer der Thur gesucht werden; sie konnte archäologisch bis nach Arbon allerdings nirgends gefasst werden. Auch zwischen Arbon und Bregenz sind bisher keine Strassenabschnitte entdeckt worden. Neben dieser Ost-West-Verbindung gibt es Hinweise auf Nebenstrassen. Diese sind belegt durch Brückenbauten, die in Eschenz (82/83 n.Chr.) und Bussnang (ca. 124 n.Chr.) zum Vorschein gekommen sind. Beiden Brücken können bis heute keine gesicherten Strassenverläufe zugeordnet werden. Wahrscheinlich gehörte das Gebiet des Thurgaus mit Ausnahme der Teile ganz im Westen in der Kaiserzeit zur Provinz Rätien; dies ist für Tasgetium durch Ptolemaios überliefert.

Reste der römischen Thurbrücke bei Bussnang, 124 n.Chr. (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld).
Reste der römischen Thurbrücke bei Bussnang, 124 n.Chr. (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld). […]

Hinweise für die Stationierung von römischen Truppen im frühesten 1. Jahrhundert n.Chr. stammen aus Eschenz wie auch die ältesten römischen Kleinfunde und Bauhölzer (um Christi Geburt). Eine Brandbestattung eines Manns in Lommis enthielt ein römisches Schwert (gladius). Solche Waffenbestattungen werden gerne Veteranen zugeschrieben, die nach 25 Jahren Dienst ihre "Dienstwaffe" behalten durften. Die Einrichtung des Legionslagers Vindonissa dürfte sich also bis weit in die Ostschweiz hinein ausgewirkt haben. Mit der Eroberung weiter Gebiete nördlich des Rheins, den agri decumates (Dekumatland), ab etwa 70 n.Chr. rückte der Thurgau ins Hinterland zweier Provinzen und erlebte wohl für mehr als 100 Jahre eher ruhige Zeiten. Ab dem zweiten Viertel des 3. Jahrhunderts n.Chr. warfen Bürgerkriege und innere Zwistigkeiten, wirtschaftliche Probleme und Kämpfe am Limes ihre Schatten auf die rückwärtigen Gebiete. So wurde das rund 200 Jahre zuvor eroberte Gebiet zwischen Oberrhein und Neckar aufgegeben, und auch im Thurgau entstanden ab etwa 250 n.Chr. Befestigungen auf leicht zu verteidigenden Höhenzügen, sogenannte Höhensiedlungen wie Toos-Waldi bei Schönholzerswilen und Thurberg bei Weinfelden.

Am Ende des 3. Jahrhunderts n.Chr. änderte sich wohl auch das Siedlungsbild stark. Der vicus Tasgetium, der während rund 300 Jahren bestanden hatte, wurde aufgegeben und westlich davon das Kastell Stein am Rhein errichtet. Die mächtigen Festungsbauten (Kastelle) von Pfyn, Konstanz und Arbon zeigen die verteidigungspolitische Bedeutung, die Rhein und Bodensee im 4. Jahrhundert n.Chr. wieder erhielten. Auch einige Wachttürme aus dieser Zeit sind für den Thurgau nachgewiesen, so im Schaarenwald (Gemeinde Schlatt), beim Unterhof Diessenhofen, vielleicht auch auf dem Burstel bei Rheinklingen, in Wagenhausen und auf dem Mörderbuck bei Diessenhofen. Keine dieser Anlagen ist ausreichend ausgegraben. Diese kleineren und grösseren Landbefestigungen wurden durch Flottenverbände verstärkt; so bezeugt die Notitia Dignitatum einen in Bregenz stationierten Flottenkommandanten.

Unter den zivilen Siedlungen ist Eschenz als vicus – eine Klein- oder Kleinststadt mit zentralörtlicher Funktion – inschriftlich belegt. Für Pfyn und Arbon werden solche vici postuliert, es fehlen dafür aber historische und archäologische Nachweise. Auf Gutshöfe (villae rusticae) weisen im Thurgau meist nur Funde hin; nur einer, die villa von Stutheien bei Hüttwilen, ist grossflächig ausgegraben worden. Von anderen (Boltshausen bei Märstetten, Talbach und Oberkirch bei Frauenfeld, Sitterdorf) sind Bauten oder Baureste bekannt.

Lavezgefäss aus dem spätrömischen Gräberfeld Adelberg bei Pfyn, Mitte 4. Jahrhundert (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld).
Lavezgefäss aus dem spätrömischen Gräberfeld Adelberg bei Pfyn, Mitte 4. Jahrhundert (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld).

Gute archäologische Belege für einheimisches Handwerk gibt es zurzeit für das Töpfergewerbe, doch sind auch Eisen- und Lederverarbeitung, das Drechslerhandwerk und die Geweihschnitzerei nachgewiesen. Neue Techniken und Materialien kamen auf, so der Steinbau mit Mörtel sowie die Baukeramik für Dächer und Badeanlagen. Als Werkstoff setzte sich auch Glas durch – vorher ein sehr kostbares, seltenes Material. Als ein besonders für die Ostschweiz und den Alpenraum typisches Material kam Speckstein (Lavez) in Gebrauch, der auf der Drehbank zu Gefässen verarbeitet wurde.

Hinweise auf die Geldwirtschaft geben Schatz- und Einzelfunde, wie der Fund von Widenhub an der Kantonsgrenze zwischen St. Gallen und Thurgau (Gemeinde Hauptwil-Gottshaus bzw. Waldkirch), bei dem 1831 über 6000 Silbermünzen (Denare und sogenannte Antoniniane aus dem 1. Jahrhundert v.Chr. bis zum 3. Jahrhundert n.Chr.) zum Vorschein kamen. Zeugnisse für das religiöse Leben in römischer Zeit sind im Thurgau selten. Zu erwähnen ist ein vermutetes Höhenheiligtum beim sogenannten Heidenhaus in der Gemeinde Homburg. Aus Eschenz stammen zwei Inschriften an die Götter Rhenus (Howald-Meyer, 371) bzw. Fortuna (Walser, 198) sowie eine als Stifterfigur angesprochene Holzstatue aus der Zeit um Christi Geburt.

Die Schriftquellen überliefern für das heutige Kantonsgebiet nur einzelne Personen namentlich. Auch römische Grabfunde sind im Thurgau kaum zum Vorschein gekommen. Neben dem Grab von Lommis sind bescheidenere Brandbestattungen aus Eschenz, Hüttwilen und Pfyn überliefert; in allen Fällen dürfte es sich um Grabstätten der bekannten Siedlungen gehandelt haben. Aus der spätrömischen Zeit ist im Thurgau bis heute nur ein kleiner Friedhof mit Körperbestattungen auf dem Adelberg bei Pfyn gut dokumentiert. Die wenigen Gräber aus römischer Zeit werden ergänzt durch Säuglingsbestattungen in den Siedlungen selbst, zum Beispiel im vicus von Eschenz.

Die Verteilung der römischen Funde im Thurgau zeigt zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine von West nach Ost abnehmende Dichte. Sie entspricht in erster Linie der unterschiedlichen Intensität der archäologischen Erforschung sowie der Bautätigkeit. Doch spiegelt sie auch die Bevorzugung der für Ackerbau geeigneten Gebiete.

Früh- und Hochmittelalter

Spätantike – Merowingerzeit

Durchbrochene Gürtelschnalle aus einem Frauengrab von Arbon-Bergli, um 600 (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld).
Durchbrochene Gürtelschnalle aus einem Frauengrab von Arbon-Bergli, um 600 (Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Frauenfeld). […]

Ab dem letzten Drittel des 3. Jahrhunderts bildete der Oberrhein die römische Reichsgrenze. Versuche alemannischer Verbände, sich im linksrheinischen Gebiet militärisch festzusetzen, wurden im 4. Jahrhundert noch abgewehrt. Jedoch ist schon bald mit einer (römisch kontrollierten) Ansiedlung von Alemannen auch links des Rheins zu rechnen. Nach dem Ende des Weströmischen Reichs 476 kam der Thurgau nacheinander unter die Oberhoheit der Burgunder, der Ostgoten und der Franken. Die christlich geprägten Eliten dieser germanischen Reiche erleichterten es der romanischen Restbevölkerung in den Kastellorten, ihrerseits am christlichen Kult festzuhalten. So traf Gallus in Arbon noch im 7. Jahrhundert auf eine intakte christliche Gemeinde mit Priester und Diakon. Der Kastellkommandant trug den spätrömischen Titel tribunus (Wetti, Vita Sancti Galli, 35). Ab 536/537 war die Ostschweiz Teil des Frankenreichs. Bei der Reichsteilung von 561 fielen Alemannien und Churrätien und damit auch der Thurgau dem austrasischen Teilreich zu. Diese Orientierung nach Osten blieb in den diversen Reichsteilungen der Merowinger und Karolinger die Regel. Nur 596-610 war auch die Ostschweiz Teil des burgundischen Teilreichs. Danach gerieten die bei dieser Gelegenheit erstmals genannten "Thurgauer" wieder unter austrasische Oberhoheit. Unter König Dagobert I. als Gesamtreichsherrscher (629-638/639) wurden die kirchlichen Verhältnisse im Raum neu geordnet, die Grenzen des Bistums Konstanz gezogen und als dessen Grundausstattung das bis zum Seerücken reichende Hinterland von Konstanz als Bischofshöri ausgeschieden. Ab dem 7. Jahrhundert war der Thurgau ein umfangreiches Comitat zwischen Reuss, Aare, Rhein und Bodensee und umschloss mit eher unscharfen inneren Grenzen kleinere Einheiten wie den noch stark rätisch geprägten Arbongau oder den Zürichgau. Er war ein Kerngebiet der bis 746 als königliche Amtsträger operierenden alemannischen Herzöge.

Karolingerzeit

Die karolingischen Herrscher kontrollierten das Gebiet direkt durch ihre Grafen, die teils überregional, teils auf den Thurgau beschränkt operierten. Die geografische Streuung der Besitzurkunden des Klosters St. Gallen (8.-10. Jh.) zeigt starke regionale Verdichtungen im Hinterthurgau, im mittleren Thurgau zwischen Thur und Nollen, im Oberthurgau vor allem im Aachtal und am Bodensee westlich von Romanshorn, während über das untere Thurtal sowie das Unterseeufer als Besitzlandschaft des Klosters Reichenau sowie über den zentralen Seerücken und Bischofszell mit seinem Hinterland als Zentren bischöflichen Grundbesitzes überlieferungsmässig wenig bekannt ist. Als regionale Zentren erweisen sich die sogenannten Actum-Orte, Gerichtsorte, in denen, oft in Anwesenheit des Gaugrafen oder seines Vertreters, Geschäfte getätigt wurden: Langdorf bei Frauenfeld, Sulgen, Aawangen, Wertbühl und Neunforn, in denen kein sankt-gallischer Besitz nachweisbar ist. Unter den sankt-gallischen Besitzorten, die zugleich Actum-Orte waren, ragen Aadorf, Amriswil, Bussnang, Leutmerken, Lommis, Romanshorn und Sitterdorf durch mehrfache Nennung heraus.

Urkundliche Erwähnungen und archäologische Befunde lassen für das 9. Jahrhundert schon auf ein relativ dichtes Netz von Kirchen schliessen: In Aadorf machte das Grafengeschlecht der Uldariche (Gerolde) 886 die Kirche St. Alexander zur familiären Grablege und zu einem kurzlebigen Zentrum einer geistlichen Gemeinschaft. In Pfyn und Arbon befinden sich im Kastellbereich Kirchen. In Arbon liegt die älteste Martinskirche direkt über der spätrömischen Badeanlage, die früheste Bauphase der Kirche ist allerdings bis heute nicht datiert. Die Quellen erlauben vorsichtige Aussagen zur Sozialstruktur: Das Land wurde von Hörigen (der Kirchen und Klöster), von Zinsbauern und freien Grundbesitzern bestellt. Unter den Letzteren profilierten sich Kriegsdienste leistende königliche Gefolgsleute durch ihren Besitz an Edelmetall, Waffen und Pferdeherden und durch ein eigenes Gesinde als regionale Oberschicht.

Ottonisch-frühsalische Zeit (911-1098)

Als eine Folge des Dynastiewechsels von 911 gelang die Wiederbelebung des Herzogtums, das 919 in der Schlacht von Winterthur erfolgreich die Ansprüche König Rudolfs II. von Hochburgund auf die linksrheinische Alemannia durchkreuzte. Der Thurgau blieb damit definitiv Teil des ostfränkischen bzw. "deutschen" Reichs, reduzierte sich aber jetzt auf das Gebiet zwischen Tösstal und Alpstein einerseits und Bodensee-, Untersee- und Rheinufer andererseits. Die Herzöge, deren Hausgut im Hegau, in der Gegend um Stammheim und in Zürich lag, konnten, wie offenbar Herzog Burchard III. 958, den Thurgau direkt verwalten oder ihn, was die Regel war, an Grafen aus rivalisierenden Adelssippen verleihen, so etwa an die Zähringer, die gegen Ende des 11. Jahrhunderts auch nach dem Herzogsamt strebten. Auf dem Höhepunkt des Investiturstreits erhielten die papsttreuen Zähringer im Vergleich von 1098 die Stadt Zürich und den Herzogstitel, verzichteten aber im Gegenzug auf das schwäbische Herzogtum (mit dem Thurgau) zugunsten der kaisertreuen Staufer.

Spätsalisch-staufische Zeit (1098-1264)

Ab 1094 sind die Grafen von Dillingen-Kyburg als Grafen im Thurgau und gleichzeitig als örtliche Besitzer bedeutender Güter belegt. Graf Hartmann III. von Kyburg hatte bereits 1178 das schon im Frühmittelalter bezeugte Diessenhofen in den Rang einer Stadt erhoben. Mit Burg und Vogtei dieser Stadt belehnten die Kyburger spätestens 1245 die Truchsessen von Diessenhofen, Repräsentanten des aufstrebenden Ministerialadels. Auf reichenauischem Territorium entstand Ende der 1220er Jahre eine Burganlage als Keimzelle des 1286 erstmals als Stadt erwähnten Frauenfeld. Aber schon ab 1246 bezeichneten sich mehrere Ritter aus dem Umfeld der Kyburger als "de Vrowinvelt" in verschiedenen Schreibvarianten. 1264, nach dem Tod von Graf Hartmann IV., erbte Graf Rudolf IV. von Habsburg, der spätere König Rudolf I., auch die kyburgischen Rechte in der Grafschaft Thurgau.

Zahlreiche Klöster und Stifte wurden in dieser Epoche gegründet oder erneuert: 1119 machte der Bischof von Konstanz das vom lokalen Adligen Tuto als Filiale von Allerheiligen in Schaffhausen 1083 gegründet Klösterchen Wagenhausen zu einer selbstständigen Abtei. Die 1155 erstmals erwähnte Propstei in Bischofszell, das dem heiligen Pelagius geweihte Kanonikerstift, geht vermutlich auf eine Gründung der Konstanzer Bischöfe im 9. Jahrhundert zurück. Der befestigte bischöfliche Vorposten verkörperte die andauernde Rivalität zwischen Konstanz und St. Gallen um Macht und Einfluss im Thurgau. Die Ursprünge eines 1125 erstmals erwähnten Frauenklosters in Münsterlingen dürften ebenfalls im Frühmittelalter liegen. Die 1125 als bischöfliches Eigenkloster gegründete Augustinerabtei Kreuzlingen entwickelte sich unter dem Schutz der schwäbischen Herzöge früh zu einem der reichsten unter den thurgauischen Klöstern. Im Hinterthurgau gründete Bischof Ulrich II. kurz vor 1138 das Benediktinerkloster Fischingen. 1150 richteten die Truchsessen von Ittingen in ihrer Burg ein kleines Augustinerchorherrenstift ein, und ein Zweig der Grafen von Toggenburg gründete 1226 die Johanniterkomturei Tobel. Zwischen 1242 und 1245 organisierte sich ein bis dahin unsteter Beginenkonvent in Sankt Katharinental als Dominikanerinnen-Priorat und wurde reich mit Gütern ausgestattet. Albertus Magnus weihte zwischen 1267 und 1269 die Altäre der im Bau stehenden Klosterkirche. 1249 bzw. 1253/1254 gründeten die Zisterzienser in Tänikon sowie in Feldbach bei Steckborn Frauenklöster, und 1253 entstand das Klarissenkloster Paradies. Mit diesen Gründungen setzt auch die im frühen 10. Jahrhundert abgebrochene schriftliche Überlieferung aus dem Raum selbst wieder ein. Sie erlaubt Rückschlüsse auf den in dieser Zeit beginnenden Burgenbau und auf die Verflechtung und Funktion des lokalen Adels, aus dem die Freiherrengeschlechter von Güttingen und von Bussnang herausragen, die Bischöfe von Konstanz und Chur sowie St. Galler Äbte hervorbrachten.

Wandmalereien an der Ostwand des Chors der Kapelle Degenau, letztes Drittel 12. Jahrhundert (Fotografie Karl Fülscher, Stammheim).
Wandmalereien an der Ostwand des Chors der Kapelle Degenau, letztes Drittel 12. Jahrhundert (Fotografie Karl Fülscher, Stammheim). […]

Die spärlichen Hinweise auf Handel und Verkehr belegen die Bedeutung der Schifffahrt auf Untersee und Rhein. Auf das frühere Mittelalter dürfte die über Berg, Sulgen und Bischofszell führende Verbindung von Konstanz nach St. Gallen zurückgehen, die noch in einer Urkunde von 1401 Bischofweg genannt wurde.

Spätmittelalter bis 18. Jahrhundert

Der habsburgische Thurgau (1264-1460)

Nach seinem Sieg gegen König Ottokar von Böhmen (✝︎1278) im Kampf um die Herrschaft in Österreich erreichte Graf Rudolf IV. von Habsburg am Reichstag zu Augsburg 1282, dass seine Söhne Albrecht und Rudolf gemeinsam mit den wiedereroberten Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark belehnt wurden. Damit verlagerten sich deren Interessen nach Österreich. Die freiherrlichen Vizelandgrafen übernahmen das Landgericht, während die Hofmeister von Frauenfeld die Landvogtei verwalteten. Das Landgericht tagte weiterhin öffentlich bei Hafnern (Oberwinterthur), bei der Laube (Kurzdorf), bei Eschlikon und später fast ausschliesslich in Winterthur.

Im 14. Jahrhundert war die habsburgische Herrschaft unbestritten. Der Thurgau blieb von inneren Kämpfen verschont, unter anderem weil es keine mächtigen Städte gab, die sich durch ihr Wachsen in Konflikte mit der Landesherrschaft hätten verwickeln können. Immerhin stieg Frauenfeld unter der habsburgischen Herrschaft bis Ende des 14. Jahrhunderts zu einem Verwaltungszentrum auf. Auch vertrug sich der lokale Adel trotz des Drucks zur Territorialisierung mit der habsburgischen Herrschaft, da er in ihr gegenüber der ländlichen Bevölkerung einen besonderen Rückhalt hatte. In den Schlachten bei Morgarten 1315, Sempach 1386 und Näfels 1388 verzeichneten der thurgauische Adel und seine Zuzüger aus den Städten Frauenfeld und Diessenhofen einen grossen Aderlass. Bedeutender noch waren die Verluste, welche der Adel in den Appenzeller Kriegen 1401-1429 erlitt. Nach der Wiederherstellung des Friedens traten der Adel, die Herrschaft Österreich und die Prälaten wieder in die vorherigen Herrschaftsstellungen. Doch der Adel erholte sich nicht mehr, viele Geschlechter wanderten aus oder erloschen.

Am Konzil von Konstanz zog König Sigismund 1415 den Thurgau, der sich im Besitz des Herzogs Friedrich IV. von Habsburg befand, für das Reich ein, weil der Herzog dem Gegenpapst Johannes XXIII. zur Flucht verholfen hatte. Am 20. Oktober 1417 verschrieb Sigismund das Landgericht, den Wildbann und die Vogtei Frauenfeld, ein vom Landgericht ausgenommener Verwaltungsbezirk, der aus einer Reihe reichenauischer Dinghöfe, dem Kloster Ittingen, landgräflichen Befugnissen und kyburgisch-habsburgischen Eigengütern bestand, gegen die Pfandsumme von 3100 Gulden an die Reichsstadt Konstanz. 1425 gebot er der Stadt die Rückgabe des Landgerichts, dieses blieb jedoch in deren Pfandbesitz. Die Vogtei Frauenfeld erhielten die habsburgisch-österreichischen Herzöge zurück.

Der Thurgau wird eidgenössisch (1460-1499)

Belagerung von Diessenhofen durch eidgenössische Truppen, 1460. Illustration aus der Chronik von Gerold Edlibach, nach 1485 (Zentralbibliothek Zürich, Ms. A 75, S. 228).
Belagerung von Diessenhofen durch eidgenössische Truppen, 1460. Illustration aus der Chronik von Gerold Edlibach, nach 1485 (Zentralbibliothek Zürich, Ms. A 75, S. 228). […]

Im Alten Zürichkrieg 1436-1450 kamen die Eidgenossen ein erstes, während des Plappartkriegs 1458 ein zweites Mal in kriegerischer Absicht in den Thurgau. Die Freischaren zogen vor Weinfelden, das je zur Hälfte der Stadt Konstanz und dessen Bürger Bertold Vogt als österreichisches Lehen gehörte. Durch die Vermittlung des Bischofs von Konstanz liessen sich die Eidgenossen für die Verschonung des Fleckens grosszügig entschädigen. Da die eidgenössischen Orte den Rhein als Grenze anstrebten, liessen sie sich 1460 von Papst Pius II., der die Eidgenossen wegen eines Konflikts mit Herzog Sigismund im Südtirol vom 50-jährigen Frieden von 1412 entband, zu einem Feldzug in den Thurgau ermuntern. Die Eidgenossen zogen die österreichischen Rechte und Güter sowie – nach längerer Belagerung und dank Verstärkung aus Bern und Schaffhausen – das Städtchen Diessenhofen an sich. Sie übernahmen die Landvogtei, wobei Frauenfeld unter die Herrschaft der sieben Orte (Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus) und Diessenhofen unter jene der neun Orte (sieben Orte sowie Bern und Schaffhausen) kam, d.h. beide weder dem Landgericht noch dem eidgenössischen Landvogt unterstanden. Ausdrücklich anerkannten die Eidgenossen die Ansprüche Dritter, denn fast überall gehörte die niedere Gerichtsbarkeit dem neuen patrizischen Geldadel aus den benachbarten Städten Zürich und Konstanz wie den Kornfail, Lanz, Mötteli, Muntprat und von Ulm, den Klöstern oder dem Bischof von Konstanz. Nur eine Anzahl Höfe und Dörfer standen vor 1460 unter habsburgisch-österreichischer Verwaltung und gelangten als sogenannte Hohe Gerichte unter die Verwaltung und Rechtsprechung des Landvogts.

