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Kriegswirtschaft

Unter Kriegswirtschaft versteht man nicht allgemein Wirtschaft in Kriegszeiten, sondern die auf die Erfordernisse des Kriegs ausgerichtete Wirtschaft, bei der ein äusserst weitreichender Interventionismus (Etatismus) die Marktwirtschaft reguliert, ohne allerdings diese sowie das Privateigentum an Produktionsmitteln und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer gänzlich auszuschalten. Die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Armee erfolgt über ein administrativ-bürokratisches Allokations- und Verteilungssystem (Wirtschaftliche Landesversorgung). In der Schweiz wurden für die Kriegswirtschaft auch die Bezeichnungen wirtschaftliche Mobilmachung, wirtschaftliche Kriegsvorsorge, wirtschaftliche Landesverteidigung oder Wehrwirtschaft verwendet.

Die Anpassung der Wirtschaft an Kriegsbedingungen beinhaltet beträchtliche Risiken. Ein von der Bedrohungslage abhängiger Teil des Verbrauchs wird vom zivilen in den militärischen Bereich umgeschichtet. Private Haushalte erfahren zudem wegen der Kriegskosten Einkommensverluste. Kriegsgüter- auf Kosten von Investitionsgüter-Produktion (Geschütze statt Maschinen) führt zu Desinvestitionen. Schliesslich droht, falls die Einkommen der Mobilisierten aufrechterhalten werden, eine inflatorische Lücke. Nicht unmittelbar von Kriegshandlungen betroffene Länder versuchen daher, die Wirtschaft möglichst wenig zu modifizieren, nicht zuletzt, um sich nach dem Waffenstillstand rasch eine vorteilhafte Stellung zu sichern. Bei kleinen Volkswirtschaften mit schmaler Rohstoffbasis sind zudem binnenwirtschaftliche (Landwirtschaft, Gewerbe, Inlandindustrie, Verteilung) und aussenwirtschaftliche Aspekte (Import, Export) zu berücksichtigen. Eine anzustrebende optimale strategische Synthese – deren Bedeutung kontrovers behandelt wird – schliesst neben wirtschaftlichen auch politische, militärische, soziale und psychologische Faktoren ein. Misslingt dies, wird etwa der Lebensstandard der Zivilbevölkerung zu stark gedrückt, können soziale Unruhen ausbrechen. Schliesslich müssen im Zeitalter der allgemeinen Wehrpflicht Frauen mobilisierte Männer ersetzen, was allerdings in der Schweiz in den beiden Weltkriegen mit erheblichen Vorbehalten verwirklicht und nach Kriegsende jeweils rasch rückgängig gemacht wurde.

Kriegswirtschaft vor 1900

Im Spätmittelalter und während der frühen Neuzeit gab es noch keine Kriegswirtschaft im modernen Sinn. Dessen ungeachtet trafen insbesondere die schweizerischen Stadtstaaten in Kriegszeiten wirtschaftspolitische Massnahmen, die in die Richtung einer Kriegswirtschaft tendierten. Man beobachtet sie in den Bereichen Markt, Import und Export sowie Finanzen. Die noch junge Republik Genf griff im 16. Jahrhundert wiederholt zum Mittel der Zwangsanleihe, um den Krieg gegen Savoyen zu finanzieren. Generell kam es zur Kontingentierung des auf dem städtischen Markt für Private käuflich erwerbbaren Getreides (Kornpolitik). Im Dreissigjährigen Krieg kontingentierte Basel auch die Getreideexportmengen für Einkäufer aus der übrigen Eidgenossenschaft. Nach Bedarf beauftragten die Regierungen Kaufleute ihrer Stadt, zur Sicherung der Versorgung der Wohnbevölkerung Getreide herbeizuführen. Im 15. Jahrhundert wurden kriegswirtschaftliche Massnahmen häufig ergriffen, in der frühen Neuzeit wegen der in der Schweiz rückläufigen Zahl der Kriege nur noch selten. Die Revolutionskriege um die Wende zum 19. Jahrhundert machten Anstrengungen zur Kriegswirtschaft unter dem Druck der französischen Besatzung erneut notwendig.

Nach dem Wiener Kongress wurde die Wirtschaft dank wachsender Leistungsfähigkeit kaum irgendwo ganz in den Dienst des Kriegs gestellt. Einzig der Deutsch-Französische Krieg betraf die neutrale Schweiz ernsthaft. Wegen der engen Bindung an die französische Währung ergab sich im Juli und August 1870 eine kurze Kreditkrise. Deutsche Staaten und Frankreich verhängten Blockaden, deren Wirkung aber von der schweizerischen Diplomatie rasch gedämpft wurde. Als Haupthindernis erwies sich der Unterbruch der wichtigsten Versorgungswege für Massengüter, der Eisenbahnen entlang des Rheins, was aufwendige Umleitungen erforderte (z.B. Baumwolle über italienische Häfen). Trotzdem fiel die Ein- und Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen 1871-1872 gesamthaft gesehen höher aus als 1869. Deshalb löste einzig die Kreditkrise eine nachhaltige Debatte aus.

