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ValanginHerrschaft

Die mittelalterliche Herrschaft Valangin, die 1592 der Grafschaft Neuenburg angegliedert wurde, erstreckte sich vom Val-de-Ruz (ausser Boudevilliers) über die Montagnes neuchâteloises (mit den Hochtälern von Le Locle und La Chaux-de-Fonds) bis zum Vallée de La Sagne. Die im 12. Jahrhundert im Besitz einer Familie von Valangin erwähnte Herrschaft ging im 13. Jahrhundert an die Herren von Aarberg, einen Zweig der Grafen von Neuenburg. Die Freiherren von Aarberg-Valangin bestritten die Lehenshoheit der Grafen, was zu ständigen Konflikten führte. Um die Städte zu fördern und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, erweiterten sie den Kreis der Bürger von Valangin. Der Bürgerstatus war nicht mehr nur den Einwohnern des Städtchens Valangin vorbehalten, sondern konnte auch von anderen Untertanen der Herrschaft und sogar von Angehörigen der Grafschaft Neuenburg, vor allem aus dem Vallée de La Brévine, erworben werden. Der Bürgerrat umfasste 35 Mitglieder. Die Bürger versammelten sich alle drei Jahre, um über die Angelegenheiten des Gemeinwesens zu beraten; sie konnten Burgrechtsverträge abschliessen, so 1475 denjenigen mit Bern. Die 1530 in Neuenburg eingeführte Reformation setzte sich 1536 in der ganzen Herrschaft Valangin durch, trotz des heftigen Widerstands der Witwe von Claude von Aarberg, Guillemette de Vergy. Als sie 1543 starb, erbte ihr Enkel René de Challant die Herrschaft. Nach einem langen Prozess und dank der Unterstützung von der Stadt Bern sowie von König Heinrich IV. von Frankreich erreichte Marie de Bourbon 1592 für 70'000 Goldkronen (écus d'or) die Angliederung der Herrschaft an die Grafschaft Neuenburg.

Im 18. Jahrhundert war die Herrschaft in fünf Niedergerichte unterteilt: die Mairie Valangin (ohne die erst 1807 eingegliederte Mairie Boudevilliers), La Sagne, Le Locle, Les Brenets und La Chaux-de-Fonds (ab 1656). Dabei entsprach die Mairie Valangin dem Gebiet des Val-de-Ruz. Sie übte auch die hohe Gerichtsbarkeit über die gesamte Herrschaft aus, Boudevilliers eingeschlossen, und stellte damit den grössten und bevölkerungsreichsten Hochgerichtskreis im Fürstentum Neuenburg dar. Die eigentliche Mairie Valangin umfasste dreizehn Dorfgemeinschaften bzw. rund zwanzig Dörfer und Weiler. Valangin war Sitz des Gerichtshofs (24 Gerichtsherren), an dessen Spitze der Maire stand. Je zwei Gerichtsherren und Gerichtsstatthalter sassen als Vertreter der Bürger im Gericht der Drei Stände von Valangin, das ab 1562 das Herrschaftsgericht ersetzte. Die Bürgerschaft von Valangin wurde zu einem wichtigen staatlichen Organ, dessen Status vom preussischen König in den "Articles particuliers" von 1707 bestätigt wurde. Eifersüchtig auf die Bewahrung ihrer Privilegien bedacht, nahm die Bürgerschaft immer konservativere Züge an. 1852 wurde sie aufgelöst. Die Mairies verschwanden nach der republikanischen Revolution von 1848; an ihre Stelle trat die Bezirksorganisation.

Quellen und Literatur

  • Kdm NE 3, 1968, 135-182
  • P. Henry, Crime, justice et société dans la Principauté de Neuchâtel au XVIIIe siècle (1707-1806), 1984, 68-72, 78 f.
  • RHN, 2005, H. 1-2
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Maurice Evard: "Valangin (Herrschaft)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.03.2014, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007624/2014-03-05/, konsultiert am 19.03.2024.