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Unteramt

Landstand in der in ein Unteramt und ein Oberamt aufgeteilten Grafschaft Toggenburg. 1428 erstmals erwähnt, umfasste das Unteramt bis 1798 die Gerichtsgemeinde Bazenheid (als Niedergericht erwähnt) und Neckertal (ab 1720 eigenes Gericht) sowie die Freiweibelhub von Degersheim. Das Unteramt schloss 1440 in Ganterschwil mit Schwyz und Glarus einen Landrechtsvertrag ab. Es erhielt im gleichen Jahr von den Landesherren, den Freiherren von Raron, einen Freiheitsbrief, woraus sich ein Sonderrecht mit Landsgemeinde in Lütisburg entwickelte. Ab 1468 unterstand es dem Landvogt in Lichtensteig. Als Unteramt wird oft auch das Wileramt in der Alten Landschaft der Fürstabtei St. Gallen bezeichnet. Diesem Amt stand ein Konventuale als Statthalter vor, der den Reichsvogt als weltlicher Beamter unterstützte. Die Appellationen aus den Dorfgerichten erledigte der Pfalzrat von Wil.

Quellen und Literatur

  • H. Hagmann, Amtssiegel der Ammänner im Unteramt des Toggenburgs 1428-1798, 1949

Zitiervorschlag

Beat Bühler: "Unteramt", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.07.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007666/2012-07-02/, konsultiert am 29.03.2024.