de fr it

AndelfingenHerrschaft, Bezirk

Spätmittelalterliche Herrschaft, 1482-1798 Zürcher Landvogtei, 1798-1803 Distrikt, 1814-1831 Oberamt und seit 1831 Bezirk im Kanton Zürich. Zusammen mit dem nördlichen Teil des Bezirks Winterthur wird das Gebiet des Bezirks Andelfingen auch als Zürcher Weinland bezeichnet. Indes deckt sich der Kern der Herrschaft Andelfingen nicht mit dem Umfang des heutigen Bezirks oder der Region.

Im späten 14. Jahrhundert zerfiel das habsburgische Amt Diessenhofen, ein kyburgisches Erbe in der Landgrafschaft Thurgau, infolge von Verpfändungen in einzelne Splitter. Einen solchen, der als Amt Andelfingen bezeichnet wurde, lösten die Habsburger 1371 teilweise aus, verpfändeten ihn aber bereits 1377 erneut Hug von Hohenlandenberg. Namentlich erwähnt wurden dabei die Dörfer Andelfingen, Ossingen, Guntalingen, Waltalingen und Dörflingen mit dem Nieder- und Hochgericht. Folgerichtig erscheint fortan die Bezeichnung Herrschaft Andelfingen. Als Österreich 1424 die Grafschaft Kyburg der Stadt Zürich verpfändete, wurde Andelfingen zwar vorerst ausgeklammert, doch musste Beringer von Hohenlandenberg die Herrschaft 1434 auf Druck Kaiser Sigismunds an Zürich abtreten. Bei der Rückgabe der Grafschaft Kyburg an Österreich konnte Zürich 1442 die Herrschaft Andelfingen behalten. Zürich verwaltete Andelfingen zunächst als Obervogtei, d.h. durch ein in der Stadt residierendes Mitglied des Kleinen Rats. 1465-1473 war die Herrschaft vorübergehend mit der Landvogtei Kyburg vereinigt. 1482 wurde sie von Zürich zur Landvogtei erhoben.

1434 hatte Zürich den 1377 erwähnten Kernbestand übernommen, von Dörflingen jedoch nur das Hochgericht. Ausserdem fand gegenüber 1377 eine Erweiterung nach Süden statt, die jedoch im Einzelnen nicht überliefert ist. Gemäss dem Zürcher Steuerrodel von 1450 zählten zum südlich der Thur gelegenen Herrschaftsgebiet die 1377 noch nicht erwähnten Dörfer Thalheim an der Thur, Dätwil, Gütighausen, Dorf, Nieder- und Oberwil, (teilweise) Henggart sowie Humlikon. Die Blutgerichtsbarkeit umfasste im weiteren Kleinandelfingen und die Gerichtsherrschaft Flaach-Volken, die nach ihrer Auflösung 1780 vollständig in die Landvogtei Andelfingen integriert wurde. Der Landvogteisitz in Andelfingen ging wohl aus der 1361 erwähnten Burg hervor. Die Burganlage wurde 1614 durch einen Neubau ersetzt. Der heute noch bestehende ehemalige Landvogteisitz entstand 1780-1782. 1534 liess Zürich für Andelfingen ein Herrschaftsrecht aufzeichnen. 1540 traf die Stadt mit dem eidgenössischen Landvogt in Frauenfeld eine Vereinbarung über den Grenzverlauf zum Thurgau. In der Helvetik war Andelfingen Distriktort; zur Zeit der Mediation wurde die ehemalige Landvogtei Andelfingen in den Bezirk Winterthur eingegliedert. Die Restauration machte Andelfingen 1814 wieder zum Sitz eines Oberamts, die Regeneration 1831 zum Bezirkshauptort. Gegenüber der Landvogtei Andelfingen wurde der Gebietsumfang des Oberamts bzw. Bezirks Andelfingen wesentlich erweitert.

Quellen und Literatur

  • SSRQ ZH (Ms.), StAZ
  • E. Stauber, Gesch. der Kirchgem. Andelfingen, 3 Bde., 1940-43
  • R. Hantke et al., Zürcher Weinland, 21987
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Martin Illi: "Andelfingen (Herrschaft, Bezirk)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 06.06.2002. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007825/2002-06-06/, konsultiert am 29.03.2024.