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Waldstätte

Gemeinsamer Name der Länder Uri, Schwyz und Unterwalden (Urschweiz). Er ist aus dem hochmittelalterlichen Begriff des Waldes zu erklären, der ein gemischtes Wirtschaftsgebiet bezeichnete, in dem sich Weide, Wiese, Acker und Waldfläche abwechselten. Dabei dominierten Feuchtgebiete und Wald, der im Gegensatz zum der allgemeinen Nutzung entzogenen Forst ursprünglich frei bewirtschaftet wurde. In einem solchen unwegsamen und unbebauten Wald (silva invia et inculta), einer Wildnis (heremus), wurde beispielsweise das Kloster Einsiedeln erbaut. Einsiedeln ist eine Waldstatt, die Bewohner wurden waltluite genannt. Der Begriff intramontani im ältesten Luzerner Stadtrecht, dem Geschworenen Brief von 1252, bezieht sich offenbar auf die Bewohner Unterwaldens.

1289 heisst es in einer Urkunde über das Kloster Steinen: ze Swiz in der waltstat. Auch Glarus wird 1323 zusammen mit Schwyz Waldstatt genannt. Sofern der Ausdruck Waldstätte schon im Original des Kaufbriefes der Güter Annas von Kyburg stand und kein Zusatz des Regestenschreibers ist, könnte er für die drei Länder bereits 1273 geltend gemacht werden. Sicher erscheint er 1309 als gemeinsamer Name: Graf Werner von Homberg amtierte als Pfleger des Reiches in den Waldstetten. 1310 berichtete Herzog Friedrich dem Bischof von Strassburg, der König hindere ihn in seinen Rechten in civitatibus Silvanis. 1311 findet sich in einer Urkunde König Heinrichs VII. die Formel que vulgariter Waldstet dicuntur («die allgemein Waldstätte genannt werden»). Die «sogenannten Waldstätte» werden sie anderenorts zur gleichen Zeit genannt. In diesen Jahren bürgerte sich der Gebrauch des Sammelnamens durch Dritte und die drei Länder selbst ein, so in den Waffenstillständen ab 1318 mit Österreich: die lantluite gemeinlich in dien waltsteten zu Uren, ze Switz und ze Underwalden. Sie selbst nannten sich im Wechsel mit Landleute immer wieder auch Waldleute, so am 5. Juni 1327 bei ihrem Beitritt zum Städtebündnis. Im Luzernerbund 1332 werden die Begriffe Landleute, Waldleute, drei Länder und jegklich waltstat für die drei Länder abwechselnd verwendet. Im Bernerbund 1353 wird fast durchwegs von den Waldstätten als Sammelname für die drei Bündnispartner der Stadt gesprochen, sie traten ihrem Verbündeten als geschlossene Einheit entgegen; für das einzelne Land wurde öfters der Begriff Waltstatt gebraucht. Von der Mitte des 14. Jahrhundert an taucht die Formel Stette und Waldstette für die eidgenössischen Orte auf, sie wechselt ab mit Stett und Lender und ist bis ins späte 15. Jahrhundert anzutreffen.

Als Herzog Leopold III. 1386 von seinem Krieg gegen die Waldstätte berichtete, waren offensichtlich nur die drei Länder als Kern seiner Gegnerschaft gemeint, denn von Luzern als vierter Waldstatt scheint erst nach der Mitte des 15. Jahrhundert die Rede zu sein, so in einer Ergänzung (1456-1459) zum «Silbernen Buch» (1433) des Luzerner Stadtschreibers Egloff Etterlin. In den Abschieden der Tagsatzungen der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und in der Folgezeit werden die vier waltstetten häufig erwähnt. In der Beschreibung der Eidgenossenschaft von Albrecht von Bonstetten erscheint der Ausdruck quatuor Loca Silvarum bzw. vier Waldstett (...darumb, dass sy in den welden und daby nach gelegen...) bereits als üblich. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts nannte sich auch das ehemalige Luzerner Dekanat Vierwaldstätterkapitel und der Luzernersee wurde im 16. Jahrhundert zum Vierwaldstättersee.

Der Gasthof Treib in der Gemeinde Seelisberg am Vierwaldstättersee. Aquarell von Franz Schmid, um 1845 (Staatsarchiv Schwyz, Graph. Slg. 1268).
Der Gasthof Treib in der Gemeinde Seelisberg am Vierwaldstättersee. Aquarell von Franz Schmid, um 1845 (Staatsarchiv Schwyz, Graph. Slg. 1268). […]

Die Beziehungen zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden richteten sich nach den Bestimmungen des Bundes von 1315, jene zwischen den drei Ländern und der Stadt Luzern nach dem Luzernerbund von 1332. Zur Lösung gemeinsamer Probleme, zur Beilegung von Streitigkeiten oder zur Koordination ihrer Politik trafen sich die Abgesandten der Waldstätte während der ganzen Zeit der Alten Eidgenossenschaft an eigenen Tagsatzungen. Häufig fanden diese in Beckenried, später an der Treib und oft an verschiedenen Orten statt. Eine eigentliche Institutionalisierung mit festen Formen entwickelte sich in diesem Rahmen jedoch nicht. Für die alten Geschichtsschreiber bildeten die Waldstätte Ausgangspunkt und Kern der Eidgenossenschaft. Diese Sichtweise behauptete sich bis in neueste Zeiten, bestimmte das Geschichtsbewusstsein und wurde mythisierend zum Bestandteil schweizerischen Selbstbewusstseins.

Quellen und Literatur

  • QW 1/1-3
  • QSG 13
  • W. Oechsli, «Die Benennung der alten Eidgenossenschaft», in JSG 41, 1916, 51-60
  • F. Glauser, «Von alpiner Landwirtschaft beidseits des St. Gotthards 1000-1300», in Gfr. 141, 1988, 24-26

Zitiervorschlag

Josef Wiget: "Waldstätte", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.12.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007465/2014-12-27/, konsultiert am 19.03.2024.