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Zugersee

38 km2 grosser und bis zu 197 m tiefer See zwischen Voralpen und Mittelland. Der zum Kanton Zug gehörende Untersee wird durch die bewaldete Halbinsel Chiemen (Kanton Luzern) vom grösstenteils schwyzerischen Obersee getrennt. Der Hauptzufluss Lorze mündet zwischen Zug und Cham in den See und verlässt diesen, reguliert durch ein Wehr, wieder bei Cham. Die ältesten Siedlungsspuren am Nordufer, das nach der letzten Eiszeit weiter nördlich lag, datieren ins Spätpaläolithikum. Von den über 50 Ufersiedlungen aus Neolithikum und Bronzezeit zählen drei seit 2011 zum Unesco-Welterbe. 858 wird Cham als erste Siedlung urkundlich genannt. Die Burgen auf den Halbinseln St. Andreas und Buonas sind mittelalterlich. Wichtigste Siedlung am Zugersee wurde die vermutlich kurz nach 1200 am instabilen Nordostufer gegründete Stadt Zug, von der Teile 1435 und 1887 bei grossen Ufereinbrüchen versanken. Die Zug konkurrierende Markt- und Stadtgründung in Cham (1360) scheiterte nach kurzer Zeit. 1352 misslang ein über den Zugersee vorgetragener habsburgischer Angriff auf das am Obersee gelegene Arth, dessen Eingliederung ins Land Schwyz kurz danach abgeschlossen war. Die 1354 erstmals erwähnte Letzimauern nördlich von Arth beidseits des Zugersees wurden wohl zwischen 1320 und 1350 erstellt.

Zuger Vorstadtkatastrophe. Fotografie, 1887 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Zuger Vorstadtkatastrophe. Fotografie, 1887 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv). […]

Die Stadt Zug brachte im 14. und 15. Jahrhundert mit dem Erwerb ihrer Vogteien den Zugersee weitgehend unter ihre Hoheit. 1591/1592 und nochmals in den 1630er Jahren vertiefte sie den Lorzeausfluss und senkte den Seespiegel um 2,5 m ab. Landgewinne, aber auch Uferabbrüche waren die Folge. 1479 reglementierten die Stadt Zug, der die meisten Fischereirechte gehörten, und Schwyz gemeinsam die Fischerei im Zugersee 1893 schlossen die Kantone Zug, Schwyz und Luzern erstmals ein Fischereikonkordat ab. 1894 sprach das Bundesgericht die städtischen Fischereirechte dem Kanton Zug zu. Anfang des 21. Jahrhunderts war die Berufsfischerei (mit dem Zuger Rötel als Spezialität) fast bedeutungslos.

Bis ins 19. Jahrhundert nutzte der obrigkeitlich geregelte Warentransport von Zürich über Zug nach Luzern oder in die Länderorte den Seeweg. Wichtige Susten lagen in Zug (1359 Sustrecht) und Immensee. Andere Schiffsverbindungen wie das 1423 bezeugte und durch ein Monopol geschützte Fahr von Buonas dienten dem Lokalverkehr, etwa zum Markt in Zug. Die neuen Strassen von Immensee (1806) und Zug (1829) nach Arth standen am Anfang des Ausbaus der Verkehrswege rund um den Zugersee. 1897 schloss der Bau der Gotthardlinie am Ostufer von Zug nach Arth-Goldau den Eisenbahnring; die Linien am Westufer waren schon 1881 fertiggestellt worden. Mit dem ersten Dampfschiff 1852 und der Einrichtung von Badanstalten (1882 Seelikon in Zug) setzte die Nutzung des Sees für Freizeit und Sport ein. 1946 bzw. 1966 erliessen die Kantone Zug und Schwyz Verordnungen zum Uferschutz.

Ideen eines Kanals zwischen dem höher gelegenen Vierwaldstättersee und dem Zugersee kamen in den 1770er Jahren auf und wurden in der Helvetik und ab 1840 weiterentwickelt. Sie blieben ebenso unverwirklicht wie Pläne eines Kraftwerkbaus zwischen beiden Seen ab dem späten 19. Jahrhundert. Um die Mitte und gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurden sie konkreter, nun als Teil von Projekten, mit Wasser aus dem Vierwaldstättersee den überdüngten Zugersee zu sanieren. Dagegen realisierte der 1970 gegründete Gewässerschutzverband Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee eine auch der Seesanierung dienende Ringleitung um den Zugersee mit zentraler Kläranlage in der Schönau bei Cham.

Quellen und Literatur

  • A. Iten, Die ehem. Fischerei-Rechte der Stadt Zug im Zugersee, 1920
  • H. Stadlin-Graf, Zur Gesch. der Schiffahrt auf dem Zugersee, [1947]
  • Zuger Njbl., 1993 (Themenheft "Wasser")
  • IVS Dok. SZ 44; ZG 2
Weblinks
Normdateien
GND
Systematik
Umwelt / See

Zitiervorschlag

Renato Morosoli: "Zugersee", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.02.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008653/2014-02-26/, konsultiert am 28.03.2024.