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Helvetische Bekenntnisse

Confessio helvetica

Die «Confessio Helvetica prior», auch Zweites Basler Bekenntnis genannt, kam 1536 als erstes gemeinsames Bekenntnis der reformierten deutschsprachigen Eidgenossenschaft zustande (Reformation). Anlass zu ihrer Abfassung war das Bemühen um eine Union mit den Lutheranern (Protestantismus) sowie die Einberufung des allgemeinen Konzils nach Mantua. Vom 30. Januar bis zum 4. März 1536 versammelten sich in Basel Magistraten und Theologen aus Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Mülhausen, Konstanz und Biel. Hinzu gesellten sich Martin Bucer und Wolfgang Capito aus Strassburg. Unter der Federführung von Heinrich Bullinger, Johann Jakob Grynaeus, Leo Jud, Kaspar Megander und Oswald Myconius entstand zunächst der lateinische Text, der 27 Artikel umfasste und Raum für eine innerprotestantische Annäherung liess. Doch nicht dieser, sondern die deutsche Übersetzung von Leo Jud, welche die Formulierungen der lateinischen Vorlage im zwinglischen Sinne hervorhob, wurde von den Abgeordneten der evangelischen Stände angenommen. Die «Confessio Helvetica prior» blieb bis in die 1560er Jahre das massgebliche Bekenntnis der reformierten Kirchen der Eidgenossenschaft. Hingegen hatten diese 1530 das Augsburger Bekenntnis strikt abgelehnt.

Schon mit dem Abschluss des Konzils von Trient 1563 drängte sich die Notwendigkeit eines neuen Glaubensbekenntnisses auf. Unmittelbaren Anlass für die Abfassung der «Confessio Helvetica posterior» bot dann Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz. Mit seinem Übertritt zum reformierten Glauben, insbesondere durch die Annahme des Heidelberger Katechismus 1563, befand er sich in einer schwierigen Lage: Auf dem für Januar 1566 von Kaiser Maximilian II. ausgeschriebenen Reichstag drohten ihm Absetzung und Reichsacht. Friedrich wandte sich deshalb Ende 1565 an Theodor Beza und Bullinger und bat sie, zuhanden des Reichstages dringend ein Glaubensbekenntnis auszuarbeiten, um die Übereinstimmung der Reformierten mit den Protestanten inner- und ausserhalb des Reiches zu beweisen. Bullinger sandte ein bereits 1561 für sich verfasstes Bekenntnis («Expositio brevis [...] fidei») nach Heidelberg, das drei Jahre später, als er an der Pest erkrankte, dem Zürcher Rat als Bestandteil seines geistlichen Testaments übergeben wurde. Das Dokument fand ungeteilte Zustimmung; der begeisterte Kurfürst wollte es sofort im Namen der reformierten Kirchen der Eidgenossenschaft drucken lassen. Die Verhandlungen zur Zustimmung der reformierten Stände gingen rasch vor sich. Bern machte einige Einwendungen, denen mit geringen Korrekturen Rechnung getragen wurde. Mit Ausnahme von Basel, das in diesen Jahren unter lutherischem Einfluss stand, stimmten alle reformierten Kirchen der Schweiz dem Bekenntnis zu, auch Chur, Biel, Mülhausen und Genf. Bereits Anfang März 1566 lag der lateinische Text mit dem Titel «Confessio et expositio simplex orthodoxae fidei et dogmatum Catholicorum syncerae religionis Christianae» gedruckt vor und konnte mit der von Bullinger besorgten deutschen Übersetzung dem Kurfürsten zugesandt werden.

Die «Confessio Helvetica posterior» ist mit 30 Artikeln die umfangreichste reformierte Bekenntnisschrift. Theologisch bedeutsam sind vor allem die hermeneutische Besinnung auf die Heilige Schrift, die Beziehung der Eschatologie zur soteriologisch gefassten Christologie, die christozentrische Prädestinations- und Erwählungslehre, die pneumatologische Begründung aller Glaubensaussagen und ihre Ausrichtung auf den Gnadenbund Gottes sowie die behutsame Behandlung umstrittener Punkte, womit das Verbindende über das Trennende gestellt werden sollte. Neben dem Heidelberger Katechismus wurde das Zweite Helvetische Bekenntnis zum einigenden Band der reformierten Kirchen der Eidgenossenschaft und zum allgemein anerkannten Symbol des reformierten Protestantismus. Obwohl für mehrere reformierte Kirchen nicht mehr verbindlich, ist es aufgrund seiner historischen und theologischen Bedeutung als umfassende Darstellung des reformierten Glaubens bis in die Gegenwart bedeutungsvoll.

Quellen und Literatur

  • La Confession helvétique postérieure, hg. von J. Courvoisier, 1944
  • W. Köhler, Zwingli und Luther 2, 1953, 380-431
  • Glauben und Bekennen, hg. von J. Staedtke, 1966
  • J. Staedtke, Vierhundert Jahre Confessio Helvetica posterior, 1967
  • E. Koch, Die Theologie der Confessio Helvetica posterior, 1968
  • TRE 8, 169-171
  • Confessions et catéchismes de la foi réformée, hg. von O. Fatio, 1986
  • M. Friedrich, «Heinrich Bullinger und die Wittenberger Konkordie», in Zwingliana 24, 1997, 57-79
  • "Freiheit im Bekenntnis", hg. von P. Bühler et al., 2000
Weblinks

Zitiervorschlag

Emidio Campi: "Helvetische Bekenntnisse", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.12.2007. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017181/2007-12-05/, konsultiert am 28.03.2024.