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Bauernkrieg1525

Der grosse Aufstand des Gemeinen Mannes von 1525, der weite Teile Oberdeutschlands erfasste, ging als deutscher Bauernkrieg in die Geschichte ein. Während die zahlreichen spätmittelalterlichen Aufstände selten regionale Grenzen sprengten, beteiligte sich an der Aufstandsbewegung von 1525 praktisch die ganze Untertanenschaft. Der Unterschied zu den früheren Konflikten (Ländliche Unruhen) liegt in der Grundsätzlichkeit der Ziele: Die programmatischen «Zwölf Artikel» der oberschwäbischen Bauern erschöpften sich nicht im Protest gegen übersteigerte Feudalabgaben und ungerechte Herrschaftspraxis, sondern gingen von einer reformationstheologisch fundierten Kritik aus, die auf eine Entfeudalisierung von Recht, Staat und Kirche hinauslief. Die Aufständischen stellten das Machtmonopol von Adel und Geistlichkeit radikal in Frage. Zu Recht wird deshalb von einer revolutionären Bewegung gesprochen, die das Evangelium, das Göttliche Recht und den Gemeinen Nutzen zum verbindlichen Massstab der gesellschaftlichen Ordnung nehmen wollte.

Die Etikettierung des Bauernkriegs als Bauernaufstand verstellt den Blick auf die breite soziale Basis. Der Aufstand war keineswegs allein eine Empörung der ländlichen Bevölkerung, sondern umfasste ebenso die städtische Gesellschaft. Die Bundsgenossen selber verstanden sich als Christliche Vereinigung und benannten den Träger ihrer Bewegung als den Gemeinen Mann. Die Bezeichnung Bauernkrieg stellt überdies die ereignisgeschichtliche Spektakularität der anfänglich militärischen Erfolge der Bünde und die anschliessenden Massaker im Sommer 1525 stark in den Vordergrund. Sie verpasst es jedoch, den Aufstand als politische Bewegung zu verstehen, welche gegen die bestehenden Herrschaftsverhältnisse und rechtlichen Strukturen eine neue Gesellschaftsordnung auf der Grundlage von Evangelium und Gemeinde durchzusetzen gewillt war.

Die Aufstandsbewegung erfasste innert kürzester Zeit fast alle Landschaften – Adelsherrschaften, geistliche Territorien wie auch reichsstädtische Gebiete – zwischen Thüringen und Lothringen im Norden sowie Tirol und der Eidgenossenschaft im Süden. Ihre ungeheure Resonanz ist nur erklärbar mit der Affinität des Gemeinen Mannes für die Botschaft der Reformation. Diese kam besonders in ihrer zwinglianischen Ausprägung den weit verbreiteten Vorstellungen einer christlich orientierten egalitär-genossenschaftlichen Vergesellschaftung entgegen. In einer kommunalistisch-korporativen Sozialordnung aber war für das Herrschaftsprivileg von Adel und Klerus kein Platz.

Nördlich des Rheins eskalierten die Konflikte. Sie endeten in der totalen Niederschlagung, was in Deutschland die Entwicklung zum obrigkeitlichen Territorialstaat unter weitgehender Ausschaltung der Untertanen von jeglicher Partizipation nachhaltig festschrieb. Für die Gebiete der Eidgenossenschaft sind demgegenüber nur begrenzte Gewaltkonflikte auszumachen: Der Dialog zwischen Obrigkeit und Untertanen brach nie gänzlich ab und machte nur in wenigen Fällen der gewalttätigen Auseinandersetzung Platz. Die politischen Ziele der bäuerlichen und städtischen Untertanen widerspiegelten die unterschiedlichen rechtlichen und herrschaftlichen Verhältnisse in den eidgenössischen Orten und gemeinen Herrschaften. Die Rezeption reformatorischen Gedankenguts setzte 1523 in der Zürcher Landschaft ein, vorläufig noch ohne dass die täuferischen Gruppierungen ausgegrenzt wurden. Die Zürcher Untertanen stellten vor allem die bestehenden Zehntrechte in Frage. Nachdem es schon 1524 im zürcherisch-thurgauischen Grenzgebiet zum Konflikt gekommen war (Ittingersturm), folgten 1525 bäuerliche Übergriffe auf die Klöster Rüti und Bubikon. Die reformatorische Dynamik mit ihrer antiklerikalen Stossrichtung strahlte rasch auf das benachbarte Schaffhausen (Hallau, Schleitheim) und in den Thurgau aus. Hier forderten die Gemeinden nicht nur die Kommunalisierung der Kirche, sondern brachten auch ihren Anspruch auf politische Autonomie der Landschaft zur Geltung. Dabei rückte der eidgenössische Landvogt, damals ein altgläubiger Schwyzer, ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Die Untertanen der St. Galler Landschaft und des Toggenburgs stellten die Herrschaft des Fürstabtes grundsätzlich in Frage. In der Basler Landschaft und im Berner Gebiet rückte besonders die Abschaffung der Leibeigenschaft und die Freizügigkeit der Untertanen in den Vordergrund.

Graubünden gehörte mit dem Tirol zu den Landschaften, in denen die Ausstrahlung des Bauernkriegs besonders wirksam war. Wie kaum anderswo setzte sich hier das Prinzip der Gemeindereformation durch. Zugleich gelang es mit der Zustimmung zu den Ilanzer Artikeln von 1524 und 1526, den weltlichen Herrschaftsanspruch des Bischofs von Chur praktisch vollumfänglich abzuschaffen.

Quellen und Literatur

  • Aufruhr und Empörung?, hg. von P. Blickle, 1980
  • Bauer, Reich und Reformation, hg. von P. Blickle, 1982
  • C. Dietrich, Die Stadt Zürich und ihre Landgem. während der Bauernunruhen von 1489 bis 1525, 1985
  • Zugänge zur bäuerl. Reformation, hg. von P. Blickle, 1987
  • P. Blickle, Die Revolution von 1525, 31993
  • Der dt. Bauernkrieg, hg. von H. Buszello et al., 31995
Weblinks
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Zitiervorschlag

Hans von Rütte: "Bauernkrieg (1525)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.02.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016525/2016-02-03/, konsultiert am 29.03.2024.