Entwicklung des Siegels des thurgauischen Landgerichts (Staatsarchiv Zürich, Stadtarchiv Winterthur, Staatsarchiv Thurgau).
Entwicklung des Siegels des thurgauischen Landgerichts (Staatsarchiv Zürich, Stadtarchiv Winterthur, Staatsarchiv Thurgau). […]

Zwangsläufig führte die doppelspurige Rechtsprechung und Verwaltung zu vielen Anständen zwischen der Stadt Konstanz und den Eidgenossen. Der Wille der Eidgenossen, das zur vollen Landeshoheit fehlende Landgericht zu erwerben, verstärkte sich; 1480 beschlossen sie dessen Aneignung. Kaiser Friedrich III. erhob dagegen Einspruch. In Verhandlungen einigten sich die Streitparteien, dass das Landgericht zwar bei Konstanz blieb, dessen Einnahmen aber zwischen den Eidgenossen und der Stadt im Verhältnis 3:1 verteilt werden sollten. Ein erneuter Versuch eidgenössischer Freischaren, Konstanz das Landgericht wegzunehmen, scheiterte 1495. Nicht zuletzt der Streit um das Landgericht war der Grund, weshalb sich Konstanz im Schwabenkrieg auf die Seite des Reichs stellte. Im Rahmen des Friedens von Basel 1499 erhielten die Eidgenossen das Landgericht schliesslich zugesprochen. Es gehörte den zehn Orten (den sieben Orten sowie Bern, Freiburg und Solothurn), tagte in Frauenfeld und setzte sich gewöhnlich aus je sechs Männern aus der Stadt und der Landschaft, bei einem malefizischen Fall aus sechs Richtern von Frauenfeld und achtzehn von der Landschaft zusammen. Vorsitzender war der Landvogt, der sich vom Landammann, einem Frauenfelder Bürger, vertreten liess.

Kirche und Staat

Taufstein in der paritätischen Kirche Sommeri mit je einer Wasserschale für Katholiken und Reformierte, zweite Hälfte 19. Jahrhundert (Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, Frauenfeld).
Taufstein in der paritätischen Kirche Sommeri mit je einer Wasserschale für Katholiken und Reformierte, zweite Hälfte 19. Jahrhundert (Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, Frauenfeld). […]

Das religiöse Leben wurde während der Reformationszeit stark durch die kirchlichen Neuerungen in den benachbarten Städten Konstanz, Zürich, St. Gallen und Schaffhausen beeinflusst. Thurgauer zogen in Scharen nach Konstanz, um Prediger wie Ambrosius Blarer zu hören. Die Bücher und Flugschriften der Reformatoren verbreiteten sich rasch, bald baten die thurgauischen Gemeinden Zürich um Prädikanten. Landvogt Josef Amberg von Schwyz ging 1524 gegen die neugläubigen Pfarrer vor und verbot das Lesen der Bibel und der reformatorischen Schriften. Als er den reformierten Pfarrer Johannes Oechsli festnehmen liess, entluden sich die Spannungen im Ittingersturm. Die Hinrichtung des katholischen Marx Wehrli, der als Landweibel für gerichtliche und polizeiliche Aufgaben zuständig war, am 5. Mai 1528 in Zürich war der Beginn der Zürcher Aktionen im Thurgau zur Gewährung der Glaubensfreiheit. Am 6. Dezember 1528 proklamierte die Thurgauer Landsgemeinde die Glaubensfreiheit. Eine weitere Landsgemeinde berief die erste Synode in Frauenfeld ein, die im Dezember 1529 unter Huldrych Zwinglis Vorsitz tagte und an der die Pfarrer auf die Bibel vereidigt wurden. Zwei weitere Synoden folgten. Landvogt Philipp Brunner von Glarus gab der Kirchenorganisation mit dem "Thurgauer Vergriff" vom 17. September und dem Reformationsmandat vom November 1530 die Statuten. Der Zweite Kappeler Landfrieden von 1531 erklärte die neue Kirchenordnung für ungültig, doch war eine zwangsweise Rekatholisierung wegen des überwiegenden Bekenntnisses der Bevölkerung zum neuen Glauben nicht mehr möglich. Die evangelische Konfession besass das Recht zur öffentlichen Religionsausübung, während dem katholischen Bekenntnis die ungehinderte Ausdehnung zugesichert wurde. Anteil am Kirchengut besass die neue Konfession nur insoweit, als der Landfrieden dazu berechtigte. Die von den fünf inneren Orten unterstützten Gerichtsherren und Anhänger des alten Glaubens erreichten mit dem Landfrieden in vielen Gemeinden die Wiedereinführung des katholischen Kultus. Dabei entstand im Thurgau als Kompromiss die simultane Kirchenbenützung in 27 Gemeinden. Zürich unterstützte in den folgenden Konflikten zwischen der katholischen Obrigkeit und der evangelischen Bevölkerung des Thurgaus seine Glaubensgenossen, unter anderem als diese aufgrund eines Mandats die Festtage nach dem gregorianischen Kalender hätten feiern sollen. Aus diesen vielen Streitigkeiten treten der Gachnangerhandel (1610), der Uttwiler- und Lustdorferhandel (1644-51) sowie der Wigoltingerhandel (1664) hervor, die unter den regierenden Orten grosse Zerwürfnisse auslösten. Die katholischen Orte wollten solche Fälle nach der Mehrheit der Orte beurteilt haben, während Zürich und Glarus darauf drangen, die beiden Konfessionen paritätisch zu behandeln. Nur dank Vermittlung Dritter wie Bern, Schaffhausen oder des französischen Botschafters wurden die schweren Krisen überwunden. Der Dritte Landfrieden von 1656 brachte für den Thurgau keine Versöhnung, und die evangelische Bevölkerung blieb benachteiligt. Zur Stärkung der evangelischen Konfession im Thurgau hatte Zürich 1614 die Gerichtsherrschaften Pfyn und Weinfelden gekauft und verwaltete diese als seine äusseren Obervogteien. 1694 erwarb es auch Neunforn, Hüttlingen und Wellenberg sowie 1769 Zihlschlacht.

Regieren und Verwalten in der gemeinen Herrschaft Thurgau (1499-1712)

Zweiteiliges Glasgemälde der Landvogtei mit dem Reichswappen und den Wappen der sieben regierenden Orte aus der Stadtkirche Frauenfeld, 1517 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, Depositum der Gottfried Keller-Stiftung).
Zweiteiliges Glasgemälde der Landvogtei mit dem Reichswappen und den Wappen der sieben regierenden Orte aus der Stadtkirche Frauenfeld, 1517 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, Depositum der Gottfried Keller-Stiftung). […]
Zweiteiliges Glasgemälde der Landvogtei mit dem Reichswappen und den Wappen der sieben regierenden Orte aus der Stadtkirche Frauenfeld, 1517 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, Depositum der Gottfried Keller-Stiftung).
Zweiteiliges Glasgemälde der Landvogtei mit dem Reichswappen und den Wappen der sieben regierenden Orte aus der Stadtkirche Frauenfeld, 1517 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, Depositum der Gottfried Keller-Stiftung). […]

Nach der Übernahme des Landgerichts Thurgau 1499 durch die Eidgenossen reorganisierten die sieben seit 1460 im Thurgau regierenden Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus sowie die drei am Landgericht beteiligten Orte Bern, Freiburg und Solothurn die Verwaltung der Landgrafschaft Thurgau. Die vom Landvogt geleitete Verwaltung bestand aus dem Landammann, dem Landschreiber und dem Landweibel sowie zwölf Landgerichtsknechten. Der für zwei Jahre nach einer Kehrordnung von einem der sieben regierenden Orte erwählte Landvogt wurde von der eidgenössischen Tagsatzung bestätigt. Er war für die Landvogteiverwaltung verantwortlich und in Frauenfeld residenzpflichtig. Die Landvögte standen unter Aufsicht der regierenden Orte und legten wie der Landammann an der Jahrrechnungstagsatzung in Baden alljährlich Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab. Die eidgenössische Tagsatzung übergab die hohen Ämter wie Landammann, Landschreiber und Landweibel auf Lebenszeit an Frauenfelder Bürger, in deren Familien sie – quasi erblich – oft lange verblieben. So hatte die Familie Locher zum Stock ab dem 15. Jahrhundert bis 1612 die Landschreiberstelle inne und vererbte das Amt an die verschwägerte Familie Wirz aus Unterwalden. Während der Pest von 1628 kam das Amt an die Schwyzer Familie Reding von Biberegg. Deren Nachkommen besetzten es mit wenigen Unterbrechungen bis zum Untergang der gemeinen Herrschaft 1798. Das Landweibelamt versah die Familie Wehrli bis 1528, danach Johannes Kappeler bis 1563. In den 1560er Jahren wechselte der Amtsinhaber mehrfach bis 1569 Hans Heinrich Rüpplin Landweibel wurde. 1621 ging das Amt von Sigmund Rüpplin an Johann Balthasar Engel, in dessen Familie es bis 1711 verblieb. Danach übernahm Franz Josef Rogg das Amt, das seine Familie bis 1798 innehatte.

Der Landvogt verwaltete die gemeine Herrschaft Thurgau vor allem mit Mandaten, die bereits im 17. Jahrhundert als Einblattdrucke öffentlich angeschlagen und an Sonntagen in den Kirchen von den Pfarrern verlesen wurden. Daneben galten im Thurgau unter anderem das 1542 eingeführte Erbrecht, die Kriegsordnungen von 1619 und 1643 sowie die eidgenössischen Vereinbarungen im Wiler Defensionale von 1647.

Durch die Reorganisation der Landesverwaltung mit ihren Ansätzen zur Territorialisierung ab 1499 sahen sich zahlreiche Inhaber der niederen Gerichte gezwungen, sich ebenfalls zu formieren. Zur Verteidigung ihrer Privilegien gegenüber den Eidgenossen und der Landschaft, d.h. der thurgauischen Bevölkerung und den Gemeinden, bildeten die sogenannten Gerichtsherren deshalb 1504 den Gerichtsherrenstand. Es gelang diesem, seine Rechte gegenüber den regierenden Orten im Gerichtsherrenvertrag von 1509 zu wahren. Der Gerichtsherrenstand gliederte sich in eine geistliche Bank (Klöster und Stifte, später auch der Bischof von Konstanz) und eine weltliche Bank (Städte und Edelleute) und setzte sich 1581 aus 67 die Anlage (Steuern) zahlenden Gerichtsherren zusammen. Im 16. Jahrhundert war der Gerichtsherrenstand auch mit militärischen Aufgaben im Thurgau betraut, weshalb dessen Ausschussmitglieder die militärischen Grade Landeshauptmann, Landesfähnrich und Landesleutnant führten.

Gasthof und Hotel Traube in Weinfelden mit dem alten Rathausbrunnen. Fotografie, um 1925 (Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, Frauenfeld).
Gasthof und Hotel Traube in Weinfelden mit dem alten Rathausbrunnen. Fotografie, um 1925 (Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, Frauenfeld). […]

Zu Beginn des Dreissigjährigen Kriegs 1618 erneuerten die regierenden Orte die militärische Organisation im Thurgau. Sie stellten einen Oberstwachtmeister an deren Spitze. Die Mannschaft wurde in den acht Quartieren Uttwil, Bürglen, Weinfelden, Emmishofen, Pfyn, Lommis, Ermatingen und Hüttlingen (die später teilweise andere Namen trugen, nämlich den Wohnort des Quartierhauptmanns) zusammengefasst und von Quartierhauptleuten kommandiert. Frauenfeld und Diessenhofen verfügten über unabhängige Fähnchen, während Steckborn anfänglich Teil des Quartiers Ermatingen war, später aber eine eigene Kompanie besass, der ein Stadthauptmann vorstand. Da sich die Quartierhauptleute mit ihren Offizieren zu Kongressen versammelten, um die militärischen Aufgaben zu koordinieren, wandelten sich die Quartiere in Zusammenarbeit mit den Gemeinden bis 1798 allmählich zu einer Landschaftsvertretung, obschon ihnen Landvogt und Gerichtsherren die zivilen Kompetenzen absprachen und deswegen wiederholt vor der Tagsatzung klagten. Die Gemeinden waren an den Quartierkongressen mit je zwei Abgeordneten vertreten.

Die Landvogtei Thurgau im 18. Jahrhundert

Die Landgrafschaft Thurgau um 1780
Die Landgrafschaft Thurgau um 1780 […]

Der Vierte Landfrieden von 1712 hatte in der Landvogtei Thurgau weitreichende Folgen. Die verantwortliche Kommission für die Einführung des Landfriedens, bestehend aus den eidgenössischen Gesandten Johann Ludwig Hirzel und Abraham Tscharner und dem alten katholischen Landammann Ignaz Joseph von Rüpplin, verfügte die Gleichstellung der beiden Konfessionen, die Aufteilung der Pfarrpfründen auf die katholischen und die evangelischen Kirchen und den paritätischen Einsitz in die niederen Gerichte. Der neue evangelische Landammann Johann Ulrich Nabholz exekutierte die Kommissionsbeschlüsse und vermittelte zwischen den Kirchgemeinden, Kollatoren und Gerichtsherren. Zahlreiche evangelische Kirchen wurden daraufhin neu errichtet (Schönholzerswilen 1714, Wäldi und Egelshofen 1724, Egnach 1727, Gottlieben 1735, Roggwil und Stettfurt 1746 sowie Erlen 1764) und mehrere andere paritätisch erweitert. Mit Eintritt des Standes Bern als achtem regierenden Ort und der Verlegung der eidgenössischen Tagsatzung von Baden nach Frauenfeld 1713 auf Antrag der fünf katholischen Orte verschoben sich auch die Gewichte innerhalb der Verwaltung der Landvogtei Thurgau. Eine weitere Folge des Landfriedens war, dass die Landammannsstelle, die bisher die katholische Familie von Rüpplin innehatte, nun von Vertretern der regierenden evangelischen Orte übernommen wurde.

Bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts hatte das Landgericht viel von seiner ursprünglichen Bedeutung verloren, weil ihm die Landvögte fast alle Malefizfälle entzogen und nur gewisse Zivilstreitigkeiten überlassen hatten. Es war hauptsächlich noch für die Rechtsprechung in den Hohen Gerichten und die Berufungen von den niederen Gerichten zuständig. Das Blutgericht wurde 1712 der Stadt Frauenfeld übertragen. Die Kriminal- und Malefizfälle behandelte das Oberamt, das aus dem Landvogt, dem Landammann, dem Landschreiber und dem Landweibel bestand. Der Landammann, dessen Amtszeit nun nur noch zehn Jahre betrug, übernahm zusätzlich zum Vorsitz beim Landgericht noch andere Aufgaben. Er war für die Verwaltung der Waisengüter in den Hohen Gerichten und die Handhabung des Landfriedens in der ganzen Landgrafschaft zuständig. Die jeweils zwölf Sitze in den niederen Gerichten in paritätischen Gebieten wurden nach der Zahl der Konfessionsangehörigen entweder hälftig oder im Verhältnis 1:2 aus beiden Bekenntnissen besetzt; so wurde zum Beispiel das Gericht Gündelhart zu zwei Dritteln aus Katholiken und das Gericht Ittingen zu zwei Dritteln aus Reformierten bestellt. Doch nicht alle waren mit den neuen Verhältnissen zufrieden. So stiess der neue Landfrieden vor allem beim Fürstabt von St. Gallen und beim Bischof von Konstanz auf Kritik, weil sie in ihren bisherigen Privilegien beschnitten wurden. Der in Meersburg residierende Fürstbischof wollte die neue Ordnung für seine beiden Städtchen Bischofszell und Arbon, in denen er bis 1798 die hohe Gerichtsbarkeit innehatte, nicht gelten lassen. Erst auf Druck der Eidgenossen, die sich als Landesherren auch über die bischöflich-konstanzischen Gerichtsherrschaften betrachteten, und nach langwierigen Verhandlungen zwischen Fürstbischof und Eidgenossen kam 1728 das Diessenhofer Traktat zustande, das die neue Parität auch in Arbon und Bischofszell sicherte.

Eine Delegation des Rats der Stadt St. Gallen inspiziert die Gerichtsherrschaft Bürglen. Aquarell aus einem vierteiligen Zyklus, Ende 18. Jahrhundert (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld).
Eine Delegation des Rats der Stadt St. Gallen inspiziert die Gerichtsherrschaft Bürglen. Aquarell aus einem vierteiligen Zyklus, Ende 18. Jahrhundert (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld). […]

Im 17. und 18. Jahrhundert gab es immer wieder Auseinandersetzungen mit der seit 1548 österreichischen Stadt Konstanz und deren Garnison wegen des Konstanzer Handels- und Zollmonopols an Rhein und Bodensee, das die Stadt gegenüber dem Thurgau durchsetzen wollte. Eine andere Streitsache mit Konstanz und Österreich war die Grenze im Bodensee, die mit dem Damiani-Vertrag 1786 in der Mitte des Konstanzer Trichters gezogen wurde.

Politische Institutionen der gemeinen Herrschaft Thurgau im 18. Jahrhundert (vereinfacht)
Politische Institutionen der gemeinen Herrschaft Thurgau im 18. Jahrhundert (vereinfacht) […]

Jeder Untertan im Thurgau war grundsätzlich Leibeigener eines sogenannten Leibherrn, doch nahm diese Leibeigenschaft verschiedenartige Formen an. Der Leibherr war meist zugleich der Gerichtsherr, und seine Leibeigenen schuldeten ihm jährlich einen Frontag und ein Fasnachtshuhn. Daneben leisteten die Untertanen noch andere Abgaben wie Fall, Lass und Ungenossame. Während sich die persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse in anderen Gebieten der Eidgenossenschaft lockerten und die Leibeigenschaft teilweise ganz verschwand, verschärften sie sich im Thurgau in der frühen Neuzeit tendenziell noch, indem bisherige Freie und Neuzuzüger ihr unterstellt wurden und dem Landvogt Hauptfall und Fasnachtshuhn zuhanden der regierenden Orte entrichten mussten. 1763 erhielt Landweibel Johann Ulrich Fehr von den regierenden Orten den Auftrag, die Zahl der Leibeigenen und deren rechtliche Verhältnisse zu erfassen und Vorschläge für eine Reorganisation des Leibeigenenrechts (Fall und Lass) zu erstellen. Zur Vereinfachung der Verhältnisse zwischen den Fallherren führten die regierenden Orte auf Vorschlag des Landweibels 1766 das Territorialprinzip anstelle des Personalprinzips ein. Erst 1795, bereits unter dem Einfluss der Französischen Revolution, erlaubte die Tagsatzung den Leibeigenen die Ablösung von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Leibherrn. Zahlreiche Betroffene nutzten diese Gelegenheit. Wer es aus finanziellen Gründen unterlassen hatte, wurde durch die Ereignisse von 1798 ebenfalls frei. Die Landgrafschaft Thurgau glich im 18. Jahrhundert einem "Museum des Spätmittelalters" (Hans Conrad Peyer), in dem sich die Leibeigenschaft, acht verschiedene Masse und Gewichte, unübersichtliche staatsrechtliche Verhältnisse mit über 130 Gerichten und eine umständliche, kostspielige Rechtspflege erhalten hatten. Das Gericht Mauren gehörte als einziges seinen Bewohnern, alle anderen Gerichtsherren waren Klöster und Prälaten (u.a. der Bischof und das Domkapitel von Konstanz sowie der Fürstabt von St. Gallen, der Abt von Fischingen, die Johanniter-Kommende Tobel, die Kartause Ittingen, das Augustiner Chorherrenstift Kreuzlingen, das Frauenkloster Münsterlingen, das Chorherrenstift St. Pelagi Bischofszell, die Zisterzienserinnenklöster Tänikon, Feldbach und Kalchrain, die Frauenklöster Paradies und St. Katharinental, die Klöster Einsiedeln, Muri, Rheinau, St. Urban, das Spitalgericht St. Gallen, das Almosenamt der Stadt Konstanz, die Stifte St. Stephan und St. Johann in Konstanz), Adlige, städtische Patrizier und Städte (Zürich, St. Gallen, Konstanz und Stein am Rhein). Aus einigen Herrschaften gelangten nur Malefizsachen, nicht aber gewöhnliche Appellationen nach Frauenfeld. Diese gingen an die sankt-gallischen Malefizgerichte, die dem Fürstabt von St. Gallen unterstanden. Sie durften zwar verurteilen, aber bei Bluturteilen nicht selbst bestrafen, weshalb sie auch keine Richtstätte besassen. Die Bestrafung lag beim eidgenössischen Landvogt. Zu den sankt-gallischen Malefizgerichten gehörten Romanshorn, Kesswil, Herrenhof, Sommeri, Sitterdorf, Wuppenau (Berggericht) und Rickenbach. Ein Vertrag zur Arrondierung der Territorien zwischen der Fürstabtei St. Gallen und den Eidgenossen 1781 scheiterte bei beiden Parteien im Ratifikationsverfahren.

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur vom Spätmittelalter bis ins 18. Jahrhundert

Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte

Die Thurgauer Bevölkerung wuchs im 16. Jahrhundert wohl stärker als im 17. Jahrhundert, in dessen erster Hälfte wegen der Pestzüge von 1610-1612, 1628-1630 und 1635-1636 ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen war. Aufgrund der Epidemien sank die Wachstumsrate 1599-1637 von 9,5 auf 0,3‰. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nahm sie wieder zu, vermutlich vor allem dank der Heimarbeiter, deren Fruchtbarkeit höher war als jene der übrigen Bevölkerung. Der Hungerkrise von 1690-1694 fielen 15-20% der Thurgauer Bevölkerung zum Opfer. Für 1711 wird die Bevölkerung auf etwa 59'600 Einwohner geschätzt, davon 45'030 Angehörige der evangelischen Konfession. 1769 wurden 15'625 katholische und 1792 56'700 evangelische Einwohner gezählt. Die erste Volkszählung 1801 ergab 70'878 Einwohner.

