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Rotes Kreuz

Das Rote Kreuz geht auf die Initiative des Genfers Henry Dunant zurück, der 1859 als Zeuge der Schlacht von Solferino beobachtete, dass sich niemand um die verletzten Soldaten kümmerte. Ergriffen und empört, organisierte er noch auf dem Schlachtfeld Hilfe. 1862 veröffentlichte er unter dem Titel «Un souvenir de Solférino» (deutsch 1863) seine Erinnerungen, die europaweit viel Beachtung fanden. Er unterbreitete darin zwei Vorschläge, die als Kern der Rotkreuzidee grosse Wirkung entfalteten: Erstens sollte die Anerkennung des medizinischen Personals als neutrale Akteure im Kriegsfall die ungehinderte Versorgung der Verletzten ermöglichen, eine Forderung, die zum Grundstein des humanitären Völkerrechts wurde. Zweitens schlug Dunant vor, in jedem Land Hilfsgesellschaften zur Pflege von Kriegsverwundeten zu bilden.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

Gustave Moynier, auch er ein Genfer, stellte die Ideen Dunants in der von ihm präsidierten Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft vor. Zusammen mit Dunant, Louis Appia, Théodore Maunoir und General Guillaume-Henri Dufour gründete er zuerst eine Kommission und im Februar 1863 das Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, aus dem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hervorging. Als erster Präsident amtierte 1863-1864 Dufour. Ihm folgten 1864-1910 Moynier, 1910-1928 Gustave Ador, 1928-1944 Max Huber, 1945-1948 Carl Jacob Burckhardt, 1948-1955 Paul Ruegger, 1955-1964 Léopold Boissier, 1964-1969 Samuel Gonard, 1969-1973 Marcel Naville, 1973-1976 Eric Martin, 1976-1987 Alexandre Hay, 1987-1999 Cornelio Sommaruga, 2000-2012 Jakob Kellenberger und ab 2012 Peter Maurer. Das Amt eines Interimspräsidenten versahen 1917-1920 Edouard Naville, 1945-1947 Max Huber, 1947-1948 Martin Bodmer und Ernest Gloor sowie 1969 Jacques Freymond.

Im Oktober 1863 organisierte das IKRK in Genf eine Konferenz für Regierungsvertreter und Experten. Diese verabschiedete zehn Resolutionen, welche die Basis zur Schaffung von Rotkreuzgesellschaften legten. Im August 1864 endete die auf Anregung des IKRK vom Bundesrat in Genf einberufene Diplomatenkonferenz mit der Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention betreffend den Schutz von Kriegsversehrten. Ab 1864 trieb das IKRK die Entwicklung des humanitären Völkerrechts voran, indem es den Geltungsbereich mit Hilfe von Expertenkonferenzen und Vorbereitungstreffen stets an die neuen Herausforderungen anzupassen verstand. 1899 wurde die Genfer Konvention auf den Seekrieg ausgedehnt und 1929 die zweite Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen abgeschlossen. 1949 kam die Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Opfer innerstaatlicher Konflikte hinzu. 1977 wurden die Konventionen bestätigt und mit zwei Zusatzprotokollen ergänzt, die unter anderem weitere humanitäre Regeln bezüglich der Kriegsführung enthielten. Das IKRK bemühte sich um die Gründung von Rotkreuzgesellschaften in möglichst vielen Ländern. Die ersten entstanden in Württemberg, im Grossherzogtum Oldenburg, in Belgien und Preussen. Ihre Zahl stieg kontinuierlich an, 2009 gab es in 186 Ländern nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

Die weisse Armbinde mit dem roten Kreuz – farblich invers zum Schweizer Wappen – wurde 1863 als Schutzzeichen vorgeschlagen und 1864 anerkannt. 1876 führte die türkische Regierung den roten Halbmond ein, der in den Konventionen von 1929 offiziell bestätigt und 2009 von 33 Ländern benutzt wurde. Ein drittes Emblem, der rote Löwe mit roter Sonne, der auf Antrag Irans ebenfalls 1929 anerkannt wurde, wird seit 1980 nicht mehr verwendet. Einige Länder störten sich am roten Kreuz und am roten Halbmond mit der Begründung, dass sie an religiöse Symbole erinnerten und nicht zur laizistischen Ausrichtung des Roten Kreuzes passten. 2005 wurde deshalb im dritten Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen der rote Kristall als weiteres Schutzzeichen angenommen.

