Unter J. versteht man die Lebensphase eines Menschen, in der er nicht mehr Kind ist, aber auch noch nicht Rechte, Pflichten, Rollen und Status eines Erwachsenen hat. Je nach Definition umfasst sie unterschiedl. Altersjahre, in der Regel diejenigen zwischen 14 und 24 Jahren. Seit dem ausgehenden 18. Jh. - in ländl. Gesellschaften erst seit dem 19. Jh. - gelten als wesentl. Entwicklungsaufgaben zwischen Kindheit und Erwachsenenalter der Aufbau geschlechtl. Beziehungen, das Erlangen der berufl. und materiellen Selbstständigkeit sowie die Ablösung von der Herkunftsfamilie.
1 - Lebensalter und GenerationserfahrungJ. konstituiert sich im Schnittfeld zweier grundlegender Phänomene: Einerseits werden je individuell unterschiedl. Lebensalter durchlaufen (Lebenszyklus), andererseits verändern sich Altersgruppen kollektiv über die Zeit hinweg. Gleichzeitig Aufwachsende (Kohorten) werden von gesellschaftl. Ereignissen einheitlich geprägt und so zur Generation. Während unterschiedl. Einteilungen der Lebensalter bereits im Altertum üblich waren, wurde der Generationsbegriff für die Beschreibung der J. erst im 20. Jh. im Gefolge einer sich rasch verändernden Gesellschaft zur oft verwendeten Kategorie. Davon zeugen Wortschöpfungen wie "skeptische Generation", "Generation der Unbefangenen", "Beat-Generation", "No-Future-Generation" usw.
Autorin/Autor: Lucien Criblez
2 - Historische Konstituierung der Lebensphase JugendIm HochMA bezeichnete der Begriff iuvenes Jugendliche, die meist adlige Ritter waren. Im Gegensatz etwa zu puer und adolescens, die auch keine Kinder mehr waren, sondern Jugendliche, die ihre ritterl. Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatten, galten Erstere als fertige Krieger. Sie erhielten in einem feierl. Akt die Schwertleite (Wehrhaftmachung, später im Akt des Ritterschlags), hatten noch keine Nachkommen oder waren zumindest nicht verheiratet und zogen, anders als das Kind oder der etablierte Adlige, ungebunden umher. Georges Duby definiert J. (iuventus) als Lebensphase zwischen Schwertleite und Vaterschaft.
Die vormoderne Gesellschaft kannte keine zentralen Initiationsriten (Übergangsriten), die den Übergang von der Kindheit zur J. anzeigten. Geschlechtsreife, rechtl. Mündigkeit, polit. und religiöse Reife fielen sowohl zeitlich als auch in ihrem Bedeutungsgehalt auseinander. Je nach regionaler und ständ. Kultur schwankten die Grenzen zwischen Kindsein und Erwachsensein beträchtlich. Als gemeinsamer Nenner für die Definition der J. bleibt nur das Unverheiratetsein sowie die Abhängigkeit vom Hausherrn. Erwachsen wurde man also nicht plötzlich, sondern in Teilschritten. Zentraler Lebensraum der Jugendlichen blieb die Familie, ein Leben ausserhalb des Hauses der Eltern oder des Dienstherrn war unvorstellbar. Da die meisten im Gesindedienst standen bzw. als Gesellen arbeiteten und dieser Status mit einem häufigen Arbeitsplatzwechsel einherging, war Jugendsein mit grosser Mobilität verbunden. Knabenschaften und Bruderschaften bildeten Gemeinschaftsformen junger Männer, die trotz gelegentl. Aufmüpfigkeit der Reproduktion der traditionellen Ordnung dienten. Über die anders strukturierte Welt der jungen Frauen ist wenig bekannt. Die Dauer der J. wurde massgeblich von der "späten Heirat" geprägt. Die meisten Männer heirateten erst im 27. oder 28. Lebensjahr - Frauen waren in der Regel 2-3 Jahre jünger -, wenn ein Hof oder Betrieb übernommen werden konnte. Mit der Heirat galt ein Mann bzw. eine Frau endgültig als erwachsen und "volles" Mitglied einer Gesellschaft.