Güterteilungen im 16. Jahrhundert führten dazu, dass sich einzelne Höfe zu dorfähnlichen Siedlungen ausbildeten. In Neunforn gab es 1545 vier dem Amt Töss gehörende Höfe und ebenso viele Häuser, 1588 waren es 18 Hofteile und neun Häuser, wovon mehrere Güter nicht mehr existenzsichernd waren. Mit dieser Zerstückelung ging eine Zunahme des Rebbaus einher, mit dem sich auf kleinerer Fläche ein höherer Ertrag erzielen liess. Eine Möglichkeit der Landgewinnung war das Bewirtschaften wüster und schlechter Böden, wobei solche Kultivierungen aus den Quellen nur indirekt zu erschliessen sind. Das Urbar des Amts Töss von 1545 bezeichnet zum Beispiel für den Fahrhof bei Neunforn von 94 Jucharten Acker 13 als "Holz, Veld und Wüstung" und von 23 Mannwerk Wiesland 20 als "Wüstland". Diese Böden werden 1588 nicht mehr spezifiziert und sind in der Zwischenzeit Kulturland geworden. Ein ähnlicher Ausbau erfolgte im 17. Jahrhundert bei Bürglen, wo verschiedene "Stocketen" an der Thur gerodet wurden.

Wirtschaft

Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit war die thurgauische Landwirtschaft mehrheitlich eine Subsistenzwirtschaft. Die Güter wurden zum Teil als Erblehen, bis ins 18. Jahrhundert aber verbreitet auch als Schupflehen an Bauern vergeben, die Ackerbau im Dreizelgensystem betrieben. Im voralpinen Hinterthurgau herrschte die Feldgraswirtschaft vor. Neben Getreide wurden Flachs und Hanf angebaut und zu Leinen verarbeitet. Ökonomische Musterlandwirte wie der Zürcher Pfarrer Beat Herkules Sprüngli auf Gündelhart pflanzten vor 1770 Klee an. Der Flurzwang wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgehoben. Ab dem 15. Jahrhundert sind Einhegungen nachgewiesen, Mitte des 18. Jahrhunderts in Bürglen die Bewässerung von Wiesen. Beinahe jedes Dorf betrieb Rebbau, bis dieser im 18. Jahrhundert allmählich aufgegeben wurde. Die Viehzucht war anders als im Alpenraum kein vorherrschender Wirtschaftszweig. Als im 18. Jahrhundert die Beliebtheit des Mosts stieg, wurde thurgauisches Obst über die Landgrafschaftsgrenzen hinaus verkauft. Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde das Neuanpflanzen von Obstbäumen (Birn- oder Nussbäume) in den oberthurgauischen Lehenbriefen vorgeschrieben. Im 17. und 18. Jahrhundert standen im Oberthurgau mehr Obstbäume als im unteren Kantonsteil. Der Fischfang mit Netzen und Reusen im Bodensee und die Fischzucht in den vielerorts errichteten Fischweihern waren wichtige Erwerbszweige. Im Untersee verfügte die Eidgenossenschaft über die Gebietshoheit bis zur Seemitte, die andere Seehälfte gehörte dem Bischof von Konstanz, der ausserdem die Polizei- und Fischereiaufsicht über den ganzen Untersee ausübte. Der Obersee unterstand anfänglich dem Bischof von Konstanz, dann der Stadt Konstanz.

Handwerk und Gewerbe waren im 14. Jahrhundert in den Kleinstädten angesiedelt, das Diessenhofer Stadtrecht (erwähnt 1320) zum Beispiel nennt die Berufe Bäcker, Schmied, Weber und Kürschner. Vom 13. bis 18. Jahrhundert blieb die gewerbliche Produktion auf Kleinbetriebe beschränkt. Mechanische Antriebe kamen nur in den mit Wasserrädern ausgerüsteten Mühlen, Sägereien, Stampfen und Schleifereien zum Einsatz. Die ständische Gesellschaftsordnung förderte in den Kleinstädten die Organisationen der Handwerke in Zünften, die sich verspätet bis ins 18. Jahrhundert bildeten. Das nichtzünftische Handwerk auf dem Land stand in Konkurrenz zum städtischen Zunfthandwerk. Auch bei den Ärzten herrschte ein Unterschied zwischen Stadt und Land: Während zahlreiche Landheiler als Handwerkschirurgen wirkten, besassen die Brunner in Diessenhofen und die Scherb in Bischofszell eine akademische Ausbildung als Mediziner.

Die hauptsächlichen Exportprodukte des Thurgaus stammten aus der Leinwand- und später der Baumwollindustrie (Leinwand). Für den Konstanzer Leinwandmarkt wurde 1283 eine "Leinwat-Ordnung" erlassen, deren strenge Qualitätsvorschriften (Tela di Costanza) auch im Thurgau galten. Leinwandbleichereien sind 1357 in Romanshorn und 1374 in Steckborn belegt. Im 15. und 16. Jahrhundert erlangten ausser der Tuchbearbeitung auch die Gerberei und die Metallbearbeitung eine überregionale Bedeutung. Im 17. Jahrhundert kam es zunächst zu einer Stagnation, doch erholten sich die erwähnten Wirtschaftszweige gegen Ende des Jahrhunderts wieder, besonders in Frauenfeld, Bischofszell und Steckborn. Im Unterthurgau rückte die Leinenindustrie zugunsten einer gemischtgewerblichen Wirtschaft, zum Beispiel der Metallbearbeitung, in den Hintergrund. 1662-1671 baute die St. Galler Familie Gonzenbach Hauptwil zu einem protoindustriellen Zentrum der Leinwandindustrie aus, die im 18. Jahrhundert teilweise durch die Indiennedruckerei abgelöst wurde. Daneben stellten Heimarbeiter auf dem Land Leinwand im Verlagssystem her. Auch Arbon trat als Gewerbeort mit Bleicherei und Färberei in Erscheinung. In den besten Zeiten in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts verliessen jährlich 400 Ballen Leinwand im Gesamtgewicht von rund 30 t Arbon. Als Mitte des 18. Jahrhunderts die Baumwollindustrie aufkam, breitete sich die Baumwollspinnerei zunächst im Grenzgebiet zu Zürich aus. Um 1765 nahm Bernhard Greuter mit Erfolg zuerst in Kefikon, ab 1773 in Islikon das Färben von Baumwollstoffen auf (Greuterhof). Im Oberthurgau setzte sich die Baumwollindustrie nach 1780 durch, als der Absatz der Leinwand zu stocken begann.

Marktregelungen finden sich im Thurgau schon im 12. Jahrhundert. 1260 legte das Stadtrecht von Diessenhofen erstmals Vorschriften über den Lebensmittelhandel fest. Im 14. Jahrhundert regelten die Behörden den Korn-, Fisch- und Salzhandel sowie die Geschäfte der Juden und Krämer. Die Städte Arbon und Bischofszell wurden zu wichtigen Handelsplätzen, die am Fernhandel, unter anderem nach Italien, Frankreich und Spanien, teilhatten. Im 18. Jahrhundert importierten vor allem deutsche Kaufleute, die sich im 17. Jahrhundert dort niedergelassen hatten (u.a. Furtenbach, Fingerlin, Albrecht und Mayr), billige "Schwabenleinwand", liessen sie im Thurgau verarbeiten und setzten sie über die angestammten Handelswege in Lyon und auf anderen Märkten ab. Die 1755 gegründete Gebrüder Mayrische Handlung in Arbon unterhielt auch in Turin eine Niederlassung und nahm schon früh den Baumwollhandel auf. Im 17. Jahrhundert war die Kartause Ittingen bei der Ausfuhr von Wein nach Süddeutschland erfolgreich. Der Getreide-, Salz- und Holzhandel lag in der Hand der Dölli von Uttwil, Ammann von Ermatingen und Bächler von Egelshofen. Im Kreditwesen wurden die thurgauischen Gläubiger (Gerichtsherren, Klöster, reiche Städter usw.) durch landvögtliche Mandate, die einen Mindestzinssatz von 5% vorschrieben, vor auswärtigen Konkurrenten geschützt.

Kultur

Zentren der Kultur im Thurgau waren die Klöster. Die Dominikanerinnen in St. Katharinental zum Beispiel pflegten den Chorgesang, vielfältige gemeinschaftliche oder individuelle Gebetsformen und vertieften sich in die christliche Mystik ihres Vorbilds Heinrich Seuse. Die Anschaffung der Katharinentaler Bildwerke (u.a. die Christus-Johannes-Gruppe, die Heimsuchung oder das Graduale) dürfte in den beiden ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts stattgefunden haben. Weitere Zeugnisse der bildenden spätmittelalterlichen Kunst sind unter anderem die Fresken der Kapellen in Buch bei Frauenfeld und Landschlacht, die Plastiken von St. Katharinental und die Glasgemälde von Frauenfeld-Oberkirch.

Die Städte Arbon, Bischofszell, Diessenhofen, Frauenfeld, Steckborn, die Dörfer Bürglen, Gottlieben und Pfyn sowie vielleicht das früh zerstörte Tannegg besassen noch kein bürgerliches Eigenleben; hier gab der ländliche Adel den Ton an. Als Minnesänger und Dichter wirkten Ulrich von Singenberg, Walther von Klingen und Konrad von Ammenhausen im Thurgau. Der Ittinger Kartäuser Heinrich Murer schrieb neben seinem Hauptwerk Helvetia sancta seu paradisus sanctorum Helvetiae florum (1648 postum erschienen) historische Studien über die thurgauischen Klöster.

1490-1531 nahm der Thurgau einen kulturellen Aufschwung. Die Kunst blühte in den Klöstern (Chorgestühle), auf dem Lande (Fresken von Gerlikon), in den Städten und Herrensitzen (Teppiche von Bischofszell und Altenklingen). Die Reform der katholischen Kirche Ende des 16. Jahrhunderts öffnete den Thurgau für die Kultur des süddeutschen Barocks. Baumeister wie Caspar Moosbrugger erneuerten die Klöster St. Katharinental, Kreuzlingen, Münsterlingen und Fischingen. Nach dem Stadtbrand von Bischofszell 1743 errichtete Johann Caspar Bagnato das Rathaus neu, auch die Komturei Tobel stammt von ihm.

Aus dem frühen 15. Jahrhundert sind mit dem Diessenhofener Liederblatt Text und Noten eines nicht bekannten Minnesängers überliefert. Mit der Liturgie von 1529 verschwand die Musik vollständig aus dem evangelischen Gottesdienst. Erst Jahrzehnte später wurde sie mit Singen von Psalmen wieder eingeführt. Die evangelischen Frauenfelder Kirchenordnungen von 1645 und 1691 widmeten dem Gesang eigene Artikel. Im 1707 in Frauenfeld gegründeten Collegium Musicum wurde der Kirchengesang gepflegt. Aus den katholischen Gottesdiensten wurde die Musik nie verbannt.

Das religiöse Leben im Thurgau war nach 1531 nach Konfessionen getrennt. Die reformierten Pfarrer kämpften jahrzehntelang dafür, dass sie ihre Glaubenseinstellungen nicht preisgeben mussten. Einige wurden ihres Amts entsetzt, weil sie sich von ihren katholischen Kollatoren nicht einschüchtern liessen, wie zum Beispiel 1678 der Bischofszeller Pfarrer Bartholomäus Anhorn. Auf katholischer Seite wurde die Kirchenreform durch die lange Abwesenheit des Bischofs von Konstanz, Kardinal Mark Sittich von Hohenems, hinausgezögert. Die Visitation von 1586 zeigte Mängel, so etwa die vielen Konkubinatsverhältnisse der Priester.

Volksschulen bestanden vor der Reformation nur in Städten wie Arbon, Diessenhofen und Frauenfeld. Nach der Reformation unterrichteten die Pfarrer die Kinder in Religion und Lesen, nur wenige lernten auch Schreiben. In den grösseren Kirchgemeinden wurden bald Schulmeister angestellt, die unter der Aufsicht der Pfarrer standen. Die Katholiken bildeten im 17. Jahrhundert in ihren Pfarreien Gemeindeschulen, welche die Schüler aus mehreren Dörfern vereinigten.

Ansicht der Stadt Bischofszell von Norden. Wollbestickter Wandbehang aus der Ostschweiz, erstes Drittel 16. Jahrhundert (Historisches Museum Basel, Inv. 1873.6).
Ansicht der Stadt Bischofszell von Norden. Wollbestickter Wandbehang aus der Ostschweiz, erstes Drittel 16. Jahrhundert (Historisches Museum Basel, Inv. 1873.6). […]

Den Buchhandel betrieben wandernde Händler, die als Selbstständige oder im Auftrag eines Verlags dem ländlichen Publikum ein Sortiment an Schulbüchern, religiöser und weltlicher Literatur anboten. Die erste thurgauische Buchdruckerei wurde erst 1792 in Bischofszell eingerichtet.

Zur geselligen Unterhaltung schufen adlige und vornehme Bürger bald nach der Gründung der Stadt Frauenfeld die Konstablergesellschaft. Diese betrieb eine Trinkstube, in der sich die Mitglieder abends zusammenfanden. Daneben entstand 1424 eine Gesellschaft von Handwerkern und Gewerbsleuten, welche die Trinkstube zum Wilden Mann führte. 1642 vereinigten sich die beiden Gesellschaften. In vielen thurgauischen Gemeinden wurde am Berchtolds- und am Hilarius-Tag (2. und 13. Januar) in der Bürgerversammlung die Jahresrechnung der Bürgergemeinde abgenommen. Die regierenden Orte förderten seit dem 17. Jahrhundert mit erheblichen Beiträgen die thurgauischen Schützengesellschaften wie zum Beispiel diejenigen von Weinfelden, Frauenfeld und Bürglen.

Staat und Politik im 19. und 20. Jahrhundert

Die Befreiungsbewegung 1798

Trotz einzelner Unruhen in den 1790er Jahren kam eine thurgauische Befreiungsbewegung erst unter dem Eindruck des absehbaren Franzoseneinfalls im Januar 1798 in Gang. Sie wurde von einer dünnen, teils dörflichen, teils gesamtherrschaftlichen Oberschicht getragen, die sich für die Ideen von Aufklärung und Französischer Revolution erwärmt hatte. Dazu kam ein schmales Bildungsbürgertum der Munizipalstädtchen und grösseren Dörfer. Den organisatorischen Hintergrund und die kommunikative Plattform bildete die ab dem 17. Jahrhundert bestehende Quartierorganisation.

Angeregt durch die eben erschienenen Unmassgebl. Vorschläge eines Thurgöw. Volks-Freundes [...], die dem Hauptwiler Gerichtsherrn Hans Jakob Gonzenbach zugeschrieben werden, fand am 1. Februar 1798 in Weinfelden eine Volksversammlung statt, die das weitere Vorgehen beschloss. Am 3. Februar traten gleichenorts Ausschüsse der Quartiere zusammen, die Paul Reinhart zum Landespräsidenten und einen Inneren Ausschuss als Regierung bestimmten. Letzterer ersuchte am 8. Februar die acht regierenden bzw. zehn am Hochgericht partizipierenden Orte, den Thurgau für frei zu erklären und ihn als Kanton in die Eidgenossenschaft aufzunehmen. Nach längerer Beratung bewilligte die am 26. Februar in Frauenfeld zusammengetretene Tagsatzung – die letzte, die dort stattfand – beide Gesuche; die Freilassungsurkunde der acht Orte, der Solothurn und Freiburg schriftlich zugestimmt hatten, wurde am 10. März ausgefertigt, jedoch auf den 3. März zurückdatiert. Der Auszug thurgauischer Truppen am 8. März zur Entlastung des angegriffenen Bern wurde wegen dessen Fall schon zwei Tage später wieder abgebrochen.

Die Helvetik im Thurgau 1798-1803

Freiheitshut aus Blech mit Kokarde aus Rothenhausen, um 1798 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld).
Freiheitshut aus Blech mit Kokarde aus Rothenhausen, um 1798 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld). […]

Der Übergang zur Helvetik im April 1798 stiess kaum auf Widerstand; angesichts der militärischen Präsenz der Franzosen stellte sich die thurgauische Bevölkerung schnell auf die neuen Verhältnisse ein, zumal das Kantonsgebiet in seinen Rechten den ehemaligen regierenden Orten gleichgestellt schien. Die Helvetische Verfassung vom 12. April wurde von allen Gemeinden angenommen und am 23. August beschworen. Mochten die politischen Verhältnisse der Jahre bis 1803 die Gegnerschaft der Helvetik auch nach und nach stärken, so blieb der Thurgau dem Einheitsstaat gegenüber insgesamt doch stets gewogen, auch wenn die blauäugig ins Werk gesetzte und schliesslich scheiternde Ablösung der Zehnten und Grundzinsen die Pfarrerschaft ins gegnerische Lager trieb.

Am 28. April 1798 dankten Landespräsident und Innerer Ausschuss zugunsten der neuen helvetischen Behörden im Kanton ab; am 29. und 30. April erklärten die helvetischen Räte Frauenfeld zum Hauptort des neuen Kantons, der sich aus den Distrikten Arbon, Bischofszell, Frauenfeld, Gottlieben, Steckborn, Tobel und Weinfelden zusammensetzte; am 6. Juni 1800 kam Diessenhofen als achter Distrikt dazu. Regierungsstatthalter wurde Gonzenbach. Die Verwaltungskammer setzte sich teilweise aus jungen Leuten zusammen. Zu Unterstatthaltern wurden mehrheitlich gut ausgebildete Kaufleute oder Ärzte ernannt. Ohne Zweifel spielten die personell stabilen Distriktsbehörden bei der Durchsetzung der neuen staatlichen Ordnung die entscheidende Rolle.

Im Rahmen des Zweiten Koalitionskriegs wurden die Franzosen im Frühjahr 1799 von den Österreichern wieder aus der Ostschweiz gedrängt; dabei forderte das Gefecht von Frauenfeld vom 25. Mai einen hohen Blutzoll. Während der folgenden Reaktionszeit bis Ende September 1799 wurden unter der Leitung des weiter regierenden Gonzenbach die vorrevolutionären staatsrechtlichen Strukturen (Gerichtsherrenstand, Quartiere) restauriert. Wegen des Widerstands aus der Bevölkerung und der Rückkehr der Franzosen nach der Zweiten Schlacht bei Zürich vom 25.-26. September kam die Reaktion jedoch nicht zum Ziel; Gonzenbach ging ins Exil, und im Oktober 1799 stellte Regierungskommissär Johann Tobler die helvetische Ordnung im Thurgau wieder her. Dem neuen, umsichtig agierenden Regierungsstatthalter Johann Ulrich Sauter war es vor allem zu verdanken, dass die Kriegsfolgen (Einquartierungen, Requisitionen und Zwangsfuhren), unter denen die Bevölkerung litt, und die staatsrechtlichen Wirren der Helvetik bis 1803 den Thurgau nicht noch mehr beeinträchtigten. Die am 29. Mai 1801 auf Druck Bonapartes provisorisch anerkannte Verfassung von Malmaison sah die Zusammenlegung der Kantone Schaffhausen und Thurgau vor; dieses gegen den Widerstand der Thurgauer Oberschicht und Bevölkerung weit vorangetriebene Projekt scheiterte schliesslich während der Auseinandersetzungen der Unitarier und Föderalisten im Herbst unmittelbar vor dem sogenannten Dritten Staatsstreich.

Während der Helvetik wurde auch im Thurgau bezüglich der Staatsverwaltung mehr experimentiert als dauerhaft verwirklicht. Immerhin setzten der Erziehungsrat, der Kirchenrat und die Sanitätskommission in ihren Zuständigkeitsbereichen erste Akzente, von denen der spätere Kanton ebenso von den Erfahrungen beim Aufbau einer modernen Staatsfinanzierung (einschliesslich der Anlegung von Grundkatastern), der Etablierung eines freiheitlichen Wirtschaftssystems sowie der Einrichtung eines Gerichtsinstanzenzugs profitierte.

Die Mediationszeit 1803-1813

Siegelstempel mit der zweiten Version des Kantonswappens vom 13. April 1803, hergestellt vom Graveur Balthasar Vorster (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld; Fotografie Martin Bachmann, Zürich).
Siegelstempel mit der zweiten Version des Kantonswappens vom 13. April 1803, hergestellt vom Graveur Balthasar Vorster (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld; Fotografie Martin Bachmann, Zürich). […]

Mit der Mediationsakte vom 19. Februar 1803, die im Thurgau vom 10. März bis zum 14. April von einer Regierungskommission unter Sauter umgesetzt wurde, erlangte der Kanton Thurgau die politische Selbstständigkeit und die Gleichstellung gegenüber den übrigen Kantonen. Bis zum Ende der napoleonischen Epoche schuf er – gleichsam aus dem Nichts heraus – in einem raschen Staatsbildungsprozess Strukturen, die zwei Jahrhunderte lang vorhalten sollten. Die Zeit der Restauration bot die Ruhe, in der sich das Geschaffene entfalten konnte. Der Wahrung der neuen Unabhängigkeit gegen aussen stand im Inneren die Bildung eines geschlossenen Staatsterritoriums (Strassenbau, Gemeindepolitik), der Aufbau der Staatsfinanzen und die Etablierung des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber.

Siegelpresse in Form eines Thurgauer Löwen mit einem Adler auf der Spindel. Eisenguss, erste Hälfte 19. Jahrhundert (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld).
Siegelpresse in Form eines Thurgauer Löwen mit einem Adler auf der Spindel. Eisenguss, erste Hälfte 19. Jahrhundert (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld). […]

An der von Napoleon einberufenen Consulta 1802-1803 in Paris war der Thurgau durch den helvetischen Gesandten in Paris, Philipp Albert Stapfer, vertreten. Bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung für den Thurgau orientierte sich Stapfer weitgehend an dem von ihm zuvor redigierten Grundgesetz des Kantons Aargau. Diese neue Verfassung, die im Zeichen der staatsrechtlichen Errungenschaften der Aufklärung und der Revolutionszeit stand, brachte die – allerdings noch nicht vollständig verwirklichte – Gewaltenteilung. Der Zugang zum 100-köpfigen Grossen Rat, der Legislative, war durch einen Zensus zwar den reichen Schichten vorbehalten; gleichwohl ging das demokratische Repräsentativsystem für damalige Verhältnisse weit. Der Kleine Rat, die Exekutive, bestand aus neun Mitgliedern, die Regierungsräte genannt wurden und gleichzeitig auch dem Grossen Rat angehörten. Den reibungslosen Aufbau des Kantons begünstigte die Übernahme der in der Helvetik geltenden Gebietseinteilung in Bezirke und Gemeinden sowie deren Behördenorganisation. Dass der Distriktsstatthalter als Exekutivorgan gleichzeitig dem Distriktsgericht vorstand, war mehr der schmalen Rekrutierungsbasis geschuldet denn der politischen Reaktion. Der gerichtliche Instanzenzug führte von den Friedensrichtern bzw. -gerichten – das Kantonsgebiet war in 32 solche Gerichtskreise eingeteilt worden, in denen Zivil- und Strafrechtssachen erstinstanzlich beurteilt wurden – über die Distriktsgerichte an das kantonale Appellationsgericht. Die Modernität des Kantons unterstrich die unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit der Restauration jedoch verschwand und erst 1984 wieder erstehen sollte.

