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Saisonarbeit

Der Begriff Saisonarbeit bezieht sich auf Tätigkeiten, die vorwiegend zu einer bestimmten Zeit im Jahr ausgeübt werden. Saisonarbeit kommt vor allem in der Landwirtschaft vor, betrifft aber auch bestimmte Handwerke, das Baugewerbe und seit dem 19. und 20. Jahrhundert den Tourismussektor (Tourismus). Oft ist sie mit saisonalen Wanderungsbewegungen innerhalb der Landesgrenzen (Binnenwanderung) oder über sie hinaus (Einwanderung, Auswanderung) verbunden.

Mit ihrer Bindung an natürliche Kreisläufe ist die Landwirtschaft seit jeher beträchtlichen Schwankungen im Arbeitsvolumen unterworfen, die sich aus dem saisonalen Charakter der Landarbeit ergeben. Insbesondere in der arbeitsintensivsten Zeit wie der Ernte, dem Dreschen und der Weinlese war die Mitarbeit der Kinder erforderlich. Wo wie im 19. und 20. Jahrhundert landwirtschaftliche Tätigkeit und Lohnarbeit nebeneinander bestanden, halfen auch die in Industrie oder Tourismus beschäftigten Verwandten zum Beispiel beim Heuet oder bei der Ernte aus. Der jahreszeitliche Wechsel fand oft auch einen Niederschlag im Brauchtum, etwa bei den im Mai getragenen Trachten und im Frühling begangenen Kirchenfesten wie Auffahrt oder Bittprozessionen. Auch in der umfangreichen Ikonografie des Jahreslaufs wurden die Monate häufig durch eine entsprechende saisonale Tätigkeit dargestellt (Bräuche).

Grössere Landwirtschaftsbetriebe griffen in Zeiten erhöhten Arbeitsbedarfs gern auf Lohnarbeiter zurück. Das hatte gesellschaftliche Auswirkungen, da in den Getreideanbaugebieten des Mittellands, aber auch in den Tessiner und Walliser Weide- und Ackerbaugebieten eine ansehnliche Zahl von kleinen und kleinsten Grundbesitzern, die den Unterhalt ihrer Familie aus dem Ertrag ihres Gütleins nicht zu bestreiten vermochten, nur dank der Lohnarbeit auf grösseren Höfen und weiteren Nebenerwerben meist saisonaler Art überleben konnten (Tauner, Taglöhner).

Der Sklavenmarkt in Ravensburg. Lithografie von Joseph Bayer, 1849 (Stadtarchiv Ravensburg).
Der Sklavenmarkt in Ravensburg. Lithografie von Joseph Bayer, 1849 (Stadtarchiv Ravensburg). […]

Die an die Viehwirtschaft gebundene saisonale Transhumanz führte vor allem in den Alpentälern oft zu mehr oder weniger weiträumigen Wanderungsbewegungen. So lebten die Männer sommers auf den Maiensässen und Alpen, während die Familien den Winter jeweils gemeinsam im Dorf verbrachten. Vom 16. bis 19. Jahrhundert zogen Landarbeiter aus den Randregionen der Deutschschweiz in die Rheinebene und den süddeutschen Raum, und zu Beginn des 19. Jahrhunderts fanden aargauische, thurgauische und sankt-gallische Landarbeiter ihr Auskommen im Kanton Zürich. In den Grenzkantonen wurden nicht selten Mäher aus dem deutschen Grenzraum angestellt, und bis ins beginnende 19. Jahrhundert wurden fast überall nördlich der Alpen bis in den Jura hinein auch tirolische und vorarlbergische Waldarbeiter für die Saisonarbeit beansprucht. Allgemein betraf diese Art der Migration vor allem Gebiete mit Kleinbetrieben und extensiver Landwirtschaft, während als Arbeitsort eher die Getreideanbau- und Weinbauregionen in Frage kamen.

Auch in den Voralpen und Alpen, wo Kleinbesitz die Regel war, wurden zu bestimmten Zeiten im Jahr auswärtige Arbeitskräfte beschäftigt. Im Tessin fanden im 19. und 20. Jahrhundert häufig Mäher und Waldarbeiter aus dem Bergamaskischen oder dem Veltlin eine Anstellung, während in der Genferseeregion die saisonalen Arbeitskräfte, etwa die in den Weinbergen zum Abblatten der Reben eingesetzten Frauen, traditionellerweise aus dem benachbarten Savoyen rekrutiert wurden.

