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LuzernKanton

Seit 1332 Ort der Eidgenossenschaft bzw. Kanton der Helvetischen Republik (1798-1803). Alte Staatsbezeichnungen: bis 1798 Stadt (Rät und Hundert der Stadt Luzern), 1814-1831 Stadt und Republik, 1798-1814 und ab 1831 Kanton. Amtssprache ist Deutsch. Französisch Lucerne, italienisch Lucerna, rätoromanisch Lucerna. Hauptort ist Luzern.

Wappen des Kantons Luzern
Wappen des Kantons Luzern […]
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Luzern mit den wichtigsten Ortschaften
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Luzern mit den wichtigsten Ortschaften […]

Die Stadt Luzern entwickelte sich im Spätmittelalter zu einem Stadtstaat. 1380 begann die territoriale Ausdehnung mit dem Erwerb des Amtes Weggis. Der grösste Expansionsschub erfolgte 1386-1415. Um 1480 war die Bildung des späteren Kantonsgebiets weitgehend abgeschlossen. Die Stadt verfügte in den meisten Gebieten über die hohe Gerichtsbarkeit, während die niedere oft im Besitze anderer, zum Teil auch nichtluzernischer Herrschaftsträger war. 1803 erhielt Luzern das Amt Hitzkirch, das zum helvetischen Kanton Baden gehört hatte, und trat das Amt Merenschwand an den neu gebildeten Kanton Aargau ab.

Struktur der Bodennutzung im Kanton Luzern

Fläche (2001)1493,5 km2 
Wald / bestockte Fläche449,0 km230,1%
Landwirtschaftliche Nutzfläche817,7 km254,7%
Siedlungsfläche125,3 km28,4%
Unproduktive Fläche101,5 km26,8%
Struktur der Bodennutzung im Kanton Luzern -  Arealstatistik der Schweiz

Der Kanton Luzern setzt sich aus vier geografischen Regionen zusammen: der Region Luzern um die Hauptstadt, dem voralpinen Entlebuch, dem Willisauer Bergland und dem nördlichen Luzernbiet. Dieser nördliche, zum Mittelland gehörende Kantonsteil wird von den vier in nordwestlicher Richtung verlaufenden Paralleltälern, dem Wigger- und Rottal, dem Suhrental, dem Wynental und dem Seetal, gebildet, die im Kanton Aargau ihre Fortsetzung finden. Die Stadt Luzern stellt mit ihrer Randlage nicht den geografischen Mittelpunkt des Kantons dar, weil im Spätmittelalter eine Ausdehnung des Territoriums nach Süden in die Gebiete der verbündeten Urkantone nicht möglich gewesen war.

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Luzern

Jahr 18501880a1900195019702000
Einwohner 132 843134 708146 519223 249289 641350 504
Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz5,6%4,8%4,4%4,7%4,6%4,8%
Sprache       
Deutsch  134 155143 337216 647263 310311 543
Italienisch  2942 2043 58715 6356 801
Französisch  3027472 1502 0152 053
Rätoromanisch  564338525388
Andere  501675278 15629 719
Religion, Konfession       
Katholischb 131 280129 172134 020189 917246 888248 545
Protestantisch 1 5635 41912 08530 39638 63942 926
Christkatholisch    1 129741471
Andere  2154141 8073 37358 562
davon jüdischen Glaubens  152319497563399
davon islamischen Glaubens     37213 227
davon ohne Zugehörigkeitc     1 67220 681
Nationalität       
Schweizer 132 252132 583140 176216 600259 498294 709
Ausländer 5912 2236 3436 64930 14355 795
Jahr  19051939196519952005
Beschäftigte im Kanton1. Sektor 45 66336 52530 39918 128d16 542d
 2. Sektor 24 06823 38844 38053 62248 911
 3. Sektor 15 27424 68948 973105 193119 868
Jahr  19651975198519952005
Anteil am Schweiz. Volkseinkommen 4,0%3,8%3,8%4,3%3,9%

a Einwohner: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion, Nationalität: ortsanwesende Bevölkerung

b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch

c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig

d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählungen 1996 und 2005

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Luzern -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik

 

Von der Urzeit bis ins Frühmittelalter

Paläolithikum und Mesolithikum

In der letzten Eiszeit war das Gebiet des Kantons Luzern fast vollständig von Gletschern bedeckt. Belege für eine menschliche Besiedlung vor dem letzten Gletschermaximum um 20'000 v.Chr. sind selten. Vereinzelte Steinartefakte aus der auf der Rigi gelegenen Höhle Steigelfadbalm dürften zusammen mit den dort gefundenen Höhlenbärenknochen ins Mittelpaläolithikum (vor 30'000 v.Chr.) datiert werden. Hinzu kommen Funde von Tierknochen aus der Zeit vor dem Maximum, zum Beispiel von Mammut, Rentier und Riesenhirsch. Um 17'000 v.Chr. sind die Gletscher endgültig aus dem Mittelland verschwunden und die Wiederbesiedlung ist in dieser Zeit anzunehmen.

Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Luzern
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Luzern […]

Fundstellen des Paläolithikums und des Mesolithikums sind primär aus dem Wauwilermoos bekannt. Zahlreiche Siedlungen wurden jedoch in den letzten Jahren auch in anderen Gebieten festgestellt. Gesiedelt wurde hauptsächlich auf sandigen, trockenen Erhebungen in unmittelbarer Nähe von Gewässern. Bei den Funden handelt es sich vorwiegend um Artefakte aus Silex (Feuerstein), wobei bei der Grabung in Schötz-Rorbelmoos auch Geräte aus Knochen und Geweih gefunden wurden. Im spätmesolithischen Schötz-Rorbelmoos war die Fauna vom Hirsch dominiert, gejagt wurden unter anderem auch Wildrind, Elch und Wildschwein. Den Silex für die Geräteherstellung importierte man hauptsächlich aus der Gegend um Olten und Otelfingen.

Neolithikum

Funde von Getreidepollen in Bohrprofilen zeigen, dass der Ackerbau in sehr bescheidenem Umfang im Kanton Luzern bereits ab etwa 6600 v.Chr. bekannt war. Der Übergang zur neolithischen Lebensweise begann somit bereits im Spätmesolithikum, aber frühestens ab etwa 5500 v.Chr. setzte sich die sesshafte Lebensweise und damit das eigentliche Neolithikum durch. Siedlungen der steinzeitlichen Bauern liessen sich vorwiegend im Bereich der Seen und Moore nachweisen, allerdings gibt es auch Funde aus anderen Gegenden des Kantons. Die Zentralschweiz scheint während des grössten Teils des Neolithikums eine eigenständige Gruppe innerhalb der grossräumigen mitteleuropäischen Kulturen gebildet zu haben, die jedoch von den benachbarten Gebieten stark beeinflusst war.

Mit der Egolzwiler Kultur (ca. 4400-4200 v.Chr.) setzte die Siedlung im Verlandungsbereich der Seen ein. Dank den günstigen Erhaltungsbedingungen, die hier herrschen, ist die materielle Kultur des jüngeren Neolithikums besonders gut bekannt. Im Wauwilermoos wurden Häuser mit Holzböden und Feuerstellen aus Lehm ausgegraben, die eine ebenerdige Bauweise belegen. Neben Keramikgefässen und Geräten aus Stein und Silex konnten Artefakte aus Holz, Knochen, Geweih sowie Textilien festgestellt werden. Beilklingen und Dolche aus Kupfer sind in dieser Zeit Zeugnisse der ersten Metallverarbeitung. Importierte Mollusken zeigen Verbindungen bis zum Mittelmeer. In Egolzwil Station 3 (ca. 4300 v.Chr.) stammen zwei Drittel der Knochenfunde von Haustieren, der Rest von Wildtieren. Dominant waren bei den domestizierten Tieren Schaf, Ziege und Hausschwein, während das Hausrind eher selten vorkam. Unter den gejagten Tieren wurden hauptsächlich Hirsch, Reh, Wildschwein und Elch nachgewiesen. In den jüngeren Siedlungen war das Hausrind deutlich besser vertreten. Angebaut hat man vorwiegend Weizen und Gerste, ebenso Lein, Schlafmohn und Erbsen. Gesammelt wurden Haselnüsse, Wildäpfel, Beeren und Kräuter.

Bronzezeit

Die Bronzezeit ist mit Ufersiedlungen am Sempachersee und Baldeggersee sowie Höhensiedlungen, Gräbern, Depot- und Einzelfunden überall im Kanton vertreten. In Hochdorf-Baldegg wurde ein umzäuntes Dorf aus der Frühbronzezeit (2200-1500 v.Chr.) freigelegt. Aus Lehm oder Steinen erstellte Herdstellen belegen eine ebenerdige Bauweise. Als Haustiere sind vor allem Schmalvieh (Schaf und/oder Ziege) nachgewiesen, aber auch Pferde, Rinder und Schweine wurden gehalten. Die Jagd auf Hirsch und Wildschwein war ebenfalls eine bedeutende Nahrungsquelle. Weizen, Hirse und Gerste wurden angepflanzt, Beeren, Äpfel, Birnen und Nüsse gesammelt.

Die Mittelbronzezeit (1550-1350 v.Chr.) ist bis anhin nur durch wenige aufgelesene Keramikscherben und Bronzeartefakte belegt, so zum Beispiel in Sempach-Allmend. Wie in der übrigen Schweiz haben die Dörfer in dieser Zeit nicht direkt an den Seeufern gelegen.

Keramikgefässe aus der spätbronzezeitlichen Ufersiedlung Sursee-Zellmoos, 1350–800 v.Chr. (Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern).
Keramikgefässe aus der spätbronzezeitlichen Ufersiedlung Sursee-Zellmoos, 1350–800 v.Chr. (Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern).

Im spätbronzezeitlichen Dorf Sursee-Zellmoos am Sempachersee wurden reihenweise angeordnete, ebenerdige Häuser mit Lehmböden und Steinpflästerungen nachgewiesen. Die Wände bestanden aus mit Lehm abgedichteten Hölzern. Lehmfragmente stammen vermutlich von gewölbten Öfen. Das im Bereich einer Schwemmebene gelegene Dorf Schötz war in der Spätbronzezeit (1350-800 v.Chr.) dicht besiedelt. Stark verbrannte Keramik aus Gruben wird als Töpfereiabfall gedeutet.

Eisenzeit

Die Eisenzeit ist zwar mit zahlreichen Funden belegt, eigentliche Siedlungsbefunde sind jedoch kaum bekannt. Aus der Hallstattzeit (ca. 800-ca. 480 v.Chr.) sind vorwiegend Gräber nachgewiesen. Gräberfelder mit einfachen Urnengräbern sind in Sursee und Schötz gefunden worden. Hügelgräber, wie beispielsweise in Schenkon-Weiherholz, haben zum Teil reiche Beigaben und können als Belege für die soziale Schichtung angesehen werden.

Die Latènezeit (ca. 480-ca. 30 v.Chr.) ist im Kanton Luzern wenig erforscht. Eine Kieselschicht, die als Weg interpretiert wird, sowie eine Grube mit Keramik und eine Münze in Aesch-Zielacker gehören zu einer Landsiedlung der späten Latènezeit. Aus dem Wauwilermoos ist ein Opferfund mit Eisenwerkzeug bekannt; Goldmünzen und Keramikgefässe (Einzelfunde) aus dem gleichen Gebiet waren wohl ebenfalls Opfergaben. Ein Münzdepot und ein gläserner Armring aus derselben Zeit ist aus Sursee-Zellmoos bekannt. In Sursee-Moosgasse liegt ein Gräberfeld mit mindestens vier Gräbern vor. Zu den Beigaben gehören ein Schwert sowie Bronzeringe.

Römerzeit

Viele Zeugnisse sind aus der Römerzeit überliefert. Insbesondere in den Nord-Süd-Tälern (Wigger-, Suhren-, Wynen- und Seetal) konnten Gutshöfe nachgewiesen werden. Das Gebiet war im Lauf des 1. Jahrhunderts n.Chr. zur Nahrungsproduktion zuerst für das Legionslager in Vindonissa, später aber auch für die im Mittelland gelegenen grösseren Siedlungen erschlossen worden. Die Funde reichen in die erste Hälfte des 1. Jahrhunderts zurück.

Bronzestatuette des sitzenden Merkur aus dem 1. Jahrhundert n.Chr., gefunden 1849 bei der Freilegung einer römischen Villa bei Ottenhusen, Gemeinde Hohenrain (Historisches Museum Luzern; Fotografie Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern).
Bronzestatuette des sitzenden Merkur aus dem 1. Jahrhundert n.Chr., gefunden 1849 bei der Freilegung einer römischen Villa bei Ottenhusen, Gemeinde Hohenrain (Historisches Museum Luzern; Fotografie Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern). […]

Gegen Ende des 1. Jahrhunderts entstand in Sursee eine kleinstädtische Siedlung (Vicus). Überreste von Streifenhäusern belegen kleine Handwerksbetriebe in den Hinterhöfen. Diese hölzernen Gebäude säumten eine aus der Stadt führende Strasse. Das westliche Ufer der Suhre war mit einer Steinpackung befestigt und hat möglicherweise als Schiffs- oder Flossanlegeplatz gedient. Funde aus verschiedenen Gegenden des Römischen Reiches (Südspanien, Süditalien, Lipari, Süd- und Ostgallien sowie dem germanischen Raum) erbrachten den Nachweis für weit reichende Handelsbeziehungen. Sursee dürfte als Güterumschlagplatz für den Handel mit dem vor- und inneralpinen Raum, der während des 2. Jahrhunderts erschlossen worden war, gedient haben. Gleichzeitig stellte der Platz wohl eine Etappenstation für Transporte über den Brünig- und Grimselpass ins Wallis und weiter nach Norditalien dar.

Frühmittelalter

Das frühmittelalterliche Fundmaterial stammt vorwiegend aus den relativ zahlreichen Gräberfeldern. Die alemannische Landnahme ab dem 6. Jahrhundert bedeutete wohl auch im Kanton Luzern einen markanten Bruch mit dem römischen Siedlungsmuster. Im römischen Gutshof von Büron konnten jedoch Belege für eine Weiternutzung im Frühmittelalter gefunden werden. Im römischen Städtchen Sursee wurde ausserdem ein Grubenhaus ausgegraben, das wahrscheinlich zu einer grösseren Siedlung oder zu einem Gehöft gehörte und anhand der geborgenen Keramik ins frühe 7. Jahrhundert datiert werden kann. Ausserdem wurde am Rande der Stadt in jüngster Zeit ein eigentliches Dorf untersucht. Aus dem Gräberfeld von Aesch liegen 61 Gräber mit Holzsärgen aus dem 7. Jahrhundert vor. In den Frauengräbern fanden sich Halsketten mit Glas- und Bernsteinperlen, in den Männergräbern Schwerter. Gürtelschnallen und kleine Eisenmesser kamen in den Gräbern beider Geschlechter vor. Vereinzelte Objekte stammen aus dem südalpinen Raum, andere weisen auf Kontakte Richtung Süddeutschland und eventuell Richtung Burgund hin.

Das Warnebert-Reliquiar, Ende 7. Jahrhundert (Stiftsschatz Beromünster; Fotografie Rainer Jung, Sursee).
Das Warnebert-Reliquiar, Ende 7. Jahrhundert (Stiftsschatz Beromünster; Fotografie Rainer Jung, Sursee). […]

In der Kirche von Altishofen traten bei Ausgrabungen zwei gemauerte Grabgruften zutage, die beide mehrfach für Bestattungen benutzt wurden. Vermutlich frühmittelalterliche Steinkistengräber wurden beim Leitungsbau in Triengen-Wellnau dokumentiert und zerstört. Ins 7. Jahrhundert gehört ein reich verziertes Reliquiar aus vergoldeten Kupferplatten, das im Stiftsschatz von Beromünster aufbewahrt wird. Als Herkunft wird Oberitalien angenommen.

Herrschaft, Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts

Das hochmittelalterliche Luzernbiet als Teil des Aargaus

Im Hochmittelalter lag das Gebiet des späteren luzernischen Territorialstaats grösstenteils innerhalb der historischen Landschaft Aargau. Seit die Aare die Konstanzer Diözesangrenze gegen die Bistümer Basel und Lausanne bildete, umschrieb der Name Aargau die zum Bistum Konstanz gehörenden Gebiete westlich von Thur- und Zürichgau. Für einen Teil dieses Raumes kam die Bezeichnung "Oberer Aaregau" auf, sodass schliesslich der einfache, ursprüngliche Name der Grosslandschaft nur noch für ihren östlichen, unteren Teil Verwendung fand. Die zum Teil fluktuierende Grenze des Aargaus folgte im Norden dem Lauf der Aare, führte über die Reuss zum Alpenrand und verlief vom Napf talwärts wieder zur Aare. Politisch gehörte der Aargau seit dem Vertrag von Verdun (843) zum ostfränkischen bzw. Heiligen Römischen Reich.

Grafen als Vertreter des Königs werden im Aargau erst in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts erwähnt, als dieser für die Reichspolitik eine zunehmende Bedeutung erlangte. 1036 erschien auf der Dingstatt Rohr ein Graf Ulrich. Seine Nachkommen nannten sich von Lenzburg und waren Grafen im Aargau und Reichsvögte zu Zürich. Ihre aargauischen Vorfahren hatten das Stift Beromünster, ihre rätischen Ahnen das Kloster Schänis gegründet. Herausragende Eigenschaft der Grafen von Lenzburg war ihre Reichstreue. Im Investiturstreit wurden sie dafür durch die den päpstlich gesinnten Nellenburgern entzogene Grafschaft im benachbarten Zürichgau belohnt.

Ein grob gerastertes Bild grundherrlicher Einflussbereiche lässt sich aus den Quellen ab dem 11. Jahrhundert gewinnen. Als bedeutendste Herren treten die Grafen von Lenzburg hervor, deren Besitz sich vom Limmattal ins Aare- und Seetal erstreckte und bis in den Raum Willisau reichte. Über eine starke Stellung verfügten auch die Grafen von Habsburg, die vor allem im Eigenamt um die Habsburg, im Reuss- und Bünztal begütert waren. Der Einfluss der Grafen von Frohburg dominierte im nordwestlichen Aargau. An manchen Orten waren aber auch mittlere und kleinere Adelsherrschaften anderer Geschlechter vorhanden. Auch Güter freier Bauern fehlten nicht. Ländereien, die zum Reichsgut gehörten, gab es hingegen kaum mehr. Überhaupt war vieles bereits aus weltlicher in geistliche Hand übergegangen. Die älteren Klöster standen im Hochmittelalter zum Teil immer noch in enger Beziehung zu den Nachfahren ihrer Stifter. Beromünster war Hausstift der Grafen von Lenzburg, in dem sie ihre Grablege hatten. Eine entsprechende Rolle spielte das Kloster Muri für die Grafen von Habsburg. Die Grafen von Frohburg besassen in ihrem Stift Zofingen eine Grablege. Das Kloster St. Leodegar zu Luzern, von regionalen Grundherren im Frühmittelalter reich ausgestattet, war mittlerweile in die Abhängigkeit der Abtei Murbach und unter habsburgische Vogtei geraten. Zu Streubesitz im Aargau kamen aber auch auswärtige Klöster, unter anderen Allerheiligen, Disentis, Engelberg, Einsiedeln, Fraumünster Zürich, Schänis, St. Blasien und St. Gallen. Bei den jüngeren, von einheimischen Adligen im späten 12. Jahrhundert gegründeten Klöstern St. Urban und Hohenrain, denen im 13. Jahrhundert ein Dutzend weitere Klostergründungen folgte, war die Verflechtung mit einem Stiftergeschlecht nicht mehr so eng, dafür aber blieb die Ausstattung bescheidener.

Der Aargau gehörte zur kirchlichen Provinz Burgund des Bistums Konstanz. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts tauchen erstmals Dekane auf, die sich nach Windisch und Luzern benennen und offenbar grössere Sprengel versahen. Eine kleinräumigere Dekanatsorganisation ist erst ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts mit der Erwähnung entsprechender Dekane erkennbar. Bischöfliche Amtsgeschäfte wurden durch einen Archidiakon (1223: Waltherus archidiaconus Burgundie) erledigt. Kurz vor 1275 wurde diese Provinz Burgund in die drei Archidiakonate Zürichgau, Aargau und Burgund aufgelöst. Die meisten der nachmaligen luzernischen Pfarreien gehörten zu einem der sieben Dekanate des Archidiakonates Aargau und nur drei zum Archidiakonat Burgund.

Die Grafen von Lenzburg – ab dem frühen 12. Jahrhundert in zwei Linien getrennt, von denen eine Sitz auf der Burg Baden nahm – verfügten im zentralen und östlichen Mittelland über eine einzigartige Machtposition, die sich schnell auflöste, als beide Linien um 1172 fast gleichzeitig erloschen. Der Besitz der Badener Linie fiel an den Gatten der Erbtochter Richenza, Grafen Hartmann III. von Kyburg. Der Letzte des Zweiges auf der Lenzburg hatte keine Kinder und setzte Kaiser Friedrich I. Barbarossa zum Erben ein. Dieser überliess die Grafschaft im Aargau und einen Teil des lenzburgischen Eigengutes den Grafen von Habsburg. Den wertvollsten Besitz mit der Lenzburg als Mittelpunkt und der Reichsvogtei Beromünster verwendete er zur Ausstattung seines Sohnes Otto, Pfalzgrafen von Burgund, der aber früh und ohne männlichen Nachkommen starb. Für seine Erben war der aargauische Besitz eine ferne Aussenposition, die nun sukzessive an die Grafen von Kyburg überging. Diese profitierten zudem vom Aussterben der Zähringer, deren linksrheinischen Besitz sie erbten. Der Aargau spielte im territorialpolitischen Kalkül der Kyburger wie der Habsburger eine wesentliche Rolle. Sie stützten ihre Macht auf Burgen und eine Gefolgschaft von Ministerialen und bauten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ihre Stellung mit der Gründung von Städten aus. Den fünf kyburgischen Städten (Aarau, Lenzburg und Mellingen im heutigen Kanton Aargau sowie Richensee und Sursee im heutigen Kanton Luzern) und vier habsburgischen (Bremgarten, Brugg, Meienberg im Kanton Aargau und Sempach im Kanton Luzern) stehen lediglich zwei andere Gründungen gegenüber: Luzern (Abt von Murbach bzw. Vögte von Rothenburg) und Zofingen (Graf von Frohburg). Ausgelöst wurde diese Gründungswelle durch verschiedene Faktoren, sie war aber nicht zuletzt auch Ausdruck andauernder dynastischer Konkurrenz, deren Ausgang in der Mitte des 13. Jahrhunderts noch offen stand.

