Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

1.3 - Vormoderne und moderne Demokratiekonzepte

Im frühneuzeitl. Europa bestand weitgehend Konsens, dass die Monarchie und die Aristokratie die ideale Art einer Regierung darstellen. Dementsprechend stösst man in den Berichten ausländ. Reisender und Botschafter häufig auf negative Urteile über die polit. Verhältnisse, die in den Länderorten und in Graubünden herrschten. Sie galten gemeinhin als anarchisch, als Pöbelherrschaften. Diese Sehweise muss im Kontext der weithin anerkannten Dreiständelehre erklärt werden (Ständische Gesellschaft). Danach war die Ausübung der souveränen Gewalt ausschliesslich Männern adliger Herkunft vorbehalten, während der gemeine Mann und der Klerus von polit. Entscheiden, welche die Souveränität berührten, per definitionem ausgeschlossen wurden. Aus diesem Grund sind die frühneuzeitl. D.n Graubündens und der Landsgemeindeorte als ein "Gegenmodell" zum feudal geprägten Europa interpretiert worden (Blickle). Eine derartige Einordnung unterschätzt jedoch die grundlegenden Unterschiede zwischen vormodernem und modernem Demokratiekonzept. Während die moderne Auffassung das Recht auf polit. Partizipation naturrechtlich begründet und dieses Recht prinzipiell jedem Individuum kraft seiner natürlichen Eigenschaft als Mensch zubilligt, betrachtet die frühneuzeitl. Auffassung die D. als ein Privileg, als eine besondere Freiheit, die ein bestimmtes polit. Kollektiv durch eigene Leistungen erworben hat und an seine Mitglieder weitervererbt.

In Graubünden und in der Alten Eidgenossenschaft kursierten in der frühen Neuzeit strukturell ähnlich aufgebaute Geschichten, die den Erwerb dieses Privilegs erzählten, historisch erklärten und rechtfertigten. Entweder wurde die demokrat. Freiheit als Ausfluss feudaler Herrschafts- und Rechtstitel erklärt, welche die Väter vor langer Zeit durch Kauf oder Schenkung legal von adligen Herren erlangt hätten, oder als Ergebnis einer hist. Befreiungstat dargestellt. Weil die feudale Herrschaft - so der Grundgedanke sowohl der eidg. wie der bündnerischen Version der Befreiungstradition - zur Tyrannei entartet sei, habe der gemeine Mann die Adligen mit Waffengewalt vertrieben, als Kollektiv deren Rechtsnachfolge angetreten und sich fortan selbst verwaltet und regiert. Mit diesem vormodernen Konzept der D. als hist. Privileg lässt sich zugleich der aus moderner Sicht widersprüchl. Sachverhalt erklären, dass die demokrat. Rechte in der frühen Neuzeit nicht prinzipiell allen Menschen zugestanden wurden und es möglich war, dass die D.n Graubündens und der Landsgemeindeorte eigene Untertanen beherrschten, die man genau gleich wie Könige oder adlige Feudalherren regierte und wirtschaftlich ausnutzte. Die vormoderne Auffassung der demokrat. Freiheit als historisches Privileg schloss stets die Freiheit ein, anderen Menschen dieses Privileg zu verwehren, wenn nötig mit Waffengewalt, wie das im Tessin oder im Veltlin durch die Landsgemeindeorte bzw. die Bündner Gemeinden verschiedentlich geschehen ist (Ländliche Unruhen). So betrachtet stellte die vormoderne D. kein Gegenmodell zum feudalen Europa dar: Sie war mit dem vorherrschenden ständ.-feudalen Modell von Politik kompatibel und wesensverwandt. Damit ist gleichzeitig gesagt, dass sich die moderne schweiz. D. keineswegs organisch aus der vormodernen D. entwickelte, sondern ein Ergebnis von tief greifenden Brüchen und Umwälzungen, von Revolution und Bürgerkrieg darstellte, welche die Schweiz in der 1. Hälfte des 19. Jh. erlebte.

Autorin/Autor: Andreas Suter