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SidersZenden, Bezirk

Bis 1798 Zenden der Landschaft Wallis, 1798-1802 Distrikt des helvetischen Kantons Wallis, 1802-1810 Zenden der Republik Wallis, 1810-1813 Kanton im Kreis Sitten des französischen Departements Simplon, 1815-1848 Zenden, seit 1848 Bezirk des Kantons Wallis. Siders entstand wie die anderen Zenden im 14. Jahrhundert aus einem der zehn bischöflich-gräflichen Verwaltungs- und Gerichtszentren und entwickelte sich bis zum Ende des Ancien Régime zu einer weitgehend selbstständigen Grossgemeinde der unabhängigen Zendenrepublik Wallis. Der Zenden Siders umfasste zunächst einen, später drei Contrées (contractus). Kern war im 14. Jahrhundert die Noble Contrée (contractus nobilis), eine Grossburgerschaft aus drei Dritteln: Das untere Drittel bestand aus Siders, Villa und Muraz, das mittlere aus Musot, Miège, Veyras, Venthône und Anchettes, das obere aus Cordona (Herrschaft des Domkapitels Sitten), Mollens und Randogne. Diese Burgerschaft wird 1352 erstmals decima de Sirro (Zenden Siders) genannt. Ihre Vertreter schlossen 1417 zusammen mit jenen von Sitten und Granges ein Burg- und Landrecht mit Luzern, Uri und Unterwalden. Der bischöfliche Meier (Verwaltungs- und Gerichtsbeamter) wurde im 15. Jahrhundert durch einen von den Gemeindevertretern gewählten Kastlan ersetzt, der seine Macht nach und nach auf die benachbarten ehemaligen Feudalherrschaften Chalais-Vercorin, Saint-Léonard und Lens ausdehnte. Die Leute von Chalais-Vercorin, Rivierinen ennet dem Rotten genannt, unterstanden einem Vizekastlan und zählten mit Saint-Léonard und Granges zur Louable Contrée (contractus laudabilis), deren Zentrum Lens war. Lens wiederum setzte sich aus den Vierteln Lens, Chermignon, Icogne und Montana zusammen. Das Val d'Anniviers, zunächst selbstständige Herrschaft verschiedener adliger Familien, wurde 1467 eine bischöfliche Kastlanei und 1565 vom Walliser Landrat dem Zenden Siders als dritte Contrée einverleibt. Die Kastlane des Val d'Anniviers und von Lens sowie der Vizekastlan von Chalais mussten bis 1589 dem Grosskastlan von Siders Gehorsam schwören. Ab 1732 erhielt der Kastlan von Lens einen Anteil an den Einkünften des Landes und einen Sitz im Kleinen Zendenrat. Die verschiedenen adligen Familien zugehörige Kastlanei Granges (mit Grône und Chippis) wurde 1603 von der Stadt Sitten erworben und durch einen von ihr ernannten Kastlan verwaltet, gehörte militärisch aber zum Zenden Siders. Damit erreichte der Zenden zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Ausdehnung des späteren Bezirks Siders. Im Osten bildete die Raspille die Grenze zu Leuk, im Westen die Lienne die Grenze zu Sitten.

Obwohl die Noble Contrée ab dem 16. Jahrhundert nur noch ein Drittel des Zenden ausmachte, ernannte sie weiterhin die Zendenamtsträger: Der Grosskastlan wurde jeweils am Ostermontag auf dem Gerichtsplatz in Veyras für zwei Jahre gewählt, Zendenhauptmann und Bannerherr wurden auf Lebenszeit ernannt. Auch die vom Landrat im Zendenturnus gewählten Landvögte von Saint-Maurice und Monthey stammten im Fall von Siders alle aus der Noble Contrée. Die Ämter waren fast ausnahmslos den Familien de Courten, de Chastonay, de Platea, de Preux und de Lovina vorbehalten. Die Vertretung von Siders am Landrat setzte sich üblicherweise aus fünf Boten zusammen: drei aus der Noble Contrée (Grosskastlan, Zendenhauptmann, Bannerherr), einer aus der Louable Contrée (Kastlan von Lens) und einer aus dem Val d'Anniviers (Kastlan). Seit 1848 ist der Bezirk Siders einer von 14 Wahlkreisen des Kantons mit einem vom Staatsrat ernannten Regierungsstatthalter, dem sogenannten Präfekt, und einem Stellvertreter an der Spitze.

Quellen und Literatur

  • Walliser Wappenbuch, 1946, 241
  • O. Conne, La contrée de Sierre, 1302-1914, 1991

Zitiervorschlag

Bernard Truffer: "Siders (Zenden, Bezirk)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.11.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008403/2011-11-23/, konsultiert am 19.03.2024.