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Sklaverei

S. ist ein rechtl. und gesellschaftl. System, in dem Menschen (Sklaven) als Sache behandelt werden und in völliger rechtl., persönl. und wirtschaftl. Abhängigkeit von ihrem Eigentümer, dem Sklavenhalter, leben. Die S. war bei den meisten Kulturvölkern der Antike verbreitet. Caesar schildert in "De bello gallico" die S. bei den Kelten. Röm. Inschriften und einzelne gefundene Fesseln belegen, dass es im Raum der heutigen Schweiz Sklaven und Sklavenhändler gab. Von den wenigen namentlich bekannten Individuen wurden einige freigelassen; diese blieben aber von ihrem Patronus weiterhin abhängig. Einzelne Freigelassene stiegen zu erfolgreichen Geschäftsleuten auf.

In den germ. Stammlanden gab es keine S. im engeren Sinn, wohl aber Unfreie. Sie galten gemäss germ. Recht als vermindert rechtsfähig und blieben nur so lange unfrei, als sie konkret der Gewalt des Herrn unterstanden (Leibeigenschaft). Als die germ. Stämme sich in der Spätantike und im FrühMA auf röm. Boden niederliessen, führten sie bereits Sklaven mit sich. Bei ihren Kriegszügen und den Landteilungen mit den Römern fielen ihnen Sklaven zu. In den Germanischen Stammesrechten wurden Bestimmungen zur S. aufgenommen. So nennt die "Lex Burgundionum" (um 500) die servi als beschränkt vertragsfähig. In der "Lex Alamannorum" (um 730) gelten die Sklaven als Personen, nicht mehr als Sachen. Die "Capitula Remedii" (um 806) stellen die Sklaven bezüglich Wergeld, Strafen und Schutzverhältnis den Freigeborenen gleich. Ganz anders dagegen hielt das Langobardenrecht prinzipiell an der röm. Alleinhaftung des Herrn fest. Auch die Kirche übernahm mit ihren grossen Landerwerbungen Sklaven, bemühte sich aber, die Härten der S. zu mildern. Vom 7. bis 9. Jh. kam es zu kollektiven Freilassungen. Im 10. Jh. ging der Sklavenhandel im fränk. Reich sehr stark zurück. Die S. (v.a. von Kriegsgefangenen) verschwand aber auch im Hoch- und SpätMA in Europa nie ganz. Über die ma. S. in der Schweiz ist wenig bekannt. Sicher führte der Sklavenhandel auch durch die Schweiz: Walenstadt war im 9. Jh. und Bellinzona um 1000 ein Handelsplatz für Sklaven.

Mit der Erschliessung der afrikan. Küsten und der Entdeckung Amerikas im 15. und 16. Jh. erlebte die S. eine neue Blüte. 1605 wurden Sklaventransporte durch das Engadin verboten. Im 18. Jh. beteiligten sich Schweizer Kaufleute als Reeder oder als Geldgeber am Sklaventransport der Schwarzen aus Afrika, wie z.B. der Basler Christoph Burckhardt zwischen 1782 und 1817, oder halfen als Soldaten mit, Sklavenaufstände niederzuschlagen, wie der Genfer Oberst Louis Henri Fourgeoud in den niederländ. Kolonien (1763-78). Auf ihren Plantagen auf den Antillen beschäftigten Genfer Handelshäuser Sklaven, ebenso Auswanderer, wie der Appenzeller Landeshauptmann Johannes Tobler in Carolina um die Mitte des 18. Jh. Schweizer gerieten in Fremden Diensten oder auf Reisen zuweilen in S., z.B. Johann Viktor Lorenz Arregger von Wildensteg in Algier (1732-38). In Brasilien wurden als Ersatz für Sklaven Schweizer angeworben, die dann zum Teil selber in eine sklavenähnl. Stellung absanken, was 1860 eine Intervention des Bundesrates notwendig machte. Schweiz. Priester stellten sich in den Dienst der Sklavenseelsorge, etwa Jodok Bachmann in Paraguay im 17. Jh. und Jacques Cachod in Istanbul Anfang des 18. Jh.

Die Forderung nach Abschaffung der S. ging zuerst von kirchl. Kreisen aus. Während die kath. Kirche 1452 die Versklavung von Ungetauften (Papst Nikolaus V.) noch akzeptiert hatte, forderte sie ab dem 17. Jh. immer lauter das Ende der S. Entscheidende Impulse gaben zu Beginn des 18. Jh. die engl. Quäker. 1807 verbot Grossbritannien die S., 1814-15 der Wiener Kongress. In den folgenden Jahren schafften die meisten Staaten die S. ab. 1885 verbot die Kongo-Akte den Sklavenhandel.