Die Bildung des luzernischen Territorialstaats im Spätmittelalter

Territoriale Entwicklung Luzerns bis 1500
Territoriale Entwicklung Luzerns bis 1500 […]

Nach dem Aussterben der kyburgischen Hauptlinie (1264) blieben die Habsburger als einzige Vormacht zurück; ihr weiterer Aufstieg (Wahl Rudolfs I. zum König 1273, Erwerb Österreichs) hob sie erst recht über die lokalen Dynastien hinaus. Im heutigen Kanton Luzern hatten sie bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts über Besitz verfügt (darunter die Feste Neu-Habsburg); nun bauten sie diesen aus und integrierten den noch vorhandenen Adel in ihre Herrschaft (wobei sie ihm einen grossen Teil ihrer Erwerbungen wieder verpfändeten). Unter anderem zogen sie das Erbe der nach 1285 ausgestorbenen Vögte von Rothenburg an sich und kauften 1291 die Rechte des Klosters Murbach an der Stadt Luzern sowie an den grundherrschaftlichen Höfen rund um die Stadt. Die Besitzmasse der Habsburger gliederte sich in Ämter, welche teilweise die späteren administrativen Landschaftseinteilungen vorwegnahmen. Herrschaftliche Mittelpunkte waren Sursee, Sempach, Willisau, Kasteln, Wolhusen, Beromünster, Richensee, Meienberg, Rothenburg, Luzern und Neu-Habsburg.

Burgruine Neu-Habsburg in Meggen. Radierung von David Herrliberger in dessen Werk Neue und vollständige Topographie der Eydgnoßschaft, Band 2, 1758 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Burgruine Neu-Habsburg in Meggen. Radierung von David Herrliberger in dessen Werk Neue und vollständige Topographie der Eydgnoßschaft, Band 2, 1758 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv). […]

Der beginnenden Gemeindebildung stand die habsburgische Herrschaft offenbar zunächst nicht grundsätzlich feindlich gegenüber. Sie förderte die grösseren städtischen Gemeinden durch Privilegien (Luzern, Sursee). Die wachsende Selbstständigkeit der ländlichen Kommunen kommt am prägnantesten in den Auskäufen von Herrschaftsrechten zum Ausdruck (z.B. Weggis 1378).

Der Bund mit den drei Waldstätten von 1332, der Luzerns Zukunft bestimmen sollte, war zunächst wohl einfach eine Reaktion auf den Krieg zwischen dem Habsburger Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern um den deutschen Thron (1314-1325), der auch die Vierwaldstätterseelandschaft in feindliche Lager gespalten hatte. Ob er sich speziell gegen die Habsburger richtete, ist umstritten. Luzern behielt sich ausdrücklich seine Verpflichtungen gegenüber der Herrschaft Österreich vor. Erst in den 1450er Jahren liess man die Vorbehalte fallen (die Bundesbriefe wurden damals zu diesem Zweck neu ausgestellt und zurückdatiert). Eine separate Bestätigung ihrer Zugehörigkeit zum Bund der Eidgenossen erlangte 1359 die Gemeinde Weggis. Diese erhob auch noch im 15. Jahrhundert den Anspruch, ein eigenständiges Bundesglied zu sein.

Nach dem Bundesschluss verzichtete Luzern auf die Beteiligung am österreichischen Landfrieden von 1333. Es focht zusammen mit den Waldstätten und Zürich mehrere Kriege gegen die Herzöge aus (namentlich 1334-1336, 1351-1352) und zählte – anders als Sursee, Sempach, Rothenburg, Richensee und Wolhusen – nicht zu den Kommunen, welche 1367 die Einhaltung des habsburgisch-luxemburgischen Erbvertrages vom Vorjahr gelobten. Doch liess es sich Anfang der 1360er Jahre gleich wie Sursee von Rudolf IV. seine Privilegien bestätigen und unterstützte im Guglerkrieg (1375-1376) Herzog Leopold III. Irreparablen Schaden erlitt das Verhältnis zum Hause Habsburg wohl erst im Sempacherkrieg (1386-1389).

Die Ausdehnung des städtischen Einflusses auf die Landschaft begann mit der Aufnahme von bäuerlichen Ausburgern in den 1330er Jahren, welche in der Folge weitergeführt wurde und unmittelbar vor dem Sempacherkrieg ihren Höhepunkt fand. Der Erwerb von Herrschaftsrechten setzte 1380 mit dem Kauf der Vogtei Weggis ein. Nach den militärischen Erfolgen im Sempacherkrieg kamen rasch weitere Rechte hinzu. In der Regel geschah dies durch Kauf oder durch die Übernahme von Pfandschaften und Lehen. Doch spielten Verburgrechtungen noch immer eine Rolle. In Einzelfällen schloss Luzern mit den Bewohnern der Landschaft eigentliche Herrschaftsverträge (1394 mit den Vertretern des Amtes Merenschwand, 1395 und 1405 mit den Entlebuchern). Das definitive Ende der österreichischen Herrschaft im heutigen Kanton Luzern kam mit der Ächtung Herzog Friedrichs IV. durch König Sigismund (1415). Die Städte Luzern und Sursee erlangten die Reichsfreiheit. Die übrigen Rechte des Hauses Habsburg, inklusive diejenigen über das Stift Beromünster sowie über das Kloster und spätere Stift St. Leodegar im Hof, fielen an Luzern.

Nach der Eroberung und Aufteilung des Aargaus 1415 grenzte das von Luzern beherrschte Territorium auf allen Seiten an eidgenössische Orte und deren Lande. Eine weitere territoriale Ausdehnung war nicht mehr möglich. Doch konnte die Stadt ihre Herrschaftsrechte in dem abgesteckten Gebiet noch durch zusätzliche Erwerbungen verdichten. Die städtische Herrschaft über die Landschaft wurde in der Regel von Vögten wahrgenommen. Nur die Städte Sursee und Sempach blieben weitgehend autonom; das Stift Beromünster erhielt sich wenigstens teilweise einen separaten Herrschaftsraum (Michelsamt). Die Vogteien bzw. Ämter entsprachen im Grossen und Ganzen überkommenen Herrschaftsverbänden; in einigen Fällen legte man aber zwei kleinere Einheiten dauerhaft zusammen. Die Vögte nahmen vor allem die Rechte wahr, welche die früheren Inhaber der erworbenen Herrschaftsrechte ausgeübt hatten, d.h. sie amtierten als Richter, zogen Abgaben, Gefälle und Bussen ein, trafen Anordnungen für den Unterhalt der Verkehrswege und dergleichen mehr. Darüber hinaus machte sich die Stadt das militärische Potenzial der Landschaft zunutze und zog die Vogteien gelegentlich für Steuern heran (jeweils zusammen mit der Stadt). Bei städtischen Rechtssetzungen wurde ab dem Ende des 14. Jahrhunderts nicht selten die Landschaft als Geltungsbereich miterwähnt. Einzelne Statuten sind denn schon früh auf dem Lande rezipiert worden. Eine systematische Politik zur Durchsetzung städtischen Rechts in den Vogteien ist jedoch nicht zu erkennen. Appellationen aus der Landschaft an städtische Instanzen empfand der Rat in erster Linie als Last; er versuchte deshalb, sie zurückzubinden.

Durch die Ausdehnung der Eidgenossenschaft im 14. und beginnenden 15. Jahrhundert rückte Luzern ins geografische Zentrum des Bündnissystems. Als im 15. Jahrhundert die eidgenössischen "Tage" üblich wurden, war Luzern der Ort, der die Gesandten weitaus am häufigsten beherbergte. Seine Binnenlage in der Eidgenossenschaft liess Luzern kaum eine andere Wahl, als sich aussenpolitisch auf die Eidgenossenschaft auszurichten und bei Unternehmungen, welche über die Eidgenossenschaft hinausreichten, mit eidgenössischen Partnern zu kooperieren. Der wichtigste derartige Partner war nach der Mitte des 15. Jahrhunderts wohl Bern. Dieses dürfte schon während des Alten Zürichkrieges die Haltung Luzerns beeinflusst haben und fand sich auch im Burgrechtsstreit von 1478-1481 auf der gleichen Seite wie Luzern. Bei dieser Auseinandersetzung vertraten die Innerschweizer Länderorte den Standpunkt, dass Luzern aufgrund des Bundes von 1332 nicht berechtigt sei, ohne ihr Einverständnis das von Bern initiierte Burgrecht mit Freiburg und Solothurn einzugehen (Stanser Verkommnis). Nach dem Burgrechtsstreit scheint man in Luzern vermehrt auf die Innerschweizer Länderorte Rücksicht genommen zu haben (Innerschweiz). Die Teilnahme an kriegerischen Unternehmungen im Verband mit anderen eidgenössischen Orten und Zugewandten führte ab den 1460er Jahren zu innerluzernischen Streitigkeiten, welche dann rasch in den Konflikt zwischen den Behörden ("Pensionenherren") und freien Reisläufern mündeten. Das Zerwürfnis erreichte um 1485 und 1489 seine ersten Höhepunkte und setzte sich dann in das 16. Jahrhundert hinein fort.

Regieren und Verwalten im Ancien Régime

Aussen- und Bündnispolitik

Nach der Reformation und den Kappelerkriegen wurde Luzern Vorort der katholischen eidgenössischen Stände (Konfessionalismus); der Zusammenschluss mit den drei Länderorten und Zug wurde die "Fünf Orte" genannt. Gemeinsam mit Freiburg und Solothurn bildeten diese Orte in der Tagsatzung eine Mehrheit, was Luzern zusätzliches politisches Gewicht verlieh; erst mit der Niederlage im Zweiten Villmergerkrieg 1712 ging diese Stellung verloren. Beteiligt war Luzern an der Verwaltung sämtlicher katholischer und paritätischer Gemeiner Herrschaften; damit waren die politisch und wirtschaftlich wichtigen Verbindungen zu Süddeutschland, Österreich und Italien sichergestellt. In Luzern wurden Bündnisse und Verträge mit ausländischen Partnern geschlossen, die Gesandtschaften europäischer Mächte empfangen und Verhandlungen geführt, Luzerner leiteten mehrheitlich die katholischen Gesandtschaften und prägten die internationale Politik (so etwa der "Schweizerkönig" Ludwig Pfyffer in den 1570er und 1580er Jahren). Besonders enge Beziehungen bestanden zu Frankreich, begründet durch den Ewigen Frieden von 1516 und die Allianz von 1521. Insbesondere in finanzieller Hinsicht war die Bindung an Frankreich für Luzern wichtig, flossen doch Gelder in enormer Höhe in die Luzerner Staatskasse und in die Taschen der Ratsherren. Allerdings kühlten sich die Beziehungen nach 1576 vorübergehend ab, und die katholischen Orte wandten sich stärker Savoyen zu (Bündnisse von 1560 und 1577). Frankreich spielte jedoch weiterhin eine bedeutende Rolle in Luzerns Aussenpolitik, was sich in den Bündniserneuerungen von 1663 und 1777 zeigt. Mit der Eroberung Mailands 1556 geriet Spanien in die Interessensphäre der katholischen Orte: 1587 schlossen Luzern, die anderen Innerschweizer Orte und Freiburg mit der neuen Grossmacht ein Bündnis; am intensivsten waren die Beziehungen zu dieser in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Nachdem sich Luzern zuerst der Errichtung einer päpstlichen Nuntiatur widersetzt hatte, wurde diese doch 1586 mit einem ständigen Nuntius etabliert. Grundlage der politischen Beziehungen Luzerns zum Papst bildete das Bündnis mit Pius IV. von 1565. Im Vordergrund all dieser Verträge mit fremden Mächten stand die versprochene Hilfe (militärisch und finanziell) im Falle eines konfessionellen Bürgerkriegs in der Eidgenossenschaft. Luzern seinerseits stellte bis ins 18. Jahrhundert Truppen für die Garden des Papstes, des Königs von Frankreich, der Herzöge von Savoyen und Lothringen und anderer Fürsten. Dazu kamen Söldner in verschiedenen Kriegen in Frankreich, Italien, Savoyen und Spanien. Bis 1800 sind rund 50'000 Mann vorwiegend aus der Luzerner Landschaft in Solddienste gezogen.

Unter dem Eindruck der Hugenottenkriege schlossen die katholischen Orte 1586 als Schutzbündnis den Goldenen Bund. In denselben Zusammenhang gehören die Bündnisse mit dem Wallis (1578) und dem Fürstbischof von Basel (1579). Die konfessionelle Optik prägte auch das Verhältnis Luzerns zum reformierten Nachbarstand Bern; hier konnte jedoch 1579 ein Konflikt um die Rechtsverhältnisse in der Landvogtei Knutwil gütlich beigelegt werden. Obwohl es nach 1600 zu erneuten Spannungen zwischen Bern und Luzern kam, blieb die Lage während des Dreissigjährigen Kriegs ruhig. Im Bauernkrieg von 1653 spielte der konfessionelle Aspekt keine Rolle, fanden sich doch die betroffenen Orte solidarisch zusammen in der Niederschlagung der Revolte. Erst im Ersten Villmergerkrieg 1656 brach der Konflikt offen aus, und eine weitere konfessionelle Auseinandersetzung wurde im Zweiten Villmergerkrieg 1712 mit Waffengewalt ausgetragen.

Paternalistische Herrschaft und soziale Konflikte

Sühnemedaille aus dem Bauernkrieg, Vorderseite. Silber, vergoldet, 1654 (Historisches Museum Luzern; Fotografie Theres Bütler).
Sühnemedaille aus dem Bauernkrieg, Vorderseite. Silber, vergoldet, 1654 (Historisches Museum Luzern; Fotografie Theres Bütler).
Sühnemedaille aus dem Bauernkrieg, Rückseite. Silber, vergoldet, 1654 (Historisches Museum Luzern; Fotografie Theres Bütler).
Sühnemedaille aus dem Bauernkrieg, Rückseite. Silber, vergoldet, 1654 (Historisches Museum Luzern; Fotografie Theres Bütler). […]

Im Einklang mit der Ausbildung des städtischen Patriziats lässt sich ab der Mitte des 16. Jahrhunderts eine Intensivierung, Normierung und Zentralisierung der Herrschaft hin zu einem "paternalistischen Regiment" feststellen. Als Wurzeln dieser Entwicklung lassen sich Konfessionalisierung und Staatskirchentum, die Verflechtung in die internationale Politik, die Erweiterung der Aufgaben im Innern und die Idee des Gottesgnadentums fassen. Die Verwaltung wurde rationalisiert und zunehmend bürokratisiert (v.a. unter dem Einfluss des Stadtschreibers Renward Cysat) sowie das gesamte politische, militärische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben kontrolliert. Besonders durchgreifend erfolgte die Herrschaftsintensivierung im wirtschaftlichen Bereich (Reglementierung der Handwerke und Gewerbe), aber auch das öffentliche und private Leben der Untertanen wurde (verstärkt ab dem Ende des 17. Jahrhunderts) durch zahllose Mandate und Erlasse (Essen, Trinken, Kleider, Lustbarkeiten, Tanz, Luxusgüter, Wirtshausbesuch, Spielen, Sonntagsheiligung usw.) reglementiert. Es zeigten sich aber auch Grenzen dieser Entwicklung; so liess sich die umfassende Reform der Armenfürsorge (1590) auf dem Land gegen den passiven Widerstand der Bevölkerung nicht durchsetzen. Den Untertanen standen auch politische Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, die allerdings nicht leicht zu fassen sind. Zudem kam es periodisch zu offenen Revolten der Landbevölkerung: Nach der Schlacht bei Novara (6. Juli 1513) brachen fast auf der gesamten Landschaft Unruhen (Zwiebelnkrieg) aus, deren Ursachen nicht nur vor dem aussenpolitischen Hintergrund gesehen werden müssen, sondern auch im Zusammenhang mit der beginnenden Herrschaftsintensivierung und damit verbundenen Veränderungen in der Rechtssetzung; die Obrigkeit gab den bäuerlichen Begehren weitgehend nach. Auch im Rothenburger Aufstand 1569-1570 richtete sich der Protest der Bevölkerung gegen die Auswirkungen einer verschärften Herrschaftspraxis. Unruhen regten sich im Entlebuch zwischen 1629 und 1636. Den gewaltsamsten Ausdruck fand der bäuerliche Widerstand im Bauernkrieg von 1653, und 1712 zwang eine Rebellion der Untertanen (gestützt durch die Länderorte und den Klerus) die Luzerner Obrigkeit in den Zweiten Villmergerkrieg.

Die führenden Geschlechter im Kleinen Rat Luzerns 1500-1680
Die führenden Geschlechter im Kleinen Rat Luzerns 1500-1680 […]

Nicht nur die herrschaftlichen Beziehungen zwischen Obrigkeit und Untertanen boten Konfliktstoff, sondern auch die Interessengegensätze innerhalb des Patriziats und der Bürgerschaft der Stadt Luzern. Im Pfyffer-Amlehn-Handel von 1569 wurde ein geheimes Schwurbündnis zwischen Vertretern der Familien Pfyffer, Bircher, Amlehn, Dulliker und Feer aufgedeckt; sein Ziel war die Ausschaltung der alteingesessenen adeligen Familien zugunsten der neuen Führungsschicht gewesen. Dank der französischen Unterstützung konnten die Pfyffer jedoch ihre politische Vormachtstellung behaupten. Ein erster Konflikt zwischen Bürgerschaft und Patriziat ergab sich 1609-1610 im Knab-Handel, als den patrizischen Vertretern im Grossen Rat Wahlbetrug zum Nachteil der alten Burgergeschlechter vorgeworfen wurde. 1651 kam es zum sogenannten Burgerhandel, der bis 1653 andauerte: In einer schriftlichen Eingabe beschwerten sich 107 Burger über politische und wirtschaftliche Einschränkungen und erzwangen Zugeständnisse, die allerdings nach dem Bauernkrieg wieder zurückgenommen wurden. Parteikämpfe (zwischen einer aufklärerischen und einer konservativ-klerikalen Richtung) und Familienfehden im Patriziat sowie verschiedenen Korruptions- und Finanzaffären prägten das politische Bild des 18. Jahrhunderts. Ebenfalls festzustellen ist eine unterschwellige Unzufriedenheit des Landvolkes, die bei der Obrigkeit eine dauernde Angst vor einem Umsturz wach hielt. Im Klosterhandel von 1769-1770 führte diese Stimmung zum Sturz des aufklärerischen Reformers Joseph Rudolf Valentin Meyer von Schauensee. In der Stadt Luzern selbst erregte der Schumacher-Handel von 1764 Aufmerksamkeit, der zum Todesurteil gegen Lorenz Plazid Schumacher wegen angeblicher Verschwörung gegen den Staat führte.

Aufklärerisches Gedankengut wurde in Folge dieser Ereignisse zurückgedrängt. Während auf der Luzerner Landschaft keinerlei Hinweise auf revolutionäres Gedankengut zu finden sind, bildete sich in der Stadt eine innerpatrizische Opposition, die sich in der 1795 gegründeten Freitagsgesellschaft manifestierte. Jedoch erst ab 1797 konnten Repräsentanten der radikal reformerischen Fraktion im Luzerner Rat (Vinzenz Rüttimann, Bernhard Meyer, Franz Xaver Keller, Alphons Pfyffer von Heidegg) durch Besetzung von Schlüsselpositionen die luzernische Politik entscheidend mitgestalten.

Regierung und Verwaltung

Das politische System Luzerns um 1700
Das politische System Luzerns um 1700 […]

Während der Grosse Rat im 15. Jahrhundert jahrelang 100 Mitglieder umfasste, wurde er 1492 auf 64 Angehörige verkleinert und bildete zusammen mit dem Kleinen Rat die "Räte und Hundert". Sowohl Klein- als auch Grossräte waren auf Lebenszeit gewählt. Der Kleine Rat setzte sich aus zwei Rotten zu 18 Räten zusammen, die je ein halbes Jahr (ab 27. Dezember bzw. 24. Juni) die laufenden Ratsgeschäfte erledigten. Aus dem Kleinen Rat wurde für ein Jahr der Schultheiss gewählt, der nach Ablauf der Amtsdauer als Altschultheiss den Amtsschultheissen vertrat und danach wieder gewählt werden konnte. Die Gemeindeversammlung verlor im ausgehenden Mittelalter ihre politischen Kompetenzen und wurde nur noch zu den Schwörtagen zusammengerufen. Einen wichtigen Platz in der Verwaltung nahm der Stadtschreiber als Leiter der Staatskanzlei ein; im Finanzwesen lagen die Kompetenzen beim Säckelmeister, der dem Kleinen Rat angehörte. Bedeutende Verwaltungsreformen wurden in der zweiten Hälfte des 16. bzw. der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts durchgeführt.

Als unterste Instanz der Gerichtsbarkeit fungierten die Dorfgerichte unter dem Vorsitz des Untervogts oder Weibels. Appellationen konnten an die Landvogteigerichte unter dem Vorsitz des Landvogts gerichtet werden. Nächsthöhere Instanzen waren der Kleine Rat bzw. "Räte und Hundert". Strafrechtsfälle, die zu einem Todesurteil führen konnten, wurden durch die Malefizordnung geregelt. Als Untersuchungsorgan amtierte der Ratsrichter, Todesurteile konnten ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nur durch "Räte und Hundert" gefällt werden.

Die Landvogteien Luzerns im 17. und 18. Jahrhundert
Die Landvogteien Luzerns im 17. und 18. Jahrhundert […]

Mit Ausnahme der Stadt Luzern, der Landstädte Sursee und Sempach, die auch in der frühen Neuzeit eine weitgehende politische und rechtliche Autonomie genossen, und des Fleckens Beromünster, wo der Propst die Herrschaftsrechte ausübte, war die Luzerner Landschaft in die fünf grossen Landvogteien Willisau, Rothenburg, Entlebuch, Ruswil und Michelsamt und die neun kleinen Vogteien Habsburg, Merenschwand, Büron und Triengen, Malters und Littau, Kriens und Horw, Ebikon, Weggis, Knutwil sowie Wikon eingeteilt. Während die grossen Landvogteien den Kleinräten vorbehalten waren, konnten in den kleinen Vogteien auch Grossräte Landvögte werden. Die Amtsdauer betrug in der Regel zwei Jahre. Nur der Landvogt von Willisau und der Schlossvogt von Wikon residierten in ihren Vogteien. Lokal wurden die Kompetenzen an Untervögte, Weibel, Ammänner und Geschworene delegiert. Der direkte Kontakt zwischen Obrigkeit und Untertanen kam an den jährlichen Schwörtagen zustande. Die Gemeindestruktur beruhte im Wesentlichen auf den Systemen der Kirch- bzw. Twinggemeinden. Im 17. Jahrhundert kam die zwecks einer gemeinsamen Armenfürsorge gebildete Organisationsform des sogenannten Steuerbriefes auf, mit der besonders auch die Einzelhöfe ausserhalb der Twinggemeinden erfasst werden konnten.

