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SumiswaldVogtei, Kommende

Hochmittelalterliche Freiherrschaft, 1225-1528 Deutschordens-Kommende, bis 1698 Ordensherrschaft, 1701-1798 bernische Landvogtei.

Die Freiherrschaft Sumiswald mit dem mutmasslichen Stammsitz auf Burgbühl ob Grünen, einer hochmittelalterlichen Burgstelle ohne erhaltenes Mauerwerk, ging durch Schenkung des letzten Freiherren Lütold 1225 an den Deutschen Orden über mit der Verpflichtung, in Sumiswald ein Spital für Arme und Pilger einzurichten. Die Ordensburg wurde daraufhin am linken Grünenufer oberhalb Sumiswald vermutlich anstelle einer Vorgängerburg errichtet; das monumentale Schloss, später auch unter dem Namen Spittel bekannt, erhielt seine heutige Gestalt durch Gesamtumbauten 1731-1732 und 1978-1981. Die Herrschaft Sumiswald umfasste die Kirchspiele Sumiswald und Escholzmatt, was einem nur durch die Klosterherrschaft Trub unterbrochenen ausgedehnten Besitz am Napf mit Kirchen, Talgütern, Alpen und Wäldern entsprach. Zwischen 1312 und 1341 wurde Escholzmatt verkauft und 1312 das angrenzende Dürrenroth aus der ehemaligen Herrschaft Balm erworben. Damit besass die Kommende einen kompakten Kirchen-, Grund- und Niedergerichtsbesitz, der kurzfristig auch Sonderrechte wie unter anderem das Recht auf die Hinterlassenschaft der Hingerichteten einschloss. Im 14. und 15. Jahrhundert baute der Orden die Herrschaft durch Zukäufe und dank Schenkungen aus; dazu gehörten die Kirchensätze von Affoltern im Emmental (1353/1357) und Trachselwald (1374-1375) sowie die Vogteien in Arni (1331) und Walterswil (1439).

Die Komture stammten aus Adelsfamilien vor allem des süddeutsch-elsässischen und des bernisch-solothurnischen Raums (u.a. von Erlach, von Brandis, von Bubenberg und von Luternau). Dem Burgrechtsvertrag zwischen Sumiswald und Bern von 1317 verdankte Bern die Mithilfe der Kommende beim Kauf des Landgerichts Ranflüh und der Herrschaft Trachselwald, die Sumiswald 1398 erwarb und 1408 Bern zum Kauf überliess. Da die Herrschaft Sumiswald dem Hochgericht Ranflüh unterstand, war sie ab 1408 eine bernische Mediatherrschaft; Bern garantierte ihre Rechte (Schirmbriefe 1408 und 1480). Nach der Reformation zog Bern die Verwaltung der von den Ordensleuten verlassenen Kommende an sich und verzeichnete 1530-1539 alle Rechte, Pfarrpfründe, Grund-, Gerichts- und Zehntrechte, neu; 1530-1531 wurden die Hochwälder geschützt und 1550 bzw. 1572 die Alpen neu verliehen. Die Ordensleitung der Landkomturei verlangte ab 1542 die Rückerstattung der Herrschaft, die 1552 zustande kam; auf Berns Verlangen verwalteten Bernburger als Vögte des Ordens den Besitz. 1556 und 1572-1578 fanden neue Rechtsverzeichnungen durch den Orden statt, zum Teil gegen Widerstände der Herrschaftsleute. Von da an büsste die Deutschordens- wie andere Mediatherrschaften gegenüber der ausgreifenden Landesherrschaft Berns Rechte ein, so beim Truppenaufgebot, beim Jagd- und Wirterecht und bei Malefiz- und Mandatbussen. Zwischenzeitlich entzog Bern dem Vogt in Sumiswald auch das Chorgericht und unterstellte es dem Landvogt in Trachselwald. Die Aushöhlung seiner Herrschaftsrechte bewog den Orden 1671, mit Bern über den Verkauf zu verhandeln, der 1698 zustande kam. 1701 errichtete Bern die letzte emmentalische Landvogtei mit Sitz im Ordensschloss, neu ausgestattet mit dem Blutgericht (Gefängnis mit Folter, Galgen in Ranflüh mit Trachselwald), aber ohne eigene Landschreiberei. Nach der Auflösung der Landvogtei Sumiswald kamen 1798 die Niedergerichte Sumiswald und Dürrenroth zum Distrikt Unteremmental und 1803 zum Oberamt, später zum Amtsbezirk Trachselwald. Das leer stehende Schloss wurde 1812 von der Gemeinde Sumiswald erworben und erst als Arbeits- und Armenhaus, später als Verpflegungsheim und seit 1980 als Pflegeheim geführt.

Quellen und Literatur

  • SSRQ BE II/8
  • F. Häusler, Das Emmental im Staate Bern bis 1798, 2 Bde., 1958-68
  • A.-M Dubler, «Adels- und Stadtherrschaft im Emmental des SpätMA», in AHVB 90, 2013, 33-96
  • HS IV/7, 781-803

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Sumiswald (Vogtei, Kommende)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.01.2018. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/022497/2018-01-18/, konsultiert am 28.03.2024.