Der Erste Weltkrieg

Während des Ersten Weltkriegs wurden die Luftschiffhallen in Luzern als Strohlager genutzt (Schweizerisches Bundesarchiv, E27#1000/721#14095#2167*).
Während des Ersten Weltkriegs wurden die Luftschiffhallen in Luzern als Strohlager genutzt (Schweizerisches Bundesarchiv, E27#1000/721#14095#2167*).

Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts schenkten die Wirtschaftswissenschaften wirtschaftlichen Problemen der Kriegführung mit Ausnahme von Finanzierung und Vorratshaltung der Armeen kaum Beachtung. In der Schweiz griff Adolf Jöhr das Thema 1912 auf. Praktische Massnahmen ausser der Aufstockung der Heeresvorräte unterblieben bis Kriegsbeginn 1914. Am 3. August 1914 erhielt der Bundesrat mit den ausserordentlichen Vollmachten (Vollmachtenregime) unter anderem die Kompetenz zu einer notrechtlichen Wirtschaftspolitik. Die Auswirkungen der gegenseitigen Blockaden der Kriegsparteien konnten durch Einrichtung der Schweizerischen Treuhandstelle für Überwachung des Warenverkehrs und der Société suisse de surveillance économique, die den Kontrollbedürfnissen von Zentralmächten und Entente Rechnung trugen, weitgehend neutralisiert werden. Wegen Kapazitätsengpässen der Krieg führenden Mächte und aufgrund gestörter Zufahrtswege ging das Einfuhrvolumen bis 1918 stark zurück; das Ausfuhrvolumen dagegen lag meist deutlich über dem der Vorkriegszeit. Eine bescheidene Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft nahm ihre Tätigkeit im Juli 1917 auf. Trotz Steigerung der einheimischen Produktion ergaben sich zunehmend Versorgungsengpässe, was 1914-1919 den Lebenskostenindex von 100 auf 250 Punkte ansteigen liess. Die Rationierung knapper Grundnahrungsmittel erfolgte auf Bundesebene erst im Herbst 1917; die Entscheidung für ein eidgenössisches Ernährungsamt fiel kurz vor Kriegsende; ein Erwerbsersatz für Wehrmänner fehlte. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung konnte sich 1918 nicht mehr aus eigener Kraft ernähren. Die im Ersten Weltkrieg gründlich misslungene strategische Synthese, vor allem die sich auftuende tiefe Kluft zwischen Profiteuren und Verlierern des Kriegs, erhöhte die sozialen Spannungen, die unmittelbar nach Kriegsende im Landesstreik kulminierten.

Der Zweite Weltkrieg

Ernte am Bellevue in Zürich im Rahmen des Wahlen-Plans. Fotografie von Hans Staub, 1943 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.
Ernte am Bellevue in Zürich im Rahmen des Wahlen-Plans. Fotografie von Hans Staub, 1943 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.

