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WädenswilHerrschaft

Ehemalige Herrschaft, Johanniterkommende und Landvogtei im Bezirk Horgen ZH, die das Gebiet der politischen Gemeinde Wädenswil, Richterswil, Hütten und Schönenberg sowie einen Teil der politischen Gemeinde Hirzel umfasste. Mülibach, Höhronen, Sihl, Meilenbach und Zürichsee bildeten die natürlichen Grenzen der am linken Seeufer gelegenen Herrschaft. Die rechtsufrigen Höfe bei Uetikon am See kamen wohl durch Heirat oder Erbgang an die vermutlich von den von Rapperswil abstammenden, 1130 erstmals erwähnten Herren von Wädenswil Rudolf, der keine Söhne hatte und verarmte, verkaufte die Herrschaft und die Stammburg Alt-Wädenswil 1287 der Johanniterkommende Bubikon, was zur Gründung der Kommende Wädenswil führte. Nach Rudolfs Tod übernahm der Orden 1300 die Burg und die Herrschaft samt der Hochgerichtsbarkeit und den Mühlen Lutringen und Mülenen. Zudem erwarben die Johanniter 1291 vom Kloster Wettingen das Patronat der Kirche Wädenswil, 1302 vom Kloster Frauenthal die Höfe Lutringen, Untereichen und Ottensegel, 1316 von Ritter Heinrich vom Stein, dessen Frau Katharina von Hünenberg eine Erbin Rudolfs war, seine Eigengüter in Langmoos, Ottensegel und Mülistalden sowie 1347 Güter auf Herrlisberg und bei der Tanne. Sie kauften 1408 die Vogteigerichtsbarkeit über die in der Herrschaft niedergelassenen Gotteshausleute des Klosters Einsiedeln und der Fraumünsterabtei in Zürich sowie 1427 die Vogtei- und Zinsrechte der letzten Hünenberger. Im 15. Jahrhundert verfügten sie in der Herrschaft Wädenswil über rund 40 Ackerbau- und Viehzuchthöfe. Im Hofrodel von 1409 sind Rechte und Pflichten der Kommende und ihrer Bauern festgehalten.

Das 1342 abgeschlossene und später erneuerte Burgrecht mit der Stadt Zürich vergrösserte deren Einfluss auf Wädenswil und brachte ihr 1351 das Mannschafts- und 1402 das Steuerrecht ein. Im Alten Zürichkrieg (1436-1450) erklärte sich die zwischen den Kontrahenten Zürich und Schwyz gelegene Kommende neutral. Nachdem die Herrschaftsleute 1467-1468 Zürich die Steuern verweigert hatten (Wädenswilerhandel), urteilte ein Schiedsgericht zugunsten von Zürich, das seine Vormachtstellung gegenüber dem auch finanziell geschwächten Ritterorden verstärkte und ab 1484 einen weltlichen Schaffner einsetzte, den 1500-1550 die Wirz von Uerikon stellten. Der Einfluss der Johanniter nahm in den 1520er Jahren im Vorfeld der 1529 eingeführten Reformation weiter ab. 1549 verkauften sie Burg und Herrschaft Wädenswil samt hoher und niederer Gerichtsbarkeit sowie den Patronatsrechten in Wädenswil und Richterswil an Zürich. Schwyz und Glarus fühlten sich bedroht und erhoben Einspruch. Die Tagsatzung genehmigte 1550 zwar den Kauf, Zürich musste aber die Burg abbrechen und durch ein unbefestigtes Verwaltungsgebäude ersetzen. Nach diesem Beschluss wurde die Herrschaft Wädenswil 1550 der Stadt Zürich als letzte Landvogtei einverleibt. Die Landvögte residierten im 1551-1555 errichteten Schloss Wädenswil, das im 17. Jahrhundert mit einer Hochwacht und Schanzwerken versehen wurde. 1798 wurde die Landvogtei aufgehoben und dem Distrikt bzw. Bezirk Horgen zugeteilt, 1814-1831 bildete Wädenswil ein Oberamt.

Quellen und Literatur

  • P. Ziegler, Die Johanniterkomturei Wädenswil 1287 bis 1550, 1987
  • P. Ziegler, Schloss Wädenswil, 2000
  • HS IV/7, 514-527
  • A. Gutmann, Unter dem Wappen der Fidel, 2011, 283 f., 315 ff.

Zitiervorschlag

Peter Ziegler: "Wädenswil (Herrschaft)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 16.08.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007836/2013-08-16/, konsultiert am 28.03.2024.