Abwehr der Reformation und Staatskirchentum

Reformatorische Bestrebungen gingen von humanistisch gebildeten Laien (Oswald Myconius) und Geistlichen (Rudolf Ambühl, Sebastian Hofmeister, Johannes Xylotectus, Jodocus Kilchmeyer) mit Luzerner Herkunft aus. Eine deutsch gehaltene Predigt des Johanniterkomturs Konrad Schmid am Musegger Umgang 1522 wurde von den geistlichen und weltlichen Behörden zum Anlass genommen, entschieden gegen die Träger reformatorischen Gedankenguts vorzugehen; Myconius und Hofmeister mussten die Stadt verlassen. Auch auf der Landschaft wurden alle reformatorischen Aktivitäten unterdrückt. Insgesamt waren verschiedene Faktoren für das Scheitern der Reformation in Luzern verantwortlich: Den Anhängern des neuen Glaubens fehlten charismatische Köpfe und ein kohärentes Konzept; auf katholischer Seite traten Kirche und Obrigkeit frühzeitig den reformatorischen Aktivitäten entgegen, beeinflusst durch die zentrale Rolle des Sold- und Pensionenwesens, den Druck der Innerschweizer Orte und die Angst vor einer Vorherrschaft Zürichs. Noch entschiedener wurden die Täufer verfolgt, die man mit den Reformierten in Verbindung brachte.

Die bereits im Spätmittelalter sichtbaren Ansätze zu einem Staatskirchentum wurden nach den Reformationswirren konsequent fortgeführt. Luzern übernahm die Reformbeschlüsse des Konzils von Trient und setzte sie auf seinem Gebiet durch; eine wichtige Rolle spielte dabei die Reform des Klerus (Katholische Reform). Unter dem Einfluss von Karl Borromäus wurde die Nuntiatur eingerichtet und unter der Führung der Jesuiten 1577 eine höhere Schule gegründet. Nachdem Luzern zunächst die Errichtung eines eigenen Bistums angestrebt hatte, wurde 1605 das bischöfliche Kommissariat geschaffen. Durch das Aufkommen aufklärerischer Ideen im Luzerner Patriziat verstärkten sich im 18. Jahrhundert die staatskirchlichen Züge, dies auch unter dem Eindruck des Zweiten Villmergerkrieges. Vor diesem Hintergrund muss auch der Udligenswilerhandel von 1725 gesehen werden, der zu einem schweren Konflikt zwischen dem Luzerner Rat und dem Nuntius führte.

Wehrwesen

Die militärische Organisation Luzerns beruhte in der frühen Neuzeit auf dem Prinzip des ämterweisen Auszugs: Jedes Amt hatte ein bestimmtes Mannschaftskontingent zu stellen, das dem Banner der Stadt zuziehen musste. In mehreren Etappen restrukturierte die Obrigkeit ab 1643 die Militärorganisation: Die Mannschaft der Landschaft teilte sie in fünf Brigaden ein, denen administrativ fünf Majorate entsprachen. 1682 wurde die auszugspflichtige Mannschaft (vom 16. bis zum 60. Altersjahr) auf 10'000 Mann beziffert, eingeteilt in 25 Kompanien zu acht Rotten. Weitere Reformen folgten im 18. Jahrhundert, sodass 1782 die auszugspflichtige Mannschaft in 25 Bataillonen zu 400 Mann organisiert war; dazu kam die nicht eingeteilte Reserve. Eine andere Organisationsform wies der eidgenössische Auszug auf (beruhend auf dem Defensionale von 1668); hier wurde die Mannschaft in drei Auszüge (oder Regimenter) zu je 1200 Mann eingeteilt. In der Stadt Luzern war der Auszug nach den sieben Gaumeten (Quartieren) organisiert; ab 1764 gab es eine stehende und besoldete Garnison (Stadtwache) von 150 Mann.

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur vom Hochmittelalter bis zum 18. Jahrhundert

Bevölkerung und Siedlung

Schon im Frühmittelalter war die Siedlungserschliessung des heutigen Kantonsgebiets ins Entlebuch und auch schon weit in die Täler des Napfgebietes vorgerückt. Die klimatische Gunstphase im Hochmittelalter ermöglichte den Getreidebau auch in höheren Lagen bis auf 700 m. Der Landesausbau wurde in den Gebirgs- und Voralpentälern vorangetrieben und die Bevölkerungszahl stieg an. Um 1300 dürften im heutigen Kantonsgebiet rund 25'000 Menschen gelebt haben.

Diese Wachstumsphase wurde zu Beginn des 14. Jahrhunderts jäh gestoppt. Eine Klimaverschlechterung und daraus resultierende Missernten sowie der Pestzug von 1349 bewirkten einen massiven Bevölkerungsrückgang. Viele Höfe wurden verlassen und es kam auch zur Aufgabe ganzer Siedlungen (z.B. Ebnet bei Reiden). Weil der Ackerbau zurückging, wies der Luzerner Rat die Untertanen 1438 an, ihre Zelgen nach altem Herkommen anzubauen und sie nicht als Matten oder Weiden zu nutzen. Das stadtnahe Amt Littau zählte 1323 rund 450 Seelen, 1470 nur noch ca. 250. Um 1450 scheint aber die Talsohle erreicht worden zu sein. Die Einwohnerzahl im Luzerner Territorium dürfte damals zwischen 15'500 und 19'000 betragen haben.

Ab 1470 stieg die Bevölkerungszahl wieder kontinuierlich an. Im Verlauf der folgenden 200 Jahre waren drei eigentliche Wachstumsschübe zu verzeichnen, nämlich in den Jahren 1530-1570 als Folge günstiger klimatischer Verhältnisse, während des Dreissigjährigen Kriegs (1618-1648), welcher der Eidgenossenschaft ein grosses wirtschaftliches Wachstum bescherte, und schliesslich in den Jahren 1660-1680, als nach der Bewältigung der Bauernkriegswirren ein weiteres Wirtschaftshoch die demografische Entwicklung förderte. Konjunktureinbrüche nach dem Dreissigjährigen Krieg oder während der "kleinen Eiszeit" mit Missernten in den 1690er Jahren konnten den Aufwärtstrend nur geringfügig und für kurze Zeit unterbrechen. Dank tiefer Opferzahlen blieben die innereidgenössischen Konflikte (Bauernkrieg 1653 und Erster Villmergerkrieg 1656) ohne grossen Einfluss auf das Bevölkerungswachstum. Auch Pestverluste im Jahre 1629, als zum Beispiel in Schüpfheim mehr als ein Viertel der Dorfbevölkerung starb, waren in kurzer Zeit wieder kompensiert. Feuerstättenzählungen, Mannschafts- und Steuerlisten sowie Kommunikantenzahlen erlauben eine Schätzung der Bevölkerungszahlen: Um 1500 dürften es ca. 20'000 Einwohner gewesen sein, um 1580 rund 27'000, um 1620 etwa 35'000 und um 1700 knapp 60'000. Wie im gesamten Mittelland hat sich die Bevölkerung im Lauf des 16. und 17. Jahrhunderts beinahe verdreifacht.

Das Bevölkerungswachstum war in erster Linie das Resultat von Geburtenüberschüssen. Es führte auch zu einer starken Zunahme der ländlichen Unterschicht. Die Luzerner Obrigkeit bewilligte an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert auf deren Druck hin Siedlungsprojekte im Entlebucher Hochwald und auf Allmendland, wo diverse Taunerdörfchen entstanden (z.B. Reidermoos in der Gemeinde Reiden oder St. Erhard in der Gemeinde Knutwil). Gelegentlich kam es zu Auswanderungen, die nicht religiös oder politisch (ausser nach der Niederlage der Bauern im Bauernkrieg 1653), sondern wirtschaftlich motiviert waren. Diese Verluste wurden durch die hohen Geburtenzahlen mehr als wettgemacht.

In der Folge von Missernten und der damit verbundenen allgemeinen Wirtschaftskrise gingen von den 1690er Jahren an die Geburtenüberschüsse zurück. Ab ca. 1730 waren diese jedoch bereits wieder so hoch wie zuvor. Die Hungerkrise in den Jahren 1770-1771 hatte vor allem für die stadtfernen Gegenden gravierende Auswirkungen. Im Amt Entlebuch starben 508 von rund 9500 Einwohnern. In der Stadt konnte die Bevölkerung mit den Vorräten aus dem Kornhaus unterstützt werden. Sowohl das Entlebuch als auch der ganze Kanton erholten sich jedoch rasch. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung nur langsam. 1745 lebten im Staat Luzern rund 76'000 Menschen. 1782, zehn Jahre nach der Hungerkrise von 1770-1771, waren es rund 89'000, und anhand der helvetischen Volkszählung von 1798 lässt sich eine Bevölkerungszahl von 90'871 Personen errechnen.

Wirtschaft

Finanz- und Versorgungspolitik

Die luzernische Finanzpolitik ruhte ab dem 15. Jahrhundert auf zwei Säulen: auf der Schaffung von genügend Gold- und Silberreserven und auf einer expansiven Darlehenspolitik. 1570 lagen im Wasserturm zu Luzern über 150 kg Gold und gut 1200 kg Silber, das Achtfache der damaligen jährlichen Ausgaben. Der Staatsschatz diente auch als Währungsreserve und wurde allmählich auch für Bankgeschäfte herangezogen. Bereits im 15. Jahrhundert hatte das Luzerner Säckelamt vereinzelt Darlehen gewährt. Im 16. Jahrhundert wurde dieses Geschäft ausgebaut. Bis 1550 gingen die Darlehen zu über 80% an den innereidgenössischen Adel sowie an Fürsten im Ausland. In der zweiten Jahrhunderthälfte nahm die Zahl der ausländischen Geldempfänger kontinuierlich ab, während die der eidgenössischen und luzernischen anstieg; insbesondere ermöglichte das Säckelamt mit Vorschüssen vielen Offizieren die Übernahme von Kommandostellen im Ausland.

Die Einnahmen lassen sich – nach modernen verwaltungsökonomischen Kriterien – in fünf Gruppen gliedern: 1. die Ausgaben- und Einnahmensteuern: Zölle, Weinumgeld, Zehnten, 2. die Benützungsgebühren: Sust, Mühlen, Allmend, 3. die Bussen, 4. die Bündnisgelder: Pensionen und 5. die Erträge aus den Bankgeschäften, den Domänen und Regiebetrieben. Der Anteil der ersten Gruppe an den Gesamteinnahmen veränderte sich vom 16. bis ins 18. Jahrhundert kaum und lag durchgehend bei gut 30%. Der Anteil der Benützungsgebühren war marginal, zwischen 5% und 10%. Eine bedeutendere Rolle spielten die Bussen. Ihr Anteil an den Einnahmen stieg von rund 15% um 1550 bis auf 27% zwischen 1650 und 1660, um dann bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts auf etwa 6% abzusinken. Die Bündnisgelder aus dem Ausland waren starken Schwankungen unterworfen. Sie hingen ab von der Anzahl und der Dauer der Soldverträge und von der Zahlungsmoral der Bündnispartner (Frankreich, Spanien, Savoyen, Papst). Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen sank von 1510 bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts von gut 45% auf 4-6%. Gegenläufig entwickelten sich die Erträge aus dem Bankgeschäft. Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts lag ihr Anteil zwischen 1% und 2%, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bei 25% bis 30%.

Von 1450 bis 1798 wies der luzernische Staat nur dreimal ein deutliches Defizit in der Verbrauchsrechnung auf, nämlich 1653 im Zusammenhang mit dem Bauernkrieg sowie 1655 und 1712 wegen der Villmergerkriege. Dank der vorsichtigen Finanzpolitik erhob Luzern nur einmal in der frühen Neuzeit für ein gutes Jahrzehnt direkte Steuern (auf dem Vermögensertrag), nämlich 1691-1702, als es unter dem Eindruck der konfessionellen Spannungen aufrüstete.

Wappenbüchlein der Luzerner Pfisterzunft aus dem Jahr 1408 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, BB, Ms. 546.4; Fotografie Theres Bütler).
Wappenbüchlein der Luzerner Pfisterzunft aus dem Jahr 1408 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, BB, Ms. 546.4; Fotografie Theres Bütler). […]

Luzerns Wirtschaftspolitik bezweckte in erster Linie die Versorgung der Stadt mit den wichtigsten Lebensmitteln. Die Verteilung der Güter geschah einerseits auf den Märkten und andererseits in konzessionspflichtigen Gewerben wie Bäckereien und Metzgereien (Ehaften). In Luzern gab es den täglichen Markt, auf welchem sich die Bewohner der Stadt mit den notwendigen Bedarfsgütern eindecken konnten. Der Wochenmarkt hatte regionale Bedeutung. Die inneren Orte kauften hier hauptsächlich Getreide, Wein, Salz und andere Produkte.

Zur Sicherstellung der Versorgung der Stadt mit Brotgetreide verkaufte der Rat insbesondere in Notzeiten auf dem Markt Getreide, das er als Zehnt oder Grundzins eingenommen hatte. Der Rat hatte um 1500 begonnen, eigene Getreidevorräte anzulegen. Zu diesem Zweck wurden zusätzlich zur Sust Kornmagazine gebaut. Um 1650 konnten mit den obrigkeitlichen Kornreserven 12% des städtischen Bedarfs gedeckt werden, in den 1780er Jahren sogar 80%. Die Lagerdauer des Korns stieg im gleichen Zeitraum von ca. 2,5 auf 7 Jahre.

Luzerns Versorgungspolitik war auf die Stadt ausgerichtet und nahm keine Rücksicht auf die Landschaft. In Sursee, Willisau und im Flecken Beromünster gab es zwar neben den Jahrmärkten auch Wochenmärkte, die aber wenig Kunden und Zulieferer anlockten, weil die rechtlichen Grundlagen (der Marktzwang) fehlten. Sempach, Wolhusen und ein paar zentral gelegene Bauerndörfer führten lediglich Jahrmärkte durch, meist in Verbindung mit einem Viehmarkt. Erst in den 1640er Jahren wurde Sursee zum Versorgungszentrum für die Landschaft bestimmt. In den Dörfern stand die Selbstversorgung nach wie vor an erster Stelle.

Das Verhalten des privaten Lebensmittelhandels in Krisenzeiten (Preissteigerungen) förderte die Entstehung obrigkeitlicher Monopole. Ab 1604 übernahm die Obrigkeit den Salzvertrieb; ein vollständiges Salzmonopol, das auch den privaten Kleinhandel verbot, konnte sie erst 1769 durchsetzen. Die Bestrebungen für ein Wein- und Getreidemonopol blieben erfolglos. Beim Getreidehandel wollte man die Zwischenhändler (sog. Hodler) ausschalten, die nach Auffassung des Rates den Kornpreis in die Höhe trieben.

Handwerk und Gewerbe

Holzskulptur des heiligen Eligius, frühes 16. Jahrhundert (Historisches Museum Luzern; Fotografie Theres Bütler).
Holzskulptur des heiligen Eligius, frühes 16. Jahrhundert (Historisches Museum Luzern; Fotografie Theres Bütler). […]

Die ältesten Handwerksgesellschaften in der Stadt Luzern gehen in die 1360er Jahre zurück. Mitte des 15. Jahrhunderts gab es 14 Gesellschaften, zwölf Berufsvereinigungen und zwei Herrenstuben (Schützen und Kaufleute). Der Bevölkerungsrückgang der Stadt im Spätmittelalter liess die Zahl der Zünfte schrumpfen: Um 1600 bestanden nur mehr neun Gesellschaften, zu denen jeweils mehrere Handwerke gehörten. Eine Reform zwischen 1560 und 1590 machte die Zünfte zu Dachorganisationen, welche die Meisterschaften ihrer Handwerke, die Bruderschaft und zusätzliche freiwillige Mitglieder umfassten. Die Blütezeit der Luzerner Handwerksgesellschaften lag in der Zeit zwischen 1620 und 1670. Im späten 16. Jahrhundert förderte die Obrigkeit die Gründung von Landzünften. Der Rat erreichte dadurch eine gleichmässige Aufsicht auch über das Landhandwerk, was seinem Streben nach Intensivierung der Herrschaft entsprach. Die Landzünfte verteilten sich zunächst auf die drei Zentren Willisau, Beromünster und Ruswil. Im 17. Jahrhundert kamen noch weitere hinzu. Die Landzünfte bestanden aus einer Zunft im engeren Sinn, welche die Meister eines bestimmten Handwerks umfasste, und einer religiösen Bruderschaft, der auch Nichthandwerker, Frauen und Kinder angehören konnten.

Die gewerbepolitischen Massnahmen Luzerns waren einseitig auf die Interessen der städtischen Konsumenten ausgerichtet und betrafen schwergewichtig den Lebensmittelbereich. Erst in den 1560er Jahren bildete sich eine umfassende Gewerbepolitik heraus, die sich an folgenden Grundsätzen orientierte: Trennung von Handwerk und Handel, Organisationsform des Kleinbetriebs, Ausschaltung fremder Konkurrenz und Festschreibung verbindlicher Preise und Löhne. Die Folgen der Zunftwirtschaft für die Entwicklung des Handwerks waren negativ. Die unternehmerische Freiheit wurde eingeschränkt und die Kapitalbildung im Handwerk verhindert. Bis ins 18. Jahrhundert verarmten die Handwerker zusehends. Von der Preisstabilität profitierten letztlich nur die Bauern und die bürgerliche, Handel treibende Oberschicht.

Landwirtschaft

Der Kanton Luzern gliederte sich bis ins 19. Jahrhundert in die drei Landwirtschaftszonen der Dreizelgenwirtschaft, des Feldgrasbaus und der Alpwirtschaft, zwischen denen die Grenzen fliessend waren. Der Dreizelgenbau dominierte im Norden des Kantons, den Paralleltälern, die Alpwirtschaft im Süden (Entlebuch, Napfgebiet sowie die Gebiete von Pilatus und Rigi). Dazwischen lag die Zone der Feldgraswirtschaft. In der Getreideversorgung war Luzern bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts autark. Nur in Jahren mit Missernten reichte die eigene Getreideernte nicht aus.

Obwohl der Handlungsspielraum der Bauern besonders im Dreizelgengebiet durch herrschaftliche und genossenschaftliche Vorschriften eingeschränkt war (Zehntrecht vorwiegend kirchlicher Institutionen, Flurzwang), konnte die Getreideproduktion im 16. und 17. Jahrhundert verbessert und längerfristig entsprechend der wachsenden Bevölkerung erhöht werden. Die Anbauflächen wurden ausgedehnt (auf Allmenden und durch Rodungen) und Zelgenäcker zur feldgraswirtschaftlichen Nutzung eingehegt. Zur Erhöhung der Fruchtbarkeit richteten die Bauern Wiesenwässerungen ein, wobei sich besonders die Wässermatten in den Sohlentälern bewährten, die wechselweise hohe Getreide- und Graserträge abwarfen.

Die luzernischen Alpen liegen durchwegs unter der Waldgrenze und wurden mittels Rodungen gewonnen. Die Bewilligungen dazu erteilte die Obrigkeit nur an Einzelne, nicht aber an Siedlungsverbände oder die ganze Talschaft. Deshalb bildeten sich im Entlebuch keine Alpgenossenschaften. Die bäuerlichen Alpbesitzer entrichteten dem städtischen Rat einen Zins, konnten aber ihre Alpen bereits im 15. Jahrhundert frei bewirtschaften, verpachten und verkaufen. Da die Alpwirtschaft keinem Flurzwang und keiner Zehntpflicht unterlag, war sie offen für Innovationen. So führten die Entlebucher Bauern um 1600 die Fabrikation von Hartkäse ein, der besser transportiert und somit auch exportiert werden konnte.

Verkehrswege und Zölle

Die Verkehrswege im Kanton Luzern haben sich vom Spätmittelalter bis ins 18. Jahrhundert nur geringfügig verändert. Ihr Rückgrat bildete die Basler- oder Hochstrasse, welche an den Seeweg von Uri anschloss und Teil der internationalen Gotthardroute war. Die Baslerstrasse führte von Luzern über Rothenburg, Sempach, Sursee und Dagmersellen zur Kantonsgrenze bei Reiden.

Drei Strassen hatten überregionalen Charakter: die Zürcher Landstrasse von Luzern über Gisikon und Zug nach Zürich, die Reusstalroute, die in Gisikon von der Zürcher Landstrasse abzweigte und entlang dem linken Reussufer über Merenschwand und Baden in den Schwarzwald führte, sowie die Willisauer Landstrasse, welche die kürzeste Verbindung von Luzern nach Solothurn, Bern, Freiburg und in die Westschweiz darstellte. Das Entlebuch war verkehrsmässig weitaus am schlechtesten erschlossen und bis ins 19. Jahrhundert für Fuhrwerke nur schwer erreichbar. Im 16. Jahrhundert baute die Luzerner Obrigkeit als Ersatz für den Saumweg von Schachen über die Bramegg eine befahrbare Strasse von Werthenstein über den Schwandenhof nach Entlebuch.

Luzerner Kaufleute erleiden beim Aufbruch zur Zurzacher Messe bei der Reussschwelle zwischen Spreuer- und Reussbrücke im Jahr 1504 Schiffbruch. Illustration in der Luzerner Chronik des Diebold Schilling von 1513 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Eigentum Korporation Luzern).
Luzerner Kaufleute erleiden beim Aufbruch zur Zurzacher Messe bei der Reussschwelle zwischen Spreuer- und Reussbrücke im Jahr 1504 Schiffbruch. Illustration in der Luzerner Chronik des Diebold Schilling von 1513 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Eigentum Korporation Luzern). […]

Neben den Strassen waren die Reuss und der Vierwaldstättersee bedeutende Verkehrsträger. Auf der Reuss fuhren die Niederwässerer bis nach Basel. Sie transportierten Massengüter wie Reis, Butter, Käse und Holz. Konkurrenzlos war die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee. Der gesamte Gotthardtransit wie auch die Versorgung der Märkte in den Urkantonen war auf den Seeweg angewiesen. Die obrigkeitliche Schiffshütte in Luzern baute während Jahrhunderten als Monopolbetrieb die Schiffe für den Waren- und Personentransport auf dem See und auf der Reuss.

Die älteste erhaltene Verleihung des Zollregals datiert von 1415 und stammt von König Sigismund. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts gab es vier Zollstellen, in Luzern, auf der Emmen-, der Rothenburger- und der Gisikerbrücke. Im 17. Jahrhundert begann im Rahmen der Intensivierung und Zentralisierung der Herrschaft ein massiver Ausbau der Zollstationen. 1650 waren es elf, 1780 36 Zollstationen. Die fiskalische Bedeutung der einzelnen Zollstellen war unterschiedlich. Der Anteil der Zolleinnahmen an den Gesamteinnahmen der Verbrauchsrechnung lag zwischen 1550 und 1650 bei gut 4% bis gut 6%, steigerte sich kontinuierlich und betrug am Ende des Ancien Régime rund ein Drittel.