Nach 1918 prägten nicht kriegswirtschaftliche Erfahrungen, sondern neue Probleme wie die Krise der frühen 1920er Jahre und die Weltwirtschaftskrise die wirtschaftspolitische Debatte; dies änderte sich erst nach der Mitte der 1930er Jahre unter dem Eindruck entsprechender Bemühungen im Ausland. Aufbau und Führung einer Kriegswirtschaft wurden 1936 dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) übertragen. Am 1. April 1937 ernannte der Bundesrat den ersten Beauftragten für Kriegswirtschaft, der zuerst eine grobe Bestandesaufnahme zu machen und rechtliche Grundlagen vorzubereiten hatte. Das Bundesgesetz über die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern vom 1. April 1938 (Sicherstellungsgesetz) verlieh dem Bundesrat Kompetenzen zu Kontrollen, Vorschriften zur Lagerhaltung (Pflichtlager), Beschlagnahmungen und Enteignungen sowie zur Anordnung von Mehranbau. Eine bundesrätliche Verordnung vom 8. März 1938 regelte den Aufbau einer kriegswirtschaftlichen Schattenorganisation unter der Leitung der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft (EZK). Mit dem Reglement vom 24. November 1938 gliederte das EVD friedenswirtschaftliche Verwaltungsabteilungen in Kriegswirtschaftsämter ein. Ende 1938 war der Apparat betriebsbereit. Ab dem 19. Dezember 1938 ordnete der Bundesrat zusätzliche Vorräte an lebenswichtigen Gütern an. Importeure mussten Pflichtlager anlegen und erhielten dafür dank der Bundesgarantie von der Nationalbank günstige Kredite. Dazu kamen bundeseigene Lager. Ab Anfang 1938 lief zuerst von der Migros, später auch von anderer Seite eine Kampagne für individuelle Notvorräte. Am 4. September 1939 trat die kriegswirtschaftliche Organisation in Kraft. Unter der Leitung der EZK, am 24. November 1939 durch die Kommission für Kriegswirtschaft ergänzt, nahmen die sieben Ämter ihre Tätigkeit auf. Das Generalsekretariat des EVD bearbeitete als Kriegsamt rechtliche Fragen, unter anderem die Bekämpfung von Schwarzhandel. Dem Kriegsernährungsamt (KEA) oblag die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung. Dazu gehörte die Rationierung, die nach einer Bezugssperre am 30. Oktober 1939 erste Produkte erfasste und mit wechselnder Intensität bis August 1949 andauerte. Bis Friedrich Traugott Wahlen 1942 als Beauftragter für das Anbauwerk ein eigenes Amt erhielt, betreute das KEA auch die Anbauschlacht. Das Kriegs-Industrie- und -Arbeits-Amt (KIAA) bewirtschaftete einerseits Rohstoffe und Produktion in Industrie und Gewerbe und befasste sich andererseits mit dem Einsatz von Arbeitskräften (Arbeitsdienstpflicht). In die Zuständigkeit des Kriegs-Transport-Amtes (KTrA) fiel neben Landtransporten die Organisation der Hochsee-Schifffahrt unter Schweizer Flagge ab 1941. Das Kriegs-Fürsorge-Amt (KFA) befasste sich mit kriegsbedingten Problemen der Sozialversicherungen, sanitarischen Massnahmen sowie der Fürsorge für einen Teil der Flüchtlinge. Bei der Zivilverwaltung blieb die Erwerbsersatzordnung (EO), die den Wehrmännern anders als im letzten Aktivdienst ein substanzielles Einkommen garantierte. Die Eidgenössische Preiskontrollstelle (EPK) hatte dafür zu sorgen, dass sich Preisexzesse wie im Ersten Weltkrieg nicht wiederholten. Die Handelsabteilung schliesslich pflegte die aussenwirtschaftlichen Beziehungen. Unter anderem richtete sie 1939 eine Zentralstelle für die Überwachung der Ein- und Ausfuhr ein, welche die Einhaltung von Auflagen der Kriegsparteien kontrollierte. Diesmal ging der Aussenhandel in beiden Richtungen deutlich zurück; die Abrechnung erfolgte vor allem mittels Clearing. Exporte nach Deutschland sowie Goldtransaktionen (Raubgold) wurden bereits von Zeitgenossen kritisch betrachtet. Verbände übernahmen parastaatliche Funktionen in der Kriegswirtschaft. Diese wurde seit 1945 schrittweise abgebaut; am 12. April 1948 erfolgte die Liquidation der EZK.

Mitten in der Stadt Genf wird der Parc de la Grange im Februar 1941 zum Acker umgepflügt. Fotografie von Gilbert Meylan (Bibliothèque de Genève).
Mitten in der Stadt Genf wird der Parc de la Grange im Februar 1941 zum Acker umgepflügt. Fotografie von Gilbert Meylan (Bibliothèque de Genève).

Im Zweiten Weltkrieg gelang eine wesentlich bessere strategische Synthese. Vertreter der Linken wurden, wenn auch marginal, in die kriegswirtschaftliche Organisation eingebunden und ihre Anliegen zum Teil ernst genommen. Zwar öffnete sich wieder eine Kluft zwischen Kriegsgewinnlern und Kriegsverlierern, vor allem Arbeitnehmern; weil aber alle auf eine gewisse Grundversorgung zählen konnten, erreichten die sozialen Spannungen nicht annähernd das Ausmass von 1917-1918. Lange galt deshalb die Kriegswirtschaft des Zweiten Weltkriegs als Erfolgsmodell. In neuester Zeit wird aber die bei Kriegsende von alliierter Seite aufgeworfene Frage, inwiefern die schweizerische Kriegswirtschaft Teil der deutschen war, inwiefern Massnahmen unter Druck und inwiefern sie freiwillig in Gewinnabsicht erfolgten, deutlicher gestellt (vgl. die 1997-2002 erschienenen Studien der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg). Kaum zu Diskussionen führte bisher die Verteilungsproblematik.

Nach 1945 blieben kriegswirtschaftliche Überlegungen immer präsent. Da sie sich aber zunehmend auf wirtschaftliche und politische Krisen bezogen, verdrängte seit den späten 1970er Jahren der Begriff der wirtschaftlichen Landesversorgung den Bezug zum Krieg.

Quellen und Literatur

  • Die Abt. für industrielle Kriegswirtschaft des Eidg. Volkswirtschaftsdep. 1917-1919, 2 Bde., 1920-25
  • Die schweiz. Kriegswirtschaft 1939/1948, 1950
  • A. Jöhr, Die Volkswirtschaft der Schweiz im Kriegsfall, 1912
  • T. Geering, Handel und Industrie der Schweiz unter dem Einfluss des Weltkriegs, 1928
  • R. Stritmatter, Die Stadt Basel während des Dreissigjährigen Krieges, 1977
  • M. Körner, Solidarités financières suisses au XVIsiècle, 1980
  • P. Maurer, Anbauschlacht, 1985
  • J. Tanner, Bundeshaushalt, Währung und Kriegswirtschaft, 1986
  • Veröff. UEK
  • H.U. Jost, Politik und Wirtschaft im Krieg, 1998
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Kriegswirtschaft", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.11.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013781/2008-11-04/, konsultiert am 28.03.2024.