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KnutwilHerrschaft, Vogtei

Die Gf. von Frohburg verkauften die Herrschaft K. 1280 den Ministerialen von Ifenthal, welche ihrerseits die niederen Gerichte sowie Grund- und Leibherrschaft dem Stift Zofingen, die hohen Gerichte der habsburg. Grafschaft Willisau übertrugen. Mit dem Kauf der Grafschaft 1407 kam Luzern in den Besitz des Blutsgerichts über K. Die übrigen Herrschaftsrechte, u.a. das Frevelgericht, blieben zwischen Luzern und Bern, das von der Reformation an Besitzer des Stifts Zofingen war, umstritten. 1579 gelangte die Grundherrschaft in einem Abtausch an das Kloster St. Urban, die Leibeigenschaft wurde abgelöst und die niederen Hoheitsrechte gingen an Luzern. Dieses verwaltete K. bis 1798 als kleine Landvogtei mit eigenem Amtsrecht, wobei das Blutgericht weiterhin bei der Landvogtei Willisau lag. Der Landvogt wurde dem Gr. Rat entnommen. Die Vogtei umfasste die heutigen Gem. K., Mauensee und Kaltbach. Sie wurde 1798 dem helvet. Distrikt Sursee und 1803 dem Amt Sursee einverleibt.

Quellen und Literatur

  • F. Glauser, J.J. Siegrist, Die Luzerner Pfarreien und Landvogteien, 1977
  • A. Bickel, Willisau, 1982

Zitiervorschlag

Walter Frey: "Knutwil (Herrschaft, Vogtei)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.10.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007504/2006-10-26/, konsultiert am 19.03.2024.