Gesellschaft

Abschliessung zu Stadt und Land

Bereits im Spätmittelalter ist in der Hauptstadt ein innerer Kreis regierender Familien festzustellen, der aber noch nicht in sich geschlossen war. Wegen Bevölkerungsverlusten durch Kriege und Seuchen musste sich die Führungsschicht im 14. und 15. Jahrhundert immer wieder erneuern. Mit dem lang anhaltenden Bevölkerungsanstieg im 16. Jahrhundert trat eine Wende ein: Auf allen Ebenen zeichnete sich eine Tendenz zur sozialen Abschottung ab. Aufnahmen ins Bürgerrecht wurden zu Stadt und Land seltener; im 18. Jahrhundert nahm die Stadt zwanzigmal weniger Einbürgerungen vor als im 16. Jahrhundert. Dazu stiegen auch die Gebühren für den Einkauf ins Bürgerrecht enorm. Die minderberechtigte Schicht der Hintersassen stellte in der Stadt im ausgehenden Ancien Régime die Mehrheit der Einwohner; auf der Landschaft wuchs sie ebenfalls stark an. Auch das städtische Patriziat schloss sich gegenüber der Bürgerschaft ab und behielt sich alle wichtigen und einträglichen Ämter vor. Die Sitze in den sich selbst ergänzenden Räten wurden in den 1670er Jahren faktisch erblich. Im 18. Jahrhundert waren noch ca. 20 Familien im Rat vertreten, womit Luzern das aus der geringsten Geschlechterzahl zusammengesetzte Patriziat aller eidgenössischen Städte aufwies. Erträge aus den Kriegsdiensten, aus Sold und Pensionen legten die Patrizier ab dem 15. Jahrhundert in Darlehen und Unternehmensbeteiligungen an, ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert zunehmend in Gülten, Höfe, Alpen und Herrschaften ausserhalb der Stadt. Sie erwarben Landsitze im städtischen Untertanengebiet und bauten sie zu repräsentativen Herrschaftshäusern aus, in denen sie einem aristokratischen Lebensstil frönten.

Patrizierpaar aus dem Totentanz im Innenhof des ehemaligen Jesuitenkollegiums, Jakob von Wil zugeschrieben. Öl auf Leinwand, um 1610/1615 (Fotografie Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern).
Patrizierpaar aus dem Totentanz im Innenhof des ehemaligen Jesuitenkollegiums, Jakob von Wil zugeschrieben. Öl auf Leinwand, um 1610/1615 (Fotografie Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern). […]

In den Landstädten und auf der Landschaft lief die gesellschaftliche Abschliessung ähnlich wie in der Stadt. Die Gemeindegenossen nahmen in den Nutzungsverbänden eine bevorzugte Stellung ein. Aufgrund ihrer Besitzrechte und politischen Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung profitierten sie am meisten von den Auftriebsrechten in Wald und Allmend. Das Genossenrecht wurde vererbt, ein Einkauf ab dem 16. Jahrhundert immer schwieriger. Viele Dörfer fixierten die Zahl der nutzungsberechtigten Hofstätten und stuften Viehtrieb und Holznutzen nach dem Land- oder Zugviehbesitz ab; man unterschied dabei die vollberechtigten Bauern von den minderberechtigten Taunern.

Neben den Gemeindegenossen gab es die Hinter- oder Beisassen und Zugeteilte. Die Hintersassen besassen zwar oft ein vermindertes Nutzungsrecht, in der Mitsprache bei der kommunalen Selbstverwaltung waren sie aber sehr eingeschränkt. Wurden Auswärtige zu Hintersassen, zahlten sie eine jährliche Niederlassungssteuer, konnten aber jederzeit wieder ausgewiesen werden. Zugeteilte (Heimatlose, nach der Reformation oft Nachkommen von Konvertiten) wurden im 18. Jahrhundert von einer Einteilungskommission einzelnen Gemeinden zugewiesen und besassen weder eine Heimatgemeinde noch das freie Recht zur Heirat. Viele Gemeinden bemühten sich, die Armengenössigen in grössere Dörfer oder in die Stadt abzuschieben. Einer eigentlichen Landflucht standen aber die städtischen Restriktionen entgegen, weshalb sich viele Hintersassen und Tauner in stadtnahen Ortschaften ansiedelten, von wo aus sie für den städtischen Markt produzierten, trotz zünftischen Gewerberegeln kleinere handwerkliche Tätigkeiten ausübten, Heimarbeit betrieben und als Dienstpersonal tätig waren.

Soziale Ungleichheit

Die ständische und soziale Differenzierung nahm im 17. und 18. Jahrhundert erheblich zu. Das Bevölkerungswachstum bewirkte primär eine Zunahme der unterbäuerlichen Schichten. Die Zahl der Tauner wuchs stark an. Diese nutzten ihre kleinen Güter intensiv als Baumgärten und Bünten (Pflanzplätze), arbeiteten als Taglöhner bei den Bauern und suchten Beschäftigung in Handwerk und Heimindustrie. War die Errichtung neuer Feuerstätten durch das Twingrecht untersagt, wurden Häuser unterteilt und bestimmte Räume gemeinsam genutzt. Der grossen Mehrheit von Armen und Besitzlosen stand eine dünne Schicht vermögender Einwohner gegenüber. Aufgrund ihrer ökonomischen Stellung gaben unter anderen die Müller, Wirte und Grossbauern in den Dörfern den Ton an. Die Ammänner, Weibel, Untervögte und Schaffner waren auch dank ihrer sozialen Stellung einflussreich. Es war diese Schicht, die jeweils durch Beteiligung oder Abseitsstehen den Verlauf der ländlichen Revolten entscheidend beeinflusste.

Im Vergleich zu anderen eidgenössischen Stadtorten nahm Luzern die Reorganisation der Armenfürsorge erst spät an die Hand. Traditionell verliess sich die Obrigkeit auf das Almosenwesen geistlicher Institutionen und weltlicher Spender. In den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts begann sie, das Fürsorgewesen zu reformieren – alles unter strikter Einhaltung des Heimatprinzips. Die Armen sollten pfarreiweise verzeichnet und taxiert, die Verteilung von Almosen zentralisiert und auf den Bedarf der "berechtigten" Almosenbezüger ausgerichtet sowie das Betteln von Haus zu Haus verboten werden (Almosenordnung 1590). Auf der Landschaft scheiterte die Reform am Widerstand der Untertanen. Auch die Abwehr der "fremden" Bettler durch Grenzwachen und Betteljagden misslang, weil die Finanzierung den Landbewohnern überlassen wurde. Die Luzerner Obrigkeit war nicht fähig, die armenpolitischen Verordnungen und Mandate durchzusetzen, geschweige denn das Armutsproblem grundlegend zu lösen.

Auch bezüglich der Besitzverhältnisse war die Trennung zwischen Stadt und Land unscharf. Die jüngere Forschung geht nicht mehr davon aus, dass die Burgunderkriege (1474-1477) und der an Bedeutung gewinnende Solddienst Wohlstand allgemein verbreitet hätten, obwohl im 14. und 15. Jahrhundert auch auf der Landschaft beträchtliche Durchschnittsvermögen festgestellt wurden. Hauptnutzniesser der fremden Kriegsdienste war das städtische Patriziat. Erst anhand der Steuererhebung 1691-1702 ist es möglich, statistische Angaben zur Besitzverteilung zu machen. Die verschiedenen Wirtschaftsregionen wiesen demnach trotz Ähnlichkeit der sozialen Grundstruktur beträchtliche Differenzen in den Besitz- und Einkommensverhältnissen auf, dies nicht zuletzt auch aufgrund der unterschiedlichen Erbpraxis. Am weitesten fortgeschritten war die Verarmung im Gebiet des Dreizelgenbaus. Dagegen erwiesen sich die Reichen dort tendenziell als reicher und die Armen tendenziell als ärmer, wo Feldgraswirtschaft betrieben wurde. Auffallend schwach präsentierte sich in der Hauptstadt die Mittelschicht, dies übrigens in Übereinstimmung mit der Situation im Spätmittelalter (Steuerlisten 1352 und 1487). Bis zum 18. Jahrhundert schrumpfte im gesamten Kantonsgebiet der Anteil der reichen und wohlhabenden Oberschicht auf ein Fünftel der Bevölkerung, fast die Hälfte zählte zur wenig bemittelten Unterschicht. Mitverantwortlich an dieser Entwicklung war die Bodenverschuldung, von der das gesamte Territorium betroffen war. Bei vielen bäuerlichen Betrieben überstiegen die Schuldzinsen wertmässig die Feudalabgaben und Zehnten. Besonders problematisch wurde die Verschuldung, wenn die bäuerlichen Einkommen zurückgingen, die Zinsbelastung aber gleich hoch blieb, wie es zum Beispiel in den Jahren vor dem Bauernkrieg von 1653 der Fall war. Wichtigste Gläubigergruppen waren das städtische Patriziat, geistliche Institutionen, zunehmend aber auch die Landbewohner selbst (häufig im Zusammenhang mit erbbedingten Auskäufen). Einer sehr schmalen Schicht von Landbewohnern gelang es im 18. Jahrhundert dank steigender Agrarpreise, über die Akkumulation von Schuldforderungen beträchtliche Vermögen anzuhäufen. Mit dem Erwerb von Gülten liessen sich die restriktiven Regelungen umgehen, die beim Kauf von Immobilien galten (Vorkaufsrechte der Ortsbewohner). Das Gültwesen wurde zunehmend ein Instrument des sozioökonomischen Aufstiegs wohlhabender Landbewohner, die von den Patriziern als wirtschaftliche Konkurrenz und als Gefahr für ihre Herrschaft wahrgenommen wurden.

Ernährung

Die Ernährungsgewohnheiten dürften auch im luzernischen Territorium je nach Agrarzone variiert haben. Im Dreizelgengebiet herrschten Getreidespeisen wie Brot und Brei vor, in der Voralpenregion dominierten Milchspeisen und unterschiedliche Käsearten. Die beste Voraussetzung für eine ausgeglichene Ernährung bot die Feldgraswirtschaftszone, weil sich dort Getreide- und Viehwirtschaft die Waage hielten. Brot wurde auch von der Unterschicht konsumiert, obwohl sie es kaufen musste. Für die Mehrheit der marktabhängigen Bevölkerung war der Abstieg in Armut und Hunger ein stets gegenwärtiges Risiko, auch wenn sich durch die obrigkeitliche Vorratshaltung und Preispolitik grossflächige Versorgungsengpässe gegen das 18. Jahrhundert hin verminderten (mit Ausnahme der Hungerkrise von 1770-1771). Erst die Einführung der Kartoffel (ab 1720 im Entlebuch, spätestens in den 1760er Jahren auch auf der Brache der Dreizelgendörfer) machte die ärmere Schicht unabhängiger von den Preisschwankungen des Getreidemarktes. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahm der Konsum von Fleisch und Milchprodukten besonders in der Stadt wieder zu, was zur Folge hatte, dass die Viehpreise stärker anstiegen als die Getreidepreise.

Getrunken wurden einheimische Obstsäfte, importierter Wein (v.a. aus dem Elsass) und im 18. Jahrhundert zunehmend Branntwein verschiedener Provenienz. Auch der Kaffee begann damals seinen Siegeszug als Frühstücksgetränk. Ein Kaffeeverbot der Luzerner Obrigkeit für die Landschaft 1770 war ebenso erfolglos wie ein Jahrhundert früher das Tabakverbot. Die Trennlinie im Konsumverhalten verlief weniger zwischen Stadt und Land als zwischen Arm und Reich. Letztlich galt dies auch bei der Kleidung, auch wenn die neue Mode jeweils zuerst in der Hauptstadt zum Durchbruch kam und das Edelste jeweils dem Patriziat vorbehalten blieb.

Kirchliches Leben, Bildung und Kultur

Pfarreien, Stifte und Klöster

Die Pfarreiorganisation blieb bis 1798 ziemlich stabil. Es entstanden nur sechs neue Pfarreien: 1551 Udligenswil, in den 1570er oder 1580er Jahren Meierskappel, 1605 Hergiswil, 1657 Wolhusen, 1678 Ballwil und 1782 Flühli. Bewegt ist dagegen die Geschichte der religiösen Gemeinschaften. In der Stadt wandelte sich das Benediktinerkloster St. Leodegar im Hof 1456 zum Kollegiatstift. Ab 1344 war das Barfüsserkloster St. Maria in der Au (gegründet vor 1260) geistig-religiöses Zentrum der Bürgerschaft in der Kleinstadt. Verbunden mit dem Kloster war die Beginengemeinschaft St. Anna im Bruch (gegründet 1498). Auf der Landschaft kamen Anfang des 15. Jahrhunderts mit dem Stift St. Michael in Beromünster (gegründet um 920) und der Zisterzienserabtei St. Urban (gegründet 1194) zwei bedeutende Gotteshäuser unter die Herrschaft Luzerns. Frauenklöster bestanden in Rathausen, Ebersecken (beides Zisterzienserinnenklöster), Eschenbach (Augustinerinnen) und Neuenkirch (Dominikanerinnen), Johanniterhäuser in Hohenrain und Reiden und eine Deutschordenskommende in Hitzkirch (bis 1798 den Freien Ämtern zugehörig). Die im 14. und 15. Jahrhundert zahlreichen Schwestern- und Brüdergemeinschaften verschwanden schon vor 1500.

Altarantependium aus dem Frauenkloster Eschenbach. Wollwirkerei, frühes 17. Jahrhundert (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Altarantependium aus dem Frauenkloster Eschenbach. Wollwirkerei, frühes 17. Jahrhundert (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Zur Unterstützung der Katholischen Reform berief der Rat 1574 die Jesuiten und beauftragte sie mit der Organisation der höheren Schulbildung. Die Kapuziner wirkten in Luzern ab 1583, in Sursee ab 1606 und in Schüpfheim ab 1655. 1636 übernahmen die Franziskaner die Wallfahrtsstätte Werthenstein. 1659 kamen die Ursulinen für die Mädchenbildung nach Luzern. 1588 reduzierte die Obrigkeit die vier Frauenklöster auf zwei: Ebersecken und Neuenkirch hob sie auf und teilte deren Güter Rathausen sowie Eschenbach zu. Für Eschenbach veranlasste sie einen Wechsel der Ordenszugehörigkeit, sodass nun beide übrig gebliebenen Frauenkonvente der Zisterzienserregel unterstellt waren. Die Beginen von St. Anna im Bruch mussten auf Druck des Rats 1597 die Reform des Kapuzinerinnenklosters Pfanneregg bei Wattwil übernehmen. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts war die personelle Besetzung der Stifte und Klöster bescheiden, der Bildungsunterschied zwischen Pfarrklerus und Volk insgesamt gering. Mit der Katholischen Reform verbesserte sich die Ausbildung der Geistlichen, die ihre Ausbildung ab dem 17. Jahrhundert am Jesuitenkollegium in Luzern und an auswärtigen Seminarien (z.B. dem Collegium Helveticum in Mailand) absolvieren konnten. Im 18. Jahrhundert kam auf 600 Einwohner ein Seelsorger. Die geistlichen Personen stammten zu zwei Dritteln aus Bürgerschaft und Patriziat. Auch in den Klöstern und Stiften dominierten zusehends die Patrizierfamilien, die ihre Töchter und nachgeborenen Söhne standesgemäss versorgen wollten. Eine enge Verflechtung von politischer und kirchlicher Macht war die Folge.

Frömmigkeit und religiöse Abweichung

Inneres der Wallfahrtskirche Werthenstein. Ölgemälde von Kaspar Meglinger, appliziert auf einer Prozessionsfahne, um 1630 (Kirche Werthenstein; Fotografie Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern).
Inneres der Wallfahrtskirche Werthenstein. Ölgemälde von Kaspar Meglinger, appliziert auf einer Prozessionsfahne, um 1630 (Kirche Werthenstein; Fotografie Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Luzern). […]

Die vorreformatorische Frömmigkeit fand Ausdruck in Wallfahrten zu Gnadenstätten ausserhalb und innerhalb des Kantons. Ausser nach Einsiedeln pilgerten die Menschen zum Heiligen Sakrament in Ettiswil (ab 1447-1452), zum Heilig-Blut in Willisau (1450) und zu den zahlreichen kleineren Marienheiligtümern. Die enge Verbindung von Gnadenstätte, Bruderschaftswesen, Jahrzeit- oder Kaplaneistiftungen und Ablasswesen war in den Stiften St. Leodegar und Beromünster sowie im Franziskanerkloster besonders ausgeprägt. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts erreichte der Jakobus-Kult einen Höhepunkt. Auch begannen Luzerner zum Heiligen Grab in Jerusalem zu pilgern. Ein weiteres Merkmal spätmittelalterlicher Frömmigkeit bildeten Umgänge und Umritte. Der Musegger Umgang genoss von 1512 an den Status einer Romfahrt, verbunden mit vollkommenem Ablass. Diese Frömmigkeitspraktiken intensivierten und vervielfachten sich in nachtridentinischer Zeit. Die Zahl der Gnadenorte stieg auf über 30. Überall entstanden Rosenkranz-, Skapulier- und Heiligenbruderschaften, unter dem Einfluss der Jesuiten nach 1578 die marianischen Kongregationen. Auf der Landschaft blieb die Glaubenswelt des gegenreformatorischen Barocks bis zum Ende des 18. Jahrhunderts intakt. Der Dorfpfarrer fungierte als Autorität und Wächter über die religiöse Praxis der Pfarrkinder. In der Stadt gewann der aufklärerisch-staatskirchlich gesinnte Teil des Patriziats nach 1712 an Einfluss. Sein Eintreten für die Rechte der weltlichen Obrigkeit gegenüber der Kirche brachte ihn in Gegensatz zu Klerus und Landvolk. 1769 verlor diese Fraktion ihren politischen Einfluss, aber es wuchs eine jüngere Generation von aufgeklärten Reformern um den Stadtpfarrer und bischöflichen Kommissar Thaddäus Müller heran, die sich radikalisierten und schliesslich die Religionspolitik der Helvetik unterstützten.

Schon vor der Reformation griff die Obrigkeit ins religiöse Leben ein. 1456 etwa verordnete sie gegen die Türkengefahr das allgemeine Mittagsgebet. Die obrigkeitliche Kontrolle wurde immer ausgeprägter. Sie äusserte sich in Verboten, Verhaltensvorschriften und verordneten Gebeten, Bittgängen und Wallfahrten zur Abwendung von Unglück. Verstösse gegen religiöse oder moralische Normen wurden oft mit dem Tode bestraft. Bis 1675 liess die Obrigkeit – nach gegenwärtiger Kenntnis – 288 Hexen hinrichten. 1747 erlitt der vom Pietismus beeinflusste Jakob Schmidli ab der Sulzig (Sulzjoggi) den Tod als Ketzer. Von seinen Anhängern wurden mehr als 80 hauptsächlich zur ewigen Verbannung verurteilt.

Schulen

Die ersten Schulen wurden von den Stiften im Hof zu Luzern und St. Michael in Beromünster ab Anfang des 13. Jahrhunderts geführt. Die Hofschule sorgte bis zur Berufung der Jesuiten für die höhere Bildung. Elementarunterricht gewährte die im 15. Jahrhundert entstandene Stadtschule in Luzern. Die Lehrkräfte wechselten häufig. Sie betätigten sich oft auch als Notare oder Schreiber. Luzerner studierten vor allem an den Universitäten Augsburg, Bologna, Dillingen, Dole, Freiburg im Breisgau, Ingolstadt, Mailand, Parma, Rom, Turin und Wien. 1600 wurde das vierklassige Jesuitengymnasium in Luzern durch drei höhere Klassen ergänzt und 1640-1649 durch das philosophisch-theologische Studium vervollständigt. Die höhere Lehranstalt erlebte ihre Blütezeit im 17. Jahrhundert mit bis zu 600 Schülern. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens 1773 führte der Staat Schule und Kollegium weiter. Die Ursulinen eröffneten 1678 zu Maria-Hilf auf Musegg eine Mädchenschule. Privatunterricht war für Kinder aus regimentsfähigen Familien während des ganzen Ancien Régime üblich.

Auf der Landschaft fand regelmässiger Schulunterricht zu Beginn der Neuzeit ausser in St. Urban und Beromünster nur in den Stadtschulen von Sursee und Willisau statt. Am Ende des 18. Jahrhunderts besassen 58 von 68 Pfarreien und Kuratkaplaneien eine Unterrichtsgelegenheit, aber geordnete Volksschulverhältnisse gab es nur an wenigen Orten. Die durchschnittliche Schulkarriere dauerte ein bis zwei Winter und umfasste Katechismus, Lesen, Schreiben und Rechnen. Methodisch-didaktisches Ungenügen der Lehrpersonen, die agrarische Arbeitsökonomie, fehlende Infrastrukturen und die Bildungsfeindlichkeit der breiten Bevölkerung verhinderten die Durchsetzung des allgemeinen Schulbesuchs und der Ganzjahresschule. Schätzungen über das Ausmass der Alphabetisierung am Ende des 18. Jahrhunderts gehen von 50-70% Lese- bzw. 10% Schreibkundigen im Mittelland und 30-50% Lese- bzw. weniger als 5% Schreibfähigen in den Berggebieten von Entlebuch und Napf aus. Ansätze zu Schulreformen finden sich in den 1780er Jahren bei den Ursulinen auf Initiative von Josef Ignaz Zimmermann und 1778-1785 in St. Urban durch Nivard Krauer. Dort entstand 1780 auch die erste Lehrerbildungsstätte der Schweiz.

Schriftlichkeit und Historiografie

Schriftlichkeit pflegten im Spätmittelalter die geistlichen Zentren und die Stadtkanzlei. St. Urban besass sicher ab Mitte des 13. Jahrhunderts ein Skriptorium. Reiches Verwaltungsschriftgut zeugt von der Blütezeit des Stifts Beromünster unter Propst Jakob von Reinach im 14. Jahrhundert. Die Schreiber in der Stadtkanzlei waren oft auch als Notare tätig. Der Chorherr Elias Elye druckte 1470 in Beromünster das erste Buch auf Luzerner Gebiet (und das erste in der Schweiz gedruckte Buch, das ein Druckdatum enthält). Der Erstdrucker in der Stadt Luzern war der Theologe und Humanist Thomas Murner (1526-1529) im Franziskanerkloster. Bis 1798 arbeiteten Buchdrucker nur in der Stadt Luzern. Am bedeutendsten war die Familie Hautt (1636-1772). Humanistische Gelehrsamkeit entfaltete sich an der Hofschule (Oswald Myconius, Johannes Xylotectus), bei den Beromünster Chorherren (Ludwig Carinus, Wilhelm Tryphaeus), an der Schule St. Urban (Rudolf Ambühl) und in einigen regimentsfähigen Familien (Ludwig zur Gilgen). Myconius und andere traten zum reformierten Glauben über und mussten Luzern verlassen.

