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SembrancherKastlanei

Als die Gf. von Savoyen Ende des 13. Jh. ihre Herrschaft auf das Entremont ausdehnten, blieb das Gebiet im Zuständigkeitsbereich des Kastlans von Chillon, dem vor Ort zwei Mistrale und ein Geistlicher zur Seite standen. Ab 1279 waren S. und das Entremont der Kastlanei Saxon unterstellt, welche die Savoyer kurz vorher erworben hatten. 1359 wurde das Entremont eine eigenständige Kastlanei und S. deren bescheidenes Verwaltungszentrum. Sie umfasste auch das ehem. Vizedominat Orsières sowie die Mistralien Liddes und Bourg-Saint-Pierre, während Bagnes und Vollèges zur Abtei Saint-Maurice gehörten. Militärisch unterstanden diese Gerichtskreise dem Kastlan von S. Auf dem Hügel Saint-Jean soll eine im 13. Jh. belegte, vor 1475 zerstörte Burg gestanden haben. Um 1460 wurde dort die gleichnamige Kapelle erbaut. Eine zweite Burgstelle befand sich wahrscheinlich bei Crettaz-Polet. Der Herrschaftswechsel nach der Eroberung des Unterwallis 1475 brachte keine Veränderung der polit. Organisation mit sich. Das Amt des Kastlans, das bis dahin Vertrauten des savoy. Hofs vorbehalten gewesen war, stand nun jedoch auch dem örtl. Bürgertum offen. Unter Walliser Herrschaft wurden der Bannerherr, dessen Amt meist mit dem des Kastlans zusammenfiel, sowie ein niederer Beamter, der Weibel (sauthier oder sautier), eingeführt. Die Kastlanei bildete ab 1798 einen Distrik bzw. Bezirk.

Quellen und Literatur

  • L. Blondel, «Le château de S. ou d'Entremont», in Vallesia 6, 1951, 19-25
  • A. Pellouchoud, «Essai d'histoire de S.», in Ann. val 42, 1967, 5-136

Zitiervorschlag

David Rey: "Sembrancher (Kastlanei)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.11.2011, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008411/2011-11-23/, konsultiert am 28.03.2024.