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BadenGrafschaft, Bezirk

Grafschaft Baden bis 1798
Grafschaft Baden bis 1798 […]

Amt bis 1415, gemeine Herrschaft bis 1798, Distrikt des helvetischen Kantons gleichen Namens bis 1803, Bezirk des Kantons Aargau seit 1803. Das lenzburgische, später kyburgische und ab 1264 habsburgische Amt Baden lag im westlichen Teil des ursprünglichen Zürichgaus und umfasste wechselnde Teile des Gebiets zwischen Rhein, Aare und Reuss. Im 14. Jahrhundert war das Amt auf das Dreieck zwischen Limmat und Reuss konzentriert und wurde später weiter aufgeteilt. Als Teil der habsburgischen Landvogtei Aargau wurde es durch einen Landvogt verwaltet, der in der Stadt Baden seinen Sitz hatte.

Herzogin Eleonore, die Gattin des Herzogs Sigmund von Tirol, trifft mit ihrem Hof in Baden zur Kur ein. Darstellung aus der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling, um 1483 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.3, S. 268).
Herzogin Eleonore, die Gattin des Herzogs Sigmund von Tirol, trifft mit ihrem Hof in Baden zur Kur ein. Darstellung aus der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling, um 1483 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.3, S. 268).

Der Begriff Grafschaft Baden wurde erst nach Eroberung des Aargaus durch die Eidgenossen 1415 gebräuchlich für das zusammenhängende Gebiet, in dem Habsburg die Blutgerichtsbarkeit innegehabt hatte. Es bestand aus den früheren habsburgischen Ämtern Baden und Siggenthal, den bischöflich-konstanzischen Vogteien Klingnau, Zurzach und Kaiserstuhl sowie dem links der Aare liegenden Kirchspiel Leuggern. Als gemeine Herrschaft wurde die Grafschaft Baden von den sieben an der Eroberung beteiligten Orten, ab 1443 von allen acht Orten gemeinsam verwaltet. Sie war gegliedert in acht innere (Rohrdorf, Birmenstorf, Gebenstorf, Dietikon, Wettingen, Siggenthal, Ehrendingen, Leuggern) und drei äussere Ämter (Klingnau, Zurzach, Kaiserstuhl), zu denen auch die rechtsrheinischen Kirchspiele Kadelburg, Lienheim und Hohentengen gehörten. Die Eidgenossen übernahmen die uneinheitliche habsburgische Rechtsstruktur; nur in einem Fünftel des Gebiets stand dem Landesherrn auch das niedere Gericht zu. Die chaotischen Rechtsverhältnisse führten im Innern wie an den Grenzen zu zahlreichen Konflikten um die Hoheitsrechte. Unter über 30 Gerichtsherren waren am bedeutendsten: das Kloster Wettingen mit geschlossenem Besitz in den Ämtern Wettingen und Dietikon, die Johanniterkommende Leuggern im Amt Leuggern, das Kloster St. Blasien speziell im unteren Aaretal und im Surbtal (von der Propstei Klingnau aus verwaltet) sowie der Fürstbischof von Konstanz. Dieser besass in den äusseren Ämtern weitere landesherrliche Kompetenzen, welche die Eidgenossen nach und nach für sich beanspruchten. Umgekehrt wurde in den Dörfern zwischen Zürich und Dietikon unter der Gerichtsherrschaft zürcherischer Familien die Landeshoheit des Landvogts allmählich ausgehöhlt. Die Städte Baden, Bremgarten und Mellingen (Letztere nur verwaltungstechnisch der Grafschaft unterstellt) verfügten selbst über das hohe Gericht und über weitgehende Selbstverwaltung und unterstanden direkt den acht Orten, die im Turnus von zwei Jahren abwechselnd den Landvogt stellten. Nach der katholischen Niederlage von 1712 teilten sich Zürich (7/16), Bern (7/16) und Glarus (2/16) in die Herrschaft.

