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Warenmarken

Warenmarken sind im Gebiet der Schweiz seit dem Mittelalter insbesondere bei Luxusgütern bezeugt. Ursprünglich dominierten die auch schon in der römischen Zeit geläufigen Herstellermarken, die in bzw. auf das jeweilige Produkt eingeprägt, aufgestempelt oder aufgedruckt wurden. Zu diesen Herstellermarken, unter denen die vielen Meistermarken (Initialen, zum Teil mit Wappenschild) der Gold- und Silberschmiede auffallen, kamen im 15. Jahrhundert Beschauzeichen (Prüf- und Gewährzeichen) der städtischen Marktkontrolle (oft Stadtwappen) bei Leinwand, Metall- und Edelmetallprodukten, welche die Funktion von Qualitäts- und Herkunftsmarken in sich vereinigten. Mit dem Schutz des Geistigen Eigentums kam im 19. Jahrhundert der Schutz der Warenmarken und der mit Warenmarken bezeichneten Waren vor Nachahmung auf. Einzelne Kantone (z.B. Basel 1817, Zürich 1832, Genf 1862) führten den gesetzlichen Schutz ein, bis ab 1879 Bundesgesetze den Schutz von Fabrik- und Handelsmarken gesamtschweizerisch zu regeln begannen. Markenschutz geniessen Warenmarken (Wort-, Bild- und kombinierte Warenmarken wie Firmenlogos, akustische, zwei- und dreidimensionale Zeichen), die beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (bis 1995 Bundesamt) angemeldet, im Markenregister eingetragen (hinterlegt) und im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" bei einer dreimonatigen Widerspruchsfrist publiziert sind. Zeitlich parallel entwickelte sich der internationale Markenschutz. Bei Warenmarken und ab 1979 auch bei Dienstleistungsmarken wird begrifflich zwischen Individual- (Konkurrenzschutz für Einzelunternehmen), Kollektiv- (Schutz für Mitglieder von Unternehmensvereinigungen) und Garantiemarken (Schutz z.B. von Qualitätsmerkmalen) unterschieden. Inhaber von Warenmarken haben bei Markenverletzungen Anspruch auf Verbot sowie Schadenersatz und bei vorsätzlichen Verletzung auf strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen. Die stete Weiterentwicklung des Markenrechts brachte unter anderem das Gütezeichen hervor (z.B. Schweizerisches Ursprungszeichen) und verschaffte Markenartikeln Wettbewerbsvorteile. Registrierte Trademarks (z.B. Made in Switzerland) geniessen erhöhten Schutz.

Quellen und Literatur

  • HWSVw 3, 1-5
  • HRG 5, 1144-1149
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Warenmarken", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.08.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013728/2013-08-23/, konsultiert am 29.03.2024.