Als neutrale und unabhängige Institution hat das IKRK seit 1864 in grossen Konflikten immer wieder die Rolle eines Vermittlers übernommen. In seinen ersten Einsätzen stellte es sicher, dass die einzelnen Rotkreuzgesellschaften Kriegsverletzten, später auch Kriegsgefangenen und Flüchtlingen Hilfe leisten konnten. Zu diesem Zweck eröffnete es in mehreren europäischen Städten internationale Auskunfts- und Hilfestellen, so 1870 in Basel, 1877 in Triest, 1885 in Wien und 1912-1913 in Belgrad. Während des Ersten Weltkriegs 1914-1918 richtete das IKRK auf Initiative von Gustave Ador in Genf die Internationale Zentralstelle für Kriegsgefangene ein, die bis zu 1200 Mitarbeiter beschäftigte. Es schickte regelmässig Delegierte in die Gefangenenlager, um die Haftbedingungen zu prüfen und die dringendsten Massnahmen zu beantragen. Es setzte sich für die Rückführung von Schwerverletzten ein und organisierte nach Kriegsende bis in den Sommer 1922 die Repatriierung von Kriegsgefangenen aus Sowjetrussland. Zudem beteiligte es sich an der Hilfsaktion für die hungernde russische Bevölkerung. 1919-1939 führte das IKRK Hilfs- und Schutzaktionen für die Opfer fast aller bewaffneter, auch innerstaatlicher Konflikte durch. So war es im russischen Bürgerkrieg 1917-1921 und im spanischen Bürgerkrieg 1936-1939 präsent, obwohl noch keine entsprechende Genfer Konvention bestand. Nach dem Zweiten Weltkrieg befasste sich das IKRK auch mit den politischen Gefangenen und baute alle diese Tätigkeitsfelder beträchtlich aus.

Plakat von Eric de Coulon aus dem Jahr 1942 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Plakat von Eric de Coulon aus dem Jahr 1942 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).

Als der Zweite Weltkrieg ausbrach, gelang es dem IKRK, in alle betroffenen Länder, mit Ausnahme Polens, der Niederlande und der Sowjetunion, Delegationen zu entsenden. Ab 1939 entfaltete die Internationale Zentralstelle für Kriegsgefangene, der spätere Zentrale Suchdienst, eine rege Aktivität: Bei Kriegsende hatte sie 61 Mio. Briefe verschickt und ihre Kartei umfasste gegen 36 Mio. Einträge. Das IKRK hatte 11'000 Besuche in Gefangenenlagern abgestattet sowie, trotz Blockadepolitik, 470'000 Tonnen Hilfsgüter befördert und an Kriegsgefangene und internierte Zivilisten verteilt. Hingegen konnte es sich nicht für die in sowjetische Gefangenschaft geratenen Soldaten einsetzen, weil die Sowjetunion die Genfer Konventionen von 1929 nicht unterzeichnet hatte. Im Gegenzug verhinderte Deutschland Kontakte zu sowjetischen Gefangenen und auch Japan gewährte den Delegierten nur selten Zutritt zu seinen Gefangenenlagern. Während sich die Interventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Luftangriffen als nutzlos erwiesen, war die Hungerhilfe erfolgreich. Der Grausamkeit des Naziregimes vermochte auch das IKRK, abgesehen von einigen unbedeutenden Aktionen, nichts entgegenzusetzen. Es konnte weder den Völkermord an den Juden noch die Greueltaten gegenüber Fahrenden und anderen verfolgten Minderheiten verhindern. Erst bei Kriegsende gelang es Delegierten, in einige Konzentrationslager vorzudringen, kurz bevor die Deutschen sie räumten. Die jüngste Historiografie kritisierte deshalb die Politik des IKRK gegenüber den Nationalsozialisten als zu zaghaft.

Nach 1945 leistete das IKRK in fast allen grossen bewaffneten Konflikten Hilfe. Seit dem nigerianischen Bürgerkrieg um Biafra (1967-1970) kam diese zunehmend der besonders schutzbedürftigen Zivilbevölkerung zugute. Heute unterhält es Missionen in den meisten Ländern, die von bewaffneten Konflikten, Unruhen oder Bürgerkriegen betroffen sind. Unterstützt durch die nationalen Rotkreuzgesellschaften, arbeitet es mit der Liga der Rotkreuzgesellschaften bzw. der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie zahlreichen internationalen Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen zusammen. In Projekten der Entwicklungszusammenarbeit wird das IKRK für Aufgaben der Soforthilfe zugezogen. In rund hundert Ländern mit internen Spannungen oder Unruhen steht es vor allem für die politischen Gefangenen im Einsatz.

