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FrutigenHerrschaft, Amtsbezirk

Freiherrschaft 12. Jh.-1400, bern. Landvogtei (Kastlanei) bis 1798, ab 1803 bern. Oberamt, seit 1831 Amtsbezirk. Die Freiherrschaft F. erstreckte sich gemäss Grenzbeschreibung von 1352 über das Gebiet der ma. Pfarrei F., d.h. das obere Kandertal bis an den Fuss des Gemmipasses, Gastern- und Engstligental; sie grenzte nördlich an die Freiherrschaft Mülenen (unteres Kandertal). Beide Herrschaften waren im 12.-13. Jh. in der Hand der Frh. von Kien. Als deren Nachfolger und Erben erscheinen mind. ab 1290 die Frh. von Wädenswil, ab 1312 die von Turn. Herrschaftl. Amtmann war ein Kastlan (Tschachtlan). Die Aussenpolitik der Herrschaftsinhaber führte F. im 13. Jh. dem Machtbereich Savoyens zu, seit Ende 13. Jh. zunehmend jenem der ausgreifenden Stadt Bern (Kriegszug Berns ins Frutigland 1294). In wirtschaftl. Bedrängnis nicht zuletzt durch Kriegszüge, u.a. auf Seiten Habsburgs, mussten die von Turn Teile der Herrschaft und Einkünfte verpfänden, so an die ebenfalls verschuldeten Herren von Weissenburg, die das Frutigtal 1352-57 an Bern unterverpfändeten. Schulden zwangen Anton von Turn 1400, der Stadt Bern F. mit allen Rechten, Gerichten und Leuten um eine Wiederlösungssumme von 6'200 florentin. Gulden zu verkaufen. Diese wurde von den Talleuten zur Ablösung ihrer Dienstbarkeit gegenüber der Herrschaft erlegt. Bern bestätigte 1400 die Freiheiten und Gewohnheiten von F. und kodifizierte das Landrecht von F. im sog. Freiheitsbrief von 1445. Der in der Tellenburg ob F. residierende bern. Landvogt nahm den Titel Kastlan an. In seiner Verwaltung vereinte er F. (Niedergericht F., ab 1478 F. und Adelboden), Mülenen (Twinge Aeschi, Mülenen-Reichenbach-Wengi) und Krattigen; er wahrte Berns Hoheitsrechte über die Freiherrschaft Spiez. Nach Aufhebung der Kastlanei 1798 wurde F. Distrikt im Kt. Oberland, 1803 Oberamt in den Grenzen der Kastlanei, doch ohne Spiez. Der bern. Verwaltungs- und Gerichtsbez. F. besteht heute aus sieben polit. Gemeinden; der Behördensitz wurde zwischen 1829 und 1858 ins Dorf F. verlegt. Seit der Verwaltungsreform von 1996 gehört F. zum Gerichts- und Grundbuchkreis 12 (F; Niedersimmental) in der Region Berner Oberland.

Quellen und Literatur

  • SSRQ BE II/2
  • W. Brügger et al., Das Frutigbuch, 1977
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Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Frutigen (Herrschaft, Amtsbezirk)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.07.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008441/2005-07-26/, konsultiert am 18.04.2024.