Sklavenhandel. Radierung aus dem Werk Voyages et aventures surprenantes de Robinson Crusoé von François Aimé Louis Dumoulin, einer Sammlung von 150 Stichen, veröffentlicht bei Loertscher & Fils in Vevey, 1810 (Privatsammlung).
Sklavenhandel. Radierung aus dem Werk Voyages et aventures surprenantes de Robinson Crusoé von François Aimé Louis Dumoulin, einer Sammlung von 150 Stichen, veröffentlicht bei Loertscher & Fils in Vevey, 1810 (Privatsammlung). […]

Der Waadtländer Pfarrer Benjamin-Sigismond Frossard wandte sich 1789 in seiner Schrift "La Cause des esclaves nègres et des habitants de la Guinée" gegen die S. Ab 1828 trat die Basler Mission in Ghana gegen den Sklavenhandel ein. In den 1860er Jahren begannen sich die Gegner der S. in der Öffentlichkeit zu formieren, nachdem Henri Dunant bereits 1857 in einer Broschüre die S. kritisiert hatte. In Lausanne bildete sich ein Komitee, das die Idee der Sklavenbefreiung propagierte und Sklaven finanziell unterstützte. In Genf gründeten kirchl. und intellektuelle Kreise eine Antisklavereibewegung. Im Kampf um die Sklavenbefreiung in den USA engagierte sich die Schweizer Öffentlichkeit v.a. auf der Seite der Nordstaaten, wie der begeisterte Empfang des späteren Bundesrats Emil Frey in Arlesheim beweist, der im Sezessionskrieg auf Seiten der Unionisten gekämpft hatte. Die Südstaaten wurden dagegen von ausgewanderten Schweizern unterstützt, die Sklaven hielten.

In Bern trat Ende des 19. Jh. die Zeitschrift "Sclavenfreund" gegen die S. ein. René Claparède (1862-1928) bewirkte als Präs. der "Societé suisse de secours aux esclaves africains" die Gründung einer Untersuchungskommission im Auftrag des belg. Kg. Leopold II. im Kongo (1904-05). Mitglied war der Luzerner Regierungsrat und Ständerat Edmund von Schumacher. Nach dem 1. Weltkrieg unterzeichnete die Schweiz eine Reihe von internat. Abkommen gegen die S. 1926 ratifizierte sie das Sklavereiabkommen des Völkerbunds sowie 1956 ein Zusatzabkommen der UNO über die Abschaffung der S., den Sklavenhandel und sklavereiähnl. Praktiken. Sie unterzeichnete zudem 1974 die Europ. Menschenrechtskonvention, die in Art. 4 ein Verbot der S. enthält. 1992 trat der UNO-Pakt II über bürgerl. und polit. Rechte von 1966 in Kraft, welcher in Art. 8 die S. ebenfalls untersagt.

Quellen und Literatur

  • E. Huber, System und Gesch. des Schweiz. Privatrechtes 4, 1893, 216 f.
  • F. Wieacker, Privatrechtsgesch. der Neuzeit, 1967, 229
  • H. Nehlsen, Sklavenrecht zwischen Antike und MA, 1972
  • B. Ziegler, Schweizer statt Sklaven, 1985
  • HRG 4, 1682-1686
  • J.-F. Zorn, «Le combat anti-esclavagiste chrétien au XIXe siècle», in Bull. de la Société de l'histoire du protestantisme français 139, 1993, 635-652
  • P. Haenger, S. und Sklavenemanzipation an der Goldküste, 1997
  • N. Stettler et al., Baumwolle, Sklaven und Kredite: die Basler Welthandelsfirma Christoph Burckhardt & Cie. in revolutionärer Zeit (1789-1815), 2004
  • J.-F. Zorn, «Benjamin-Sigismond Frossard et Guillaume de Félice: deux théologiens protestants anti-esclavagistes», in Etudes Théologiques et Religieuses 79, 2004, 493-509
  • T. David et al., Schwarze Geschäfte: Die Beteiligung von Schweizern an S. und Sklavenhandel im 18. und 19. Jh., 2005 (franz. 2005)
  • H. Fässler, Reise in Schwarz-Weiss: Schweizer Ortstermine in Sachen S., 2005
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter Walliser: "Sklaverei", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.12.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008963/2012-12-19/, konsultiert am 29.03.2024.