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Gümmenen

Mittelalterliche Burg und Siedlung an der Saane, heute Dorf in der Gemeinde Mühleberg BE. 1252 Guminun; lateinisch 1259 Contamina oder Condamina. 1764 150 Einwohner; 1996 288.

Die Reichsburg Gümmenen, von der keine Mauerreste erhalten sind, entstand wie andere Reichsfesten zum Schutz der Sense-Saane-Linie (Laupen, Grasburg) vermutlich in burgundischer oder zähringischer Zeit. Zu Füssen der Burg am Saaneübergang der Route Murten-Bern entwickelte sich eine Siedlung (villa inferiori dicti castri 1319). Peter von Savoyen, seit 1255 Schutzherr von Murten, liess sich Gümmenen 1259 als Reichslehen übertragen; savoyische Kastellane übernahmen die Verwaltung. König Rudolf von Habsburg, Gegenspieler Savoyens, erzwang 1282/1283 die Rückgabe von Gümmenen ans Reich und überliess es Ritter Ulrich II. von Maggenberg als Reichspfand. Dessen Erben verkauften 1319 die Burg mit den Orten Mauss und Gümmenen sowie der Fähre und Saanefurt an Freiburg, das den Rittern von Vuippens das Reichspfand abtrat, jedoch auf Wiederlösung durch das Reich oder die Stadt (1325). Als Berns und Freiburgs Streit um Vorrang im Sense-und Saaneraum im Gümmenenkrieg (1331-1333) eskalierte, belagerte Bern die Burg Gümmenen und zerstörte sie samt Siedlung; der von Königin Agnes 1333 vermittelte Friede versagte Bern den Besitz von Gümmenen.

Bern hielt dennoch am Anspruch auf den Saaneübergang Gümmenen fest: Freiburg, Inhaberin des Reichspfands, verlieh Gümmenen an Bürger, wobei diese von Bern in der Nutzniessung gestört wurden (1389). Im Freiburgkrieg (1447-1448) errichtete Bern in Gümmenen ein bernisches Gericht (im Frieden 1448 bestätigt) und baute wohl um 1450 die erste Holzbrücke. Zwar gab Bern Gümmenen nach der Erneuerung des alten Burgrechts mit Freiburg 1454 zurück, erwirkte aber 1467 bei Festlegung der bernisch-freiburgischen Landesgrenze an der Saane die Abtretung der rechtsufrigen Dörfer Gümmenen und Mauss.

Nach der herrschenden Forschungsmeinung sei Gümmenen eine ummauerte "Reichsstadt" gewesen; die in diesem Zusammenhang beigebrachten archäologischen und schriftlichen Belege reichen aber nicht aus, um diese These zu beweisen. Von den beiden Chronisten Ellenhard (opida Murten, Gumina, Milthen), und Justinger (als man an daz stetli stürmde ... ward Gümmenen gewunnen und burg und stat gesleiffet) ist Ersterer ortsunkundig, und Letzterer bezeichnet auch die bescheidene Siedlung Mülenen als "stetli". Zeitgenössische lateinische Urkunden nennen Gümmenen und das benachbarte Mauss dagegen gleichermassen villa (1319-1334) oder locus (1259). 1334 war Gümmenens Wert von 650 auf 300 rheinische Pfund gesunken; während die zerstörte Burg wohl als Steinbruch diente, baute man die Häuser am Saaneübergang sukzessive wieder auf. Die enge Bauweise des heutigen Dorfes (Baubestand 17.-18. Jh.) dürfte kaum auf eine "Parzellierung des ehemaligen Städtchens", sondern eher auf Platzmangel an der hier hohlwegartig eingetieften Landstrasse zurückzuführen sein.

In der bernischen Landvogtei Laupen (Landgericht Sternenberg) war Gümmenen bis 1798 Sitz des Niedergerichts Gümmenen im Umfang des Kirchspiels Mühleberg, das ungefähr das heutige Gemeindegebiet umfasste. Das Dorf Gümmenen war mit seinen zwei Tavernen, der Schmiede, dem Zoll- und Wachthaus an der Holzbrücke – die heute bestehende wurde 1732-1739 erbaut – im 17. und 18. Jahrhundert ein typischer Grenz- und Brückenort. Diese Rolle, die Gümmenen mit der Aufhebung des Zolls 1853 verlor, prägt den baulichen Charakter des Ortes bis heute.

Quellen und Literatur

  • E. Lüthi, Die Reichsstadt Gümmenen und ihre Umgebung, 1913
  • H. Rennefahrt, «Recht des Amtsbez. Laupen», in SSRQ Bern II/6, 1952 (Einl.)
  • Archäologie im Kt. Bern, hg. von D. Gutscher, P.J. Suter, Bd. 3A, 1994, 234
Weblinks
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GND

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Gümmenen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.03.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008330/2010-03-08/, konsultiert am 29.03.2024.