Einen Spezialfall stellte die sogenannte Schwabengängerei dar, von der besonders Kinder aus Graubünden betroffen waren: Jahr für Jahr begaben sich Gruppen von Kindern beiderlei Geschlechts im Alter von etwa 10 bis 14 Jahren unter Leitung eines Erwachsenen nach Süddeutschland, um gegen Kost und Logis sowie eine bescheidene Entlöhnung eine Saison bei den dort ansässigen Bauern zu arbeiten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bildeten die katholischen Gebiete der Surselva das Zentrum der Schwabengängerei; sie weitete sich um die Jahrhundertmitte aber auch auf andere Regionen aus und verschwand erst Anfang des 20. Jahrhunderts (Kinderarbeit). Ein vergleichbares Phänomen gab es auch im Tessin, wo im 19. Jahrhundert Kinder vor allem als Kaminfegergehilfen in die Städte der Lombardei und des Piemonts geschickt wurden (spazzacamini).

Die saisonalen Schwankungen der landwirtschaftlichen Arbeit begünstigten seit dem 15. Jahrhundert die Entstehung von Nebenerwerbszweigen wie etwa die Heimarbeit in der Textilindustrie. Sie waren wichtige Einkommensquellen in der kalten Jahreszeit. Während des Winters wurde in bestimmten Regionen des Wallis, zum Beispiel im Val d'Entremont, Wolle verarbeitet, in anderen Gebieten, unter anderem dem Onsernonetal vom 17. bis 19. Jahrhundert, half die Strohflechterei, die Einkünfte aus der Landwirtschaft aufzubessern. Allerdings verlor sich der saisonale Charakter der Heimarbeit in dem Mass, in dem die Abhängigkeit der Heimarbeiter vom Markt zunahm.

Die Saisonarbeit beschränkte sich also nicht bloss auf den Primärsektor: Für die italienische Schweiz war zum Beispiel die saisonale Ausübung einer spezialisierten Tätigkeit in Handel, Handwerk und Baugewerbe durchaus charakteristisch. Schon im 14. Jahrhundert fanden sich auf den Baustellen der grossen italienischen Städte zahlreiche Facharbeiter von mehr oder weniger ausgeprägtem Spezialisierungsgrad vor allem aus dem Sottoceneri. Architekten, Stuckateure und Maler wirkten in den wichtigsten europäischen Zentren und stiessen bis nach Polen und Russland vor (Maestranze). Neben zahlreichen anderen in der Fremde ausgeübten Berufen erschienen seit dem 15. Jahrhundert Träger aus dem Bleniotal, dem Locarnese und der Leventina in Mailand, Genua und dem Grossherzogtum Toscana, während Ofensetzer und Kaminfeger aus dem Verzascatal, dem Centovalli und dem Onsernonetal ihren Tätigkeitsbereich über Italien hinaus bis nach Frankreich, Belgien, Holland, Österreich-Ungarn und Polen ausdehnten. In den von der Auswanderung betroffenen Gebieten bildete sich daher eine besondere wirtschaftliche Struktur heraus, die auf der Feldarbeit der Frauen und den Geldeinkünften der zeitweise ausgewanderten Männer beruhte. Die Wanderungsbewegungen fielen nicht für alle Berufe auf dieselbe Jahreszeit; im Allgemeinen fand sie für die Bauarbeiter im Sommerhalbjahr statt, während die Arbeitskräfte aus dem Alpenraum im Winter ausser Landes gingen.

Der Aufschwung des Baugewerbes und des Tourismus in der Schweiz führte ab den 1870er Jahren zu einer starken saisonalen Zuwanderung vor allem aus Norditalien, die allerdings während des Ersten Weltkriegs und in der Zwischenkriegszeit wieder massiv abnahm. Mit dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wurde 1931 offiziell das Saisonnierstatut eingeführt, das ausländischen, in der Regel männlichen Arbeitskräften eine maximale Aufenthaltsdauer von neun Monaten pro Jahr in der Schweiz ohne Möglichkeit des Familiennachzugs gewährte.

Der Wirtschaftsaufschwung der Nachkriegsjahre zog bis in die 1970er Jahre wiederum zahlreiche ausländische Saisonniers vor allem aus Italien an. Sie waren in erster Linie im Bausektor, aber auch im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft tätig. Seit der Bund 1963 Massnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte erlassen hatte, ging ihre Zahl sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zur Gesamtheit der ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz zurück. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU besiegelten schliesslich 2002 das Ende des Saisonnierstatuts.

Quellen und Literatur

  • R. Weiss, Volkskunde der Schweiz, 1946 (31984)
  • H. Brugger, Die schweiz. Landwirtschaft in der ersten Hälfte des 19. Jh., 1956
  • H. Brugger, Die schweiz. Landwirtschaft 1850 bis 1914, 1978
  • Col bastone e la bisaccia per le strade d'Europa, 1991
  • Gewerbl. Migration im Alpenraum, hg. von U. Brunold, 1994
  • L. Seglias, Die Schwabengänger aus Graubünden, 2004 (22007)
Weblinks

Zitiervorschlag

Sandro Guzzi-Heeb: "Saisonarbeit", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.02.2015, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007934/2015-02-04/, konsultiert am 19.03.2024.