In der komplexer werdenden und sich schneller verändernden Gesellschaft musste das Aufwachsen zunehmend arrangiert werden, wobei sich schicht- und geschlechtsspezif. Muster entwickelten. Das Bildungssystem ist seit dem 19. Jh. wesentlich an der Organisation und der Festlegung des Übergangs vom Kind zum Erwachsenen beteiligt. Der "hoffnungsvolle Jüngling" des ausgehenden 18. Jh. gilt als erstes Jugendkonzept, das vor dem Hintergrund des aufklärer. Bildungsoptimismus im sich formierenden Bildungsbürgertum entstand. Unter J. verstand man nun die heranwachsenden Jugendlichen, die sich durch Bildung zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln sollten. Die Industrialisierung verstärkte die Notwendigkeit, Jugendliche vor den Zumutungen der Erwachsenenwelt zu schützen (Kinderarbeit). Mit dem gesetzl. Jugendschutz entstanden neben den fördernden (Bildung) auch hemmende Arrangements, Filter, die Kindheit und J. in einzelnen Bereichen als Schonzeit definierten. Als Folge der Freisetzung der J. aus dem Arbeitsprozess, der Verallgemeinerung der sog. Kulturpubertät durch die Ausdehnung der Ausbildungszeit und der Zunahme der freien Zeit (Freizeit) entstanden seit der 2. Hälfte des 19. Jh. neue Gemeinschaftsformen, zunächst als Jugendverbände (1825 erster christl. Jünglingsverein, 1864 erster nationaler Zusammenschluss), nach 1945 auch als sog. offene Jugendarbeit. Zudem hat das Zugeständnis eines Eigenrechts an die J., wie es programmatisch von der Dt. Jugendbewegung 1913 auf dem Hohen Meissner formuliert worden war, in der 2. Hälfte des 20. Jh. zu einer immer stärkeren Ausprägung der Jugendkultur geführt (Jugendbewegungen).
Autorin/Autor: Lucien Criblez
3 - Jugend und AusbildungDie Unterrichtspflicht wurde in der Schweiz allmählich auf neun Jahre ausgedehnt (Schulwesen). Ab den 1870er Jahren etablierte sich die Berufsbildung. Mit der Bildungsexpansion seit den 1950er Jahren stieg die Maturitätsquote stark an und tendiert heute gegen 20% eines Jahrganges (Maturität, Gymnasium). Anfang des 21. Jh. beginnen rund 95% der Jugendlichen eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II, rund 80% schliessen sie ab und ein immer grösserer Anteil absolviert zudem eine Ausbildung auf der Tertiärstufe. Die "Verschulung" der J. ist damit weitgehend abgeschlossen. Die zunehmende Bildungsbeteiligung trug wesentlich zur Konstituierung und Ausdehnung der Jugendphase bei. Allerdings wurden Jugendliche dadurch ökonomisch abhängig.
Die Befreiung von der Pflicht, zur Subsistenz der Herkunftsfamilie beizutragen, und die "Verschulung" verliefen schichten- und geschlechtsspezifisch unterschiedlich: Die neuen Freiräume galten zunächst für bildungsbürgerl. und für männl. Biografien (Geschlechterrollen). Die Freisetzung der J. hatte jedoch zur Folge, dass gesellschaftl. Interessengruppen sowie versch. Institutionen, insbesondere die Schule und die entstehenden Organisationen des Jugendschutzes, der Jugendpflege und Jugendarbeit, versuchten, die entstandenen Freiräume durch Sozialdisziplinierungsmassnahmen zu kontrollieren (Freundinnen junger Mädchen, Sittlichkeitsbewegung, Jugendverbände). In die "Kontrolllücke" zwischen Schule und Armee sprang Ende des 19. Jh. die Fortbildungsschule, eine Vorgängerinstitution der Berufsschule, die allen männl. Jugendlichen eine nachobligator. Bildung vermitteln und auf die pädagog. Rekrutenprüfungen vorbereiten sollte.
