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EglisauHerrschaft, Vogtei

Die Herrschaft Eglisau bildete sich im 13. Jahrhundert aus dem ausgedehnten Besitz der Freiherren von Tengen an Gütern und Rechten: von Laufen am Rheinfall bis nach Küsnacht am Zürichsee, vom Klettgau bis an Töss und Glatt. Nach der Gesamthand von Konrad I. und Heinrich II. erfolgte um 1275 die Teilung: An Konrad II. und seine Nachkommen fiel die Herrschaft Eglisau mit Glattfelden, Rafz, Wil (ZH), Bülach, Dübendorf und Bassersdorf. Aufwendiger Lebensstil zwang im 14. Jahrhundert zu massiven Verkäufen (u.a. Bülach 1386). Kaiser Karl IV. verlieh Eglisau 1359 die Reichsfreiheit mit Blutbann. Als Gegenleistung mussten die Freiherren von Tengen einen Dienst- und Soldvertrag mit Erzherzog Rudolf IV. von Österreich eingehen, die Stadt für durchziehende Truppen öffnen und 1386 Hilfstruppen gegen die Eidgenossen entsenden. 1422 wurde Johan IV. von Tengen in den Grafenstand erhoben und mit der Grafschaft Nellenburg belehnt. Im Alten Zürichkrieg liess Graf Johan V. 16 eidgenössische Knechte hinrichten, 1455 überfiel er Bürger des mit Zürich befreundeten Strassburg. In der Folge eroberte Zürich Schloss und Stadt Eglisau; Johan verkaufte die Herrschaft seinem Schwager Markwart von Baldegg, der sie über einen Scheinvertrag mit Zürich 1463 dem steirischen Freiherr Bernhard Gradner veräusserte. Dieser wurde Zürcher Bürger und stellte im Burgunderkrieg bei Murten eine Hilfstruppe. Sein Neffe Hanns verkaufte 1496 die Herrschaft an Zürich. Die neu konstituierte zürcherische Landvogtei Eglisau umfasste die gleichnamige Landstadt, Glattfelden, Wil (ZH), Rafz, Hüntwangen und Wasterkingen. Im Rafzerfeld hatte Zürich nur die niedere Gerichtsbarkeit inne und erwarb die vollen Hoheitsrechte erst 1650 von den Grafen von Sulz. Zwischen 1497 und 1798 residierten im Schloss Eglisau 57 Ober- und Landvögte als Regierungsstatthalter nach Weisungen des Zürcher Bürgermeisters und Kleinen Rats. Sie waren verantwortlich für Abgaben und Zölle, Inhaber der Polizei- und Militärgewalt, der niederen Gerichtsbarkeit, zusammen mit dem Pfarrherrn Sittenrichter. Die Amtsdauer betrug drei, ab 1542 sechs Jahre. Wählbar waren nur Mitglieder eines der beiden Zürcher Räte. Gehilfen waren der Amtsuntervogt und die Gemeindevögte, Landschreiber, Zoller und Weibel. Rund 80% der Zollerträge der Zürcher Landschaft stammten vom Eglisauer Zoll. Letzter Landvogt war Salomon Landolt. Die helvetische Regierung unterstellte die Landvogtei dem Distrikt Bülach (ab 1831 Bezirk Bülach).

Quellen und Literatur

  • F. Lamprecht, M. König, Eglisau, 1992

Zitiervorschlag

Franz Lamprecht: "Eglisau (Herrschaft, Vogtei)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.08.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007821/2004-08-26/, konsultiert am 29.03.2024.