Der Landvogt nahm in Baden Sitz in der Niederen Feste, später Landvogteischloss genannt (ausgebaut 1486-1490). Er richtete in den eigenen Gerichtsherrschaften alle Vergehen, in den übrigen alles, was die Rechte der lokalen Gerichtsherren überstieg. Er bestimmte über die Wahl der Amtsuntervögte und durch direkte Ernennung von Richtern das 24-köpfige, für Malefizsachen zuständige Landgericht und war in Zivilsachen Appellationsinstanz. Bei Tagsatzungen in Baden besiegelte er deren Missiven und fällte bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Als Beamte standen ihm Landschreiber und Untervogt der Grafschaft, vom regierenden Ort gestellt, mit beratender Stimme in Rechtssachen zur Seite. Die Amtsuntervögte entstammten der lokalen Oberschicht. Wo auch das niedere Gericht der Landvogtei zufiel, leiteten sie die Gerichtsverhandlungen. Im Übrigen richteten sie obrigkeitliche Befehle aus und zogen Bussen ein. Aufgrund der rechtlichen Struktur und der Kürze der Amtsdauer war die Landvogteiverwaltung alles andere als straff. Der Landvogt wurde nur aktiv, wenn es Konflikte zu regeln gab. Jede Territorialisierung und Intensivierung der Herrschaft unterblieb. Die Autonomie der Grund- und Gerichtsherren sowie der Dorfgemeinden ging entsprechend weit.

Die Synagoge in Endingen. Stich von Johann Rudolf Holzhalb aus Johann Caspar Ulrichs Sammlung jüdischer Geschichten, Basel 1768 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Die Synagoge in Endingen. Stich von Johann Rudolf Holzhalb aus Johann Caspar Ulrichs Sammlung jüdischer Geschichten, Basel 1768 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).

Die wichtigsten Einnahmen der Landvogtei bestanden aus dem Leibfall (1666 umgewandelt in einen jährlichen Zins), dem Abzug von allen die Grafschaft Baden verlassenden Mobilien, den Abgaben der Juden und aus Zollgeldern. Der in Baden, Klingnau, Koblenz, Würenlingen und Zurzach erhobene Zoll (Geleit) brachte wenig ein und wurde ab dem 17. Jahrhundert an den Meistbietenden verpachtet. Die Grafschaft Baden war die einzige gemeineidgenössische Vogtei, in der über das 17. Jahrhundert hinaus Juden geduldet wurden. Ihre Niederlassung wurde 1774 auf Endingen und Lengnau beschränkt. Die ländliche Oberschicht als wirtschaftliche Konkurrenten versuchte mehrfach, gelegentlich auch tätlich, deren Wegweisung zu erwirken. Finanzielle Interessen der Obrigkeit verhinderten dies. Die direkt dem Landvogt unterstehenden Juden mussten sich seit 1696 alle 16 Jahre einen Schutz- und Schirmbrief erkaufen. Ihre Handelstätigkeit trug zudem zu höheren Zolleinnahmen bei. Anlässlich der Jahresrechnungstagsatzungen im Juni legte der Landvogt Rechenschaft ab. Die Landvogteirechnung schloss des Öftern mit Defizit ab; auch für den Landvogt selbst resultierte nur bescheidener Reichtum.