Als grosse Schwierigkeit erwies sich anfänglich die fehlende finanzielle Grundlage. Anders als im Falle des Aargaus oder der Waadt waren die 1798 zu Nationalgut erklärten Domänen der ehemaligen regierenden Orte im Thurgau nicht dem neuen Kanton zugeschlagen, sondern zu Eigentum dieser Orte erklärt worden. So verfügte der Kanton bei seiner Gründung nur gerade über 20'000 Gulden, die im Kloster Paradies angelegt waren; dazu kam als einzige Liegenschaft das Schloss Frauenfeld. Das Ringen um eine geordnete Staatsfinanzierung prägte denn nicht nur die kantonalen Diskussionen um die ersten Steuergesetze und die Ablösung der Zehnten und Grundzinsen, sondern auch die Aussenpolitik der Mediationszeit. Allerdings scheiterte der Kanton in seinem gegen die Nachbarkantone St. Gallen und Zürich gerichteten Bemühen, die verfassungsmässig zu Privateigentum deklarierten Rechte Dritter (Kollaturen, Domänen) hoheitsrechtlich umzudeuten und für sich in Anspruch zu nehmen; sein Bestreben, dem sogenannten Heimfall- oder Epavenrecht auch zwischen den Kantonen zum Durchbruch zu verhelfen, blieb auf der Tagsatzung chancenlos. Dagegen konnte der Thurgau mit dem Heimfall der Komturei Tobel (1807), die einen Wert von 200'000 Gulden besass, sowie mit der geschickten Verwertung der aus dem aufgelösten Bistum Konstanz herrührenden Besitzungen und Gefälle sein Staatsvermögen bedeutend vergrössern. Bis 1831 finanzierte sich der neue Kanton im Übrigen durch eine tiefe Vermögenssteuer, vor allem aber durch hohe indirekte Steuern (Salzsteuer, Handänderungsgebühren). Grosse Sparsamkeit kennzeichnete seine Politik.

1803 hatte Österreich in Süddeutschland liegenden schweizerischen Besitz sowie Gefälle inkameriert, bevor die entsprechenden Territorien an Baden, Württemberg und Bayern übergingen. Die Rückforderung dieser Vermögen, die im Thurgau die Stadtgemeinde Diessenhofen sowie die Klöster St. Katharinental, Feldbach und Münsterlingen sowie das Stift Kreuzlingen betrafen, war äusserst hürdenreich; die zähen Verhandlungen mit Baden endeten erst 1820 mit einem Teilerfolg.

Wegen seiner schwierigen Finanzlage zeigte sich der Kanton bezüglich der Rückerstattung der Klostervermögen – immerhin rund 3 Mio. Gulden – lange als unnachgiebig. Zwar erfüllte er mit dem Klostergesetz vom 9. Mai 1806 schliesslich die Vorgaben der Tagsatzung, indem er den Klöstern Eigentum und Selbstverwaltung zurückgab und das Novizenverbot aufhob; doch wahrte er seine Souveränitätsrechte durch Bedingungen, an die er die Existenz seiner Klöster fortan knüpfte, nämlich die jährliche Vorlage der Rechnung sowie ein Engagement für Religion, Staat und Gesellschaft. Die Klöster hatten sich durch gemeinnützige Aktivität auszuweisen, was mit dem Führen einer Schule nur gerade Fischingen tat. Die Klosterfrage hatte dem Thurgau Anlass gegeben, die durch die Mediationsverfassung garantierten Souveränitätsrechte eifersüchtig gegen wirkliche oder vermeintliche Eingriffe der Tagsatzung zu wahren – ein Vorgang, der sich auch bei anderen Fragen noch mehrfach wiederholen sollte. Der unitarisch gesinnte Thurgau wandelte sich allmählich zu einem föderalistisch geprägten Kanton.

Als kompliziert erwies sich die Bildung der Gemeindeterritorien; dieser Prozess, in dem die im Ancien Régime nicht erfolgte Ablösung des Personalitäts- durch das Territorialprinzip vielerorts nachgeholt und die Zuteilung der Einzelsiedlungen zu den Gemeinden überhaupt erst vorgenommen werden mussten, zog sich bis 1816 hin. Dabei wurde das traditionelle Bürgerprinzip in den Ortsgemeinden, das revolutionäre Einwohnerprinzip jedoch in den – territorial grösseren – Munizipalgemeinden verankert. Dass die beiden Prinzipien nicht gleichzeitig ein und demselben Territorium zugeordnet wurden, führte zur Entstehung des spezifisch thurgauischen Gemeindedualismus, der den Kanton bis in die 1990er Jahre hinein in vielem lähmte.

Bemühungen, die linksrheinische Stadt Konstanz für den Thurgau zu gewinnen, blieb der Erfolg versagt, weil Napoleon an einem starken Grossherzogtum Baden interessiert war. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde das Hochstift Konstanz säkularisiert; die kirchlichen Behörden des Bistums blieben jedoch bestehen und schlugen unter Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg eine liberale Richtung ein. Die deshalb von der Innerschweiz initiierte Abtrennung der Schweizer Gebiete vom Bistum wurde vom Thurgau, der Konstanz als Thurgauer Stadt und künftigen Sitz einer neuen Diözese gewinnen wollte, nicht gefördert. Als Rom der Loslösung von Konstanz per 1. Januar 1815 überraschend zustimmte und die Diözesanstände bis zur Gründung eines neuen Bistums zunächst einem apostolischen Vikar bzw. ab 1819 dem Bischof von Chur unterstellte, leistete der Kanton jedoch keinen Widerstand. Erst nach jahrelangen Bemühungen um eine neue Diözesaneinteilung sollte 1828 das alte Bistum Basel neu entstehen, dem der Thurgau 1829 beitrat.

Zu einer finanziellen und politischen Belastung wurde die Aushebung der Militärkontingente; der Thurgau stellte jährlich 111 Mann für die vier Regimenter (16'000 Mann), die Napoleon von der Schweiz ab 1803 forderte. Die Kantonsregierung fiel bis 1813 durch eine Napoleon geradezu hörige Politik auf, während in der Bevölkerung spätestens ab 1812 die Verdrossenheit über diese Aushebungen wuchs und kaum mehr Freiwillige zu finden waren. Die Regierung liess deshalb Personen zwangsrekrutieren, die durch moralisches Fehlverhalten aufgefallen waren.

Der Thurgau legte während der ganzen Mediations- und Restaurationszeit Wert auf gute Handelsbeziehungen mit den deutschen Nachbarstaaten, die wichtige Absatzgebiete für seine Seeweine und sein Obst waren. Die 1803 sistierten Verhandlungen mit Württemberg wurden Mitte der 1820er Jahre wieder aufgenommen und führten 1825 zu einem vorteilhaften Handelsvertrag, dessen Bestimmungen sich 1828 indirekt auch Bayern anschloss, mit dem der Thurgau schon 1818 ein Salzabkommen ausgehandelt hatte. Der 1812 mit Baden geschlossene Handelsvertrag blieb trotz Reibereien und Vertragsbrüchen vor allem ab 1825 weiterhin in Kraft und wurde erst 1827 durch einen neuen provisorischen Vertrag ersetzt; nicht zuletzt wegen des thurgauischen Widerstands kam es nie zu einer definitiven Lösung, bis Württemberg und Bayern 1834 sowie Baden 1838 dem deutschen Zollverein beitraten und sich die Verhältnisse für die Schweiz ohnehin grundlegend änderten.

Im Staatsbildungsprozess wurden zunächst vor allem die repressiven Instrumente ausgebaut. 1803 wurde eine Polizeiwache von 15 Mann aufgestellt, die 1807 unter eine zentrale Leitung kam. Aus dieser Wache ging 1818 als Reaktion auf die schwierigen sozialen Umstände der Hungerkrise im Jahr zuvor ein militärisch organisiertes Landjägerkorps hervor, das in den folgenden Jahrzehnten nach und nach erweitert wurde. Das Polizeiwesen musste jedoch gegen Widerstände durchgesetzt werden, denn insbesondere die Stigmatisierung und Vertreibung der Bettler waren nicht leicht mit gängigen volksreligiösen Überzeugungen zu vereinbaren. Das Helvetische Strafgesetzbuch von 1799 blieb im Kanton Thurgau bis 1841 in Kraft und erfuhr nach und nach lediglich einzelne Abänderungen. In der ehemaligen Komturei Tobel wurde 1811 ein Zucht- und Arbeitshaus für beide Geschlechter eingerichtet, das bis 1839 auch psychisch Kranke aufnahm.

Auf Widerstand stiess auch der Aufbau des Militärwesens, der nach dem Bockenkrieg von 1804 nur über die Bewilligung des Freikorps zu Pferd und des Freikorps der Scharfschützen gelang, während es bei der Aushebung für die Miliz in Romanshorn zu einem Krawall kam. 1810 wurde ein Kriegsrat installiert. Auch das Militärgesetz vom 8. Mai 1811 wurde allgemein als drückend empfunden, weil es den Dienstpflichtigen die Kosten für die Anschaffung der Uniform auferlegte. Das Militärwesen war erst nach der Reorganisation der Miliz von 1818 und der dabei erfolgten Integration der Freikorps wirklich etabliert; fortan leistete es einen wichtigen Beitrag zur kantonalen und nationalen Integration.

Regierungsrat Johann Conrad Freyenmuth trieb den Strassenbau in der Mediation und der Restauration voran; bis 1832 entstand ein dichtes Verbindungsnetz. Der Bau der Strassen war nicht nur der Volkswirtschaft förderlich, sondern auch der Entwicklung eines Zusammengehörigkeitsgefühls in der Thurgauer Bevölkerung. Allerdings stellte er für die Gemeinden und betroffene Private wegen der Frondienstpflichten, die erst 1840 abgeschafft werden sollten, und der oft entschädigungslosen Enteignung eine Belastung dar.

Der 1804 installierte Sanitätsrat bemühte sich mit beschränktem Erfolg um die Professionalisierung des Medizinalwesens, indem er die Medizinalpersonen der staatlichen Prüfung unterwarf und sie patentierte, um die Fernhaltung von Epidemien, auch von Tierseuchen, vom Kantonsterritorium, sowie ab 1807 um die flächendeckende Durchführung der Pockenimpfung. Auch die Apotheken und der Viehhandel wurden kontrolliert. Unterstützt wurde die Fachbehörde von acht Bezirksärzten. Eine kantonale Krankenanstalt wurde dagegen trotz erster Versuche dazu in den Jahren 1806-1807 und 1825-1826 erst 1839-1840 in Münsterlingen eingerichtet. Von sozialpolitischer Bedeutung war für den Kanton die von Freyenmuth angeregte Gründung einer Brandassekuranzanstalt bereits 1806.

Angesichts der politischen und öffentlich-rechtlichen Herausforderungen im jungen Kanton blieb die Fortentwicklung des Zivilrechts zweitrangig. Nur gerade das Erbrecht von 1810 und die Waisenordnung von 1812 lösten im Sinn der Rechtseinheitlichkeit die überkommenen Partikularrechte ab.

Die Restaurationszeit 1814-1830

Die Besetzung der Schweiz durch alliierte Truppen 1813 führte zum politischen Umschwung. Die "eidgenössische Versammlung" vom 29. Dezember 1813 in Zürich beschloss, dass die neuen Kantone fortbestehen und gleichberechtigte Mitglieder eines neuen Bunds werden sollten. Die Thurgauer Regierung setzte deshalb Ende Januar 1814 eine 13-köpfige Verfassungskommission ein, der fünf Regierungsräte und acht Grossräte angehörten. Eine Oppositionsbewegung, welche die Zustände des Ancien Régime wiederherstellen wollte, wurde im April rasch erstickt; der Zwischenfall hatte aber zur Folge, dass der Grosse Rat am 22. April eine eigene Verfassungskommission einsetzte und die Gemeinden und Bürger Verfassungswünsche eingeben durften. Diese zielten fast durchweg auf die Milderung materieller Belastungen in den Bereichen der Steuern, des Strassenbaus und der Wehrpflicht. Auf die neue Verfassung, die im Wesentlichen das Werk ihres liberal-konservativen Redaktors Joseph Anderwert war, nahmen auch der österreichische und der russische Gesandte in der Schweiz Einfluss. Das Grundgesetz wurde am 28. Juli 1814 vom Grossen Rat angenommen.

Die Verfassung trug restaurative Züge, brachte aber keinesfalls die Wiederherstellung der vorrevolutionären Verhältnisse. Vielmehr wurde die staatliche Grundordnung der Mediation mit konservativen Komponenten imprägniert, sodass es im Endeffekt eher auf eine Retardierung der bisher doch sehr schnellen Modernisierung von Staat und Gesellschaft hinauslief. Insbesondere wurde das Prinzip der Volkssouveränität, das die Mediationsverfassung zwar nicht explizit genannt, mit der Bestellung des Grossen Rats aber faktisch umgesetzt hatte, durch ein kompliziertes, direkte, indirekte und kooptative Komponenten aufweisendes Wahlverfahren ausgehöhlt und dasjenige der Gewaltenteilung verwässert. Da das aktive Wahlrecht an die in ihren Bürgerorten wohnhaften Bürger gebunden wurde, waren die Niedergelassenen von der Partizipation ausgeschlossen. Die Verlängerung der Amtszeiten der weiterhin neun Regierungsräte auf neun Jahre und der weiterhin 100 Grossräte auf acht Jahre sowie die Erhöhung des Zensus auf allen Ebenen zementierten die bestehenden Macht- und Besitzverhältnisse. Ein Drittel der Sitze im Kleinen Rat, ein Viertel derjenigen im Grossen Rat und vier von dreizehn Richterstellen am Obergericht waren Angehörigen der katholischen Konfession vorbehalten.

Auf die durch die Missernte von 1816 ausgelöste Hungerkrise von 1817 reagierte die Regierung mit dem Ausbau der Polizei. Den sozialpolitischen Herausforderungen stand die Führungsschicht dagegen hilflos gegenüber, weshalb es bei bescheidenen Hilfsmassnahmen blieb. Vor allem im Hinterthurgau war die Not gross und die Sterblichkeit stieg erheblich an; aber auch andernorts litten Tausende Hunger. Das 1819 erlassene (und 1833 revidierte) Armengesetz schrieb die Dualität von staatlicher Oberhoheit und kirchlichem Vollzug fest, kam der strukturellen Armut aber nicht bei.

Der Kanton Thurgau spielte auf den Tagsatzungen der Restaurationszeit eine reaktive Rolle und ordnete sich Wünschen der Heiligen Allianz unter. Dem Zeitgeist entsprechend setzte die Regierung auf Repression, etwa durch die Zeitungszensur oder die Verschärfung der Fremdenkontrolle (1823). Während sie auf vielen Gebieten Innovationskraft vermissen liess, engagierte sie sich auf dem Konkordatsweg für die freie Niederlassung der Schweizer und deren Gewerbefreiheit (1819) sowie für die Bekämpfung der Heimatlosigkeit (1819); 1828 wurden 200 heimatlose Schweizer Familien eingebürgert. Der 1816 mit Frankreich geschlossene Soldvertrag verpflichtete den Thurgau zur Stellung von 345 Mann.

In den 1820er Jahren kam die positive Gestaltungskraft der Gründergeneration an ihr Ende. Auf der liberalen Seite des politischen Spektrums entstanden jetzt Foren bürgerlicher Öffentlichkeit, unter denen die Gesellschaft zur Förderung des Guten und Gemeinnützigen des Kantons Thurgau herausragte. Aber auch viele andere Vereine, Fachgesellschaften wie zum Beispiel die 1827 entstandene Pastoralgesellschaft des Kapitels Frauenfeld und die 1824 in Zürich gegründete Studentenvereinigung Thurgovia sowie Sängerfeste und Freischiessen fungierten als Plattformen für die Verbreitung liberalen Gedankenguts.

Die Regenerationszeit 1830-1849

Thomas Bornhauser in einer Karikatur auf einer Tabakverpackung, um 1830 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld).
Thomas Bornhauser in einer Karikatur auf einer Tabakverpackung, um 1830 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld). […]

Die Pariser Julirevolution von 1830 verhalf den liberalen Ideen zum Durchbruch. In Thomas Bornhauser erwuchs der Regenerationsbewegung ein charismatischer Führer, der dank seines Rede- und Schreibtalents den ins Alter gekommenen Regierungsräten kommunikativ überlegen war. Zusammen mit Gesinnungsgenossen setzte Bornhauser auf den Volksversammlungen vom 22. Oktober und 18. November 1830 in Weinfelden durch, dass die auf den 28. Oktober 1830 angesetzte Wahl des neuen Grossen Rats verschoben und schliesslich nach einem dem Prinzip der Volkssouveränität Rechnung tragenden neuen Verfahren durchgeführt wurde, das seine Anhänger bevorzugte. Der neue Grosse Rat setzte Anfang Januar 1831 eine 15-köpfige Verfassungskommission ein, die inhaltlich von Joachim Leonz Eder dominiert wurde. Sie erarbeitete unter Berücksichtigung von 117 Eingaben mit 3000 Wünschen aus der Bevölkerung die thurgauische Regenerationsverfassung vom 14. April 1831, welche die Volkssouveränität, die uneingeschränkte direkte Volkswahl des Grossen Rats, die Gewaltentrennung, die Öffentlichkeit der Verwaltung, den Schutz des Privateigentums, die Pressefreiheit, das Petitionsrecht, die Handels- und Gewerbefreiheit sowie ein modernes Steuersystem verfassungsrechtlich verankerte und am 26. April mit 10'044 Ja- gegen nur 432 Nein-Stimmen vom Volk angenommen wurde. Diesem epochalen Verfassungswerk, das wichtige Anliegen der Französischen Revolution realisierte, kam durch die vorangestellten Menschen- und Bürgerrechte besondere Legitimation zu. Die Verfassung wurde auf den 1. Juni 1831 in Kraft gesetzt; seither beginnt das thurgauische Amtsjahr an diesem Tag. Der Thurgau war jetzt eine repräsentative Demokratie. Die Gewaltentrennung war auf kantonaler Ebene weitgehend durchgeführt; die sechs vom Grossen Rat bestimmten Regierungsräte gehörten fortan nicht mehr gleichzeitig der 100 Mitglieder zählenden Legislative an und verfügten nicht mehr über richterliche Kompetenzen. Im Grossen Rat blieben dreiundzwanzig Sitze, im Kleinen Rat zwei und im 11-köpfigen Obergericht drei Sitze den Katholiken vorbehalten. Die Mehrheit der Stimmbürger konnte nach sechs und dann alle zwölf Jahre eine Verfassungsrevision einleiten. Wegen der geschichtlichen Bedeutung Weinfeldens als Zentrum der thurgauischen Regenerationsbewegung tagt das Parlament bis heute alternierend dort und in Frauenfeld.

Der neue Wahlmodus führte zu markanten Verschiebungen bei der Bestellung der Legislative; nur gerade 30% der bisherigen Grossräte verteidigten 1831 ihren Sitz. Dagegen wurden vier Bisherige (Johannes Morell, Anderwert, Freyenmuth und Johann Ludwig Müller), auf deren Erfahrung man nicht verzichten wollte, im Kleinen Rat bestätigt; dazu kamen die Radikalen Wilhelm Merk und Johann Andreas Stähele. Ab 1831 wuchs der Einfluss der akademisch ausgebildeten Juristen; diese setzten 1837 eine Verfassungsrevision durch, die allerdings nur wenige Korrekturen brachte. Vor allem wurde ein verkleinertes, jedoch ständiges Obergericht geschaffen, an dessen Spitze eine dreiköpfige Justizkommission, das sogenannte Triumvirat, stand, welches die unteren Gerichte beaufsichtigte, die Rekursinstanz für dort gefällte Urteile bildete und alle Gesetzesentwürfe prüfen bzw. selbst erstellen sollte. Dem Gremium gehörten bis 1849 Johann Konrad Kern, Johann Melchior Gräflein und Johann Baptist von Streng an, die auch im Parlament das Wort führten und als Tagsatzungsgesandte fungierten. Ihr grosser Einfluss auf die kantonale Politik rief deshalb Kritiker auf den Plan.

Die Verfassungsbestimmung von 1831, wonach sämtliche Gesetze im Sinn des Liberalismus revidiert werden sollten, wurde umgesetzt; oft brachten die Erlasse nur eine bessere Verwaltungstechnik, materiell aber nichts Neues. Im Bereich des Zivilrechts kam es zu bemerkenswerten Leistungen, wie dem Matrimonialgesetz von 1833, dem Erbrecht von 1839, das bis 1911 Bestand hatte, oder der bürgerlichen Prozessordnung von 1843. Ein kantonales Strafgesetzbuch wurde 1841 erlassen; es blieb in der Fassung von 1868 bis 1942 in Kraft.

Der Kanton Thurgau war schon vorher bereit gewesen, bei einer Revision des eidgenössischen Bündnissystems den Zentralbehörden Kompetenzen im Bereich der Aussen- und der Wirtschaftspolitik abzutreten. Nun verankerte er diesen Willen – ein Unikum in der Verfassungsgeschichte – in seinem Grundgesetz, das überdies auch die Errichtung eines eidgenössischen Gerichtshofs anstrebte (Art. 216). Dementsprechend regte die kantonale Tagsatzungsgesandtschaft bereits 1831 die Revision des Bundesvertrags von 1815 an; die Wiederholung 1832 führte zu einer Vorlage, dem sogenannten Rossi-Plan, der 1833 scheiterte. Der Thurgau förderte aber die Revisionsbestrebungen auch weiterhin konsequent im Sinn seines verfassungsrechtlichen Dauerauftrags; 1832 trat er deswegen dem Siebnerkonkordat der liberalen Kantone bei. 1847 trug der Thurgau die militärische Auflösung des Sonderbunds, die er als erster Kanton schon 1846 gefordert hatte, ebenso mit wie sich seine Tagsatzungsgesandtschaft 1847-1848 für die neue Bundesverfassung engagierte, der die Thurgauer Bevölkerung am 20. August 1848 mit überwältigendem Mehr zustimmte.

