1798-1803 helvet. Kanton. Nach der Kapitulation Freiburgs, Solothurns und Berns im März 1798 stand für den siegreichen franz. General Guillaume Brune die Zerschlagung der Eidgenossenschaft und v.a. auch Berns im Vordergrund. Die von ihm entworfene Neuordnung sah zuerst die Dreiteilung der Schweiz vor, mit Rhodanien als westlichster Republik. Realisiert wurde die Helvetische Republik; beide Entwürfe beinhalteten die Abtrennung des Berner Oberlands vom Kt. Bern und die Schaffung eines Kt. O. mit Thun als Hauptstadt. Noch vor Veröffentlichung der helvet. Verfassung stimmten am 23.3.1798 Urversammlungen im O. dem neuen Kanton zu. Dessen Gründung entsprach dem üblichen Prozedere: Am 29.-31.3. trafen sich die Wahlmänner im Thuner Rathaus zur Bestellung der Behörden. Nach langwierigen Verhandlungen wurde der Kanton in zehn Distrikte eingeteilt und die Hauptorte bestimmt: Saanen, Obersimmental (Hauptort Zweisimmen), Niedersimmental (Erlenbach), Frutigen, Aeschi, Thun, Unterseen, Interlaken (Wilderswil), Brienz und Oberhasli (Meiringen). Kanton, Distrikte und Gem. waren lediglich Verwaltungseinheiten des helvet. Einheitsstaates; hist. Vorrechte und Grenzen wurden nicht berücksichtigt. So kam etwa das ehem. Amt Thun, zweigeteilt, nur mit der östl. Hälfte ohne Steffisburg zum Kt. O., der Rest (ohne Strättligen) zum Kt. Bern. In den helvet. Räten waren die Vertreter des Kt. O., anders als jene des Kt. Bern, Gegner der ersatzlosen Zehntaufhebung. Verdienste um den Kt. O. erwarben sich Regierungsstatthalter Samuel Joneli bezüglich einer geregelten Verwaltung und der Thuner Jurist Karl Koch als konsequenter Befürworter des Einheitsstaates. Die abgeänderte Verfassung von Malmaison stellte am 29.5.1801 den Kt. Bern "in seinen alten Grenzen", doch ohne Waadt und Aargau, wieder her und ebnete damit den Weg zur Wiedervereinigung des O.s mit Bern. Allerdings stimmten ihr die Bürger des Kt. O. mehrheitlich durch Fernbleiben "stillschweigend" zu. Gemäss Beschluss des helvet. Vollziehungsrats vom 29.7.1802 wurden Bern und O. über die Personalunion ihrer Statthalterämter vereinigt; der Beschluss wurde mit der Annahme der Mediationsakte 1803 vollzogen.
Quellen und Literatur
- E. Jörin, Der Kt. O. 1798-1803, 1912
- U. Robé, Berner O. und Staat Bern, 1972
- Junker, Bern 1
- A. Schmid, «Widerstand gegen die Helvet. Republik im Kt. O.», in BEZG 71, 2009, 3-47