Seite aus den Collectanea pro chronica Lucernensi et Helvetiae von Renward Cysat (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Ms. 99.2, Fol. 464v).
Seite aus den Collectanea pro chronica Lucernensi et Helvetiae von Renward Cysat (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Ms. 99.2, Fol. 464v). […]

Vor und nach 1500 arbeiteten im Umkreis der Stadtkanzlei eine Reihe von Chronisten, unter ihnen Hans Fründ, der Berner Diebold Schilling (ca. 1436/1439-1486), Melchior Russ der Jüngere und Petermann Etterlin. Diebold Schillings (vor 1460-1515) Luzerner Chronik (1513) bildet einen Höhepunkt der chronikalen Buchillustration. Die von Renward Cysat beabsichtigte Geschichte Luzerns gedieh nur bis zur – allerdings ausserordentlich reichen – Materialsammlung. Erst im Zeitalter der Aufklärung erhielt Luzern mit Joseph Anton Felix von Balthasar eine am Studium der Quellen orientierte, aber oft unkritische Geschichtsschreibung. Sein Hauptwerk ist die kultur- und landesgeschichtliche Beschreibung Historische, Topographische und Oekonomische Merkwürdigkeiten des Kantons Luzern (3 Teile, 1785-1789).

Wissenschaft und Aufklärung

Das Zentrum wissenschaftlicher Bestrebungen war im 17. Jahrhundert das Jesuitenkolleg. Die hohe Mobilität des Lehrkörpers begünstigte den Ideenaustausch. Johann Baptist Cysat zum Beispiel studierte in Ingolstadt Mathematik und Astronomie. Er beschrieb den Kometen von 1618-1619, entdeckte den Orionnebel und amtierte als Rektor der Kollegien in Luzern, Innsbruck und Eichstätt. Sein Vater, der vielseitige Gelehrte Renward Cysat, hatte auch Forschungen in den Gebieten der Heil- und Arzneimittelkunde, der Volkskunde und der Sprache betrieben. Schüler des Jesuitengymnasiums waren die Naturforscher Karl Niklaus Lang und Moritz Anton Kappeler, die im 18. Jahrhundert als Luzerner Stadtärzte wirkten. Der Topograf Franz Ludwig Pfyffer von Wyher schuf in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die ersten Gebirgsreliefs der Schweiz.

Die Luzerner Anhänger der Aufklärung nahmen von Beginn weg an den Aktivitäten der Helvetischen Gesellschaft teil, doch erst spät kam es zu Gesellschaftsgründungen in Luzern selbst (Lesegesellschaft 1787, Debattierklub der Freitagsgesellschaft 1795). Die erste öffentliche Bibliothek eröffnete 1780 der Buchdrucker Joseph Aloys Salzmann. Der Patrizier Joseph Anton Felix von Balthasar und sein Sohn Josef Anton Xaver Balthasar legten mit ihren Privatsammlungen die Grundlage für die Bürger- (gegründet 1812) bzw. Kantonsbibliothek (gegründet 1832).

Musik und Literatur

Geistliche Musik pflegten das Stift im Hof und das Barfüsserkloster in Luzern. Orgeln sind im 15. Jahrhundert belegt. Die Stadt beschäftigte ab 1405 zwei, später vier Pfeifer. In St. Urban entwickelte sich ab 1740 eine Kultur barocker Festmusik für Gottesdienst, Tafel und Theateraufführung. Ihr wichtigster Vertreter war Pater Johann Evangelist Schreiber. Franz Joseph Leonti Meyer von Schauensee, Joseph Franz Xaver Dominik Stalder und Constantin Reindl arbeiteten im 18. Jahrhundert als Musiker und Komponisten für die Stifte im Hof und in Beromünster und für das Jesuitenkolleg.

Unbestritten die bedeutendste Literaturform im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit war das Theater. Die Luzerner Tradition der Oster-, Weltgerichts- und Fasnachtsspiele begann 1453. Ab 1480 fanden zweitägige Aufführungen des Osterspiels auf dem Weinmarkt statt. Höhepunkt waren die Aufführungen von 1571, 1583 und 1597 unter der Leitung von Renward Cysat. Dieser trat neben Zacharias Bletz und Johannes Salat auch als Autor von geistlichen und Fasnachtsspielen hervor. Die in all diesen Spielen wichtige moraldidaktische Dimension trat noch verstärkt im lateinischen Schultheater der Jesuiten hervor, welches bis zur Auflösung des Ordens Luzerns Theaterleben bestimmte. An verschiedenen Spielorten wurden insgesamt über 250 Stücke aufgeführt. Zwischen 1773 und 1798 kamen auch zunehmend deutschsprachige Stücke sowie Komödien, Singspiele und Operetten zur Aufführung. Als Spielleiter, Regisseure, Bearbeiter und Verfasser vaterländischer Heldendramen wirkten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die beiden Ex-Jesuiten Franz Regis Krauer und Josef Ignaz Zimmermann.

Reglementierung des Alltags

Die Geschichte der Alltagskultur ist gleichzeitig die ihrer Reglementierung durch die Obrigkeit. Gründe für Feste boten in der Stadt Luzern die Fasnacht, Besuche von Fürsten und Gesandten (König Sigismund 1417, Karl Borromäus 1570) sowie Bündnis- und Burgrechtserneuerungen oder die Schlachtfeier bei Sempach. Der Musegger Umgang und die Himmelfahrtsumritte gaben ebenfalls Anlass zu ausgelassenem Treiben. Auf dem Lande prägten das bäuerliche Arbeitsjahr und die katholischen Feiertage den Festkalender. Gegen Auswüchse schritt die Obrigkeit ein. So verbot sie 1581 Festmahle und Trinkgelage am Aschermittwoch. Kostümierung, Belästigungen und unpassende Kleidung wurden ebenfalls geahndet. Die Regulierung des Alkoholkonsums bezweckte vor allem die Kontrolle bestimmter sozialer Gruppen (Studenten, Handwerksgesellen) und Lokalitäten wie Gasthäuser. Diesen gegenüber war die Obrigkeit misstrauisch, weil sie als Versammlungsorte in ländlichen Unruhen oft eine zentrale Rolle spielten. Der zunehmende Wohlstand in der Oberschicht ab Ende des 16. Jahrhunderts manifestierte sich im Bau repräsentativer Wohnsitze, in grosszügigen Vergabungen an das Jesuitenkolleg, die Klöster der Ursulinen und Kapuziner und an die Spitäler sowie sinnfällig in der Kleidung. Wehrte sich die Obrigkeit im 17. Jahrhundert aus religiösen Gründen noch gegen das Eindringen fremder Elemente, so erlaubte die Kleiderordnung von 1696 einigen Luxus, allerdings rigide abgestuft nach der sozialen Hierarchie. Im Lauf des 18. Jahrhunderts hielt das gesellschaftliche Ideal der Geselligkeit auch in der Luzerner Oberschicht Einzug: In den Privathäusern wurden vermehrt Gäste zum geselligen Gespräch und gemeinsamen Essen empfangen, wobei die Frau als Gastgeberin fungierte und die Haushaltsführung an Mägde und Kindermädchen delegierte.

Der Staat von 1800 bis zur Gegenwart

Politische Geschichte und Verfassungsgeschichte

Helvetik

Der Reformdruck, der im Vorfeld der helvetischen Umwälzung spürbar wurde, ging nicht von der Landschaft, sondern von einigen aufklärerisch gesinnten Patriziern aus, die den Ideen der Französischen Revolution gegenüber aufgeschlossen waren. Unter dem Einfluss dieser meist jüngeren Ratsherren dankte das Patriziat am 31. Januar 1798 ab; die Räte erklärten die aristokratische Regierungsform für abgeschafft. Die Bestrebungen, den Kanton neu zu konstituieren, endeten abrupt, als die französischen Repräsentanten Ende März ultimativ die Annahme der helvetischen Verfassung verlangten. Am 29. März 1798 stimmten die Bürger der helvetischen Verfassung zu. Nach dem Überfall der Schwyzer und Nidwaldner auf die Stadt Luzern am 29. April 1798 marschierten die französischen Truppen ein.

Das Territorium des Kantons wurde in die neun Distrikte Luzern, Hochdorf, Sempach, Münster, Sursee, Altishofen, Willisau, Ruswil und Schüpfheim eingeteilt. Die Sönderungsakte von 1800 besiegelte die Trennung der Stadt Luzern vom Kanton. Von Oktober 1798 bis zur kriegsbedingten Flucht der Zentralbehörden Ende Mai 1799 war Luzern Hauptstadt der Helvetischen Republik. Die Luzerner Vertreter in den helvetischen Behörden stammten aus gehobenen sozialen Verhältnissen; viele verfügten über Verwaltungs- und Gerichtserfahrung. Heinrich Krauer war ein prominenter Exponent der patriotischen Richtung. Im republikanischen bzw. unitarischen Lager profilierten sich mehrere Patrizier, unter anderen Vinzenz Rüttimann.

Pass für Anton Johann Jost Kilchmann, einen der Luzerner Deputierten an der Consulta in Paris, ausgestellt am 5. November 1802 (Staatsarchiv Luzern, PA 211/275).
Pass für Anton Johann Jost Kilchmann, einen der Luzerner Deputierten an der Consulta in Paris, ausgestellt am 5. November 1802 (Staatsarchiv Luzern, PA 211/275). […]

Weite Teile der Bevölkerung standen der neuen Ordnung kritisch gegenüber. Die Vorbehalte wurden gesteigert durch die helvetische Kirchenpolitik, die nicht nur die kirchlichen Institutionen traf, sondern sich mit dem Wallfahrtsverbot auch gegen Formen der Volksfrömmigkeit richtete. Für Unmut sorgte zudem die ungelöste Frage der Zehnten und Bodenzinsen. Dazu kamen die Lasten der französischen Besetzung und des Kriegs (Kriegs- und Requisitionssteuern). Trotzdem war Luzern insgesamt regierungstreu. Zwei Aufstände, der Röthlerkrieg im August 1798 und der Ruswiler Krieg im April 1799, blieben lokal begrenzt. Die föderalistische Erhebung vom September 1802 (Stecklikrieg) erfasste Luzern erst, nachdem die Zentralregierung ihre Truppen abgezogen hatte. An der Pariser Consulta vertraten alle Luzerner Delegierten einen unitarischen Standpunkt.

Von der Mediation zum Sonderbund 1803-1847

Unter der Mediationsakte war Luzern einer der sechs Direktorialkantone. Das Kantonsgebiet wurde, wie bereits in der helvetischen Verfassung von 1802 vorgesehen, abgerundet; das Amt Merenschwand fiel an den Aargau, im Gegenzug erhielt Luzern das Amt Hitzkirch. Die Kantonsverfassung teilte den Kanton in fünf Bezirke und 20 Quartiere ein. Neben dieser Einteilung für die Grossratswahlen schuf die kantonale Gesetzgebung für das Gerichts- und Verwaltungswesen die fünf Ämter Luzern, Entlebuch, Willisau, Sursee und Hochdorf, die mit einigen Grenzkorrekturen heute noch bestehen. Die 60 Grossräte wurden teils gewählt, teils aus gewählten Kandidaten ausgelost. Die Amtszeit war nicht begrenzt, doch hatten die Quartiere die Möglichkeit, Grossräte abzuberufen. Zensus und Mindestalter schränkten das Wahlrecht ein; die Zahl der Wahlberechtigten war nur noch etwa halb so gross wie 1802. Als Exekutive fungierte der Kleine Rat. Seine 15 Mitglieder und die 13 Appellationsrichter wurden aus der Mitte des Grossen Rats gewählt.

Obwohl das Wahlrecht die Stadt bevorzugte, dominierten im Unterschied zu anderen Stadtorten die Vertreter der Landschaft in Regierung und im Grossen Rat, was sich gelegentlich in einem Mangel an diplomatischer Finesse niederschlug. In materieller Hinsicht spielte die grossbäuerliche Mehrheit ihre Übermacht, vor allem beim Gesetz über den Loskauf der Zehnten und Bodenzinsen, aus. In der Kirchenpolitik führte die Regierung die Tradition des aufgeklärten Staatskirchentums weiter. Das Konkordat von 1806, abgeschlossen mit dem konstanzischen Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg, gewährte den kantonalen Instanzen beträchtliche Aufsichts- und Mitspracherechte; die Einsprache des Papstes und die Opposition einer Mehrheit des kantonalen Klerus konnten die Anwendung des Konkordats nicht verhindern.

Der Sturz der Mediationsregierung am 16. Februar 1814. Lavierte Federzeichnung eines unbekannten Künstlers (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung).
Der Sturz der Mediationsregierung am 16. Februar 1814. Lavierte Federzeichnung eines unbekannten Künstlers (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung). […]

Mit dem Ende der napoleonischen Ära erfolgte auch in Luzern die Restauration. Patrizier und Stadtbürger stürzten am 16. Februar 1814 die Regierung und setzten einen Grossen Rat ("Räte und Hundert") ein, dem je 50 Vertreter der Stadt und der Landschaft angehörten. Die Verfassung vom 29. März 1814 bestätigte diese Machtverteilung. Das Wahlrecht der Bürger wurde weiter eingeschränkt: Die Mehrheit der Grossräte sollte künftig durch Selbstergänzung bestellt werden. Das Schwergewicht der Macht lag beim 36-köpfigen Täglichen Rat, der die Regierungsgeschäfte führte und dessen Mitglieder zugleich dem Grossen Rat angehörten. Im Täglichen Rat besass das Patriziat das Übergewicht. Alle Ratsämter wurden auf Lebenszeit vergeben. Eine Oppositionsbewegung auf der Landschaft, die im Mai 1814 die Neuwahl des Grossen Rats verlangte, wurde mit polizeilichen Mitteln unterdrückt. Dem Bundesvertrag von 1815 entsprechend, amtierte Luzern neben Zürich und Bern als Vorort der Eidgenossenschaft.

Kennzeichnend für die Restaurationszeit war die Tendenz zur Rationalisierung von Verwaltung und Recht. Kirchenpolitisch hielt die Regierung am bisherigen Kurs fest und wahrte in den Verhandlungen um die Neuorganisation des Bistums Basel (1828) die staatskirchlichen Rechte. Nachdem sich schon früh Spannungen zwischen einer restaurativen und einer eher liberalen Richtung abgezeichnet hatten, erfolgte Ende der 1820er Jahre eine Liberalisierung des Regimes. Sie führte 1829 zur Gewährleistung der Pressefreiheit und zu einer Verfassungsrevision, die im Sinne der Gewaltenteilung das Appellationsgericht von der Exekutive trennte und die Legislative aufwertete; in der Regierung (Kleinen Rat) wurden der Landschaft und der Stadt je acht von 19 Sitzen garantiert.

Die Regeneration begann im November 1830 im Suhrental. Als sich die Unterschriftensammlung für eine von Ignaz Paul Vital Troxler redigierte Petition für den unveräusserlichen Anspruch des Luzerner Volks auf Souveränität in eine Volksbewegung ausweitete, ordnete der Grosse Rat die Wahl eines Verfassungsrates an. Die liberale Verfassung von 1831 verwirklichte die Volkssouveränität in den Formen des Repräsentativsystems. 80 der 100 Grossräte wurden in 25 Wahlkreisen gewählt, die übrigen kooptiert. Die Stadt Luzern blieb mit 25 Grossräten überrepräsentiert. Die 15 Kleinräte gehörten dem Grossen Rat an. Neuwahlen erfolgten alle zwei Jahre zu einem Drittel. Eine Verfassungsrevision war erstmals nach zehn Jahren möglich.

In den 1830er Jahren war die Luzerner Politik vom Liberalismus geprägt. Als lokale Kaderorganisationen entstanden Schutzvereine, die jedoch keine kontinuierliche Tätigkeit entwickelten. Luzern gehörte dem Siebnerkonkordat (1832) an, unterstützte die Bundesrevision und übernahm das kirchenpolitische Programm der Badener Artikel (1834). Der Reformeifer der Politiker wurde allerdings von der Bevölkerung nicht geteilt. Die Stimmbürger verwarfen 1833 die Bundesurkunde, und die liberale Kirchenpolitik war höchst umstritten. Im Vorfeld der Verfassungsrevision von 1841 formierte sich eine Volksbewegung, die katholisch-konservative und demokratische Postulate verband. Sie lancierte im Februar 1840 eine Verfassungspetition. Am 5. November 1840 gab sie sich in Ruswil ein Programm; 1842 wurde der parteiartig agierende Ruswiler Verein gegründet. Die Verfassungsratswahlen vom März 1841 ergaben eine klare Mehrheit für die konservativen Demokraten.

Antiklerikale Karikatur. Anonyme Lithografie, Juni 1845 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Antiklerikale Karikatur. Anonyme Lithografie, Juni 1845 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv). […]

Die Verfassung von 1841 betonte die Bedeutung des Katholizismus, führte direktdemokratische Elemente ein (Verfassungsinitiative, Veto) und garantierte die Gemeindeautonomie. Für die Grossratswahlen wurde der Grundsatz der direkten Wahl und der Verteilung nach der Bevölkerungszahl konsequent durchgeführt. An die Stelle der Partialerneuerung trat die Intergralerneuerung. Die elf Regierungsräte mussten nicht mehr dem Grossen Rat angehören. Der streng antiliberale Kurs der neuen Regierung schlug sich unter anderem in den Pressegesetzen von 1842 und 1843 nieder. Bundespolitisch verband sich Luzern im Widerstand gegen die Aargauer Klosteraufhebung mit den Urkantonen. Die liberale Opposition gegen die Jesuitenberufung kulminierte 1844-1845 in den Freischarenzügen. Im Wechselspiel zwischen Aufstandsversuchen und Repression kam es zu einer Emotionalisierung der Politik, die Luzern in zwei unversöhnliche Lager spaltete und auch auf die Eidgenossenschaft übergriff. Das "Schutzbündnis" (Sonderbund), das Luzern Ende 1845 mit den katholisch-konservativen Kantonen Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Freiburg und Wallis abschloss, gab der Tagsatzungsmehrheit 1847 den Anlass zur Bundesexekution, die im Sonderbundskrieg zum Sturz der konservativen Regierung führte.

Luzern im Bundesstaat von 1848

Unter dem Schutz der eidgenössischen Truppen wurde noch im Dezember 1847 ein neuer Grosser Rat gewählt, dem fast nur Liberale angehörten. Eine Verfassungsrevision stellte 1848 die staatskirchlichen Rechte wieder her und kehrte im Interesse einer Stabilisierung des Regimes zum System der Partialerneuerung zurück. Die Volksabstimmung über die Bundesverfassung ergab 15'890 Ja (inklusive der 10'406 Nichtstimmenden) gegen 11'121 Nein. Als liberal regierter Sonderbundskanton befand sich Luzern im Bundesstaat in einer Zwitterstellung; es gehörte zugleich zur freisinnigen Mehrheit und zu den Verlierern des Sonderbundskriegs. Belastend waren die materiellen Kriegsfolgen, vor allem die Sonderbundskriegsschuld, zu deren Finanzierung die Klöster St. Urban und Rathausen aufgehoben wurden.

Die Liberalen setzten das staatliche Machtmonopol ein, um die Opposition niederzuhalten. Zusätzlich sorgten die psychologischen Folgen der Niederlage dafür, dass die Konservativen marginalisiert blieben: 1854 und 1862 scheiterten zwei Verfassungsbewegungen. Dagegen erfolgte 1863 eine Teilrevision durch den Grossen Rat, die die Integralerneuerung der Behörden wieder einführte; die sieben Regierungsräte durften nicht mehr dem Grossen Rat angehören. Die noch verbliebenen Reste des Zensus wurden im Rahmen der eidgenössischen Gewährleistung beseitigt. Eine weitere Teilrevision im Gefolge der demokratischen Bewegung brachte 1869 das Referendum und das Recht, die Regierung abzuberufen, und schuf mit der Neuordnung des Wahlrechts (55 Wahlkreise, ein Grossrat auf 1000 Einwohner) und dem Gebot der Minderheitsvertretung die Basis für eine gerechtere Vertretung der Parteien. Das neue Wahlsystem verhalf den Konservativen, die durch die radikale Polemik gegen die Beschlüsse des Ersten Vatikanums zusätzlichen Auftrieb erhielten, 1871 zur Mehrheit. Luzern reihte sich damit am Vorabend der Bundesrevision und des Kulturkampfs wieder in die katholisch-konservativen Kantone ein. Während die Stimmbürger die Bundesrevisionen von 1872 und 1874 ablehnten, vertrat die Regierung im Streit um den Basler Bischof Eugène Lachat den kirchlichen Standpunkt.

Verfassung und Politik seit 1875

Die Verfassung von 1875, die das kantonale Recht an die neue Bundesverfassung anpasste, blieb in stark revidierter Form (45 Teilrevisionen) bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Kraft. Wesentliche Änderungen betrafen die Erleichterung der Verfassungsinitiative 1891, die Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte 1904, die Gesetzesinitiative 1906, das Proporzwahlrecht für den Grossen Rat 1909 und das Frauenstimmrecht 1970. Eine Totalrevision wurde, unter Verzicht auf einen Verfassungsrat, 2001 eingeleitet. Die neue Verfassung wurde 2007 an der Urne gutgeheissen und Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Die Neuerungen betrafen unter anderem die Terminologie (Kantonsrat statt Grosser Rat, Regierungspräsident statt Schultheiss) und die Volksrechte (Abschaffung des Abberufungsrechts, Einführung des Gemeindereferendums, Richterwahlen durch den Kantonsrat). Detailfragen wie die der Überarbeitung kantonaler Organisationsstrukturen (Neueinteilung der Wahl-, Gerichts- und Verwaltungskreise, kantonaler Richtplanung) sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Wahlplakat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) des Kantons Luzern für die Grossrats- und Regierungsratswahlen 1987 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Wahlplakat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) des Kantons Luzern für die Grossrats- und Regierungsratswahlen 1987 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).