1833 wurde das Amt eines Staatskassiers geschaffen, das der aus dem Regierungsrat ausscheidende Freyenmuth übernahm. 1841 ersetzte das Departementalsystem das 1803 eingeführte Kommissionensystem; Äusseres, Inneres, Finanzen, Strassen und Bauten, Polizei sowie Justiz- und Vormundschaft bildeten die sechs Departemente. Die exekutiven Funktionen des Erziehungs-, des Sanitäts- und des Kriegsrats wurden jedoch nicht angetastet.

Siegelstempel mit der spiegelverkehrten Prägeschrift: "Kloster-Liquidations-Commission, Canton Thurgau", um 1848 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld; Fotografie Martin Bachmann, Zürich).
Siegelstempel mit der spiegelverkehrten Prägeschrift: "Kloster-Liquidations-Commission, Canton Thurgau", um 1848 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld; Fotografie Martin Bachmann, Zürich). […]

Mit der Regeneration begann sowohl die Modernisierung des – jetzt verstaatlichten – Erziehungswesens wie diejenige des Sanitätswesens. Finanzielle Basis dafür war die Einführung einer griffigen Vermögens- sowie einer neuen Einkommenssteuer, während die indirekten Steuern reduziert wurden; das verhasste Ehehaftengesetz von 1822 wurde ersatzlos gestrichen. 1834 nahm der Thurgau die sogenannten Badener Artikel an. 1836 wurde das Kloster Paradies säkularisiert, während die anderen Klöster dem 1843 gelockerten Novizenverbot und der staatlichen Verwaltung unterstellt wurden. 1848 folgte dann die Aufhebung aller Klöster mit Ausnahme St. Katharinentals. Der Kanton gelangte dadurch in den Besitz vieler Gebäude, die für kantonale Institutionen (1833/1848 Lehrerseminar Kreuzlingen, 1840 Kantonsspital/Irrenanstalt Münsterlingen, 1851 Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain, 1869 Alters- und Greisenasyl St. Katharinental) verwendet oder verkauft (Feldbach, Fischingen, Ittingen, Tänikon, Paradies) wurden. Die landwirtschaftlichen Güter der Klöster betrieb er derweil als Domänen weiter. Die Rechte der Kirchen wurden auch durch die Verstaatlichung des Erziehungswesens und die Abschaffung der konfessionellen Sondergerichte, des 1804 installierten reformierten Ehegerichts und des 1806 ins Leben gerufenen katholischen Konsistorialgerichts, beschnitten.

Anfänge im jungen Bundesstaat 1849-1869

Die neue Bundesverfassung bedingte die Anpassung des kantonalen Grundgesetzes im Jahr 1849, was sich in der Einführung der Volksinitiative zur Totalrevision der kantonalen Verfassung niederschlug. Die neue Verfassung sah aber auch eine Initiative auf eine Teilrevision des Grundgesetzes vor. Die Exekutive zählte weiterhin sechs Mitglieder, der Grosse Rat neu ein Mitglied pro 220 Einwohner. Die Bestimmungen über die konfessionelle Verteilung der Behördensitze wurden nicht angetastet. Unter dem Einfluss der Radikalen – Bornhauser präsidierte den Verfassungsrat – wurden die Justizkommission des Obergerichts auf eine Rekurskommission zurückgestutzt, das Gericht selber wieder zur nichtständigen Institution erklärt und die Kreisgerichte aufgehoben. Dagegen wurden neu ein Geschworenengericht und Bezirksräte geschaffen, welche die Aufsicht über die Gemeinden führten (bis 1992). Als Vorstufe des späteren obligatorischen Referendums wurde das Veto gegen Gesetze eingeführt, das bis 1869 nur gerade fünfmal erfolgreich war. Die sogenannten Mittelbehörden, der Erziehungs-, der Sanitäts- und der Kriegsrat, die nun ihre hohe Zeit erleben sollten, blieben weiterhin bestehen.

Auch das kantonale Gesetzes- und Verordnungsrecht war mit dem Bundesrecht zu harmonisieren. Die Motion Eduard Häberlins von 1851 betreffend der Zivilrechtsetzung mündete 1860 in die Teilkodifikation des bürgerlichen Gesetzbuchs (Personenrecht) sowie in die Bereinigung des gesamten bisherigen Rechts, die 1865-1868 durch Philipp Gottlieb Labhardt erfolgte, jedoch nicht zum Abschluss kam. Resultat dieser Bemühungen war eine fünfbändige Gesetzessammlung.

Karikatur auf die Eisenbahnpolitik in der Ostschweiz, erschienen im Postheiri, 1835, Nr. 5 (Zentralbibliothek Zürich).
Karikatur auf die Eisenbahnpolitik in der Ostschweiz, erschienen im Postheiri, 1835, Nr. 5 (Zentralbibliothek Zürich). […]

Häberlin übte als National- und dann als Ständerat, Staatsanwalt, Direktor der Schweizerischen Nordostbahn (NOB) sowie Erziehungsratspräsident in den 1850er Jahren grossen Einfluss auf die kantonale Politik aus und galt als Alfred Escher des Thurgaus. Seinem "System" erwuchs spätestens ab 1858 in der Demokratischen Bewegung eine Opposition, die sich unter der Führung von Labhardt, Fridolin Anderwert, Adolf Deucher, Paul Nagel oder Jakob Albert Scherb für mehr Volksrechte und für die Stärkung der Kantonsregierung einsetzte und die exekutiven Funktionen der sogenannten Mittelbehörden infrage stellte (u.a. 1861 durch eine Motion). Zum eigentlichen Schlachtfeld zwischen den Parteien wurde ab 1864 die Eisenbahnpolitik. 1855 bzw. 1855-1856 waren die Linien Winterthur-Romanshorn der NOB und Winterthur-St. Gallen-Rorschach, die sich ab 1857 im Besitz der Vereinigten Schweizerbahnen befand, dem Betrieb übergeben worden, durch die der Thurgau mit einem Schlag verkehrstechnisch gut erschlossen war. Im Kontext der Auseinandersetzungen um die Zentralalpen- (Gotthard) bzw. die Ostalpenbahn (Lukmanier) stellte sich im Thurgau die Frage einer Verbindung Rorschach-Konstanz-Schaffhausen. Häberlin und sein Anhang befürworteten die Linienführung über Amriswil, während seine Gegner die sogenannte Seetalbahn über Romanshorn favorisierten, wo seit 1844 ein Hafen bestand. Letztere setzten sich schliesslich durch; 1869-1871 wurden die entsprechenden Teilstrecken eröffnet.

Die Anhänger der Demokratischen Bewegung forderten ab 1868 zudem eine Verfassungsrevision; am 19. April beschloss das Thurgauer Volk die Revision mittels Verfassungsrat. Bei dessen Wahl am 10. Mai setzten sich die Demokraten durch und gewannen 70 von 110 Sitzen. Die neue Verfassung, die am 28. Februar 1869 mit 11'781 zu 6741 Stimmen vom Volk angenommen wurde, brachte den Ersatz des bisherigen Vetos durch das obligatorische Gesetzes- und Finanzreferendum, die Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte, die Reduktion der Exekutive auf fünf Mitglieder, die Abschaffung der Mittelbehörden sowie einen "Häberlin-Paragrafen", der die Unvereinbarkeit bestimmter Ämter definierte. Ausserdem garantierte das Grundgesetz das Volksrecht auf Abberufung des Regierungsrats und des Grossen Rats. Kulturkämpferische Komponenten waren mit der Anerkennung der Zivilehe, der Abschaffung der konfessionell getrennten Schulen, dem Verzicht auf die früheren Vorgaben bezüglich der Vertretung der Konfessionen in den Kantonsbehörden sowie mit der in Aussicht genommenen Aufhebung des Klosters St. Katharinental enthalten. Die Verfassung von 1869, die mit verschiedenen Änderungen bis 1990 in Kraft bleiben sollte, brachte die verfassungspolitische Entwicklung des 19. Jahrhunderts mit dem Durchbruch der direkten Demokratie zum Abschluss.

Auf dem Weg zum Durchschnittskanton 1869-1914

Der neue Regierungsrat mit Anderwert, Labhardt, Johann Ludwig Sulzberger, Carl Friedrich Braun und Johann Konrad Haffter bestand aus starken Persönlichkeiten, während Häberlin in kein Amt mehr gewählt wurde. Infolge der Abschaffung der Mittelbehörden wurde die Kantonsverwaltung neu gegliedert; neben die schon bestehenden trat das Departement für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe. Wie andere direktdemokratisch organisierte Kantone trat auch der Thurgau nach 1869 für die Revision der Bundesverfassung ein. Vom Kulturkampf war er weniger tangiert als andere Kantone, auch wenn die vielen dörflichen Querelen unter anderem um die Verfügungsgewalt über die Friedhöfe nicht zu übersehen sind. Diskriminiert fühlte sich überdies der katholische Hinterthurgau, der noch jahrelang sämtliche Vorlagen aus Frauenfeld ablehnte.

In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entstanden in Zusammenhang mit der zunehmenden Ökonomisierung der Politik eigentliche politische Parteien. Zuerst organisierten sich die Katholiken, auch wenn die Katholisch-Konservative Partei erst 1905 gegründet werden sollte (ab 1912 Katholische Volkspartei). In vielerlei Vereinen entstand eine katholische Subkultur. Eine ähnliche Entwicklung gab es aufseiten der Industriearbeiterschaft, wo der Zusammenschluss der sozialdemokratischen Linken in einer Kantonalpartei erst 1907 erfolgte. Die Demokratisch-Volkswirtschaftliche Partei war bereits 1891 ins Leben gerufen worden; sie ging aus verschiedenen Grütlivereinen und deren Verband von 1887 hervor und hatte bis 1932 Bestand, blieb jedoch stets stark von einzelnen Personen abhängig. Der Freisinn formierte sich 1890 als Partei. 1895 stellten die Katholisch-Konservativen mit August Wild erstmals einen Regierungsrat; dieser übernahm das Finanzdepartement, das abgesehen von einer Unterbrechung 2000-2006 bis heute in der Hand dieser Partei bleiben sollte. 1904 zog mit Alfons von Streng der erste katholisch-konservative Nationalrat aus dem Thurgau nach Bern. Erster National- und Regierungsrat der Demokraten war Emil Hofmann ab 1898 bzw. 1905. Die Einführung des Proporzwahlrechts für den Grossen Rat scheiterte 1900 und 1910.

Trajektschiff DTr I auf Probefahrt im neuen Hafenbecken von Friedrichshafen. Illustration nach einer Zeichnung von Wilhelm von Breitschwert aus der Leipziger Illustrirten Zeitung, 20. März 1869 (Zentralbibliothek Zürich).
Trajektschiff DTr I auf Probefahrt im neuen Hafenbecken von Friedrichshafen. Illustration nach einer Zeichnung von Wilhelm von Breitschwert aus der Leipziger Illustrirten Zeitung, 20. März 1869 (Zentralbibliothek Zürich). […]

Neben der Förderung der Landwirtschaft stand für den Kanton 1869-1914 der Aufbau moderner Infrastrukturen im Vordergrund. 1876 wurde die Bahnlinie Sulgen-Bischofszell-Gossau (SG) in Betrieb genommen, 1887 die Schmalspurlinie Frauenfeld-Wil (SG), 1910 die Bodensee-Toggenburg-Bahn und 1911 die Mittel-Thurgau-Bahn von Konstanz über Weinfelden nach Wil. 1869-1939 verkehrten Bodensee-Trajekte (Eisenbahnfähren) zwischen Romanshorn und Lindau, bis 1976 auch zwischen Romanshorn und Friedrichshafen. In den Ortschaften wurden Wasserversorgungen mit Reservoirs eingerichtet. Auch hielt die Elektrizität schnell Einzug. 1912 wurde in Arbon das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau gegründet. Daneben wurden ein Telegrafen- und ein Telefonnetz aufgebaut. 1876 und 1910 kam es zu grösseren Überschwemmungen im Thur- und Murggebiet sowie am Bodensee. Während die erste Wassernot umfangreiche Flusskorrektionen auslöste, hatte die zweite die Erhöhung der Dämme zur Folge.

Von langfristiger Bedeutung war die Ausscheidung der Gemeindegüter 1871. Sie schien nötig, weil das Einwohnerprinzip sich seit der Revolution auf allen Ebenen durchgesetzt hatte. Indem man die Gemeindegüter nicht einfach den Orts- oder sogar Munizipalgemeinden zusprach, sondern sie zwischen ersteren und den Bürgern aufteilte, schuf man im Grunde die moderne Bürgergemeinde erst. Und indem man ihr die Aufgabe überband, die Einbürgerungen vorzunehmen, hob man sogar die verschwundenen (Orts-)Bürgergemeinden wieder aus der Taufe.

Rundsicht vom Nollen von Nordwesten über Südwesten nach Nordwesten. Bleistift und Aquarell von Georg Meyer, 1878 (Zentralbibliothek Zürich, Depositum SAC, Sektion Uto).
Rundsicht vom Nollen von Nordwesten über Südwesten nach Nordwesten. Bleistift und Aquarell von Georg Meyer, 1878 (Zentralbibliothek Zürich, Depositum SAC, Sektion Uto). […]

Im ausgehenden 19. Jahrhundert wuchs das Verständnis der kantonalen Behörden und der Bevölkerung für gesundheitspolitische, fürsorgerische und soziale Probleme. 1870 wurde im aufgehobenen Kloster St. Katharinental ein kantonales Kranken- und Greisenasyl eingerichtet, 1892-1894 die Heil- und Pflegeanstalt Münsterlingen ausgebaut und 1898 als eigene Klinik verselbstständigt, während das Kantonsspital Münsterlingen auf bescheidenem Niveau gehalten wurde. Im Bereich der Sozialpolitik kam es zu einer Reihe von Vereinsgründungen, so entstand zum Beispiel 1869 der Hilfsverein für Gemütskranke (bis 2006) und 1882 der Armenerziehungsverein des Kantons Thurgau (bis 2012). Um die Jahrhundertwende begann der Regierungsrat, in schweren Arbeitskonflikten seine Vermittlung anzubieten.

Der Erste Weltkrieg 1914-1918

Der Erste Weltkrieg brachte einen Verlust an kantonaler Souveränität, vor allem durch die vom Bund geleitete Kriegswirtschaft. Für den Grenzkanton war der Abbruch der traditionell engen Beziehungen zu Konstanz und anderen süddeutschen Orten eine einschneidende Veränderung.

Die Mobilmachung im August 1914 ging auch im Thurgau problemlos über die Bühne. Weil auch viele ausländische Arbeitskräfte von ihren Heimatländern eingezogen wurden – 1914 wies der Thurgau einen vergleichsweise hohen Ausländeranteil von 19% auf (in Arbon sogar 46%) –, gerieten Industrie, Handwerk und Gewerbe in Notsituationen und mussten teilweise sogar ganz eingestellt werden. Die fabrikpolizeilichen Einschränkungen wurden gelockert. 1916 erlitt namentlich die Stickerei-, Spinnerei- und Webindustrie wegen Rohstoffmangels einen grossen Einbruch. Der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft wurde ab 1914 mit einem landwirtschaftlichen Hilfsdienst überbrückt.

Kriegswirtschaftliche Vorsorgemassnahmen waren bei Ausbruch des Kriegs keine getroffen worden. Erst 1916-1918 wurden auf eidgenössischer und kantonaler Ebene die entsprechenden Instrumentarien und Behörden geschaffen. Der Thurgau kannte eine dreistufige Organisation, um die sich der 1917 in die Regierung gewählte Anton Schmid verdient machte: Der kantonalen Lebensmittelfürsorgekommission waren die Zentralstelle für Lebensmittelversorgung, das Brotamt, das Fettamt, das Milchamt und das Brennstoffamt unterstellt; in den Gemeinden gab es Fürsorgestellen. 1917/1918-1920 waren Reis, Zucker, Mais, Teigwaren, Hafer, Gerste, Brot, Mehl, Butter, Fett, Öl, Käse und Milch rationiert. Gleichzeitig wurde ab 1917 der Mehranbau gefördert. Die langen Dienstzeiten bei geringem Sold und ohne Erwerbsersatz sowie die Verteuerung der Lebensmittel brachten insbesondere die Nichtselbstständigerwerbenden zunehmend in Not, während die Landwirte zum Teil Gewinne erzielten.

Die soziale Not machte sich bei den Regierungsratswahlen vom Februar 1917 Luft, als nach einem Aufruf der SP viele Stimmbürger leer einlegten. Die sich verschärfende Lage wurde auch bei den Thurgauer Truppen fassbar; 1917 äusserten immer mehr Soldaten in Zusammenhang mit bestraften Dienstvergehen grundsätzliche Systemkritik; selbst bürgerlich denkende Wehrmänner brachten immer mehr Verständnis für die Anliegen der Linken auf. Auf der anderen Seite bestrafte der Staat vermehrt auch Kriegsgewinnler und setzte dafür sogar einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein.

Am Proteststreik vom 9. November 1918 beteiligten sich auch 2000 Arbeiter in Arbon, ohne dass es dort zu Zwischenfällen kam. Als der Bundesrat daraufhin Ordnungstruppen aufbot, weitete sich der Warn- zum Landesstreik aus. Obwohl in den grösseren Ortschaften befolgt, brachte er im Thurgau das öffentliche und wirtschaftliche Leben nicht zum Erliegen. Auch in Frauenfeld wurden die öffentlichen Gebäude und diverse Firmen von Truppen bewacht. Dem Streik erwuchs von bürgerlicher Seite entschlossene Gegenwehr, zum Beispiel lieferte der Milchproduzentenverband keine Milch mehr in die Streikhochburg Winterthur. Von der gleichzeitig in einer zweiten Welle grassierenden Spanischen Grippe – die erste im Sommer hatte nur wenige Thurgauer Ortschaften erreicht – waren auch die Thurgauer Truppen und der ganze Kanton betroffen; von 20'837 Krankheitsfällen endeten 234 tödlich.

Die Zwischenkriegszeit 1919-1939

Politisch bedeutungsvoll war die knappe Annahme des Proporzwahlrechts für die Grossratswahlen 1919. Der Systemwechsel wurde noch 1924 und 1927 an der Urne von den Freisinnigen und den Bauern angefochten. Bei den Wahlen von 1920 steigerten sich die Sozialdemokraten von 9 auf 19 und die Demokraten, die 1932 von der politischen Bühne verschwinden sollten, von 9 auf 14 Mandate, während die Katholische Volkspartei nur 2 Mandate zulegte (neu 22). Die Freisinnigen und Bauern, die fortan eine Fraktionsgemeinschaft bildeten, verloren zwar 8 Mandate, beherrschten das Feld aber mit 73 Sitzen nach wie vor.

Die Auseinandersetzungen zwischen Links und Rechts um sozialpolitische und wirtschaftliche Fragen wurden in der Zwischenkriegszeit zunächst generell härter. Die Linke hatte lange kaum Chancen, ihre Anliegen gegen die bürgerliche Mehrheit durchzusetzen. Ab ca. Mitte der 1930er Jahre machte der Thurgau dann den gesamtschweizerischen Wandel von einer parteipolitischen Konfrontations- hin zu einer Konsenspolitik unter Einbezug der Linken ebenso mit wie den damit verbundenen Wandel in Bezug auf die Wehrpolitik; 1935 stimmte er der Wehrvorlage klar zu, 1936 beteiligte sich die Bevölkerung eifrig an der Wehranleihe.

Die politischen Entwicklungen im Ausland blieben nicht ohne Rückwirkungen auf den Thurgau. Schon 1919 war der Jungbauernbund gegründet worden, der sich in den 1930er Jahren unter Otto Hess wie die 1933 gegründete Gruppe Thurgau der Jungliberalen Bewegung unter Fritz Hummler den neuen autoritären politischen Auffassungen gegenüber offen zeigte. Auch der politische Katholizismus liebäugelte lange mit ständisch-korporativen Ideen. Die Frontenbewegung stiess im Thurgau nur sehr bedingt auf Sympathie. Die 2,7% der Stimmen, welche die Nationale Front bei den Nationalratswahlen 1935 erhielt, genügten nicht zur Erlangung eines Mandats. Auch im kantonalen Parlament und in den kommunalen Behörden waren die Fronten nicht vertreten, sondern nur Freiwirtschafter und Jungbauern. Die SP, die im Thurgau bereits ab 1934 für die Landesverteidigung eintrat, gehörte bei den Kantonsratswahlen 1935 mit fünf zusätzlichen Sitzen ebenfalls zu den Gewinnern; in den Nationalrat schickte sie nun sogar zwei Vertreter. 1937 wurde die Schweizerische Bauern-, Bürger- und Gewerbepartei gegründet. Der Thurgauische Landwirtschaftliche Kantonalverband lehnte damals die Gründung einer kantonalen Sektion ab, weil er die Geschlossenheit des Bauernstands nicht auf das Spiel setzen wollte.

Nationalsozialistische Ortsgruppen von Auslanddeutschen gab es in Amriswil (246 Mitglieder), Arbon (131), Frauenfeld (94), Kreuzlingen (484) und Weinfelden (194). In allen fünf Orten bestanden auch für die Frauen, Knaben und Mädchen parteinahe Gruppierungen. Zu Auseinandersetzungen mit der Linken kam es vor allem in Arbon.

1926 wurde das Strafrecht novelliert; neu waren der bedingte Straferlass, die Verwahrung, die Schutzaufsicht und ein Jugendstrafrecht. 1922 richtete der Thurgau mit dem Kanton Schaffhausen zusammen in Davos die Thurgauisch-Schaffhausische Höhenklinik ein, aus der nach dem Zweiten Weltkrieg eine Klinik für Lungenkrankheiten und 1983 eine Reha-Klinik hervorging (2005 Aufhebung). 1925 baute der Kanton die Heil- und Pflegeanstalt Münsterlingen aus, während in das Kantonsspital weiterhin wenig investiert wurde. 1926 wurde die obligatorische Krankenversicherung, 1931 eine kantonale Arbeitslosenkasse eingeführt. Das Fortkommen der Bauern gewährleisteten das Viehversicherungsgesetz von 1931 und die 1932 eingerichtete Thurgauische Bauernhilfskasse. Die Brandassekuranz wurde 1933 zu einer Elementarschadenversicherung erweitert. Zum Set sozialpolitischer Massnahmen zählten auch Notstandsarbeiten und ein Stickereihilfsfonds.

