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Regensburger Frieden

Am 23. und 25. Juli 1355 in Regensburg geschlossenes, bündnisähnliches und auf zehn Jahre befristetes Friedensabkommen zwischen der Stadt Zürich und Herzog Albrecht II. von Österreich. Durch Kaiser Karl IV. vermittelt, beendete der Regensburger Frieden den Krieg zwischen den eidgenössischen Orten und dem Herzog, den der wenig erfolgreiche Brandenburger Frieden von 1352 nicht verhindert hatte. Der Regensburger Frieden übernahm dessen Bestimmungen weitgehend. Zusätzlich verpflichtete sich die Stadt Zürich als Friedensgarantin, nötigenfalls mit Waffengewalt dafür zu sorgen, dass die am Regensburger Frieden nicht direkt beteiligten Innerschweizer Orte ihre Kriegseroberungen zurückgaben und die legitimen österreichischen Herrschaftsrechte im Raum Innerschweiz anerkannten. 1365 weigerte sich Zürich, das sich nach dem Tod Rudolf Bruns 1360 von Österreich wieder abgewandt hatte, trotz wiederholter Mahnungen Albrechts, den Regensburger Frieden gemäss seiner Bestimmung ein erstes Mal zu erneuern.

Quellen und Literatur

  • EA 1, 291-297
  • A. Tschudi, Chronicon Helveticum, Tl. 5, bearb. von B. Stettler, 1984, 148-150, 164 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Thomas Glauser: "Regensburger Frieden", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.04.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008730/2010-04-28/, konsultiert am 28.03.2024.