Bis ins 18.  Jahrhundert betrieb die überwiegende Mehrzahl der Bewohner im genossenschaftlichen Rahmen der Dorfgemeinde Landwirtschaft nach dem Dreizelgensystem, meist Getreidebau, im Limmat-, Aare- und Surbtal auch Rebbau. Die Kleinstädte Baden, Mellingen, Bremgarten, Klingnau, Kaiserstuhl und der Messeort Zurzach, in denen Handwerk und Handel vorherrschten und Wochen- und Jahrmärkte stattfanden, vernetzten das ländlich-gewerbliche Wirtschaftssystem. Sie fungierten zudem als Kapitalgeber für die seit dem 15. Jahrhundert in steigendem Mass verschuldete Landschaft. Das Handwerk war auch auf dem Land generell erlaubt, seit 1666 sogar ausdrücklich sanktioniert. Die uneinheitliche Rechtsstruktur hatte ihr Pendant in zersplitterten zehnt- und grundherrschaftlichen Verhältnissen. Das Erbrecht (Realteilung) führte zur Zerstückelung der bebauten Flächen. Die Landvogtei versuchte im 18.  Jahrhundert mit Generalbereinigungen, Ordnung in die kleinteilige Flur- und Zinsstruktur zu bringen. Davon abgesehen, betrieb die ständig wechselnde Landvogteiverwaltung keinerlei langfristige Wirtschaftspolitik. Mangels obrigkeitlicher Unterstützung blieben im 18. Jahrhundert landwirtschaftliche Reformen noch weitgehend aus. Ende des 18.  Jahrhunderts gab es in der Grafschaft Baden keine einzige Manufaktur oder Fabrik, und höchstens an der Grenze zu Zürich wurde etwas Heimindustrie betrieben. Der Strassenbau wurde erst nach 1750 intensiviert, als Zürich und Bern jeweils sieben Jahre lang den Landvogt stellten.

Kirchlich gehörte die Grafschaft Baden, mit Ausnahme des Amtes Leuggern (Bistum Basel), zu Konstanz. Nach 1531 wurden die teilweise vom alten Glauben abgefallenen Pfarreien weitgehend rekatholisiert. Begünstigt durch den Wechsel von reformierten und katholischen Landvögten, verblieben in mehreren Gemeinden reformierte Minderheiten, in Tegerfelden und Zurzach sogar Mehrheiten. Reformiert blieben die unter Zürcher Einfluss stehenden östlichen Limmattalgemeinden. Wie alle Reformierten der Grafschaft unterstanden sie dem Ehegericht der Stadt Zürich, ausser jenen von Birmenstorf und Gebenstorf (bernisches Chorgericht). Die Juden des Surbtales (Gottesdienst nach schwäbisch-jüdischem Ritus) bildeten mit Tiengen einen Rabbinatsbezirk. Sie errichteten im 18. Jahrhundert zwei grosse, repräsentative Synagogen.

Gleichzeitig mit der Befreiung von der Untertanenpflicht am 19. März 1798 durch die Erklärung der provisorischen Regierungen von Zürich und Bern erfolgte die Integration der Grafschaft (zusammen mit den Freien Ämtern und dem Kelleramt) in den neu geschaffenen helvetischen Kanton gleichen Namens und die verwaltungstechnische Aufteilung des Territoriums in die Distrikte Zurzach und Baden. Das Gebiet des Distriktes Baden deckt sich mit jenem des heutigen aargauischen Bezirks Baden (1990 27 Gemeinden) nur teilweise. Bei der Gründung des Kantons Aargau (1803) kamen die während der Helvetik abgespaltenen Würenlingen, Bellikon, Künten, Remetschwil, Stetten, Mellingen, Wohlenschwil und Mägenwil wieder hinzu, dafür mussten Hüttikon, Oetwil an der Limmat, Dietikon und Schlieren an den Kanton Zürich abgetreten werden. Nach markantem Wachstum, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, entwickelte sich Baden zum mit Abstand grössten und am dichtesten besiedelten aargauischen Bezirk (1990 110'000 Einwohner, 715 Einwohner/km2).

Quellen und Literatur

  • H. Kreis, Die Grafschaft Baden im 18. Jh., 1909
  • O. Mittler, «Die Grafschaft Baden», in Aargauer Heimat, 1944, 41-70
  • B. Meier, D. Sauerländer, Das Surbtal im SpätMA, 1995

Zitiervorschlag

Andreas Steigmeier: "Baden (Grafschaft, Bezirk)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.11.2002. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008296/2002-11-27/, konsultiert am 28.03.2024.