Jahrzehntelang hatte der Kanton den Ausbau des Strassennetzes vernachlässigt. 1929-1936 erstellte er unter der Führung von Baudirektor Robert Freyenmuth – auch als Arbeitsbeschaffung in der Weltwirtschaftskrise – 215 km Kantonsstrassen mit Betonbelag; 1938 stand der Thurgau diesbezüglich an der Spitze aller Kantone. In den 1920er Jahren wurden ausserdem die wichtigen Bahnlinien elektrifiziert.

Originaltransparent der Sozialdemokratischen Partei Arbon gegen den Luft- und Gaskrieg, 1930 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld).
Originaltransparent der Sozialdemokratischen Partei Arbon gegen den Luft- und Gaskrieg, 1930 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld). […]

Die Machtübernahme Hitlers führte ab März 1933 zur Einschränkung des kleinen Grenzverkehrs im Raum Konstanz/Kreuzlingen; danach kam es zwischen Konstanz und Kreuzlingen immer wieder zu Friktionen, zum Beispiel im Bereich des Autobusverkehrs oder bei der Lieferung von Gas aus den Konstanzer Stadtwerken. 1937 wurde zwischen den zwei Städten ein Grenzzaun errichtet. Unmittelbar vor und während des Zweiten Weltkriegs entstanden vielerorts Grenzbefestigungen, um Kreuzlingen sogar ein eigentlicher, zum Teil bis heute sichtbarer Festungsgürtel. Die restriktive Auslegung des schweizerischen Fremdenpolizei- und Asylrechts gegenüber politisch und namentlich rassistisch Verfolgten durch die thurgauischen Behörden unter Justiz- und Polizeidirektor Paul Altwegg und Polizeikommandant Ernst Haudenschild war durch einen latenten Antisemitismus in der Bevölkerung durchaus gedeckt. 1938 hatten sich viele Juden, die in Kreuzlingen zum Teil bereits ein wirtschaftliches Standbein besassen, noch rechtzeitig über die Grenze gerettet, später war das nicht mehr möglich. Allerdings wurden auch einige Thurgauer wegen nationalsozialistischer Umtriebe im Ausland ausgebürgert.

Der Zweite Weltkrieg 1939-1945

Die Mobilmachung der Grenztruppen am 29. August 1939 funktionierte reibungslos, ebenso die allgemeine Kriegsmobilmachung vom 2. September. Die minutiös geplante Evakuation der Zivilbevölkerung Kreuzlingens im Kriegsfall wurde nach den negativen Erfahrungen während des sogenannten Mai-Alarms 1940, als sich vor allem Betuchtere aus dem Thurgau in die Innerschweiz absetzten und dadurch die Truppenbewegungen behinderten, 1941 ad acta gelegt. Die Einführung der Lohn- und Verdienstersatzordnung 1940 wirkte sich für die Wehrmänner und deren Familien positiv aus, löste aber nicht das Problem des Arbeitskräftemangels namentlich in der Landwirtschaft. Mit freiwilligem und obligatorischem Landdienst sowie dem Einsatz von Internierten und Truppen gelang es dann, die Fläche des landwirtschaftlich genutzten Bodens entsprechend den Vorgaben des Bundes von 8283 ha 1940 auf 16'000 ha 1942 zu steigern. Die Kriegswirtschaft samt Rationierung und Preiskontrolle war gut vorbereitet. Im Thurgau wurde eine entsprechende Zentralstelle eingerichtet; auch profitierte man von den Erfahrungen des immer noch amtierenden Regierungsrats Anton Schmid aus der Zeit des Ersten Weltkriegs.

Vom 11. November 1940 an waren Ortschaften zu verdunkeln. Als sich infolge des Vormarschs der Alliierten im Westen die Luftangriffe auf süddeutsche Ziele und damit die Neutralitätsverletzungen im Grenzgebiet häuften, wurde die Massnahme per 12. September 1944 aufgehoben. Ziele fehlgehender Angriffe wurden unter anderem Häuser in Kümmertshausen, Buhwil und Schlattingen sowie die Thurbrücke bei Pfyn. Ins kollektive Gedächtnis der Thurgauer Bevölkerung schrieben sich die Bombardierungen Friedrichshafens ab dem 20. Juni 1943 ein. Die vielen Internierten wurden teils in der Landwirtschaft, teils für Meliorationsprojekte eingesetzt. In Sirnach richtete die Handelshochschule St. Gallen eine Hochschule für sie ein. An der Jahreswende 1944/1945 kam es beim Grenztor Kreuzlingen unter der Leitung des Roten Kreuzes zum Austausch von 7000 schwer verwundeten Kriegsgefangenen. Die Auswirkungen des französischen Vormarsches entlang der Schweizer Grenze Richtung Osten auf den Kanton Thurgau waren gering; nur gerade im Raum Kreuzlingen versuchten viele Personen vor dem Einmarsch der Franzosen in Konstanz am 26. April 1945 die Flucht in die Schweiz.

In der kantonalen Politik brachte die Kriegszeit die Integration der Linken; im März 1941 wurde der SP ein Sitz in der Regierung zugestanden (August Roth). Bei den National- und Ständeratswahlen gab es keine Verschiebungen. Der markante Zuwachs der SP bei den Kantonsratswahlen 1944 war denn auch weniger ein Richtungswechsel als ein Ausdruck allgemeiner Unzufriedenheit mit den langen Dienstzeiten der Thurgauer Truppen.

Die Reflexionsphase 1945-1963

Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel der Kanton für anderthalb Jahrzehnte in eine Phase der Selbstreflexion und eine auffallende Passivität prägte sein politisches Handeln. Dafür waren einmal die Anstrengungen der Kriegszeit verantwortlich, die eine gewisse Leere hinterlassen hatten, dann die zunehmende Verlagerung politischer Probleme auf die gesamtschweizerische Ebene, während die Kantone mehr und mehr zu Vollzugsorganen herabsanken, und schliesslich auch das unerwartet grosse Wirtschaftswachstum.

Der Reflexionsprozess wird anhand dreier Jubiläen greifbar (1948 150 Jahre Befreiung des Thurgaus und 100 Jahre Bundesverfassung, 1953 150 Jahre selbstständiger Kanton, 1960 500 Jahre Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft). Der Thurgau klärte jetzt sein Verhältnis zur übrigen Schweiz und gewann durch die Auseinandersetzung mit seiner Geschichte ein neues Selbstverständnis, das sich ab 1963 in einem gewaltigen Modernisierungsprogramm zum Ausdruck bringen sollte. Zunächst ging es jedoch um die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte, wobei die Selbstkritik die Ausnahme blieb und die Massnahmen hauptsächlich auf nationalsozialistisch gesinnte deutsche Staatsbürger fokussierten. Insgesamt wurden in der Säuberungsaktion 120 Verfahren durchgeführt und rund 100 Personen ausgewiesen. Wegen vermuteter Verschleppung der Verfahren gerieten auch Polizeikommandant Haudenschild und sein Vorgesetzter Altwegg in die Kritik. Auf der anderen Seite engagierten sich breite Kreise in Hilfsaktionen für die vom Krieg betroffenen Staaten und vor allem für die Bodenseestädte Konstanz, Überlingen und Meersburg.

1947 lehnten die Stimmbürger die Einrichtung einer zweiten Landwirtschaftsschule in Bürglen überraschend ab. Die anhaltend umstrittene Kantonsspitalfrage blieb nach wie vor ungelöst. Der 1954 in den Regierungsrat gewählte Rudolf Schümperli reorganisierte das Baudepartement und schuf damit eine wesentliche Voraussetzung für die kommende Modernisierungsphase. In seiner Amtszeit entstanden neben dem Tiefbau- das Hochbauamt (1955), die Denkmalpflege (1962) und das Amt für Raumplanung (1964).

Die Modernisierung des Kantons ab 1963

Heizzentrale des Alters- und Pflegeheims St. Katharinental, 1972-1973 erbaut vom Basler Architekturbüro Suter & Suter (Fotografie Jürg Zimmermann, Zürich).
Heizzentrale des Alters- und Pflegeheims St. Katharinental, 1972-1973 erbaut vom Basler Architekturbüro Suter & Suter (Fotografie Jürg Zimmermann, Zürich). […]

Ab 1963 leitete der Kanton einen Ausbau seiner Infrastruktur ein, der in Bezug auf das Tempo, den Umfang und die architektonische Qualität der Bauten bemerkenswert war. Nachholbedarf herrschte insbesondere im Sanitätsbereich. Das Volk entschied sich für die Erhebung des Krankenhauses Frauenfeld zum zweiten Kantonsspital und bewilligte grosse Kredite für Neubauten und Sanierungen der Akutspitäler Münsterlingen (1966-1972) und Frauenfeld (1967-1974), der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen (1967-1974, 1984-1987), des Alters- und Pflegeheims St. Katharinental (1967-1978) sowie der Höhenklinik Davos (1975). Dazu kamen in Münsterlingen und Frauenfeld Schul- und Wohnbauten für das Pflegepersonal (1970-1975). Auch entstanden Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie ab den 1970er Jahren mit kantonaler Unterstützung kommunale Alterswohn- und Pflegeheime. Während überall neue Primar- und Sekundarschulzentren samt Mehrzweckhallen und Zivilschutzanlagen aus dem Boden schossen, verzeichnete der Ausbau der kantonalen Schulen zunächst wenige Fortschritte. Verwaltungsbauten hatten es ebenfalls schwer. Das Verwaltungsgebäude Promenade in Frauenfeld konnte 1966-1968 nur dank der Gebäudeversicherung gebaut werden, und ein neues Strassenverkehrsamt fiel in der Volksabstimmung fünfmal durch. Demgegenüber erhielt die Kantonspolizei 1992 einen neuen Hauptsitz samt Kantonalgefängnis (2006 erweitert). Das neue Staatsarchiv öffnete 2011 seine Tore. Eine überregionale Ausstrahlung erlangten die privaten Tagungszentren Paradies (1974), Wolfsberg (1975), Kartause Ittingen (sukzessive ab 1977) und Lilienberg-Ermatingen (1989).

1969-1970 wurde die A1 durch den Hinterthurgau dem Verkehr übergeben, was dort zu einem wirtschaftlichen Aufschwung führte. 1975-1976 folgte als Teilstück der A7 die Umfahrung von Frauenfeld. Diese wurde 1978 bis Pfyn, 1984 bis Müllheim (mit Anschluss an die Thurtalstrasse), 1992 bis Schwaderloh und 2002 bis zur Landesgrenze bei Konstanz verlängert. 1983 wurde eine Umfahrung von Diessenhofen, 1993 eine von Arbon eröffnet. Neue Hochleistungsstrassen durch das Thurtal und entlang des Bodensees blieben lange umstritten und wurden vom Volk erst 2012 bewilligt.

1996 löste die zentrale Anlage in Weinfelden die zwei Kehrichtverbrennungen aus den 1970er Jahren in Hefenhofen und Müllheim ab; gleichzeitig wurde die Sanierung älterer Deponien vorangetrieben. Der Gewässerschutz wurde ab Mitte der 1950er Jahre aufgebaut. Bis Ende der 1980er Jahre errichteten die Abwasserzweckverbände der Gemeinden mehrere Reinigungsanlagen. Der Thurgau und die übrigen Anrainerstaaten sanierten in jahrzehntelangen Bemühungen den Bodensee. Raumplanungsgesetze (ab 1964) und Richtpläne (ab 1992) verhinderten die Zersiedelung von Gebieten entlang der Hochleistungsstrassen nicht.

Die Thurgauer Verfassung von 1869 wurde insgesamt nur zehnmal teilrevidiert. Die 1970 angeregte Totalrevision zog sich über anderthalb Jahrzehnte hin. Die Verfassung von 1987 ersetzte das obligatorische durch das fakultative Gesetzes- und Staatsvertragsreferendum. Ausserdem bildete sie die Grundlage für die Abschaffung des Gemeindedualismus. 1944 waren die Strukturen aus dem 19. Jahrhundert in einem revidierten Gesetz erneut festgeschrieben und nur die Zuständigkeit für die Einbürgerungen von der Bürger- auf die Ortsgemeinde übertragen worden; auch konnten grössere Gemeinden Parlamente einrichten, was Frauenfeld, Weinfelden und Kreuzlingen bald taten. Zudem wurde für Fälle, wo die Verwaltungen von Orts- und Munizipalgemeinde zusammengelegt waren, der Begriff der Einheitsgemeinde eingeführt (wo die Territorien zusammenfielen, hatte es Einheitsgemeinden faktisch schon seit 1851 fakultativ bzw. 1874 obligatorisch gegeben; zudem waren seither einzelne solcher Gemeinden durch Zusammenschlüsse mehrerer Ortsgemeinden mit einer Munizipalgemeinde zustandegekommen, hatten sich aber zur Verwirrung der Bevölkerung weiterhin Munizipalgemeinde genannt). Nun kamen die teilweise kleinen Orts- und Munizipalgemeinden beim Vollzug von Bundes- und Kantonsaufgaben zunehmend an ihre Grenzen; 1972 wurde deshalb die sogenannte Kommission Kramer eingesetzt, die Grundlagen für die freiwillige Abschaffung des Gemeindedualismus und für Vereinfachungen im Bereich der Primar- und Sekundarschulen erarbeitete. Diese ermöglichten zwar einzelne Fusionen, jedoch keine flächendeckende Reform. Erst nachdem die Kantonsverfassung von 1987 die Zusammenlegung von Munizipal- und Ortsgemeinden innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten vorschrieb, kam es 1990-2000 zu der Flurbereinigung, an deren Ende 80 politische Gemeinden standen.

Die Ausdehnung der Staatstätigkeit ab dem Zweiten Weltkrieg führte zu einem kontinuierlichen Ausbau der Kantonsverwaltung. 1991 wurden die Departemente neu gegliedert. Ende der 1990er Jahre ging die kantonale Verwaltung mit Leistungsauftrag und Globalbudget zum New Public Management über. Der Ausbau der Verwaltung bedingte die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die per Gesetz 1981 dem Regierungsrat entzogen und dem 1984 errichteten Verwaltungsgericht mit Sitz in Frauenfeld (seit 1998 in Weinfelden) und mehreren Fachrekurskommissionen übertragen wurde.

1942 löste das schweizerische Strafgesetzbuch das kantonale ab; im gleichen Jahr richtete der Kanton die Jugendstaatsanwaltschaft ein. 1972 wurde eine neue Strafprozessordnung in Kraft gesetzt und das seit 1849 bestehende Geschworenengericht abgeschafft, 1973 die Strafanstalt Tobel aufgehoben. Infolge der 2011 in Kraft getretenen schweizerischen Strafjustizreform reduzierten sich die acht Bezirke auf fünf; Diessenhofen und Steckborn gingen im Bezirk Frauenfeld und Bischofszell in den Bezirken Arbon und Weinfelden auf. Die Dualität von bisherigem Untersuchungsrichteramt und Staatsanwaltschaft wurde zugunsten einer Generalstaatsanwaltschaft mit unterstellten Staatsanwaltschaften und Jugendanwaltschaft aufgehoben.

Parteipolitisch blieb der Thurgau stabil. Die Jungbauern verschwanden mit dem Kriegsende wieder. Die seit 1920 bestehende Fraktionsgemeinschaft von FDP und Bauern im Grossen Rat fiel nach der 1985 erfolgten Gründung der kantonalen Sektion der SVP 1986 auseinander. Im ausgehenden 20. Jahrhundert legte die SVP von Wahl zu Wahl zu; ab 1999 stellte sie drei von sechs Nationalräten und einen Ständerat. Die Katholisch-Konservativen und die Christlich-Sozialen marschierten ab 1947 getrennt, schlossen sich 1973 jedoch wieder in der CVP zusammen. Die 1932 erstmals auftretende, formell um 1960 gegründete Evangelische Volkspartei blieb lange marginal und war erst ab den 1960er Jahren mit ca. acht Sitzen im Grossen Rat vertreten. Der einflusslose Landesring der Unabhängigen brachte es 1972-1984 auf einen und 1984-1988 auf zwei Kantonsräte. Stärker waren die Republikaner, die 1972-1976 über vier Grossratsmandate verfügten und 1971-1975 sogar einen Nationalrat stellten, ebenso wie 1995-1999 die Freiheitspartei. Alle diese Parteien verschwanden aber wieder. Halten konnte sich dagegen die 1983 gegründete Grüne Partei, die 1987-1995 ein Nationalratsmandat innehatte. 2011 verlor die FDP ihren letzten Sitz im Bundesparlament vorübergehend an die Grünliberale Partei, konnte ihn 2015 aber wieder zurückgewinnen.

Die seit 1941 geltende Formel der Regierung (2 FDP, 1 Bauernvertreter, 1 CVP und 1 SP) hatte bis 1986 Bestand; von da ab sassen anstatt zwei FDP- zwei SVP-Vertreter in der Regierung. Stabilität ergab sich auch aus den langen, in Einzelfällen bis über dreissigjährigen Amtszeiten einzelner Regierungsmitglieder. Das Frauenstimmrecht wurde auf kantonaler Ebene erst 1971 eingeführt. Der Frauenanteil im Grossen Rat wuchs nur langsam; die Sozialdemokratin Vreni Schawalder zog 1996 als erste Frau in die Regierung ein.

Sitze des Kantons Thurgau in der Bundesversammlung 1919-2015

 19191939195919671971197919831991199519992003200720112015
Ständerat
FDP2111111       
BGB/SVP 1111111111111
SP       11     
CVP         11111
Nationalrat
FDP211111111111 1
KK/CVP11111221111111
SP12221111111111
Grüne       1      
BGB/SVP22222222233333
FPS        1     
GLP            1 
Andere1             
Total Sitze76666666666666
Sitze des Kantons Thurgau in der Bundesversammlung 1919-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik

Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Thurgau 1935-2016

 19351941194319501965197219861992199620002004200820122016
FDP43222211111111
KK/CVP11111111111111
SP 1111111111111
BGB/SVP  111122222222
Total Sitze55555555555555
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Thurgau 1935-2016 -  Bundesamt für Statistik; Regierungskanzlei

Zusammensetzung des Grossrats im Kanton Thurgau 1950-2016

 19501956196519721976198419881992199620002004200820122016
FDP3027262724252323252420181820
KK/CVP2020213432312726252722222120
SP2930272225212023202223171917
Grüne     61110118131199
EVP16977766454655
BGB/SVP3330323439373332384247514144
FPS      101071    
EDU         11365
GLP           267
BDP            53
Andere111211633        
Total Sitze124125126130130130130130130130130130130130
Zusammensetzung des Grossrats im Kanton Thurgau 1950-2016 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Regierungskanzlei

Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert

Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm die Bevölkerung in allen Bezirken des Kantons zu. Das Hungerjahr 1816-1817 machte sich bemerkbar, führte aber nicht zu einem Sterbeüberschuss. Trotz dieses natürlichen Wachstums nahm die Bevölkerung nur langsam zu. Die Einwohnerzahl wuchs 1798/1800-1850 jährlich um durchschnittlich 4,5‰; das Wachstum lag damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 7,3‰. Da dem Thurgau ein urbanes Zentrum fehlte, wanderten viele Einwohner in die Industrieregionen benachbarter Kantone ab (St. Gallen, Zürich). 1850-1910 erlebte der Thurgau seine stärkste Industrialisierung, und die Bevölkerung wuchs dabei um rund 52% von 88'908 auf 134'917 Personen. Parallel zur starken Abwanderung kam es zur Einwanderung von ausserkantonalen und ausländischen Arbeitskräften. Einen einmaligen Boom verzeichnete der Kanton 1900-1910, als die Bevölkerung um 17,7% zunahm (Landesmittel 12,5%). Mit der Industrialisierung und dem Bau der Eisenbahn entvölkerten sich die kleinen Gemeinden auf den Höhenzügen, während die Siedlungen in den Tälern und entlang der Eisenbahnlinien wuchsen. 1850-1910 wiesen die Industriebezirke Kreuzlingen, Bischofszell, Frauenfeld und Arbon – in dieser Hinsicht ein Musterbeispiel – das grösste Bevölkerungswachstum auf.

1914-1945 folgte eine Phase der Stagnation. Obwohl der Thurgau im Gegensatz zu den anderen Ostschweizer Stickereikantonen keine Bevölkerungsverluste erlitt, lag das jährliche Wachstum von durchschnittlich 0,66‰ weit unter dem Landesmittel von 4‰. Die Gründe dafür waren neben der sinkenden Geburtenrate vor allem die Abwanderung der ausländischen Arbeitskräfte beim Kriegsausbruch 1914 und während der Stickereikrise ab 1921. Der Ausländeranteil sank ab 1910 stetig und erreichte 1941 mit 5,9% (8083 Personen) den Tiefpunkt.