Die Luzerner Politik blieb nach 1871 durch den Gegensatz zwischen konservativer Mehrheit und liberaler Minderheit geprägt. Ergänzt wurde die Bipolarität durch die Sozialdemokraten, die sich in den 1890er Jahren vom linken Flügel des Freisinns abspalteten (Demokratische und Arbeiterpartei 1897); sie blieben auf die Region Luzern konzentriert und erreichten im kantonalen Rahmen nur ausnahmsweise einen Wähleranteil von mehr als 10%. Die 1920 gegründete Christlichsoziale Partei war Teil der Konservativen Volkspartei, mit der sie auch nach der Trennung 1956 in Fraktionsgemeinschaft blieb. Ab 1933 traten frontistische Gruppen auf, von denen sich beide bürgerlichen Parteien distanzierten. Teile des konservativen Katholizismus waren empfänglich für ständestaatliche Ideen und unterstützten 1935 die Initiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts veränderte sich das parteipolitische Gefüge. Die letzte traditionelle "Wahlschlacht" zwischen Konservativen und Liberalen erfolgte 1955, als Letztere ein Ständeratsmandat eroberten. 1943-1987 war der LdU im Grossen Rat vertreten. Die POCH, die ab 1975 die neue Linke repräsentierten, wurden 1987 vom Grünen Bündnis abgelöst (seit 2006 Grüne Luzern). In den 1990er Jahren etablierte sich die SVP; 2003 wurde sie mit einem Wähleranteil von 20% drittstärkste Partei. Die konfessionell geprägte Konservative Volkspartei wandelte sich 1970 im Gefolge des Zweiten Vatikanums zur CVP. Sie verlor 1987 die absolute Mehrheit im Grossen Rat, gleichzeitig konnte sich die Liberale Partei (LPL, seit 2000 FDP) dort als zweitstärkste Kraft halten. 2011 musste sie diese Position allerdings an die SVP abgeben. Im siebenköpfigen Regierungsrat behielt die CVP ihre vier Sitze; neben der LPL bzw. FDP, die traditionell über zwei Sitze verfügte, stellt seit 1959 auch die SP einen Regierungsrat. Durch die 2002 angenommene Volksinitiative der SVP wurde die kantonale Exekutive auf fünf Sitze verkleinert, von denen 2003 drei an die CVP sowie je einer an die FDP und die SP gingen. Als 2005 einer ihrer Regierungsräte zurücktrat, verzichtete die CVP auf den Sitz, dieser fiel an die SVP und 2007 an einen parteilosen Kandidaten, ansonsten blieb die Sitzverteilung konstant. Im Nationalrat war Luzern 1922-1991 in der Regel durch fünf Konservative, drei Liberale und einen Sozialdemokraten vertreten. Seit 1991 ist auf Kosten der bürgerlichen Parteien auch das Grüne Bündnis repräsentiert. 1995, als die Zahl der Luzerner Nationalratssitze von neun auf zehn erhöht wurde, gewann die SVP ihren ersten Sitz (2015 drei Sitze).

Sitze des Kantons Luzern in der Bundesversammlung 1919-2015

 19191939195919671971197919831991199519992003200720112015
Ständerat
CVP22111111111111
FDP  111111111111
Nationalrat
CVP55555555443333
FDP33433332322222
SP 1 11111111111
Grüne       1111111
SVP        123323
GLP            1 
Total Sitze89999999101010101010
Sitze des Kantons Luzern in der Bundesversammlung 1919-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik

Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Luzern 1983-2015

 1983198719911995199920032005200720112015
CVP4444432222
FDP2222211111
SP111111111 
SVP      1  1
Parteilos       111
Total7777755555
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Luzern 1983-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Staatskanzlei

Zusammensetzung des Grossrats im Kanton Luzern 1911-2015

 19111923193519471959197119831991199519992003200720112015
CVP8893828272858782764844463938
FDP6258566362555657513128292325
CSP    183211     
SP714131513111216181216131616
LdU   53132       
POCH      10       
Grüne       131176997
SVP        112226232729
GLP            65
Andere 3a 2b 3c1d1e2f     
Total Sitze157168151167168170170170170120120120120120

a Grütlianer

b Partei der Arbeit

c Nationale Aktion

d Bunte Liste

e Unabhängige Frauenliste

f 1 Junge CVP; 1 Unabhängige Frauenliste

Zusammensetzung des Grossrats im Kanton Luzern 1911-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Staatskanzlei

Die Presse

Die parteipolitische Polarisierung prägte die Luzerner Presse bis in die 1990er Jahre. Unter den zahlreichen Gründungen des 19. Jahrhunderts wahrten Der Eidgenosse (1830-1844, 1847-1849, 1854-1917) und das Luzerner Tagblatt (1852-1991) auf liberaler Seite, die Luzerner Zeitung (1833-1841, 1848-1871; 1842-1846 Staatszeitung, 1847 Zeitung der katholischen Schweiz) und das Vaterland (1871-1991) auf konservativer Seite die Kontinuität. Als politisch unabhängige Tageszeitung etablierten sich die Luzerner Neusten Nachrichten (gegründet 1897 als Luzerner Tages-Anzeiger, umbenannt 1918). Die sozialdemokratische Freie Innerschweiz (1893 Centralschweizerischer Demokrat, 1921-1934 Arbeiterblatt) erschien bis 1972. 1991 fusionierte das liberale Luzerner Tagblatt mit dem christlichdemokratischen Vaterland zur Luzerner Zeitung, wobei das Vaterland der dominierende Partner war. Mit dem Zusammenschluss der Luzerner Zeitung und der Luzerner Neusten Nachrichten zum parteipolitisch neutralen Forum Neue Luzerner Zeitung 1995 verfügt der Kanton Luzern nur mehr über eine (grosse) Tageszeitung; die gegen die monopolähnliche Situation ins Leben gerufene Alternativzeitung Luzern heute hielt sich nur von 1996 bis 1999.

Im 19. Jahrhundert gingen wichtige Impulse von der Landschaft aus. So erschien in Sursee 1830-1841 die oben erwähnte Zeitung Der Eidgenosse sowie 1856-1857, 1868-1901 und 1912-1995 der konservative Luzerner Landbote. In Willisau kam ab 1851 unter wechselnden Namen eine liberale Zeitung heraus (1924-1983 Willisauer Volksblatt). Weitere Zeitungsdruckereien, die sich langfristig hielten, entstanden in Schüpfheim (1878), Escholzmatt (1891), Kriens (1895), Triengen (1897), Hochdorf (1899), Reiden (1902), Ruswil (1905), Beromünster (1908), Sempach (1910), Vitznau (1911), Emmenbrücke (1921) und Wolhusen (1925).

Staatstätigkeit

Gebietseinteilung, Behörden und Verwaltung

Das seit 1803 unveränderte Kantonsgebiet unterteilt sich in fünf Ämter. Die Zahl der Gemeinden lag ab 1897 bei 107 und hat sich durch Zusammenlegungen 2004-2007 auf 96 reduziert; weitere Fusionen sind beschlossen oder geplant. Zahlreiche Aufgaben, vor allem in technischen Bereichen, werden durch Gemeindeverbände wahrgenommen. Die seit 1803 existierenden Bürgergemeinden wurden bis 2005 überall aufgelöst und mit den 1831 geschaffenen Einwohnergemeinden verschmolzen, während die Korporationsgemeinden zur Verwaltung der gemeinsamen Nutzungsgüter weiterbestehen.

Gesetzgebende Behörde ist der Grosse Rat (bzw. ab 2008 der Kantonsrat), der seit 1831 über einen eigenen Präsidenten verfügt. Gewählt wird er seit 1935 in sechs Wahlkreisen. Seine Grösse wurde von 1869 an durch eine Vertretungsziffer bestimmt, 1962 wurde sie auf 170, 1998 auf 120 fixiert. Vollziehende Behörde ist der vom Schultheiss (bzw. ab 2008 vom Regierungspräsidenten) präsidierte Regierungsrat (bis 1841 Kleiner Rat). Bis 1903 wurde er vom Parlament gewählt, seither vom Volk im Majorzverfahren.

Oberstes kantonales Gericht ist das Obergericht (vor 1841 Appellationsgericht). 1973 wurde ihm ein Verwaltungsgericht zur Seite gestellt. Erste Instanz waren ab 1836 das Kriminalgericht, für Zivil- und leichtere Straffälle 33 Gemeindegerichte (1803-1814), 18 bzw. 19 Bezirksgerichte (1814-1913) und sechs Amtsgerichte (seit 1913) sowie ein Arbeitsgericht (geschaffen 1893 als Gewerbegericht). Seit 1814 gibt es auf kommunaler Ebene Friedensrichter. Mit der Grundbuchvermessung begann der Kanton bereits um 1924; 2004 war das eidgenössische Grundbuch vollständig eingeführt.

Als Vertreter der Regierung in den Ämtern wirkte der Amtsstatthalter (seit 1831, vorher Amtmann bzw. Oberamtmann), 1849 kam für die Aufsicht über die Gemeinden ein Amtsgehilfe (seit 1963 Regierungsstatthalter) hinzu. Um 1900 beschäftigte der Kanton 344 Angestellte in ca. 35 Dienststellen. Ein Teil der Verwaltungsarbeit wurde von Kommissionen und nebenamtlich tätigen Beauftragten erledigt, deren Entlöhnung durch Gebühren erfolgte, während in sozialen Einrichtungen zahlreiche Ordensschwestern für einen geringen oder gar keinen Lohn arbeiteten. 1950 beschäftigte der Kanton 1280 Personen, nämlich 732 in Verwaltung und Gerichten, 427 in den Spitälern und 121 in den kantonalen Schulen. 2002 zählten die gut 100 Dienststellen 8428 hauptamtliche Mitarbeitende (mit einem Anstellungsgrad von 50% und mehr): 3168 in Verwaltung und Gerichten, 4382 in den Spitälern und 878 in den Schulen.

Finanzen

Durch den Sönderungsvertrag fiel 1800 der Hauptteil des Vermögens des vorrevolutionären Stadtstaates der Stadt zu. Bis 1827 bezog der Kanton wiederholt direkte Steuern, vor allem Liegenschaftssteuern, danach bis 1872 keine mehr. Die wichtigsten Einnahmequellen bildeten zuerst diverse Hoheitsrechte: Münz-, Post-, Pulverregal und Zölle (bis 1848), das Salzregal und vor allem das Ohmgeld, das 1887 durch die Vergütungen aus dem eidgenössischen Alkoholmonopol ersetzt wurde; weiter die Erträge aus Staatsliegenschaften und -kapitalien sowie Gebühren (Stempelabgaben, Heiratssteuer usw.). Die grössten Ausgaben betrafen das Erziehungswesen und das Militärwesen. Für neue Investitionen insbesondere im Eisenbahnwesen und im Strassenbau wurden Staatsanleihen erhoben. Im 20. Jahrhundert entwickelten sich Steuern und Bundesbeiträge zu den Haupteinnahmequellen. 1945 wurde der direkte Finanzausgleich geschaffen, der im Rekordjahr 1993 65 Gemeinden Unterstützung gewährte.

Als staatliche Anstalten entstanden 1810 die Brandassekuranz (seit 1977 Gebäudeversicherung), 1850 die Kantonal-Spar- und Leihkasse (ab 1892 Kantonalbank), 1919 die Hilfskasse (seit 2000 Luzerner Pensionskasse). Alle diese Institute verfügen über rechtliche Selbstständigkeit, die Kantonalbank wurde 2001 in eine AG (mit dem Kanton als Hauptaktionär) überführt.

Justiz und Sicherheit

Das von Kasimir Pfyffer geschaffene Bürgerliche Gesetzbuch (1831 bzw. 1851) ordnete das Zivilrecht; Regelungen des Strafrechts erfolgten 1827, 1836, 1861 und 1906. Strafanstalten entstanden 1835 beim Sentitor (1951 abgebrochen) und 1861 am Löwengraben (1998 aufgehoben) in der Stadt Luzern, 1887 auf dem Sedel in Ebikon (1971 aufgehoben), 1947 im Wauwilermoos (1983 Neubau) und 1998 im Grosshof in Kriens. Die Strafverfolgung wird von der Staatsanwaltschaft geleitet. Mit den Untersuchungen sind vor allem die Amtsstatthalter befasst, die als Einzelrichter Übertretungen mit einer Strafverfügung ahnden können. 1942 wurde die Jugendanwaltschaft geschaffen.

Die letzte Militärkapitulation wurde 1822 mit Neapel abgeschlossen. 1831 wurden Söldnerverträge mit dem Ausland verboten. Nach der Militärorganisation von 1817 hatte in jeder Gemeinde ein Exerziermeister für den vordienstlichen Drill zu sorgen, jeder Hausbesitzer sein persönliches Gewehr anzuschaffen. Die Leistung des persönlichen Militärdienstes konnte bis 1854 delegiert werden. 1855 wurden Sektionen für das Kontrollwesen geschaffen. Kasernen errichtete der Kanton in der Hauptstadt: 1863 beim Baslertor (1971 gesprengt), 1935 auf der Allmend (2000 zum Armee-Ausbildungszentrum erweitert).

Das Verhältnis zwischen der Kantonspolizei (früher Landjägerkorps) und der 1868 geschaffenen Stadtpolizei stand bis hin zu Fusionsgedanken immer wieder zur Debatte. Das Netz der Polizeiposten auf der Landschaft blieb weitgehend stabil. Interkantonale Zusammenarbeit zeitigte 1965 die Zentralschweizerische Polizeischule, die 2005 zur schweizerischen Polizeischule (in Hitzkirch) erweitert wurde.

Erziehung und Kultur

Die in der Helvetik deklarierte allgemeine Schulpflicht setzte sich erst in der Mediation und der Restauration allmählich durch. Die Gemeinden wurden vom Kanton angehalten, Schullokale zu erstellen und die Lehrer zu entlöhnen. 1813-1848 übernahm der Staat die Lehrerbesoldung, seither teilt er sich diese Aufgabe mit den Gemeinden. 1830 wurde die Sekundarschule flächendeckend eingeführt. Sonderschulen (heute: Heilpädagogische Zentren) führt der Kanton seit 1847 in Hohenrain und seit 1963 in Schüpfheim. Die Lehrerbildung erfolgte zuerst in Kursen, später in kantonalen Seminarien (1841-1847 St. Urban, 1849-1867 Rathausen, 1868-2002/2007 Hitzkirch, 1967-2002/2007 Luzern), seit 2003 durch die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (Teilschule Luzern).

Das höhere Bildungswesen beschränkte sich lange auf die Höhere Lehranstalt (Kantonsschule). Die in der frühen Neuzeit entstandene theologische Fakultät wurde 2000 mit den zwei zusätzlichen Fakultäten Geistes- und Rechtswissenschaften zur Universität Luzern erweitert. Nach 1960 erfolgte der Ausbau der Mittelschulen in Beromünster, Willisau und Sursee sowie die Gründung weiterer Kantonsschulen in Schüpfheim, Reussbühl und Hochdorf. Seit 1877 führt der Kanton die Kunstgewerbeschule, seit 1958 das Zentralschweizerische Technikum (im Konkordat mit den Innerschweizer Kantonen und dem Wallis), seit 1971 die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule. Diese Institutionen wurden 1998 unter dem Dach der Fachhochschule Zentralschweiz FHZ zusammengefasst und 2007 organisatorisch und nominell unter der Bezeichnung Hochschule Luzern vereinheitlicht. Seit den 1920er Jahren unterstützt der Kanton die Berufsbildung (Stipendien, Berufsberatung). Er führte bzw. führt Schulen für die Landwirtschaft in Sursee (1885-1998), Willisau (1921-1999), Hohenrain (seit 1969) und Schüpfheim (seit 1976). 2003 übernahm der Kanton auch die vorher von grösseren Gemeinden getragenen gewerblichen Berufsschulen.

Das Staatsarchiv entwickelte sich im 19. Jahrhundert aus der Staatskanzlei, die Kantonsbibliothek fusionierte 1951 mit der Bürgerbibliothek zur Zentralbibliothek (seit 1999 Zentral- und Hochschulbibliothek ZHB). Der Kanton führt seit 1892 einen Lehrmittelverlag (2007 in einer Aktiengesellschaft verselbstständigt), betreibt einen archäologischen Dienst (seit 1954), die Denkmalpflege (seit 1956) sowie zwei aus älteren Sammlungen entstandene Museen in Luzern: das Natur-Museum (seit 1978) und das Historische Museum (seit 1986). Die Kulturförderung wurde in den 1990er Jahren quantitativ und qualitativ ausgebaut (Werkbeiträge, Unterstützung für Atelieraufenthalte im Ausland, Stipendien, Auszeichnungen usw.).

Bau- und Verkehrswesen, Umweltschutz

Autobahnteilstück der A2 von Luzern Richtung Ennethorw beim Anschluss Kriens, mit der Überführung Horwerstrasse, nach der Eröffnung im Juni 1955. Fotografie von Hans Blättler, Luzern (Staatsarchiv Luzern).
Autobahnteilstück der A2 von Luzern Richtung Ennethorw beim Anschluss Kriens, mit der Überführung Horwerstrasse, nach der Eröffnung im Juni 1955. Fotografie von Hans Blättler, Luzern (Staatsarchiv Luzern). […]

Die bauliche Infrastruktur oblag ab 1805 einer Generalstrasseninspektur, aus der sich später das Tiefbauamt entwickelte. In den 1830er Jahren wurde das Strassensystem ausgebaut. Das Strassengesetz von 1865 schaffte die Strassenfron ab und überwies dem Kanton weitgehend Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen Projektierung (inklusive Landerwerb), Bau und Unterhalt der Autobahnen hinzu. Beim Eisenbahnbau war der Kanton als Aktionär und (v.a. bis 1872) als Konzessionsgeber beteiligt. Impulse des Bundes veranlassten den Kanton, Massnahmen in Umweltschutz und Raumplanung zu ergreifen. Hauptsächlich wegen der grossen Schweinebestände hatte der Kanton Luzern mit der Überdüngung der Mittellandseen zu kämpfen, für die seit 1961 spezielle Schutzverordnungen erlassen wurden. Baldegger- und Sempachersee werden seit 1982 bzw. 1984 künstlich belüftet.

Gesundheits- und Sozialwesen

Seuchenpolizeiliche Aufgaben und die Aufsicht über die "Medizinalpersonen" nahm bis zur Anstellung medizinischer Beamter (Kantonstierarzt 1921, Kantonsarzt 1923, Kantonsapotheker 1974) der Sanitätsrat wahr. Bereits seit 1876 ist ein Kantonschemiker tätig (heute als Chef des kantonalen Amts für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz). Als erste kantonale Einrichtung im Gesundheitswesen entstand 1873 die Irrenanstalt im aufgehobenen Kloster St. Urban (2006 mit der 1977 gegründeten psychiatrischen Klinik Luzern zur Luzerner Psychiatrie vereinigt). 1902 erfolgte die Eröffnung des Kantonsspitals Luzern, das an die Stelle des städtischen Bürgerspitals trat. Es wurde in der Folge durch zahlreiche Institute (z.B. Kinderklinik 1971) und 1982 durch ein Spitalzentrum mit Bettenhochhaus erweitert. Auf der Landschaft entstand 1971 das Kreisspital Wolhusen, 1976 übernahm der Kanton das Spital in Sursee (ab 1999 als Kantonales Spital Sursee-Wolhusen administrativ vereinigt). 2008 wurden die Spitäler Sursee-Wolhusen und Luzern sowie die seit 1952 als Rehabilitationszentrum geführte Klinik in Montana zu einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt unter dem Namen Luzerner Kantonsspital zusammengelegt.

Das Sozialwesen ist die klassische Domäne der Gemeinde. Der Staat koordiniert die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Stellen und leistet seit 1924 auch finanzielle Unterstützung. Im Auftrag des Kantons übernahm die Caritas 1984 die Betreuung der Asylbewerber und 1987 die Fürsorge für niedergelassene Flüchtlinge. Schon im 19. Jahrhundert drängte der Kanton die Gemeinde zum Bau von Heimen für Arme, Alte und Kinder. Die Amtsgehilfen hatten die Heime, die Verdingung der Kinder sowie das Vormundschaftswesen zu beaufsichtigen. 1883 gründete der Kanton die Erziehungsanstalt in Rathausen, die 1951-1989 von einer Stiftung als "Kinderdörfli" weitergeführt wurde. Alkoholkranke wurden ab 1887 in die Zwangsarbeitsanstalt Sedel (Gemeinde Ebikon), seit 1910 auch in ausserkantonale Heilanstalten eingewiesen; 1952 schuf der Kanton eine Fürsorgestelle, die er 1971 in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu einem sozialmedizinischen Dienst erweiterte. Der Drogenproblematik begegnete der Staat zuerst mit Repression, später auch mit der Ausgestaltung spezialisierter Stellen für Prävention (1981 Drogenberatungsstelle), medikamentöse Behandlungen (1993 Drop-In) und Überlebenshilfe.

Wirtschaftspolitik

Ab 1811 wurde die Pferde- und Rinderzucht durch Prämierungen gefördert. Nach 1880 erhöhte der Kanton die Subventionen für die Landwirte stark und engagierte sich in deren Ausbildung. Als erste ihrer Art in der Schweiz entstanden in Sursee 1885 die kantonale landwirtschaftliche Winterschule und 1907 die Bäuerinnenschule. Verbesserungen von Boden und Infrastruktur (Erschliessungsstrassen) wurden unterstützt und seit 1905 durch einen Kulturingenieur geleitet. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts schritten viele Gemeinden zur Aufteilung des Gemeindewalds unter die berechtigten Ortsbürger, was die Übernutzung verstärkte. Die Schaffung von Forstbehörden 1856-1857 führte allmählich zu einer Besserung der Verhältnisse. Im Energiesektor betätigte sich der Kanton als Konzessionär für die Nutzer von Wasserkraft und fossilen Energien (1960-1994 Beteiligung an der Leag, der Aktiengesellschaft für luzernisches Erdöl, die erfolglose Erdöl-Sondierbohrungen in Finsterwald durchführte, aber dort 1985-1994 Erdgas fördern konnte) und seit 1946 als Teilhaber der Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW).

Die Beaufsichtigung von Handel, Industrie und Gewerbe oblag ab 1801 einer halbprivaten Handelskammer, die 1883 durch das Handelsregisteramt abgelöst wurde. Die ab 1877 von eidgenössischen Fabrikinspektoren wahrgenommene Kontrolle wurde 1909 durch ein kantonales Sekretariat ergänzt. Traditionell stark reglementiert waren bis in die 1990er Jahre Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken. In der Krise nach dem Ersten Weltkrieg entstanden ein kantonales Arbeitsamt sowie öffentliche Arbeitslosenkassen, die 1978 zu einer kantonalen Kasse vereinigt wurden. 1996 wurde die Arbeitsvermittlung regionalisiert (RAV).

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur von 1800 bis zur Gegenwart

Bevölkerung und Siedlung

Dank der intensiveren Nutzung des Bodens und der damit verbundenen Verbesserung der Ernährungsbasis befand sich Luzern ab dem späten 18. Jahrhundert in einer Phase des beschleunigten Bevölkerungswachstums. Ihr Höhepunkt lag in den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Nach 1830 schwächte sich das Wachstum ab und ging im Gefolge der Wirtschaftskrise der späten 1840er Jahre in eine Periode der Stagnation über, in der das Bevölkerungswachstum deutlich unter dem schweizerischen Mittel lag. Abwanderung und niedrige Geburtenüberschüsse führten 1850-1860 sogar zu einem Rückgang der Bevölkerung. Erst als die Industrialisierung die Erwerbsgrundlagen ausweitete, setzte sich ab 1888 wieder ein Wachstumstrend durch. Die Dämpfung des Wachstums zwischen den beiden Weltkriegen und der Boom in der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg waren in Luzern weniger ausgeprägt als im schweizerischen Durchschnitt. Der Rückgang der Geburten im Zuge des sogenannten Pillenknicks machte sich in Luzern erst nach 1970 bemerkbar. Er führte zu einer Verlangsamung des Wachstums, die indes durch Zuwanderung teilweise wettgemacht wurde.