Das IKRK hat seinen Sitz in Genf. Die Versammlung, das höchste Organ, besteht aus 15 bis 25 Mitgliedern, die durch Kooptation gewählt werden. Bis 1914 waren die Mitglieder Genfer, seither sind auch andere Schweizer zugelassen. Der Generaldirektor steht dem sechsköpfigen Direktorat vor, das als Exekutivorgan die Verwaltung führt und von einem Versammlungsrat überwacht wird. Die Operationen im Einsatzgebiet leiten Delegierte, die zum Teil die nationalen Rotkreuzgesellschaften stellen. Zunehmend werden aber auch vor Ort rekrutierte Personen eingesetzt. Die Verwaltung in Genf und die Hilfe vor Ort werden grösstenteils durch freiwillige Beiträge der Signatarstaaten der Genfer Konventionen finanziert; dazu kommen Beiträge der nationalen Rotkreuzgesellschaften sowie private Spenden.

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Die Föderation wurde vom Präsidenten des Kriegskomitees des amerikanischen Roten Kreuzes, Henry P. Davison, angeregt. Seine Initiative wurde vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson unterstützt. Die beiden sahen in der Liga eine Organisation, durch die sich die friedenssichernde Tätigkeit des Völkerbunds mit humanitärer Hilfe ergänzen liess. Unter dem Namen Liga der Rotkreuzgesellschaften schlossen sich 1919 in Paris die nationalen Gesellschaften der USA, Frankreichs, Grossbritanniens, Italiens und Japans zusammen. Die Föderation hat ihren Sitz in Genf und wurde 1991 in Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften umbenannt. 1963 erhielt die Liga zusammen mit dem IKRK den Friedensnobelpreis, nachdem dieser dem IKRK schon 1917 und 1944 verliehen worden war.

1919-1945 leistete die Liga mehrmals Hilfe für die Opfer von Epidemien, Naturkatastrophen und Hungersnöten, wobei sie oft mit dem IKRK und immer mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften zusammenarbeitete. Sie organisierte Hilfsaktionen für Flüchtlinge und engagierte sich besonders im Gesundheitswesen, indem sie Fach- und Laienpersonal in der Krankenpflege ausbildete, zur Vorbeugung von Krankheiten beitrug und Blutspendeaktionen durchführte. Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs schränkte die Tätigkeit der Liga massiv ein, weil die nationalen Gesellschaften enger mit ihren Regierungen zusammenarbeiteten und sich ans IKRK wandten, falls sie einen neutralen Vermittler brauchten. Nichtsdestotrotz schuf die Liga 1941 gemeinsam mit dem IKRK das Vereinigte Hilfswerk vom Internationalen Roten Kreuz und beteiligte sich an den umfassenden Hilfsaktionen für die vom Krieg am stärksten betroffenen Menschen, vor allem in Griechenland.

Nach dem Krieg wünschte die Liga, ihre friedensstiftende Tätigkeit auszudehnen und suchte im humanitären Bereich die Kooperation mit den Vereinten Nationen. Nach 1948 organisierte sie (und dann die Föderation) zahlreiche Hilfsaktionen für ihre nationalen Gesellschaften, auf die sie sich vor allem bei der Flüchtlingshilfe stützte. Ausserdem erkannte die Liga die Bedeutung der Blutspende. Sie rief die nationalen Gesellschaften dazu auf, Blutspender anzuwerben und die Leitung der Blutspendedienste zu übernehmen. Die Föderation führte und koordinierte die internationalen Hilfsoperationen nach Erdbeben, Überschwemmungen sowie nach anderen Natur- oder Technikkatastrophen. Sie spielte schliesslich auch bei der Gründung und dem Aufbau nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften eine wichtige Rolle.

Das Schweizerische Rote Kreuz

Eine Genfer Sektion des Roten Kreuzes wurde bereits im März 1864 gegründet. Ihr folgte im Juli 1866 die nationale Gesellschaft unter dem Namen Hilfsverein schweizerischer Wehrmänner und Familien in Bern. Sie leistete ihren ersten Einsatz im Deutsch-Französischen Krieg 1870-1871. Ab 1882, dem Jahr ihrer Rekonstituierung als Schweizerischer Centralverein vom Roten Kreuz, weitete die Gesellschaft ihren Aufgabenbereich aus. Angeregt vom Philanthropen Walther Kempin und dem Gründer der Samariter Ernst Möckly, setzte sich das Schweizerische Rote Kreuz zum Ziel, die Erste Hilfe sowie eine Krankenpflege aufzubauen, die sich im Kriegsfall und in Friedenszeiten zu bewähren hatte. In den 1890er Jahren wurden die Pläne umgesetzt.