Bevölkerungsentwicklung des Kantons Thurgau 1850-2000

JahrEinwohnerAusländer-anteilAnteil ProtestantenAnteil KatholikenAlters-struktur (Anteil >59)ZeitraumGesamt-zunahmeaGeburten-überschussaWanderungs-saldoa
185088 9082,1%75,3%24,7% 1850-18601,2‰4,3‰-3,1‰
186090 0783,2%75,2%24,4%9,0%1860-18703,4‰4,4‰-1,0‰
187093 2024,3%74,3%25,2%9,7%1870-18806,5‰6,7‰-0,2‰
188099 2317,5%72,4%27,3%10,6%1880-18886,7‰7,1‰-0,4‰
1888104 6789,6%70,9%28,9%10,7%1888-19006,6‰7,0‰-0,4‰
1900113 22113,3%68,2%31,6%10,3%1900-191017,7‰9,8‰7,9‰
1910134 91719,0%63,4%35,9%9,2%1910-19200,8‰6,4‰-5,6‰
1920135 93312,2%66,7%32,7%10,0%1920-19300,1‰5,8‰-5,7‰
1930136 09310,5%66,6%32,3%11,5%1930-19411,4‰4,1‰-2,7‰
1941138 1225,9%67,0%32,3%13,8%1941-19509,0‰8,6‰0,4‰
1950149 7386,5%65,1%34,2%14,7%1950-196010,6‰8,2‰2,4‰
1960166 42011,6%61,0%38,5%15,4%1960-19709,5‰9,6‰-0,1‰
1970182 83518,6%55,0%43,6%17,0%1970-19800,5‰3,6‰-3,1‰
1980183 79515,3%54,1%41,0%18,9%1980-199013,0‰5,4‰7,6‰
1990209 36218,1%50,5%39,2%18,5%1990-20009,4‰4,4‰5,0‰
2000228 87519,6%45,0%35,6%18,3%    

a mittlere jährliche Zuwachsrate

Bevölkerungsentwicklung des Kantons Thurgau 1850-2000 -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische  Volkszählungen; Bundesamt für Statistik

Die Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg löste einen Wachstumsschub in der Industrie und im Baugewerbe aus, der mit ausländischen Arbeitskräften bewältigt wurde. Die Zahl der Ausländer erhöhte sich 1950-1970 von 9748 auf 34'043. Das Bevölkerungswachstum in dieser Zeitspanne von jährlich durchschnittlich rund 10‰ beruhte neben der Zuwanderung auf einem relativ hohen Geburtenüberschuss. Die rezessionsbedingte Rückwanderung der Ausländer in den 1970er Jahren schlug sich im schwachen Bevölkerungswachstum von 0,01% zwischen 1970 und 1980 nieder. Das kontinuierliche Wachstum zwischen 1980 und 2010 von insgesamt 34,4% bzw. durchschnittlich pro Jahr 11,5‰ erklärt sich aus der positiven Wanderungsbilanz, die in erster Linie auf der Zuwanderung von Ausländern beruhte, und einer vergleichsweise hohen Geburtenrate.

Obwohl sich das Bevölkerungswachstum seit dem 19. Jahrhundert auf die verkehrstechnisch günstig gelegenen und industrialisierten Ortschaften konzentrierte, kam es im Thurgau zu keiner Verstädterung. Noch 1960 wohnten in den drei Städten Arbon, Frauenfeld und Kreuzlingen zusammen nur gerade 38'907 Personen oder 23,3% der Gesamtbevölkerung (Landesmittel 42,0%). 2010 lebte mehr als die Hälfte der Bevölkerung (51,9%) in Gemeinden von 1001-5000 Bewohnern (Landesmittel 31,4%). Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts lockten die Gemeinden am Unter- und Bodensee besonders viele Zuzüger an. Die Zersiedelung der Landschaft nahm stark zu; 1984-2008 wuchs die Siedlungsfläche um rund 21% (Landesmittel 18,5%), während sich die Landwirtschaftsfläche um 4,9% verringerte.

Wirtschaft

Die prägende Landwirtschaft

Am Ende des 18. Jahrhunderts lebten etwa 70% der Bevölkerung von der Landwirtschaft. Die grosse Mehrheit der Bauern verfügte über zu wenig Ackerland und musste einem Zusatzverdienst als Taglöhner, Kleinhandwerker oder in der Heimindustrie nachgehen. In der vorherrschenden Dreizelgenwirtschaft wurden Hafer und Dinkel angebaut. Daneben besassen der Rebbau, der allerdings bereits ab 1850 rückläufig war, und der Obstbau grössere Bedeutung. Exportiert wurden vor allem Wein, Obst, Most und Branntwein. 1834 machten das Ackerland 49,9%, die Wiesen und Weiden 26,8%, die Reben 3,6% und der Wald 19,7% der Kulturlandfläche aus.

Auslieferung von Emmentaler Käse aus der Käserei Opfershofen. Fotografie, um 1910 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld, Schaudepot St. Katharinental).
Auslieferung von Emmentaler Käse aus der Käserei Opfershofen. Fotografie, um 1910 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld, Schaudepot St. Katharinental). […]

Der Wechsel zur individuellen Bewirtschaftung erfolgte schrittweise. Der Anbauzyklus der Dreizelgenwirtschaft war da und dort bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert durchbrochen worden. Der allgemeine Weidgang wurde 1806 aufgehoben. Das Flurgesetz von 1854 war ein weiterer Markstein auf dem Weg zur vollständigen Öffnung der Zelgen.

Die freiwillige Ablösung der Feudallasten, die in der Helvetik angestossen, mit dem Gesetz von 1804 neu geregelt und mit dem Gesetz von 1836 beschleunigt wurde, führte bis 1862 zur Ablösung von 97% aller Zehnten und Grundzinsen. Der Loskauf der Grundlasten, die mehrheitlich in Grundpfandschulden umgewandelt wurden, schlug sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in einer erheblichen Verschuldung der Bauern nieder; der Grundbesitz war zudem durch Erbteilung und Zelgeneinteilung stark parzelliert.

Die Industrialisierung, das Aufkommen der Eisenbahn und die besseren Absatzmöglichkeiten für Milch und Fleisch lösten ab 1850 einen allgemeinen Aufschwung der Landwirtschaft sowie die rasche Umstellung von Getreidebau zu Milchwirtschaft und Futterbau aus. 1843-1911 wuchs der Rindviehbestand von 28'742 auf 67'267 Tiere. Der Kanton förderte die Landwirtschaft ab 1861 durch die Subventionierung von Bodenmeliorationen und mit Zuchtprämien. Zahlreiche Milchgenossenschaften wurden gegründet; 1878 gab es bereits 110 Käsereien. Schwerpunktmässig wurde Emmentaler Käse hergestellt; 1893 begann die Tilsiterproduktion. Bis 1890 war der Strukturwandel vollzogen: Das Ackerland war auf 27,4% der landwirtschaftlichen Nutzfläche geschrumpft, während der Anteil des Wieslands umgekehrt auf 66,2% angestiegen war. An dieser Modernisierung hatten zugezogene Bauern und Käser aus der Innerschweiz, dem Appenzellerland und vor allem dem Kanton Bern bedeutenden Anteil.

Verlad von Obst auf dem Bahnhof von Erlen. Fotografie, 1915 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld, Schaudepot St. Katharinental).
Verlad von Obst auf dem Bahnhof von Erlen. Fotografie, 1915 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld, Schaudepot St. Katharinental). […]

Eine Folgeerscheinung der expandierenden Graswirtschaft war die Ausweitung des Feldobstbaus. Dabei löste der Apfel die Birne als Aushängeschild "Mostindiens" in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts endgültig ab. Um 1900 setzte mit der Gründung zahlreicher Mostereigenossenschaften der Übergang zur industriellen Obstverwertung ein. Ab den 1950er Jahren wurde als Folge der Intensivierung und Motorisierung der Landwirtschaft der Feldobstbaumbestand radikal dezimiert. 1951-1981 verringerte sich die Zahl der Feldobstbäume um 60% von 1'373'521 auf 537'138. Das Landschaftsbild, das seit dem 19. Jahrhundert von dichten Obstbaumwäldern geprägt war, veränderte sich jetzt nachhaltig; die Fluren wurden leer. An Stelle des traditionellen Feldobstbaus breitete sich der Intensivobstbau in Niederstammanlagen aus. 2008 gehörte der Thurgau immer noch zu den bedeutendsten Obstbaugebieten der Schweiz.

Bereits ab den 1860er Jahren ging der Anteil der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft kontinuierlich zurück. Allerdings war das Nebeneinander von Landwirtschaft, Handwerk, Fabrikarbeit oder Heimarbeit für viele Kleinbauern bis weit ins 20. Jahurhundert hinein üblich. 1888 stellten die Bauern, zahlenmässig schon von den Industriearbeitern übertroffen, 37,6% der Erwerbstätigen, 1941 26,7% und 2008 6,5%. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe nahm zwischen 1929 und 2008 von 10'613 auf 3076 ab, während das durchschnittliche Betriebsareal von 6,9 ha auf 17,3 ha stieg. Trotz des starken Schrumpfungsprozesses, der sich ab den 1990er Jahren beschleunigte, besass die Landwirtschaft im Kanton Thurgau Anfang des 21. Jahrhunderts noch immer Gewicht.

Industrie, Handwerk und Gewerbe

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wies der Thurgau eine vergleichsweise entwickelte Protoindustrie auf, wobei die Textilbranche (Leinen-, Baumwollweber, Schuster, Schneider) den grössten Gewerbesektor bildete. 1828 waren über 6000 Personen im handwerklich-gewerblichen Bereich tätig. Die 1798 deklarierte Gewerbefreiheit wurde nach 1810 wieder eingeschränkt; erst die Regenerationsverfassung von 1831 verankerte die Handels- und Gewerbefreiheit. Die ersten lokalen und regionalen Handwerker- und Gewerbevereine wurden ab 1848 ins Leben gerufen; 1870 entstand die Thurgauer Handels- und Gewerbegesellschaft, von der sich 1892 der Thurgauische Gewerbeverband abspaltete.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts herrschten Baumwollspinnerei und -weberei in Heimarbeit vor. Daneben hatte die Textildruckerei und -färberei den Übergang zur Fabrikindustrie bereits vollzogen. Die um 1777 in Islikon gegründete Baumwolldruckerei gehörte im frühen 19. Jahrhundert zu den grössten Fabriken ihrer Art in der Schweiz. Mitte der 1830er Jahre zählte man im Thurgau insgesamt 14 Textildruckereien und -färbereien. 1814 richtete Kaspar Billeter eine der ersten mechanischen Spinnereien in Frauenfeld ein. In dessen Umland, im Murg- und Thurtal sowie im Oberthurgau entstanden danach weitere grössere Spinnereibetriebe. 1843 liefen im Kanton sechs Spinnereien mit rund 30'000 Spindeln. 1874 nahm die Kammgarnspinnerei in Bürglen den Betrieb auf. Die Mechanisierung der Baumwollspinnerei begünstigte zunächst das Wachstum der Handweberei; 1835 standen im Kanton rund 6000 Handwebstühle in Betrieb. Besonders stark war die Handweberei im südlichen Kantonsteil und im Oberthurgau verbreitet. Die erste mechanische Weberei wurde 1837 der Spinnerei Wängi angegliedert. In den 1850er Jahren wurden in Arbon, Frauenfeld, Müllheim, Sirnach und Weinfelden grosse Webereien eröffnet, die ab den 1880er Jahren die Hausindustrie verdrängten.

Nach 1850 kam die Handstickmaschine auf und in den 1860er Jahren entstanden die ersten Fabriken. Die Stickerei wurde schlagartig zum wichtigsten Industriezweig, der von den 1870er Jahren an das höchste Beschäftigungsvolumen aufwies. 1888 waren im Thurgau 178 Stickereibetriebe mit 2914 Beschäftigten dem Fabrikgesetz unterstellt. Auf die Stickereiindustrie entfielen damit 69% aller Fabrikbetriebe und 36% aller vom Fabrikgesetz erfassten Beschäftigten. Der Schwerpunkt der Stickerei verlagerte sich immer mehr auf die Heimindustrie. Der Durchbruch der Schifflistickerei um 1900 schlug sich in der Gründung von neuen Grossunternehmen in Arbon, Amriswil und Weinfelden nieder. 1911 waren von den 202 Textilfabriken 175 Stickereifabriken und von den 10'741 in der Textilindustrie Beschäftigten arbeiteten 7449 in der Stickereiindustrie.

In dieser Phase der Industrialisierung – der stärksten im Thurgau überhaupt – stieg der Anteil der im 2. Sektor Beschäftigten bis 1910 auf 52,6% an (schweizerischer Durchschnitt 43%). Der Erste Weltkrieg und der Zusammenbruch der Stickereiindustrie 1920-1921 stürzten die Ostschweiz in eine bis nach dem Zweiten Weltkrieg dauernde Wirtschaftskrise. Im Thurgau verschwand die Stickerei trotz staatlicher Hilfsmassnahmen fast völlig, auch die industrielle Heimarbeit verlor jetzt rasch an Gewicht. Der Anteil der im zweiten Sektor Beschäftigten ging bis 1920 auf 46,9% zurück. Da der Kanton jedoch nie einseitig auf die Stickerei ausgerichtet gewesen war und die Diversifizierung der Wirtschaft bereits vor dem Ersten Weltkrieg eingesetzt hatte, führte die Krise hier zu weniger Härten als in den Nachbarkantonen. Bereits ab den 1920er Jahren glich sich die Branchenstruktur aus. In die Lücke der Stickereiindustrie traten vor allem die Metall- und Maschinenindustrie, die Trikot-, Bekleidungs- und Schuhindustrie. Bedeutendste Maschinenfabrik wurde die Firma Saurer in Arbon, deren Aufstieg in den 1870er Jahren mit der Produktion von Stickmaschinen begonnen hatte und die sich seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend auf die Herstellung von Lastwagen stützte. Auch die Firma Martini in Frauenfeld (Automobilbau, Buchbindemaschinen), die Fritz Gegauf AG in Steckborn (Bernina), das Aluminiumwalzwerk Robert Victor Neher AG in Kreuzlingen und der Aluminiumhersteller Sigg in Frauenfeld entwickelten sich zu bedeutenden Arbeitgebern. Amriswil und Kreuzlingen kristallisierten sich allmählich als Zentren der Trikot-, Bekleidungs- und Schuhindustrie heraus. Die Arbeitslosigkeit der Nachkriegszeit verschwand 1924 und kehrte mit der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren zurück. Wegen des Abbaus des Bestands an Grenzgängern blieb die Quote im Grenzkanton aber gering.

Pfannenfabrik Sigg in Frauenfeld. Fotografie aus dem Fotoatelier Bär, 1926 (Stadtarchiv Frauenfeld, Fotoarchiv Bär).
Pfannenfabrik Sigg in Frauenfeld. Fotografie aus dem Fotoatelier Bär, 1926 (Stadtarchiv Frauenfeld, Fotoarchiv Bär). […]

Die Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg und der Zustrom von ausländischen Arbeitskräften stärkten die Bedeutung des zweiten Sektors noch weiter, wobei die Metall- und Maschinenindustrie nun die führende Rolle übernahm und 1965 innerhalb des zweiten Sektors einen Beschäftigtenanteil von 26,8% auswies. Das Baugewerbe, das sich ebenfalls stark entwickelte, kam auf einen Beschäftigtenanteil von 11,4%. Dagegen war der Anteil der Textilindustrie bis 1965 auf 8,3% geschrumpft. Eine gewisse Bedeutung erreichte jetzt auch die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie (Teigwaren- und Konservenfabriken, Mostereien, Pektinproduktion), die 1965 einen Beschäftigtenanteil von 8,9% verzeichnete. Der zweite Sektor vereinte 1965 66% der Beschäftigten auf sich.

Die Rezession 1974-1975 und der Strukturwandel in den 1980er und 1990er Jahren führten zu grossen Veränderungen in zahlreichen Branchen des 2. Sektors (Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie; Nahrungs- und Genussmittelindustrie) und zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in der Industrie. Dennoch blieben die Arbeitslosenzahlen seit 1975 unter dem schweizerischen Durchschnitt. Der zweite Sektor blieb im Thurgau immer bedeutend; 1990 lag der Anteil der in ihm Beschäftigten mit 40,2% deutlich über dem Landesmittel von 30,5%. Nach der Betriebszählung von 2008 arbeiteten in Industrie, Gewerbe und Bau 39,5% der Beschäftigten (Landesmittel 28,5%).

Erwerbsstruktur des Kantons Thurgau 1860-2000a

Jahr1. Sektor2. Sektor3. SektorbTotal
186017 32240,8%17 50541,2%7 67118,0%42 498
1870c20 09946,9%18 36142,9%4 38310,2%42 843
1880c19 35441,7%21 67446,6%5 42711,7%46 455
188817 80637,6%22 04446,6%7 49515,8%47 345
190017 92333,7%26 13649,2%9 11517,1%53 174
191018 92228,3%35 82753,6%12 08518,1%66 834
192020 31131,0%31 28847,7%13 93621,3%65 535
193017 78127,5%31 90449,4%14 95723,1%64 642
194117 31226,7%31 73749,0%15 73324,3%64 782
195015 56822,8%35 41551,9%17 22125,3%68 204
196012 67616,6%44 42958,4%19 00025,0%76 105
197011 34813,1%48 96856,5%26 31130,4%86 627
19809 82311,2%43 30549,1%35 02739,7%88 155
19907 7427,3%42 85140,6%55 09252,1%105 685
2000d6 3465,3%35 30529,4%78 25665,3%119 907

a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte

b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt"

c ortsanwesende Bevölkerung

d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (16 880) nur begrenzt mit den vorhergehenden Daten vergleichbar.

Erwerbsstruktur des Kantons Thurgau 1860-2000 -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen

Der zurückbleibende Dienstleistungssektor

Der Dienstleistungssektor nahm im gesamtschweizerischen Vergleich stets eine bescheidene Stellung ein. 1888 arbeiteten ca. 16% aller Berufstätigen im dritten Sektor, wobei der Lebensmittelhandel überwog. Der Anteil stieg zwar regelmässig an, übertraf jedoch erst in den 1990er Jahren Industrie und Gewerbe. 2008 arbeiteten 65'524 Personen im 3. Sektor und 40'561 Personen im zweiten Sektor. Die meisten Beschäftigten vereinten damals das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Handel auf sich; der Tourismus spielte nur eine bescheidene Rolle.

Die Entwicklung des Bankenwesens setzte relativ spät ein. Die erste lokale Spar- und Leihkasse wurde 1822 in Frauenfeld auf Initiative der Gemeinnützigen Gesellschaft gegründet. Auf die Bedürfnisse der Bauern waren die Viehleihkassen ausgerichtet, die sich ab 1841 ausbreiteten. 1848 zählte der Kanton 16 solcher Kassen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden in einer eigentlichen Gründungswelle mehrere lokale und regionale Spar-, Leih- und Hypothekenbanken, die den örtlichen Bodenkredit und den steigenden Bedarf an Betriebskrediten deckten. 1851 wurde in Frauenfeld, wieder auf Initiative der Gemeinnützigen Gesellschaft, die Thurgauische Hypothekenbank eröffnet, die 1913 nach Schwierigkeiten von der Schweizerischen Bodenkreditanstalt übernommen wurde. Die 1871 gegründete Thurgauische Kantonalbank entwickelte sich ab 1895 zum grössten Spar- und Hypothekeninstitut im Kanton. Einen radikalen Einschnitt im Bankenwesen bedeutete der Zusammenbruch sämtlicher lokaler Sparkassen, die in der Bankenkrise 1910-1920 Konkurs gingen und mit Hilfe der Kantonalbank und des Staats liquidiert werden mussten. Die lokalen Raiffeisenkassen – die erste der Schweiz wurde 1899 in Bichelsee gegründet – vermochten sich hingegen zu behaupten. Sie fassten zunächst in katholischen Gebieten Fuss und breiteten sich dann stetig aus. Die grossen Schweizer Banken liessen sich erst nach 1945 im Thurgau nieder, namentlich in den Bezirkshauptorten.

Gesellschaft

Im 18. wie im frühen 19. Jahrhundert bildeten die Kleinbauern, Kleinhandwerker und Taglöhner die grosse Mehrheit der ländlichen Bevölkerung. Der Unterschicht stand eine schmale Mittel- und Oberschicht gegenüber, die sich aus Grossbauern, Müllern, Wirten, Metzgern, Händlern (Vieh, Wein, Leinwand) zusammensetzte. In den Kleinstädten und Marktorten verliehen Pfarrer, Ärzte, Juristen, Beamte und Kaufleute der Gesellschaft ein gewisses bildungsbürgerliches Gepräge; ein Grossbürgertum gab es nicht. Die bis heute nicht prosopografisch untersuchte, eigentliche politische Führungsschicht war in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts sehr klein; insgesamt dürften zum innersten nur ca. 10-20 und zum zweiten Kreis allenfalls 20-30 weitere Personen gezählt haben.

Die rasche Abfolge von Missernten, Teuerungen und wirtschaftlichen Krisen liessen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Zahl der Armen und Bettler rasch anwachsen. Um 1830 dürften etwa 5% der Bevölkerung auf Unterstützung angewiesen gewesen sein. Gemäss Schätzungen lebten um 1800 bis zu 10% der Bevölkerung als Nichtsesshafte auf der Strasse. Der Bettel wurde 1806 wieder verboten, lebte in der Praxis jedoch weiter. Gemäss den Armengesetzen von 1819, 1833 und 1861 hatte in erster Linie die Kirche für die Unterstützung aufzukommen, erst das Gesetz von 1966 wies diese Pflicht der Wohngemeinde (Munizipalgemeinde) zu. Die Not und die wirtschaftliche Rückständigkeit in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts führten zu starken Abwanderungen. 1850 lebten bereits 13'380 Thurgauer oder 14% der Gesamtbevölkerung ausserhalb des Kantons (Landesmittel 6,8%), 1941 waren es 71'774 Personen oder rund 52% der Gesamtbevölkerung (Landesmittel 32,1%). Dagegen blieb die Auswanderung nach Übersee verhältnismässig gering.

Mit dem Aufschwung nach 1850 verbesserte sich langsam die Lebenslage vor allem der ärmsten Bevölkerungsschichten. Die Gesellschaft wurde mit der Einwanderung von ausserkantonalen und ausländischen Arbeitskräften nach 1850 vielfältiger. Der Bevölkerungsanteil der Schweizer aus den übrigen Kantonen im Thurgau stieg von 1850 bis 1910 von 5748 auf 37'756 Personen. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der Ausländer von 1902 auf 25'664 Personen, wobei der grösste Zustrom 1888-1910 erfolgte. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung erreichte 1910 mit 19% einen vorläufigen Höchststand. Die dezentrale Struktur der sich rasch ausbreitenden Fabrikindustrie trug dazu bei, dass im "grünen Industriekanton" kein eigentliches Proletariat entstand. Einzig in Arbon führten das rasante Bevölkerungswachstum und die hohe Zahl von Ausländern schon vor dem Ersten Weltkrieg zu sozialen Spannungen, die sich in dem Krawall von 1902 und zahlreichen Streiks entluden. Besonders heftig wurde 1908 der Arbeitskampf im Stickereiunternehmen Arnold Baruch Heine und Cie. geführt.