Bevölkerungsentwicklung des Kantons Luzern 1810-2000

JahrEinwohnerAusländer-anteilAnteil KatholikenAnteil ProtestantenAlters-struktur (Anteil >59)ZeitraumGesamt-zunahmeaGeburten-überschussaWanderungs-saldoa
1810101 904    1810-181610,9‰10,2‰0,7‰
1816108 978   7,4%1816-18376,3‰8,5‰-2,2‰
1837124 5410,5%   1837-18505,0‰5,7‰-0,7‰
1850132 8430,4%98,8%1,2% 1850-1860-1,7‰1,0‰-2,7‰
1860130 5040,8%98,0%2,0%8,1%1860-18701,3‰3,7‰-2,4‰
1870132 338b1,3%97,0%2,9%9,8%1870-18801,9‰5,5‰-3,6‰
1880134 806b1,7%95,8%4,0%10,4%1880-18880,6‰2,8‰-2,2‰
1888135 3602,2%94,1%5,7%10,5%1888-19006,6‰6,3‰0,3‰
1900146 5194,3%91,5%8,2%10,4%1900-191013,3‰10,7‰2,6‰
1910167 2237,1%89,1%10,2%9,6%1910-19205,7‰7,8‰-2,1‰
1920177 0735,2%87,1%12,0%8,6%1920-19306,8‰9,5‰-2,7‰
1930189 3914,7%85,8%12,6%9,2%1930-19417,9‰9,1‰-1,2‰
1941206 6082,7%85,6%13,1%11,4%1941-19508,6‰11,3‰-2,7‰
1950223 2493,0%85,1%13,6%11,9%1950-196012,8‰11,7‰1,1‰
1960253 4466,3%85,1%13,7%13,0%1960-197013,4‰12,9‰0,5‰
1970289 64110,4%85,2%13,4%15,2%1970-19802,0‰6,0‰-4,0‰
1980296 1598,8%82,4%13,3%17,4%1980-19908,3‰4,3‰4,0‰
1990326 26812,7%78,2%13,5%17,9%1990-20007,1‰4,6‰2,5‰
2000350 50415,9%70,9%12,3%19,1%    

a mittlere jährliche Zuwachsrate

b ortsanwesende Bevölkerung

Bevölkerungsentwicklung des Kantons Luzern 1810-2000 -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts partizipierte der ganze Kanton am Bevölkerungsanstieg. Trotz des überproportionalen Wachstums der Stadt Luzern, die ab 1798 eine starke Zuwanderung verzeichnete, lebten 1850 noch fast 90% der Bevölkerung ausserhalb städtischer Siedlungen. Nach 1850 wuchsen die Hauptstadt und einige industrialisierte Gemeinden in der Region Luzern sowie im nördlichen Kantonsteil weiter, während die Bevölkerungszahlen in den übrigen Gebieten zurückgingen. Das Entlebuch blieb bis 1990 unter dem Stand von 1850. Die anderen ländlichen Regionen wiesen im 20. Jahrhundert wieder ein demografisches Wachstum auf. Gleichzeitig konzentrierte sich die Bevölkerung zunehmend im Raum Luzern; der Anteil der Stadt und der 14 Agglomerationsgemeinden (ohne Hergiswil NW und Küssnacht SZ, die ebenfalls zur Agglomeration Luzern gezählt werden) an der Gesamtbevölkerung beträgt seit 1960 über 50%. Nach 1970 wurde der Konzentrationsprozess gebremst; die Agglomeration wuchs seither langsamer als der Kanton als Ganzes; in der Stadt Luzern nahm die Bevölkerung ab. Die Agglomeration Luzern strahlte zunehmend in die angrenzenden Regionen aus. So entstanden entlang der Nationalstrassen in Richtung Basel und Zürich neue Siedlungsschwerpunkte. Besondere Wachstumsimpulse verzeichnen seit 1980 neben den Regionen Sempachersee und Root auch die Gemeinden am Fuss der Rigi. Allerdings gibt es noch immer nur in der Agglomeration Luzern Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern. Als grösste Gemeinde des übrigen Kantonsgebiets zählte Sursee 2000 8059 Personen.

Wie in der ganzen Schweiz führten die Steigerung der Lebenserwartung und der Rückgang der Geburten im späten 20. Jahrhundert zu einer deutlichen Zunahme der älteren Bevölkerung. Die Veränderungen in der Alterspyramide sind aber weniger ausgeprägt als auf nationaler Ebene. Der Anteil der über 64-Jährigen im Kanton lag 2000 bei 14,7%, während der gesamtschweizerische Wert 15,4% betrug.

Stark zugenommen hat seit 1950 die Zahl der Ausländer. Dem allgemeinen Trend folgend, wurde nach 1980 Italien als wichtigstes Herkunftsgebiet durch Ex-Jugoslawien abgelöst. Der Ausländeranteil an der ständigen Wohnbevölkerung erreichte Ende 2000 14,8%. Er lag damit – wie während der ganzen Periode seit 1850 – deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Grosse Unterschiede bestehen in der regionalen Verteilung der Ausländer. So betrug ihr Anteil Ende 2000 in der Agglomeration Luzern 19%. Den Spitzenwert erreichte Littau mit 33,1%; den niedrigsten Wert verzeichnete das Amt Entlebuch mit 5,2%, das seit jeher einen tiefen Ausländeranteil aufweist.

Wirtschaft

Allgemeine Wirtschaftsentwicklung

Von der Dynamik, welche die Heim- und Fabrikindustrie zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Nord- und Ostschweiz entfaltete, war im Kanton Luzern lange wenig zu spüren. Auch hier gerieten Wirtschaft und Gesellschaft in den Sog der Industrialisierung und anschliessend der Tertiarisierung, die eine kontinuierliche Schrumpfung des Primärsektors zur Folge hatten. Doch die Entwicklung spielte sich verspätet und abgeschwächt ab. Um 1850 waren rund 70% der Luzerner in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, 1870 noch 58%, während der schweizerische Durchschnitt bereits rund 10% tiefer lag. Bis 1930 sank der Primärsektor im Kanton Luzern auf einen Anteil von 32,6% (Schweiz 23,8%). Erst 1920 arbeiteten erstmals mehr Personen im 2. als im 1. Sektor (Schweiz 1888). Der Sektor der privaten und öffentlichen Dienstleistungen entwickelte sich im Kanton Luzern parallel zum Schweizer Durchschnitt, dies hauptsächlich, weil die Tourismusindustrie stark wuchs. Der Anteil der Beschäftigten im 2. Sektor näherte sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts dem schweizerischen Mittel. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts verlor der industriell-gewerbliche Sektor an Gewicht. Sein Beschäftigungsanteil sank von 45,1% (1970) auf 24,5% (2000), während der Anteil des 3. Sektors entsprechend zunahm. Der 1. Sektor ging von 14,3% (1970) auf 5,0% (2000) zurück.

Erwerbsstruktur des Kantons Luzern 1860-2000a

Jahr1. Sektor2. Sektor3. SektorbTotal
186024 88539,2%19 33030,5%19 23530,3%63 450
1870c35 73256,9%20 70033,0%6 35810,1%62 790
1880c33 89256,3%17 77929,6%8 46914,1%60 140
188829 14948,9%16 43327,6%14 01423,5%59 596
190028 37242,3%21 55032,1%17 13825,6%67 060
191027 25736,8%25 85834,9%21 00428,3%74 119
192027 90334,7%27 83934,7%24 58030,6%80 322
193025 97129,9%31 27936,1%29 44234,0%86 692
194127 01629,8%32 62136,0%31 03534,2%90 672
195024 21025,1%38 42039,8%33 86235,1%96 492
196020 14618,4%49 27545,0%40 01036,6%109 431
197018 32214,3%56 27843,9%53 66141,8%128 261
198015 19611,1%53 48339,2%67 96649,7%136 645
199014 4068,6%56 59433,7%96 75757,7%167 757
2000d9 1785,0%44 62724,5%128 38270,5%182 187

a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte

b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt"

c ortsanwesende Bevölkerung

d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (25 074) nur begrenzt mit den vorhergehenden Daten vergleichbar.

Erwerbsstruktur des Kantons Luzern 1860-2000 -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen

Handel und Banken

Mit dem Ende der städtischen Vorrechte im Handelsgeschäft begann nach 1798 die Blüte der Dorfläden. Angeboten wurden nicht mehr nur Importwaren, sondern auch Fabrikartikel. 1895 und 1902 öffneten in der Stadt Luzern die ersten Warenhäuser (Knopf bzw. Nordmann) ihre Tore. Mit dem Aufkommen des Individualverkehrs entstanden ab Mitte der 1960er Jahre grössere Shoppingcenters in den Agglomerationen Luzern und Sursee. Nicht die Zentrumslage, sondern die Zahl der Gratisparkplätze wurde nun der entscheidende Standortfaktor.

Die ersten Luzerner Privatbanken waren Nachfolgefirmen von Speditionshäusern. Als einzige Bank pflegte Crivelli & Co. die Banknotenemission. Dem Bankhaus Kasimir Friedrich Knörr verdankt Luzern die Einrichtung der Dampfschifffahrt auf dem Vierwaldstättersee (1836) und den Express-Gütertransport über den Gotthard (1838). Ein eigentlicher Bankensektor bildete sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts heraus. 1850 erfolgte die Gründung der Kantonal-Spar- und Leihkasse (seit 1892 Kantonalbank). Ihre Hauptaufgabe sahen die Luzerner Banken in der Wirtschaftsentwicklung der engeren Region. Luzern wurde nie Sitz einer schweizerischen Grossbank. In den 1990er Jahren führten die Immobilienkrise wie auch der vermehrte Investitionsdruck im IT-Bereich zu Übernahmen und Fusionen mehrerer Regional- und Lokalbanken.

Handwerk und Gewerbe

Nach der Mitte des 19. Jahrhunderts setzte das grosse Zunftsterben ein. Zuletzt blieb nur noch die Gewerbezunft zur Safran übrig, die heute Geselligkeit und Tradition pflegt. Das Gewerbe selbst litt im 19. Jahrhundert unter der sinkenden Qualität der Arbeiten, denn mit der Abschaffung des Zunftzwangs war auch der Zwang zur geregelten Ausbildung entfallen. Gleichzeitig war der Konkurrenzdruck durch die Industrie grösser geworden. Mehr und mehr hatte das Handwerk mit preisgünstiger Fabrikware in den Dorf- und Stadtläden zu kämpfen. Viele handwerkliche Zweige konnten in der freien Wirtschaft nicht überleben, andere wie das Baugewerbe profitierten vom Aufbau der Verkehrs- und der touristischen Infrastruktur. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann die grosse Strukturbereinigung. Zwischen 1905 und 1929 nahm die Zahl der Gewerbebetriebe im Kanton Luzern um 40% ab. Kleine Betriebe konnten nicht mehr rentabel produzieren, während grössere ihre Produktion mechanisierten, womit der Übergang vom Handwerks- zum Fabrikunternehmen fliessend wurde.

Industrialisierung

Briefkopf der Schindler & Cie. auf einem Schreiben, datiert vom 25. April 1917 (Stadtarchiv Luzern, F2a/Briefköpfe/044:001).
Briefkopf der Schindler & Cie. auf einem Schreiben, datiert vom 25. April 1917 (Stadtarchiv Luzern, F2a/Briefköpfe/044:001). […]

Eine der ersten Wollspinnereien der Schweiz wurde zu Beginn der 1820er Jahre in Altishofen gebaut. Es folgten Metall verarbeitende Betriebe in Kriens, Littau und Werthenstein. Die erste kantonale Fabrikstatistik von 1856 verzeichnete rund 500 Fabrikarbeiter. Fabriken gab es nur gerade in zehn der 107 Gemeinden. Bedeutend wurde die Fabrikindustrie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Agglomerationsgemeinden um die Kantonshauptstadt und im unteren Wiggertal. In der Stadt und den umliegenden Gemeinden entstanden Grossbetriebe wie die Eisenwerke von Moos, Schindler Aufzüge oder die Viscosuisse. Eine verstärkte Industrialisierung erlebten die Wiggertaler Gemeinden und einzelne Dörfer des Suhrentals gegen Ende des 20. Jahrhunderts als Folge der besseren Erschliessung durch die Autobahn. Gesamtwirtschaftlich erreichte die Fabrikindustrie aber nie eine dominante Rolle. Industrielle Grossbetriebe waren auch Ende des 20. Jahrhunderts die Ausnahme. Bei der Betriebszählung von 1998 wurden im 2. Sektor nur 71 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten registriert.

Landwirtschaft

Ein wesentliches Merkmal der agrarischen Entwicklung im langfristigen Konjunkturaufschwung nach 1830 bildete die zunehmende Ausrichtung des Luzerner Mittellandes auf Vieh- und Milchwirtschaft, die sich vor 1800 auf die Umgebung der Stadt Luzern und den Voralpenraum konzentriert hatte. Diese Umstellung beschleunigte sich nach der grossen Agrarkrise Mitte der 1870er Jahre. Die ehemalige Kornkammer der Innerschweiz entwickelte sich zu einem Gebiet von beinahe reiner Graswirtschaft. Begleitet wurde diese Umstellung von einer Produktionssteigerung durch den Einsatz von Kunstdünger und Futtermitteln. Intensive Landwirtschaft und grosse Tierbestände wirkten sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts negativ auf die Umwelt aus. Um der Überdüngung der Mittellandseen Einhalt zu gebieten, wurden die Tierzüchter verpflichtet, ihre Viehbestände den Nutzflächen anzupassen, damit der anfallende Dünger ohne Umweltbelastung entsorgt werden kann. Die Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe auf Bio-Produktion erfolgte zögerlich. Der Anteil der Bio-Betriebe im Kanton lag 2003 bei 5,3% (Schweiz 9,3%).

Zweite kantonale Landwirtschaftsausstellung 1909 in Luzern. "Abteilung Rindvieh" in der Reithalle an der Militärstrasse (Stadtarchiv Luzern, F2a/Anlass/Ereignis/028:01).
Zweite kantonale Landwirtschaftsausstellung 1909 in Luzern. "Abteilung Rindvieh" in der Reithalle an der Militärstrasse (Stadtarchiv Luzern, F2a/Anlass/Ereignis/028:01). […]

Tourismus

In den späten 1830er Jahren begann die Entwicklung der Stadt Luzern zum Fremdenverkehrsort. Hauptsächlich der Bau der Centralbahn von Basel nach Luzern (1859) war der Startschuss für den grossen Ausbau der Luzerner Hotellerie, der erst durch die Wirtschaftskrise Mitte der 1870er Jahre unterbrochen wurde. Mit Ausnahme der Seegemeinden Weggis und Vitznau blieben die Landgemeinden von diesem Wandel wenig berührt. 1871 begann mit der Vitznau-Rigi-Bahn, der ersten Zahnradbahn Europas, das Zeitalter der Bergbahnen. Der Pilatus wurde 1889 von der Obwaldner Seite, in den 1950er Jahren von Kriens aus erschlossen. Der Luftkurort Sörenberg im Entlebuch entwickelte sich nach dem Zweiten Weltkrieg zur wichtigsten Wintersportdestination des Kantons.

Werbeplakat für das Meyer'sche Diorama in Luzern, spätes 19. Jahrhundert (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Werbeplakat für das Meyer'sche Diorama in Luzern, spätes 19. Jahrhundert (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern). […]

In der Stadt wurde ein Angebot an Attraktionen für die internationale Kundschaft geschaffen: Kursaal mit Spielcasino (1882) mit einer A-Konzession für das Grand-Jeu seit 2002, Seenachtsfeste (seit 1885), Regatten auf dem Vierwaldstättersee (seit 1884), Ruderregatten auf dem Rotsee (seit 1933), Pferderennen (seit 1898), Tennis- und Golfanlagen (1901/1902), Lido (1929) und Internationale Musikfestwochen (seit 1938, 2001 in Lucerne Festival umbenannt). Als Folge des Massentourismus und der Gruppenreisen nach dem Zweiten Weltkrieg verkürzte sich die mittlere Aufenthaltsdauer der Gäste (2003 in der Stadt 1,7 Tage, im zweitwichtigsten Fremdenverkehrsort Weggis 2,6 Tage). Mit dem Bau des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) von Jean Nouvel 1998 versuchte die Stadt neue Akzente im Qualitäts- und Seminartourismus zu setzen.

Verkehr

Luzerns Strassennetz war zu Beginn des 19. Jahrhunderts fächerförmig von der Kantonshauptstadt aus angelegt. Die Basler Hochstrasse, der Luzerner Abschnitt der Gotthardroute, bildete das Kernstück und den am besten ausgebauten Teil des Strassensystems. Die Strassen konnten mit Deichselwagen befahren werden. Bei fünfzölligen (12 cm breiten) Radfelgen war auf Kantonsgebiet ein Ladegewicht von 4-4,5 t gestattet. Die für Personentransporte gebräuchliche Postkutsche verfügte über zwei Sitzplätze. Eine verkehrstechnisch neue Situation entwickelte sich mit dem Bau der ersten Eisenbahn. 1856 wurde die Linie Olten-Emmenbrücke eröffnet. Es folgten die Linien über Zug nach Zürich (1864), durch das Entlebuch nach Bern (1875), durch das Seetal (1883), nach Huttwil (1897), der Anschluss an die Gotthardstrecke (1897) und die Linie nach Triengen (1912). Im Rahmen des Projekts Bahn 2000 wurde die Strecke Luzern-Bern nicht mehr übers Entlebuch, sondern über Sursee-Zofingen geführt, wodurch die Fahrzeit erheblich verkürzt werden konnte. Die erste schweizerische Luftschiffstation wurde 1910 in Luzern eröffnet, aber bereits 1913 stellte sie ihren Betrieb ein. Mit den Touristen kamen in den 1890er Jahren auch die ersten Autos nach Luzern. 1901 erliess der Luzerner Regierungsrat eine erste Motorfahrzeugverordnung, welche die Fahrtgeschwindigkeit auf Kantonsstrassen auf 30 km/h limitierte. Ab 1907 wurden die ersten Strassen asphaltiert. Mit der Konjunktur von 1923 bis 1931 kam der Autoboom. 1955 wurde der erste schweizerische Autobahnabschnitt von Luzern nach Ennethorw eröffnet, 1980-1981 die Strecke Oftringen-Sursee-Luzern, 1986 Zug-Gisikon-Luzern.

Gesellschaft

Stadt-Land-Gegensatz und weltanschauliche Trennlinien

Mit der Helvetischen Revolution wurden die Vorrechte des Patriziats, die örtlichen Privilegien und das Zunftsystem abgeschafft. Jeder Bürger hatte fortan von Rechts wegen Zugang zu allen Ämtern und Berufen und konnte das Bürgerrecht jeder Gemeinde erwerben. Ein Resultat der neuen Freiheiten war die zunehmende Mobilität innerhalb des Kantons. 1850 waren noch immer 96,4% der Bevölkerung Kantonsbürger, doch nur noch 59% lebten in ihrer Heimatgemeinde. Der historische Gegensatz zwischen der Stadt Luzern und der ehemals untertänigen Landschaft überdauerte allerdings die Revolution und kulminierte in der Restaurationszeit im Versuch, die Vorherrschaft der Hauptstadt verfassungsrechtlich festzuschreiben. Auch nach 1830 blieben die Nachfahren der patrizischen Familien in der städtischen Oberschicht und auf politischer Ebene präsent; bis ins 20. Jahrhundert gehörten regelmässig Angehörige der alteingesessenen Patrizierfamilien der Regierung und dem Obergericht an.

Der Stadt-Land-Gegensatz wurde ab 1830 überlagert durch neue Polaritäten: Tradition gegen Moderne, konservativ geprägte katholische Kirchlichkeit gegen das säkularisierte Staats- und Gesellschaftsmodell des Liberalismus, die Mehrheit der Landbevölkerung und des alten Stadtbürgertums gegen eine bürgerlich-urbane, merkantile Minderheit, wie sie zu Stadt und Land durch eine Elite von Juristen, Ärzten, Beamten, Lehrern und Gewerbetreibenden repräsentiert wurde. Die Integration städtischer und ländlicher Führungsgruppen wurde begünstigt durch eine Reihe von Vereinen, die ab dem frühen 19. Jahrhundert – zum Teil als Sektionen schweizerischer Gesellschaften - entstanden, so die Gemeinnützige Gesellschaft (1810), die Mittwochsgesellschaft (1821), die Studentenverbindung Zofingia (1820) und die Landwirtschaftlich-ökonomische Gesellschaft (1819; ab 1837 Gesellschaft für vaterländische Kultur). Während diese Vereine durchwegs dem Liberalismus verpflichtet waren, diente die primär religiös ausgerichtete Bruderschaft zur Bewahrung und Belebung des Glaubens in den 1830er Jahren als Sammelbecken kirchlich-konservativer Kreise; auf dem politischen Feld wurde sie 1842-1847 ergänzt durch den Ruswiler Verein. Als erste weltanschaulich neutrale Vereinigungen auf kantonaler Ebene entstanden nach dem Sonderbundskrieg 1849 der Kantonal-Gesangsverein und 1852 der Kantonal-Schützenverein.

Kampf gegen die Armut

Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts lebte mehr als die Hälfte der Kantonseinwohner von der Landwirtschaft. Darunter waren viele Kleinbauern. Obwohl sich im Lauf des 19. Jahrhunderts ein Konzentrationsprozess vollzog, wiesen noch 1914 über 50% der Betriebe im Entlebuch, in der Napfregion und in verschiedenen Gemeinden im Norden des Kantons kleinbäuerliche Strukturen auf. Wie die landlose Bevölkerung waren auch die Kleinbauern auf andere Erwerbsmöglichkeiten – vor allem als Land- oder Heimarbeiter – angewiesen. In Krisenzeiten fielen diese Bevölkerungsgruppen unter die Armutsgrenze. So mussten 1850 15,4% und 1860 12% der Kantonsbevölkerung unterstützt werden; in mehreren Gemeinden lag die Quote deutlich über 20%. Erst als in den 1890er Jahren im gewerblich-industriellen Sektor und im Dienstleistungsbereich neue Arbeitsplätze entstanden, ging der Anteil der Unterstützten deutlich zurück. In den 1930er Jahren stieg er in Folge der Arbeitslosigkeit, die 1936 mit 4,7% ihren Höhepunkt erreichte, vorübergehend nochmals auf etwa 10% an. Ein erneuter Anstieg der Arbeitslosigkeit war in den 1990er Jahren zu verzeichnen; der Höhepunkt lag 1997 bei einer Quote von 4,3%.