Das Schweizerische Rote Kreuz kam im Burenkrieg 1899-1902 und in den Balkankriegen (1912-1913) erstmals zum Auslandeinsatz. Im Ersten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit leistete es humanitäre Hilfe, indem es die hungernde Zivilbevölkerung mit Hilfsgütern versorgte. In den 1930er Jahren organisierte das Schweizerische Rote Kreuz auf Bitte des IKRK Hilfsaktionen für die Opfer des Abessinienkriegs (1935-1936) und des Spanischen Bürgerkriegs (1936-1939). Während des Zweiten Weltkriegs unterstützte es den Sanitätsdienst der Armee und half Internierten sowie Flüchtlingen. Es führte Schwerverwundetentransporte durch, wies an Tuberkulose erkrankte Erwachsene und Kinder ins Spital ein und vermittelte Kriegsinvalide sowie – als Teil der Kinderhilfe – auch Jugendliche zur Erholung an Familien in der Schweiz. In 21 Ländern leistete es medizinische Hilfe. Seit 1945 hat das Schweizerische Rote Kreuz meist im Rahmen von IKRK-Programmen die Not der Opfer zahlreicher bewaffneter Konflikte gemildert. Seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert konzentriert es sich auf langfristige Entwicklungsprogramme.

Die meisten Hilfsaktionen führte das Schweizerische Rote Kreuz jedoch im Inland durch. Im Kampf gegen die Spanische Grippe 1918-1919 kamen zum Beispiel 750 Rotkreuzschwestern zum Einsatz, fast jede Zehnte verlor dabei ihr Leben. Als Daueraufgabe ist dem Schweizerischen Roten Kreuz das Blutspendewesen anvertraut. Es bietet ein breites, professionell betreutes Kursangebot im Bereich der allgemeinen Gesundheitsförderung an. Eine wichtige Rolle spielt das Schweizerische Rote Kreuz in der Ausbildung des Pflegepersonals, wobei sowohl schweizerische als auch ausländische Diplome anerkannt werden. Ferner organisiert es die Soforthilfe, unter anderem bei Bränden, Überschwemmungen und Lawinenunglücken, stellt Freiwillige für die Begleitung behinderter, kranker oder alter Menschen und beteiligt sich an der Asylbewerber- und Flüchtlingsbetreuung.

Das Schweizerische Rote Kreuz zählt 24 Kantonalverbände und die fünf organisatorisch unabhängigen Korporativmitglieder Schweizerische Rettungsflugwacht, Schweizerischer Militär-Sanitätsverband, Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft, Schweizerischer Samariterbund (Samariter) und Schweizerischer Verein für Such- und Rettungshunde. Seine Zentralorgane umfassen die Delegiertenversammlung als oberste Instanz, den Rotkreuzrat als Führungsorgan und die nationale Konferenz der Kantonalverbände.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Das IKRK, die nationalen Gesellschaften und die Föderation stehen zusammen unter dem Dach der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Alle Mitglieder des selbst nicht rechtsfähigen Zusammenschlusses treffen sich im Zweijahresrhythmus zum Delegiertenrat, der Empfehlungen verabschiedet und allgemeine Fragen erörtert. Ausserdem findet alle vier Jahre unter Einbezug der Signatarstaaten der Genfer Konventionen eine Generalversammlung statt, an der Fragen im Bereich des humanitären Völkerrechts diskutiert werden und grundlegende Themen zur Sprache kommen. Die erste solche Konferenz fand 1867 in Paris statt. Die 29. Tagung wurde 2006 in Genf abgehalten. Die Grundsätze der Bewegung in ihrer derzeit gültigen Form – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität – wurden an der 20. Konferenz 1965 in Wien verabschiedet. Das internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum, eine unabhängige Stiftung, wurde 1988 in Genf eröffnet.

Quellen und Literatur

  • Histoire du Comité international de la Croix-Rouge, 4 Bde., 1963-2010
  • J. Moreillon, Le Comité international de la Croix-Rouge et la protection des détenus politiques, 1973
  • J.-C. Favez, G. Billeter, Das Internat. Rote Kreuz und das Dritte Reich, 1989 (21994 unter dem Titel "Warum schwieg das Rote Kreuz?"; franz. 1988, 21996)
  • La croix et la carrière: le rôle de la Croix-Rouge suisse dans la formation du personnel soignant (1882-1976), hg. von E. Valsangiacomo, 1991
  • H. Haug et al., Menschlichkeit für alle, 1991 (31995)
  • F. Bugnion, Le Comité international de la Croix-Rouge et la protection des victimes de la guerre, 1994
  • V. Harouel, Histoire de la Croix-Rouge, 1999
Weblinks

Zitiervorschlag

Yves Sandoz: "Rotes Kreuz", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.06.2016, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025812/2016-06-27/, konsultiert am 28.03.2024.