Der Fremdarbeiter Josef Venny im Kreis seiner Familie in Murkart. Fotografie aus dem Fotoatelier Bär, 1909 (Stadtarchiv Frauenfeld, Fotoarchiv Bär).
Der Fremdarbeiter Josef Venny im Kreis seiner Familie in Murkart. Fotografie aus dem Fotoatelier Bär, 1909 (Stadtarchiv Frauenfeld, Fotoarchiv Bär). […]

Zwischen 1850 und 1941 stammten die meisten Einwanderer aus Süddeutschland. Sie machten bis 1941 über 60% aller Ausländer aus. Ab 1888 begann die Einwanderung aus Italien, die nach 1945 stark anwuchs. 1960 lag der Anteil der Italiener an der ausländischen Bevölkerung bei rund 60%. Ab den 1960er Jahren dominierten Immigranten aus Spanien, Jugoslawien, der Türkei und Portugal. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU 2002 ist die Zahl der Deutschen am stärksten gewachsen. 2009 stellten die Deutschen mit 15'327 Personen wieder das grösste Kontingent, knapp gefolgt von den Nachfolgestaaten Jugoslawiens mit 13'406 Personen. Mit einem Ausländeranteil von 20,8% lag der Thurgau 2009 knapp unter dem Landesmittel von 22%. In den 1960er Jahren begannen vorab die Italiener, Vereine zu gründen, bei denen integrative und kulturelle Aspekte im Zentrum standen. Obwohl das Zusammenleben der ausländischen und thurgauischen Bevölkerung zu keinen grossen Konflikten führte, blieb man sich mehrheitlich fremd. Die Integration der ausländischen Bevölkerung erfolgte erst mit der zweiten und dritten Generation. Allerdings war man sich im Industriekanton bewusst, dass die Hochkonjunktur nach 1945 ohne die ausländischen Arbeitskräfte nicht möglich gewesen wäre, was sich zum Beispiel 1970 in der deutlichen Ablehnung der sogenannten Schwarzenbach-Initiative niederschlug.

Der Anteil der katholischen Bevölkerung, der 1803 ca. 20% der Gesamtbevölkerung betrug, änderte sich bis 1870 kaum (25,1%). Obwohl 1841 etwa die Hälfte der katholischen Bevölkerung im südlichen Thurgau (Bezirk Münchwilen) lebte, bildete der Thurgau ein "Simultankirchengebiet", in dem es keine konfessionell einheitlichen Regionen gab. Die historisch gewachsene Verflechtung und das von beiden Konfessionen befolgte Paritätsprinzip bewahrten den Kanton vor grösseren Auseinandersetzungen während des Kulturkampfs. Die Verfassung von 1869 brachte die Trennung von Kirche und Staat und statuierte die beiden ehemaligen Staatskirchen als Landeskirchen mit öffentlich-rechtlichem Charakter (Einführung der Synode 1871). Eine alt- oder christkatholische Kirche fasste im Thurgau nie Fuss. Hingegen bereitete die Erweckungsbewegung den Boden für verschiedene Freikirchen und religiöse Sondergemeinschaften (Methodisten, Chrischona, Pfingstgemeinde, Zeugen Jehovas, Neuapostolische). Der Anteil der katholischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung stieg mit der Einwanderung bis 1910 auf 35,9% und erreichte 1970 mit 43,6% einen Höchststand. Das Wachstum der katholischen Bevölkerung und die Blüte des katholischen Presse- und Vereinswesens führten jeweils in den 1910er, 1930er und 1960er Jahren verschiedenenorts zu Pfarreigründungen, der Auflösung der alten Simultanverhältnisse und dem Bau neuer, vorab katholischer Kirchen.

1970 gehörten noch gut 98% der Bevölkerung einer der beiden grossen Konfessionen an. Mit der veränderten Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung und der zunehmenden Säkularisierung der Gesellschaft veränderte sich die Religionslandschaft ab dem letzten Viertel des 20. Jahrhunderts. Der Anteil der Muslime stieg zwischen 1970 und 2000 von 0,4% auf 5,9%; die Muslime bildeten damit die drittgrösste Religionsgemeinschaft, die allerdings nicht öffentlich-rechtlich anerkannt ist. 2011 bestanden 13 Moscheen. Ebenfalls stark stieg der Anteil der Personen an, die keiner Religionsgemeinschaft angehören; 2000 lag er bei 7,2%.

Im 19. und frühen 20. Jahrhundert war Konstanz das Zentrum des jüdischen kulturellen Lebens. Die Friedhofsgemeinschaft Kreuzlingen (Friedhof Bernrain) wurde 1936, die dortige Jüdische Gemeinde (bis 1965 Israelitische Gemeinde Kreuzlingen) 1939 als Reaktion auf die Judenverfolgungen in Deutschland gegründet. 1940 erreichte die Gemeinde mit 120 Mitgliedern ihren Höchststand. 2009 verschenkte sie, obwohl sie weiter besteht, ihre Thorarollen und gab den Betsaal auf.

Bildung und Kultur

Nach 1803 bemühten sich vor allem Private und ab 1821 die Gemeinnützige Gesellschaft um eine Verbesserung des Schulwesens und der Lehrerbildung. Den Grundstein für ein modernes staatliches Bildungswesen legten 1833 das liberale Schulgesetz und die Gründung des Lehrerseminars in Kreuzlingen. Die Unterrichtsgesetze von 1853 und 1875 erhöhten die investierten staatlichen Mittel und förderten den Ausbau der Volksschule und der Sekundarschulen im ganzen Kanton. 1890 wies der Thurgau nach Basel-Stadt und Zürich die höchsten Bildungsausgaben aus. Eine grosse symbolische Bedeutung kam dem Lehrerseminar zu, das auch Angehörigen der Mittel- und Unterschichten den Weg zur höheren Bildung eröffnete. Den Mädchen wurde das Seminar 1911 zugänglich gemacht. Die erste Kantonsschule, gegen die sich eine starke Opposition regte, wurde 1853 in Frauenfeld eingerichtet. Der nächste markante Entwicklungsschritt im Bereich des höheren Bildungswesens erfolgte dann erst ab den 1960er Jahren. Nach einem langen Streit um den Standort wurden 1969 in Kreuzlingen und Romanshorn zwei neue Mittelschulen eröffnet. Eine Vereinbarung zwischen den Kantonen St. Gallen und Thurgau garantiert Schülerinnen und Schülern aus dem südlichen Kantonsteil (Bezirk Münchwilen) seit 2002 den Besuch der Kantonsschule Wil.

Das Lehrerseminar Kreuzlingen mit der ehemaligen Stiftskirche von Südwesten. Lithografie nach einer Zeichnung des Seminaristen Arnold Dodel, 1862 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld).
Das Lehrerseminar Kreuzlingen mit der ehemaligen Stiftskirche von Südwesten. Lithografie nach einer Zeichnung des Seminaristen Arnold Dodel, 1862 (Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld). […]

Seit 2003 führt der Kanton eine eigene pädagogische Hochschule in Kreuzlingen, die eng mit der Universität Konstanz zusammenarbeitet. Mit der gleichzeitigen Neugründung des ehemaligen Seminars als pädagogische Maturitätsschule schlug der Kanton einen Sonderweg in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ein. Im Zuge der grenzüberschreitenden Kooperation wurde die Einrichtung von sogenannten An-Instituten der Universität Konstanz gefördert. In Kreuzlingen nahmen 2000 das Biotechnologie-Institut Thurgau und 2003 das Thurgauer Wirtschaftsinstitut den Betrieb auf. Die Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Konstanz schlug sich 2002 in der Eröffnung des Instituts für Werkstoffsystemtechnik Thurgau in Tägerwilen nieder.

Erste Impulse für die Verbesserung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Berufsbildung gingen im 19. Jahrhundert von der Gemeinnützigen Gesellschaft aus. 1839 gründete Johann Jakob Wehrli eine mit dem Seminar verbundene landwirtschaftliche Schule in Kreuzlingen. Die erste Berufsschule dieser Art musste 1869 allerdings wegen Schülermangel aufgegeben werden. Nachdem mit dem Unterrichtsgesetz von 1875 die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen obligatorisch geworden waren, erlahmte der Bildungseifer. Erst 1903 wurde eine kantonale landwirtschaftliche Schule eröffnet, die seit 1906 im Schloss Arenenberg (Gemeinde Salenstein) untergebracht ist. Die gewerbliche Berufsbildung gewährleisteten ab 1845 unter der Trägerschaft von lokalen Handwerkervereinen stehende freiwillige Handwerker- oder Gewerbeschulen. Der Besuch dieser gewerblichen Fortbildungsschulen wurde mit Unterrichtsgesetz von 1875 ebenfalls obligatorisch. Eine gesetzliche Regelung der Berufslehre und die Einführung der Schulpflicht brachte das 1922 in Kraft getretene erste kantonale Lehrlingsgesetz. 2003 wurden die Berufsschulen kantonalisiert. Ab den 1960er Jahren entstanden infolge des akuten Personalmangels mehrere Schulen für die Ausbildung von Pflegepersonal, die zuerst den Kantonsspitälern in Frauenfeld und Münsterlingen angegliedert und 2003 schliesslich im Bildungszentrum für Gesundheit in Weinfelden zusammengelegt wurden.

Eine wichtige Rolle beim kulturellen Aufbruch nach der Kantonsgründung nahm das Pressewesen ein. Die überaus reiche kantonale Presselandschaft war ab 1798 von einer Vielzahl, oft kleinen, parteipolitisch und konfessionell ausgerichteten Blättern geprägt. Das liberal-konservative Hauptorgan war die Thurgauer Zeitung, das Blatt der radikal-liberalen Regenerationsbewegung Der Wächter, der 1831-1865 in Weinfelden herausgeben wurde (Thurgauer Tagblatt). Die Katholiken bekamen mit der späteren Thurgauer Volkszeitung, die Sozialdemokraten mit der Thurgauer Arbeiterzeitung ihr Blatt; Erstere erschien 1844-2000 in Frauenfeld, Letztere 1912-1984 in Arbon. Die ausgeprägte Ausrichtung der Bevölkerung auf ihre Region spiegelte sich ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts überdies in einer Vielzahl von Regional- und Lokalzeitungen. Die Konzentration auf eine kantonale Zeitung – die neue Thurgauer Zeitung – fand im Thurgau erst 2001 statt.

Die 1821 von Pfarrern, Juristen und Politikern ins Leben gerufene Gemeinnützige Gesellschaft gab den Impuls zur Gründung von weiteren Vereinigungen oder Einrichtungen mit kulturellen, wissenschaftlichen, ökonomischen, erzieherischen und fürsorgerischen Zielsetzungen. Zu den kantonalen Vereinen, die vom 19. Jahrhundert an zur Bildung einer bürgerlichen Öffentlichkeit beitrugen, gehörten die Offiziersgesellschaft des Kantons Thurgau (1825), der Thurgauische Kantonalgesangsverband (1828), der medizinisch-chirurgische Verein Wertbühlia (1834), der Thurgauische Landwirtschaftliche Kantonalverein (1835), der Thurgauische Kantonalschützenverein (1835), die Thurgauische Naturforschende Gesellschaft (1854), der Historische Verein des Kantons Thurgau (1859), der Kantonalturnverband Thurgau (1872) und die Sektionen Thurgau (1897) und Bodan (1901) des Schweizerischen Alpenclubs. Die Naturforschende Gesellschaft und der Historische Verein edierten zudem ab dem 19. Jahrhundert wissenschaftliche Publikationsreihen. Zur Gründung wichtiger kultureller Institutionen kam es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit dem Staatsarchiv (1862) und der Kantonsbibliothek (1864) in Frauenfeld. 1906 wurde Schloss Arenenberg zum Napoleonmuseum. Die 1917 gegründete Museumsgesellschaft eröffnete 1924 in Frauenfeld ein historisch-naturhistorisches Museum. Das Museum gelangte 1958 an den Kanton; aus ihm gingen in der Folge das Historische Museum (1960) und das Naturhistorische Museum (1972) als eigenständige Einrichtungen hervor. Das 1983 eingerichtete Amt für Archäologie führt seit 1996 das Museum für Archäologie. Das kantonale Kunstmuseum wurde 1983 in der ehemaligen Kartause Ittingen eröffnet.

Pfingstrennen Frauenfeld. Fotografie aus einer Reportage von Hans Baumgartner, 1936 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.
Pfingstrennen Frauenfeld. Fotografie aus einer Reportage von Hans Baumgartner, 1936 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz. […]

Der industrielle Aufschwung ab 1850 schlug sich auch in der Gründung zahlreicher regionaler und lokaler Schützen-, Gesangs-, Turn- und Musikvereine nieder, die zu den Trägern der Dorfkultur wurden. Ab 1900 fächerte sich das Vereinsleben auf; bis zum Zweiten Weltkrieg blühte sowohl das sozialdemokratische wie auch das katholische Vereinswesen. Auch die Turner sowie andere Sportler organisierten sich nach 1900 vermehrt; von der Beliebheit des Fahrradsports zeugen beispielsweise die Gründungen von Arbeiterfahrradvereinen in Kreuzlingen 1906 und in Arbon um 1908. Nach 1900 kam der Wassersport auf; am Bodensee wurden ab 1910 Strandbäder gebaut und Schwimmclubs gegründet. Der Segelsport fasste ab den 1920er Jahren Fuss. Ursprünglich im Zeichen der Wehrtüchtigkeit standen das 1919 erstmals ausgetragene Pfingstpferderennen in Frauenfeld und der seit 1934 stattfindende Frauenfelder Waffenlauf.

Wechselausstellung Atomik Submarine des französisch-schweizerischen Künstlers François Burland im Kunstmuseum Thurgau, 2012-2013 (Fotografie Murielle Michetti).
Wechselausstellung Atomik Submarine des französisch-schweizerischen Künstlers François Burland im Kunstmuseum Thurgau, 2012-2013 (Fotografie Murielle Michetti). […]

Waren der Betrieb kultureller Einrichtungen und die Erhaltung der Kulturgüter lange im Wesentlichen Mäzenen oder Vereinen überantwortet geblieben, so spielten Kanton und Gemeinden im 20. Jahrhundert diesbezüglich eine etwas wichtigere Rolle. Von einer eigentlichen staatlichen Kulturpolitik kann man – abgesehen von ersten zögerlichen Schritten vor allem im Bereich der Museumspolitik ab den 1940er Jahren – erst seit den 1990er Jahren sprechen. Die Kantonsverfassung von 1987 bildete die verfassungsrechtliche Grundlage für das 1993 verabschiedete Gesetz über die Kulturförderung und Kulturpflege und die entsprechenden Verordnungen sowie für die 1994 erfolgte Einrichtung der Fachstelle für Kultur, die 2002 in das Amt für Kultur überführt wurde. Daneben besteht seit 1991 eine mit kantonalen Mitteln alimentierte, jedoch unabhängige Kulturstiftung. Seit 2004 wird die Kulturpolitik über ein alle paar Jahre erneuertes Kulturkonzept gesteuert.

Quellen und Literatur

  • Historisches Museum Thurgau, Frauenfeld
  • Kantonsbibliothek Thurgau
  • Staatsarchiv Thurgau
  • Thurgauisches Urkundenbuch, 8 Bde., 1917-1967
  • Chartularium Sangallense, hg. von O.P. Clavadetscher, S. Sonderegger, 1983-
  • J.H. Mayr, Meine Lebenswanderung, hg. von K. Buenzli, 4 Bde., 2010
  • Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen TG I/1-5, 2013
Historiografie
  • Die Thurgauer Geschichtsschreibung neigte bisher zu Gesamtdarstellungen anstelle von fundierten Epochen- oder Einzelstudien. Für die historische Identitätsstiftung im jungen Kanton von eminenter Bedeutung war Johann Adam Pupikofers zweibändige "Geschichte des Thurgaus" (1828-1830), ebenso sein Beitrag zum "Gemälde der Schweiz", der unter dem Titel "Der Kanton Thurgau historisch, geographisch, statistisch geschildert" 1837 erschien und zugleich den Anfang der Ortsgeschichtsforschung im Kanton markierte. Die zweite, stark erweiterte Ausgabe von Pupikofers "Geschichte des Thurgaus" (2 Bde., 1886-1889), die von Johannes Strickler redigiert und herausgegeben wurde, ist für das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit noch immer unentbehrlich. Ein grosser Wurf war Ernst Herdis "Geschichte des Thurgaus" (1943). Sein im ursprünglichen Wortsinn witziges Buch enthält Interpretationen, die für die heutige Forschung immer noch wichtig wären. Mit dem 19. Jahrhundert befasste sich im Sinn damaliger Zeitgeschichtsforschung Jakob Häberlin-Schalteggers "Geschichte des Kantons Thurgau von 1798-1849" (1872) und "Der Kanton Thurgau in seiner Gesammtentwicklung vom Jahr 1849-1869" (1876). Huldreich Gustav Sulzbergers "Geschichte des Thurgaus von 1798-1830" (1889, als Anhang zu Pupikofer, "Geschichte des Thurgaus", 2. Ausgabe, Bd. 2) war der erste Versuch, die Jahre des jungen Kantons aus zeitlicher Distanz zu würdigen. Albert Schoops "Der Kanton Thurgau, 1803-1953" (1953) bietet einen politikgeschichtlichen Überblick. Sein dreibändiges Werk "Geschichte des Kantons Thurgau" (1987-1994) weist konzeptionelle, methodische und darstellerische Mängel auf. Demgegenüber enthält das Buch von Schoops Hauptkritiker Markus Schär "O Thurgau: ein Kantonsführer für Fortgeschrittene" (2002) in einzelnen Kapiteln Interpretationsansätze, die für die Forschung wichtig sind.
Reihen und Bibliografien
  • Mitteilungen der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft, 1857-
  • Thurgauer Beiträge zur Geschichte, 1861- (1882-1993 mit Bibliografie zum Thurgauer Schrifttum; Bd. 125, 1998, mit Generalregister)
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 1869-
  • Thurgauer Jahrbuch, 1927-2010 (Jahrgang 2000 mit Register der Jahrgänge 1-75)
  • Mitteilungen aus dem Thurgauischen Museum, 1946-
  • A. Hagenbüchle, Bibliographie über Recht und Rechtsgeschichte des Kantons Thurgau und seiner Grenzgewässer, 1976
  • Archäologie im Thurgau, 1992-
  • Denkmalpflege im Thurgau, 2000-
Allgemeines
  •  Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau, Bd. 1-, 1950-
  • E. Tanner, Die Bauernhäuser des Kantons Thurgau, 1998
  • E. Nyffenegger et al., Thurgauer Namenbuch, 6 Bde., 2003-2007
Urgeschichte und römische Zeit
  • Die Schweiz vom Paläolithikum bis zum frühen Mittelalter, Bd. 5, 2002
  • Archäologie im Thurgau 16, 2010 (mit umfassender Bibliografie)
Früh- und Hochmittelalter
  • W. Meyer, Die Verwaltungsorganisation des Reiches und des Hauses Habsburg-Oesterreich im Gebiete der Ostschweiz, 1264-1460, 1933
  • E. Herdi, «Der Thurgau um 1291», in Thurgauer Jahrbuch, 1942, 11-32
  • M. Borgolte, Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit, 1986
  • Helvetia Sacra II/2, 215-245; III/1, 672-710; III/3, 635-664, 741-763, 916-950; IV/2, 229-241, 248-317, 350-373; IV/5, 780-840; IV/7, 475-513; V/1, 587-600
  • Die Schweiz vom Paläolithikum bis zum frühen Mittelalter, Bd. 6, 2005, 33-61
  • A. Zettler, Geschichte des Herzogtums Schwaben, 2003
Spätmittelalter bis 18. Jahrhundert
  • H. Hasenfratz, Die Landgrafschaft Thurgau vor der Revolution von 1798, 1908
  • A.L. Knittel, Die Reformation im Thurgau, 1929
  • B. Meyer, «Die Durchsetzung eidgenössischen Rechtes im Thurgau», in Festgabe Hans Nabholz zum 70. Geburtstag, 1944, 139-169
  • A.L. Knittel, Werden und Wachsen der evangelischen Kirche im Thurgau von der Reformation bis zum Landfrieden von 1712, 1946
  • G.R. Wyler, Die beruflichen Verbände in der thurgauischen Industrie vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 1953
  • H. Lei, Der thurgauische Gerichtsherrenstand im 18. Jahrhundert, 1963
  • B. Meyer, «Der Thurgau im Schwabenkrieg von 1499», in Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte 116/117, 1979/1980, 5-218
  • E. Menolfi, Sanktgallische Untertanen im Thurgau, 1980
  • A. Hopp, Gottes Männer im Thurgau, 2003
  • A. Bieger, Schröpfende Heiler – schwitzende Kranke, 2004
  • P. Niederhäuser, N. Kolb Beck, «Gratwanderung zwischen Habsburg und der Eidgenossenschaft», in Thurgauer Beiträge zur Geschichte 141, 2004, 141-169
  • F. Volkland, Konfession und Selbstverständnis, 2005
  • C. Folini, Katharinental und Töss, 2007
19. und 20. Jahrhundert
  • H. Brugger, Geschichte der thurgauischen Landwirtschaft und des Thurgauischen landwirtschaftlichen Kantonsverbandes von 1835 bis 1935, 1935
  • E. Isler, Industrie-Geschichte des Thurgaus, 1945
  • H. Düssli, Das Armenwesen des Kantons Thurgau seit 1803, 1948
  • A. Schoop, Geschichte der Thurgauer Miliz, 1948
  • M. Burkhart, Die Entstehung der thurgauischen Verfassung von 1869, 1963
  • P. Rosenkranz, Die Gemeinden im Thurgau vom Ancien Régime bis zur Ausscheidung der Gemeindegüter 1872, 1969
  • Wirtschaftsgeschichte des Kantons Thurgau, hg. von A. Schoop, 1971
  • W. Kundert, Die Zivilgesetzgebung des Kantons Thurgau, unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechtes, 1973
  • A. Salathé, Geschichte des Füsilierbataillons 75, 1991
  • J. Stark, Zehnten statt Steuern, 1993
  • S. Romer, Die überseeische Auswanderung aus dem Kanton Thurgau 1850-1900, Lizentiatsarbeit Zürich, 1994
  • R. Gonzenbach, Spitalchronik Frauenfeld, 1897 bis 1997, 1996
  • M. Bosch, Bohème am Bodensee, 1997
  • Abbruch – Umbruch – Aufbruch, hg. von B. Gnädinger, 1999
  • T. Dietrich, Konfession im Dorf, 2004
  • S. Lippuner, Bessern und Verwahren, 2005
  • V. Rothenbühler et al., Funkenflug und Wassernot, 2006
  • Clio küsst den Thurgau, hg. von V. Rothenbühler, A. Salathé, 2009
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

André Salathé; Albin Hasenfratz; Hansjörg Brem; Hannes Steiner; Erich Trösch; Verena Rothenbühler: "Thurgau", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.05.2017. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007393/2017-05-22/, konsultiert am 29.03.2024.