Autorin/Autor: Lucien Criblez
4 - Zäsuren der JugendphaseDie polit. Mündigkeit wurde ab der helvet. Verfassung mit dem 20. Altersjahr erlangt, wobei einzelne Kantone tiefere Altersgrenzen gekannt hatten (16., z.T. sogar 14. Altersjahr). Erst der Ausbau der Beteiligungsrechte der Jugendlichen in Politik und Gesellschaft nach 1968 führte auf eidg. Ebene 1991 zum Stimm- und Wahlrechtsalter 18 (1979 noch abgelehnt) sowie 1996 zur Angleichung des Mündigkeits- und Ehealters (Art. 14 ZGB). Neben den Bestimmungen zum Stimm-, Wahlrechts- und Mündigkeitsalter sowie denjenigen der Volks-, später der Fortbildungsschule setzten auch die Mindestaltersvorschriften in den kant. Fabrikgesetzen (1877 im eidg. Fabrikgesetz) eine Zäsur. Die Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Zivil- (1911) und des Strafrechts (1942) kodierte die Jugendphase weiter, indem z.B. das Strafrecht unterschiedl. Stufen der Strafmündigkeit vorsah (Zäsuren nach vollendetem 7., 15., 18. und 25. Altersjahr). Vor dem Hintergrund reformpädagog. Bestrebungen schuf man in den beiden Gesetzeswerken einen umfassenden Jugendschutz sowie eine pädagogisch orientierte Jugendgerichtsbarkeit und einen entsprechenden -massnahmenvollzug. Dadurch wurde das Jugendalter gesetzlich klar von der Kindheit und vom Erwachsenenalter abgegrenzt.
Das schweiz. Recht kennt weitere Zäsuren: 14-Jährige dürfen Ferienjobs annehmen, 16-Jährige ins Erwerbsleben eintreten, Spielsalons besuchen, in Gaststätten Alkohol (ausser Schnaps) konsumieren und über ihre Religionszugehörigkeit bestimmen. Mit 14 Jahren dürfen sie das Mofa, mit 18 das Auto lenken - in der mobilen Gesellschaft ein wichtiger Übergang ins Erwachsenenalter.
Alle diese Zäsuren, welche die Jugendphase definieren, sind dem hist. Wandel unterworfen. J. ist keine anthropolog. Konstante, wie dies v.a. die Psychologie lange postuliert hatte. Während Jahrhunderten bildete z.B. der Antritt des Gesindedienstes einen der zentralen Einschnitte im Aufwachsen. In der Industrialisierung löste sich das Ganze Haus als Einheit von Produktion und Reproduktion auf, Anfang des 20. Jh. verschwand der Gesindedienst als Beginn der Erwerbsarbeit ausserhalb der Herkunftsfamilie. Infolge des wirtschaftl. Wandels bürgerte sich die ausserhäusl. Erwerbsarbeit unter Verbleib in der Herkunftsfamilie ein, während Schule, Berufswahl und Ausbildung immer stärker die Lebensphase J. bestimmten. Der Beginn der Erwerbsarbeit und die Gründung eines selbstständigen Haushalts haben deshalb als Zäsuren der ökonom. Unabhängigkeit im Prozess des Erwachsenwerdens einen wichtigen Stellenwert erhalten.
Die Jugendphase ist also geprägt von unterschiedlichen, sich folgenden und überschneidenden Zäsuren. Neben den erwähnten spielten für einen Teil der männl. Jugendlichen die Kadetten bzw. die militär. Übungen, für die weibliche J. die Heirat und deren Vorbereitung eine zentrale Rolle. Heute ist es eine Vielzahl von kleinen Übergängen, durch die Jugendliche schrittweise ins Erwachsenenleben entlassen werden: die Berufswahl, die ersten sexuellen Erfahrungen, die erste selbstständige Ferienreise, das erste eigene Auto, der Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums, das Gründen eines eigenen Haushalts, die Heirat, die Geburt des ersten Kindes (Familie) usw. Insbesondere ist auf die veränderte Sexualität seit den 1960er Jahren hinzuweisen, denn sexuelle Kontakte galten in früheren Epochen als klares Monopol der Erwachsenen bzw. der Verheirateten.
Autorin/Autor: Lucien Criblez
5 - Jugendkultur und JugendprotestIn der Konsumgesellschaft avancierte J. zu einem erstrebenswerten Gut, während sie früher als eine zu überwindende Lebensphase galt. Demografisch nahm der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung wegen der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate ab. Als knapper werdendes Gut eignete sich J. so als Projektionsfläche für Erwachsene. Jugendlichkeit wurde zum Ideal erklärt: äusserlich (Mode), kulturell (Verallgemeinerung und Ökonomisierung der Jugendkultur), medizinisch (Schönheitschirurgie) und biologisch (Suche nach den Alterungsgenen).
