Weiler in der polit. Gem. Meyrin GE. 1153 Maisoniacum. M. besteht aus einer Kirche und einem stattl. Landgut, das sich bis nach Meyrin erstreckt. Erstmals erw. wurde M. im Zusammenhang mit dem Benediktinerpriorat Saint-Jean-hors-les-Murs in Genf, dem es unterstand. 1536 eignete sich Bern den Weiler an, verkaufte ihn aber einige Jahre später an Jean Girod de Croset, der ihn kurze Zeit darauf an Louis de Bourgeois veräusserte. M. war lange zwischen Genf und dem Priorat Saint-Jean strittig. Letzterem gehörten die Güter in M. prinzipiell weiterhin, obwohl es während der Reformation als Institution aufgehoben worden war. Die Franz. Revolution setzte den Streitigkeiten ein Ende: M. wurde an versch. Fam. verkauft und das Land mehrfach aufgeteilt.
Quellen und Literatur
- E.-L. Dumont, Histoire de Meyrin, 1991