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Schwabenspiegel

Der S. gehört zum ma. Rechtsquellentypus der von Privatpersonen redigierten Rechtsbücher (Rechtsquellen). Er ist ein "Spiegel" des dt. Gewohnheitsrechts und des rezipierten gelehrten röm. und kanon. Rechts (Römisches Recht, Kirchenrecht). Sein Vorbild war zweifellos der "Sachsenspiegel". Der S. entstand 1275-76, vermutlich in Augsburg als Werk eines Klerikers. Er ist in etwa 350 Handschriften überliefert, wobei jeder Abschreiber Zusätze, Auslassungen und Umstellungen der Kapitelfolge vornahm, um das Rechtsbuch den örtl. Bedürfnissen anzupassen. Sein Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Böhmen und Mähren über Süd- und Westdeutschland in das schweiz. Gebiet bis etwa zur dt.-franz. Sprachgrenze.

Die älteste überlieferte Handschrift, der Codex Lützelnheimeri (heute in der Fürstl.-Fürstenberg. Hofbibliothek zu Donaueschingen) ist 1840 von Frh. Joseph von Lassberg vom seinerzeitigen Besitzer des Schlosses Weinfelden im Thurgau erworben worden. Weitere Handschriften stammen aus Zürich, Basel, Einsiedeln, St. Gallen, Aarau und Winterthur. Bruchstücke eines Manuskripts wurden in Affoltern im Emmental aufgefunden. Handschriften einer franz. Fassung vom Freiburger Chronisten und Stadtbeamten Petermann Cudrefin besitzen je die Staatsarchive Freiburg und Bern. Der S. ist in Landbücher (Landrechte) von Glarus, Klosters, Davos, in Stadtrechte von z.B. Diessenhofen und Chur, in den Plaid général von Lausanne, in Offnungen von u.a. Tablat (heute Gem. St. Gallen), Flawil, Andelfingen, Fischenthal und in Amtsrechte wie jenes von Knonau eingedrungen.

Der S. verkündete das Mehrheitsprinzip nicht nur für die (dt.) Königswahl, sondern auch für die bäuerl. und städt. Gemeinde, allerdings verbunden mit der Folgepflicht der Minderheit. Dank seiner grossen Verbreitung - namentlich in der dt. Schweiz - erscheint dieses Prinzip nach der Formel einhelliclichen oder mit dem meren auch in den schweiz. Rechtsquellen als Gemeingut.

Quellen und Literatur

  • Der S., übertragen in heutiges Deutsch von H.R. Derschka, 2002
  • L. Carlen, Rechtsgesch. der Schweiz, 1968 (31988)
  • F. Elsener, Studien zur Rezeption des Gelehrten Rechts, hg. von F. Ebel, D. Willoweit, 1989
  • HRG 4, 1547-1551
Weblinks

Zitiervorschlag

Theodor Bühler: "Schwabenspiegel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.11.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008948/2011-11-10/, konsultiert am 29.03.2024.