Während die Massenmedien der Nachkriegszeit dafür sorgten, dass jugend- und subkulturelle Stile (Musik, Kleidung, Freizeitverhalten, Outfit usw.) sich als Moden mehr oder weniger schnell ablösten, pluralisierten sich die jugendkulturellen Szenen im letzten Viertel des 20. Jh. Gleichzeitig verlor die Jugendkultur durch Massenmedien und Mobilität ihren früheren regionalen Charakter. Als Gegenmodell zur traditionellen bildungsbürgerl. Kultur gewann sie an Stellenwert, aber das Mass ihrer Vermarktung nahm zu. Seit Jugendliche über eigene finanzielle Ressourcen verfügen - bei gleichzeitiger ökonom. Abhängigkeit -, werden sie als Konsum- und Wirtschaftsfaktor ausgebeutet.
Insgesamt ist für das letzte Drittel des 20. Jh. von einer Individualisierung und Desinstitutionalisierung der Jugendphase, einer Entwicklung hin zu informellen Gruppierungen, auszugehen. Es gibt deutl. Anzeichen dafür, dass nach einer Phase der Homogenisierung im Sinn des Abbaus von geschlechts-, regions- und schichtsspezifischen Differenzen neue Disparitäten die Jugendphase prägen.
Jugendkultur beinhaltet immer auch den Aspekt des Jugendprotests. Dieser war zunächst v.a. darauf ausgerichtet, früher als vorgesehen gesellschaftl. Rechte zu erlangen. Jugendkulturelle Zirkel, die sich für emanzipator. Ziele einsetzten, finden sich erst seit der Aufklärung. In der Regel gehörten junge Rebellen im 18. und 19. Jh. der männlichen gesellschaftl. Elite an. Trotz grösseren Zuspruchs blieben aber auch die Jugendbewegungen (z.B. Wandervogel, sozialist. Jugend, Halbstarke, 1968er- und 1980er Bewegung) des 20. Jh. ein Minderheitenphänomen.
Autorin/Autor: Lucien Criblez
6 - Jugend als Objekt der WissenschaftMit dem Aufstieg der modernen Sozialwissenschaften, v.a. der Pädagogik, Psychologie und Soziologie, geriet die J. ab Ende des 19. Jh. verstärkt ins Blickfeld des wissenschaftl. Interesses. Aber auch die Medizin, Psychiatrie, Rechtswissenschaft, Ethnologie und Anthropologie beschäftigten sich mit ihr. Als hist. Kategorie erlangte sie ab den 1960er Jahren im Rahmen der Sozialgeschichte und der Arbeiten zur Kindheits- und Familiengeschichte neue Aufmerksamkeit. Vorher hatte sich die Geschichtswissenschaft eher aufgrund individueller Interessenlagen (Wilhelm Wackernagel, Alice Denzler, Hans Métraux oder Albert Lutz) und in der Regel aus dem Blickwinkel der hist. Brauchtumsforschung mit der Geschichte der J. beschäftigt.
Das traditionelle wissenschaftl. Verständnis der J. gründete auf biolog. Prämissen: Von der Aufklärung bis in die 1. Hälfte des 20. Jh. wurde J. als biolog. Reifeprozess, begleitet von einem psych. Übergang, gedeutet. Diese biolog. und psycholog. Konzepte wurden immer mehr durch ein Verständnis der J. als gesellschaftlich geprägter Transitionsphase abgelöst. Soziolog., kulturelle, rechtl. und ökonom. Aspekte gewannen an Beachtung. Die neuere Jugendforschung verabschiedete sich angesichts des hist. Wandels der Jugendphase sowie ihrer schichten-, kultur- und geschlechtsspezifisch unterschiedl. Ausprägung von stat. Jugendvorstellungen. Das Aufbrechen der einseitigen Beschäftigung mit Studenten, männl. Jugendlichen und der bürgerl. J. führte zu einer dynamischeren Betrachtungsweise.
Autorin/Autor: Lucien Criblez
Quellen und LiteraturAutorin/Autor: Lucien Criblez