Zuständig für die öffentliche Armenpflege waren die Heimatgemeinden; der Wechsel zum Wohnortsprinzip erfolgte in zwei Etappen 1924 und 1935. Die Bedürftigen erhielten Naturalien oder Geld oder wurden bei Privaten bzw. in den Armenanstalten untergebracht, die ab den 1820er Jahren in verschiedenen Gemeinden entstanden. 1890 befanden sich 838 Kinder und 1776 Erwachsene in Anstalten, 1928 Kinder und 778 Erwachsene waren bei Privaten verdingt. Bis 1934 hatte der Bezug von Armenunterstützung grundsätzlich den Verlust des Stimmrechts zur Folge, 1934-1971 erfolgte der Entzug noch im Falle von "selbstverschuldeter" Armut. Das Armengesetz von 1935 wurde 1989 durch ein Sozialhilfegesetz abgelöst.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten sich Selbsthilfeorganisationen, welche die Ursachen der Armut auf Versicherungsbasis aufzufangen suchten, so 1816 die Witwen- und Waisenstiftung der Stadt Luzern für die Hinterbliebenen städtischer Beamter, 1835 der Lehrer-, Witwen- und Waisenunterstützungsverein des Kantons Luzern und einige lokale Krankenkassen für Arbeiter und Gesellen. Um dieselbe Zeit entstanden die ersten Sparkassen: 1818 die Zinstragende Ersparniskasse aller Stände in Luzern, 1828 die Sparkasse Sursee.

Typisch für die Luzerner Sozialpolitik des 19. Jahrhunderts war der Versuch, die Reproduktion von Armut durch eine restriktive Heiratspolitik zu verhindern. Die Folge waren eine niedrige Heiratsquote und ein hoher Anteil an unehelichen Geburten. Dieser pendelte 1857-1866 um 15% und sank erst nach der Aufhebung der Eherestriktionen durch die Bundesverfassung von 1874 auf etwa 5%. Gemäss dem Paternitätsprinzip wurden uneheliche Kinder dem Vater zugesprochen. Erst 1865 erfolgte der Wechsel zum Maternitätsprinzip. Das Geniessverhör, bei dem die uneheliche Mutter während der Geburt den Vater bezeichnen musste, wurde 1861 abgeschafft.

Bauern, Arbeiter, Interessenorganisationen

Die Landwirtschaft entwickelte sich im Lauf des 19. Jahrhunderts weg von der Selbstversorgung hin zur Produktion für den Markt. Mit dem Einzug der Geldwirtschaft in den bäuerlichen Alltag wurden die Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr im Haushalt hergestellt, sondern in Ladengeschäften gekauft. Damit gelangten neue Konsumgüter in die Haushaltungen der Landschaft, und es kam zu einer Annäherung der bäuerlichen an die bürgerlichen Lebensformen. Angesichts der Agrarkrise und der Verdrängung der Heimarbeit durch die Fabrikindustrie wanderten zudem nach 1875 immer mehr Angehörige der ländlichen Unterschicht in die Fabriken ab. In der Region Luzern und im nördlichen Kantonsteil entstanden Industrieagglomerationen.

Zur Vorgeschichte der Arbeiterbewegung gehören das Auftreten des Jungen Deutschland (1835-1836), die Anfänge des Deutschen Arbeitervereins (1840), der Grütliverein (1844) und die Typographia als erste Gewerkschaft (1859). Auf kantonaler Ebene entstanden 1877 der Kantonalverband der luzernischen Grütli- und Arbeitervereine, 1888 der Arbeiterbund, 1893 der Gewerkschaftsbund, 1901 die Arbeiterunion und 1904 der Christlichsoziale Arbeiterverein. Um die Jahrhundertwende kam es zu verschiedenen Arbeitskämpfen, an denen auch ausländische Arbeitskräfte beteiligt waren. Auf einen Streik italienischer Bauarbeiter in der Stadt Luzern 1897 und auf einen Generalstreik in Hochdorf 1907 reagierten die Kantonsbehörden jeweils mit Truppenaufgeboten. Als Reaktion auf den Landesstreik von 1918, der in der Region Luzern weitgehend befolgt wurde, entstanden Bürgerwehren. Bauern und Bürgertum solidarisierten sich gegen die Arbeiterschaft, was sich unter anderem in der Zustimmung zur Lex Häberlin 1934 und der deutlichen Ablehnung der Kriseninitiative 1935 manifestierte.

Die Luzerner Bauern besassen ab 1859 mit dem Bauernverein eine verbandsmässige Organisation. Als überparteiliches Sammelbecken einer grossbäuerlich-bildungsbürgerlichen Oberschicht widmete sich der Bauernverein, der ab 1870 mit dem "Landwirt" über ein eigenes Wochenblatt verfügte, zunächst vor allem der Verbreitung neuer agrartechnischer Methoden. Ab den 1880er Jahren erhielt die Vertretung der bäuerlichen Interessen auf politischer Ebene zunehmende Bedeutung. Im Bereich von Handwerk und Gewerbe traten ab 1832 sporadisch lokale Vereine auf; 1875 wurde der städtische Gewerbeverband gegründet, 1894 der Gewerbeverband des Kantons Luzern. 1889 entstand die Zentralschweizerische Handelskammer als Dachorganisation und Interessenvertreterin der privaten Wirtschaft. Der 1867 gegründete Kaufmännische Verein fokussierte seine Aktivitäten ab 1918 auf die Interessen der Angestellten, die als neuartige soziale Gruppierung hauptsächlich im städtischen Umfeld Bedeutung gewonnen hatten. Die älteste noch bestehende Berufsorganisation ist die 1811 gegründete Ärztegesellschaft.

Emanzipation der Frau

Sortiersaal der Papierfabrik in Perlen um 1900. Reproduktion einer Fotografie, veröffentlicht im Ausstellungskatalog Aufbruch in die Gegenwart, Luzern 1986.
Sortiersaal der Papierfabrik in Perlen um 1900. Reproduktion einer Fotografie, veröffentlicht im Ausstellungskatalog Aufbruch in die Gegenwart, Luzern 1986. […]

Die traditionelle rechtliche und faktische Diskriminierung der Frauen verminderte sich nach 1798 nur zögerlich. Die Benachteiligung der Töchter gegenüber den Söhnen in Bezug auf das väterliche Erbe wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (1831-1839) gemildert, aber nicht aufgehoben; sie bestand bis zur Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1912 weiter. Die Geschlechtsvormundschaft für ledige und verwitwete Frauen hielt sich bis 1871. Ehefrauen blieben dagegen bis 1912 der Vormundschaft des Ehemannes unterstellt. Benachteiligt waren die Frauen auch im Bildungswesen. Bis ins 20. Jahrhundert blieb ihnen die Gymnasialbildung verschlossen; erst 1924 konnten die ersten Mädchen die Maturitätsprüfung ablegen. Entsprechend stark waren die Frauen im Erwerbsleben auf untergeordnete Tätigkeiten – namentlich auch in den aufstrebenden Bereichen des Dienstleistungssektors – fixiert. Selbst der Lehrerberuf war bis nach 1900 weitgehend eine Domäne der Männer. Die Ausbildung weiblicher Lehrkräfte blieb bis 1966 privaten und städtischen Institutionen überlassen (Institut Baldegg 1885-2005, städtisches Seminar Luzern 1905-1997). Als erste Akademikerinnen traten ab 1905 vereinzelt Ärztinnen auf. Die politische Gleichberechtigung der Frauen lehnten die Luzerner Bürger 1959 mit einer Mehrheit von 75% ab; eine kantonale Vorlage, die den Gemeinden die Einführung des Frauenstimmrechts ermöglichen sollte, wurde 1960 ebenfalls deutlich verworfen. Zehn Jahre später zeigten sich die Luzerner aufgeschlossener. Sie stimmten 1970 auf kantonaler und 1971 auf eidgenössischer Ebene dem Frauenstimmrecht zu und wählten 1971 mit Josi Meier die erste Nationalrätin. Seit 1987 sind die Frauen im Regierungsrat durch ein Mitglied vertreten. 1995 gab sich Luzern als erster Kanton ein Gleichstellungsgesetz.

Kirchen, religiöses Leben und Kultur

Katholische Kirche und religiöses Leben

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Kirchenpolitik ein zentraler Teil der luzernischen Politik. Der staatliche Schutz wurde ausschliesslich der katholischen Kirche gewährt, zu der sich um 1860 noch 98% der Luzerner bekannten. Im Konkordat von 1806, das der Kanton Luzern mit dem Bischof von Konstanz abschloss, erfolgte eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Das Vertragswerk zeigte staatskirchlichen Charakter, machte aber auch der Kirche Zugeständnisse. Nachdem 1814 die schweizerischen Gebiete vom Bistum Konstanz abgetrennt worden waren, musste die Bistumszugehörigkeit neu geregelt werden. Der Kanton Luzern kam 1828 zum neu konstituierten Bistum Basel. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden neue Pfarreien geschaffen und 1807-1812 die Grenzen der meisten Pfarreien neu definiert (sog. Abkurung). 1820 regelte der Kanton die Verwaltung des Kirchenguts und schrieb den Pfarreien eine Aufsichtsbehörde (Kirchenräte) und einen Verwalter (Kirchmeier) vor. 1842 erfolgte die staatliche Anerkennung der katholischen Kirchgemeinden als staatskirchenrechtliche Gebietskörperschaften. Auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes über die Kirchenverfassung von 1964 gab sich die katholische Kirche im Kanton Luzern eine Kirchenverfassung und tritt ab 1970 als Landeskirche in Erscheinung.

Unterrichtszimmer im Schwesterninstitut Baldegg. Fotografie in einem 1905 in Paris gedruckten dreisprachigen Prospekt (Archiv Kloster Baldegg).
Unterrichtszimmer im Schwesterninstitut Baldegg. Fotografie in einem 1905 in Paris gedruckten dreisprachigen Prospekt (Archiv Kloster Baldegg). […]

Das religiöse Umfeld war geprägt von Konflikten zwischen aufgeklärten, staatskirchlichen Zeitgenossen und konservativen Kreisen, die den rechten Glauben gefährdet sahen. Besonders im Bereich der Volksfrömmigkeit und im religiösen Brauchtum formierte sich Widerstand gegen staatliche Eingriffe. Religiöse Laienbewegungen – unter anderen diejenige um Niklaus Wolf von Rippertschwand – fanden zahlreiche Anhänger. In den 1830er Jahren entstand die Bruderschaft zur Bewahrung und Belebung des Glaubens, die als Gebetsverein organisiert war und bald auch eine politische Dimension annahm. Religiöse Vereinigungen erhielten unter der konservativen Regierung der 1840er Jahre mehr Gewicht. In diese Zeit fällt die Berufung der Jesuiten, die Wiederbelebung des Ursulinenklosters durch Berufung von Schwestern aus Landshut (Bayern) und die Berufung von Schwestern aus Portieux (Lothringen) an das Waisenhaus in Luzern.

Luzern spielte für den schweizerischen Katholizismus zur Zeit des Erstarkens des katholischen Milieus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und vor allem seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zentrale Rolle. Die wichtigsten katholischen Dachverbände wählten Luzern zu ihrem Sitz. Die Geschäftsstelle des Schweizerischen Katholischen Volksvereins befindet sich seit seiner Gründung (1904) in Luzern, ebenso die Zentrale des Schweizerischen Katholischen Frauenbunds (gegründet 1912). Die Geschäftsstelle des Schweizerischen Katholischen Jungmannschaftsverbands kam 1937 von Zug nach Luzern. Sie baute die Jungwacht auf. 1974 zog auch die Bundesleitung des Blaurings hierher.

Katholische Theologie wird in Luzern seit dem 17. Jahrhundert an der theologischen Fakultät unterrichtet (seit 2000 Teil der Universität Luzern). Die Gründung des Priesterseminars St. Beat erfolgte durch Bischof Eugène Lachat 1878, der nach der Ausweisung aus dem Kanton Solothurn im Kulturkampf nach Luzern gekommen war.

Ordensgemeinschaften

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde im Kanton Luzern eine Reihe von Ordensniederlassungen aufgehoben: 1806 die Ritterkommenden Hitzkirch, Hohenrain und Reiden, 1838 die Franziskanerklöster Luzern und Werthenstein und 1847-1848, nach der Niederlage des Sonderbundes, neben den Ursulinen auch die beiden zisterziensischen Klöster Rathausen und St. Urban. Bestand hatten nur die beiden Chorherrenstifte St. Leodegar in Luzern und St. Michael in Beromünster, die Kapuzinerklöster Luzern (das Frauenkloster St. Anna und das Männerkloster auf dem Wesemlin), Schüpfheim und Sursee sowie das Zisterzienserinnenkloster Eschenbach.

Im 19. Jahrhundert entstanden aber auch neue religiöse Institutionen, so die Kongregation Baldegg (1830) und das Benediktinerinnenkloster Wikon (1891). Das Luzerner Bürgerspital leiteten ab 1830 die Spitalschwestern von Besançon, die 1902 ihre Tätigkeit im neuen Kantonsspital weiterführten. Die Baldegger Schwestern, die im Lauf des 19. Jahrhunderts aufgrund der politischen Wechselfälle wiederholt für das Überleben ihrer Gemeinschaft kämpfen mussten, übernahmen ebenso wie die ausserkantonalen Kongregationen Menzingen und vor allem Ingenbohl zahlreiche Aufgaben in den Schulen und den Armenanstalten der Gemeinden. Im 19. Jahrhundert waren die drei Kongregationen in fast der Hälfte der Gemeinden tätig. Ingenbohl stellte den kantonalen Anstalten St. Urban (1873-1982), Hohenrain (1873-1999) und Rathausen (1882-1972) die Arbeitskraft mehrerer hundert Schwestern zur Verfügung. Ab Ende des 19. Jahrhunderts liessen sich weitere religiöse Gemeinschaften nieder oder wurden neu gegründet. Zu erwähnen sind die Gemeinschaft der St.-Anna-Schwestern (1909), die in Luzern eine eigene Klinik aufbauten (1911 eröffnet), sowie im schulischen Bereich die Pallottiner, die 1932 in Ebikon die private Mittelschule St. Klemens gründeten, und die Salesianer Don Boscos, die für die Kantonsschule Beromünster seit 1959 ein Jugendheim führen.

Andere Konfessionen und Religionen

Im katholisch dominierten Kanton Luzern blieben die Reformierten das ganze 19. Jahrhundert hindurch eine kleine Minderheit. 1910 erreichten sie einen Anteil von 10%, der bis 1960 auf knapp 14% stieg und 2000 gut 12% betrug. Im ausgehenden 20. Jahrhundert sank der Anteil der Katholiken von 85% (1970) auf 71% (2000), während die Zahl der Muslime (2000 3,8%) und der Orthodoxen (2,2%) aufgrund der Einwanderung anwuchs und auch die Personen ohne Religionszugehörigkeit (5,9%) zahlreicher wurden. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung betrug nie mehr als 0,3%.

Reformierte Gottesdienste wurden in Luzern bereits in der Helvetik und während der Tagsatzungen abgehalten. 1826 gestattete der Kanton den reformierten Anwohnern der Stadt Luzern die Gründung einer Gemeinde. 1853 erfolgte die öffentlich-rechtliche Anerkennung als evangelisch-reformierte Kirchgemeinde. 1862 machte sie erstmals Gebrauch von der damit verbundenen Steuerhoheit. Ab den 1880er Jahren entstanden auch auf der Landschaft reformierte Gemeinden. Sie wurden von protestantisch-kirchlichen Hilfsvereinen der Kantone Bern, Basel, Aargau und Thurgau unterstützt. 1920 lebten bereits 41% der reformierten Bevölkerung des Kantons ausserhalb der Stadt. 1927 wurden auch die reformierten Landgemeinden öffentlich-rechtlich anerkannt. 1970 erfolgte die Gründung der evangelisch-reformierten Kantonalkirche. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird das Gebiet des Kantons durch die acht reformierten Kirchgemeinden Dagmersellen, Escholzmatt, Hochdorf, Reiden, Sursee, Willisau-Hüswil, Wolhusen und Luzern (letztere mit zwölf Sprengeln) abgedeckt.

Die Christkatholiken formierten sich als Bewegung gegen die Beschlüsse des Ersten Vatikanischen Konzils 1869-1870. In Luzern wurde 1871 ein Luzerner Verein freisinniger Katholiken gegründet. 1883 erfolgte die Gründung der christkatholischen Kirchgemeinde Luzern als Genossenschaft. Sie wurde 1931 öffentlich-rechtlich anerkannt und umfasst das gesamte Gebiet des Kantons (1960 1466 Mitglieder, 2000 471). Die heterogene muslimische Gemeinschaft organisierte sich 2002 auf kantonaler Ebene, als sich ein bosnischer, ein albanischer, ein türkischer und ein arabischer Moscheeverein zur Vereinigung der islamischen Organisationen des Kantons Luzern (VIOKL) zusammenschlossen.

Kultur auf der Landschaft

Die dörfliche Kultur wurde im 19. Jahrhundert auf der Landschaft durch verschiedene Musik- und Theatervereine gepflegt. 1859 verzeichnet eine Statistik 16 Männerchöre, 17 Musikgesellschaften (Kirchenchöre, gemischte Chöre, Orchester), 13 Theatergesellschaften und 25 Blechmusiken im Kanton. Der Gegensatz von Liberalen und Konservativen führte in manchen Orten dazu, dass je ein Verein für die beiden politischen Lager entstand. Nicht zuletzt aus dieser Konkurrenzsituation erklärt sich das hohe Niveau der Luzerner Blasmusikvereine. 1892 gründeten die Stadtmusik Luzern und Feldmusikvereine auf der Landschaft den weltanschaulich neutralen Luzerner Kantonal-Musikverband (ab 1999 Luzerner Kantonal-Blasmusikverband). Von den 122 Sektionen (2006) waren 58 bereits im 19. Jahrhundert gegründet worden.

Einige der im 19. Jahrhundert entstandenen Theatergesellschaften haben sich bis in die Gegenwart gehalten. Eine überregionale Ausstrahlung besitzen die Theater von Sursee und Entlebuch. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden vielerorts neue Laientheatergruppen gegründet, die zum Teil auch moderne Stücke aufführen.

Plakat für das Jazzfestival Willisau 1979, gestaltet von dessen Organisator Niklaus Troxler (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Plakatsammlung).
Plakat für das Jazzfestival Willisau 1979, gestaltet von dessen Organisator Niklaus Troxler (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Plakatsammlung).
Plakat für die Musikwochen Ettiswil, 11.–23. Mai 1980, entworfen von Eugen Bachmann (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Plakatsammlung).
Plakat für die Musikwochen Ettiswil, 11.–23. Mai 1980, entworfen von Eugen Bachmann (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Plakatsammlung).

In den 1920er Jahren entstanden verschiedene Vereine, die sich der Volkskultur widmeten. 1922 wurde die Luzerner Jodler-, Fahnenschwinger- und Alphornbläservereinigung gegründet, der auch Mitglieder aus den Urschweizer Kantonen beitraten und die sich seit 1931 Zentralschweizerischer Jodlerverband nennt. 1972 gehörten dem Verband 51 Jodlergruppen aus 38 Luzerner Gemeinden an. 1926 wurde in Luzern die Schweizerische Trachtenvereinigung und im Jahr darauf ihre Luzerner Sektion gegründet. Neben der mit dem Dorfleben verbundenen Kultur haben sich auf der Luzerner Landschaft auch kulturelle Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert: 1974 wurden erstmals die Musikwochen Ettiswil durchgeführt, die sich 2004 zum Stimmen-Festival Ettiswil mit der Konzentration auf A-cappella-Musik gewandelt haben; 1975 rief Niklaus Troxler das Jazzfestival Willisau ins Leben, das heute grosses Renommee geniesst.

Kunst und Literatur

Im 19. Jahrhundert, als der Tourismus aufstrebte, waren in Luzern namhafte Landschaftsmaler wie Robert Zünd, Jakob Josef Zelger sowie Jakob und Xaver Schwegler tätig. Ein Beispiel für eine lokal aktive Künstlerfamilie ist die Bildhauerfamilie Amlehn in Sursee. Herausragende Luzerner Künstler des 20. Jahrhunderts sind Max von Moos und Hans Erni. Künstlerische Impulse gingen von der 1819 gegründeten Luzerner Kunstgesellschaft und später vor allem von der Kunstgewerbeschule (heute Hochschule für Gestaltung und Kunst) aus.

Im Bereich der Literatur erlangte vorerst die Mundartliteratur Bedeutung. Zwischen 1880 und 1920 erschien eine ganze Reihe von Mundartwerken unter anderem von Josef Roos, Peter Halter und Theodor Bucher (genannt Zyböri). Im 20. Jahrhundert brachte Luzern renommierte standardsprachliche Autoren hervor. Über die engere Region hinaus einen Namen machten sich zum Beispiel Cécile Lauber, Josef Vital Kopp, Kuno Raeber, Toni Schaller, Otto Marchi oder Franziska Greising. Seine Hauptschaffenszeit in Luzern verbrachte auch Carl Spitteler, der 1892 hierher gezogen war und als erster Schweizer den Literaturnobelpreis (1919) erhielt.

Museen

Mit dem Gletschergarten (1873), dem Bourbaki-Panorama (1889), dem Verkehrshaus (1959), dem Kunstmuseum (1873), dem Picasso-Museum (1978) und der Sammlung Rosengart (2002) besitzt die Stadt Luzern mehrere Museen, die überregionale Ausstrahlung haben. Das Verkehrshaus ist mit über 400'000 Besuchern pro Jahr (zu Beginn des 21. Jh.) immer noch das mit Abstand meist frequentierte Museum des Kantons. Das Wiggertaler Museum in Schötz zeigt seit 1937 ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde aus dem Wauwilermoos und der Region. Den rasanten Wandel der bäuerlichen Technik dokumentiert das 1974 in Burgrain bei Alberswil eröffnete Schweizerische Museum für Landwirtschaft und Agrartechnik. Ab 1950 entstanden in verschiedenen Gemeinden – hauptsächlich in regionalen Zentren und in der Luzerner Agglomeration – Museen, die lokale oder private Sammlungen zeigen. Der religiösen Volkskultur widmet sich das 1997 eröffnete Museum Klösterli im Schloss Wyher in Ettiswil, das auf die Sammlung von Josef Zihlmann zurückgeht. Im Kapuzinerkloster Sursee befindet sich seit 1962 das Museum der Schweizer Kapuzinerprovinz.

Sport

1820 setzte die Turnbewegung in Luzern ein; ab den 1860er Jahren breitete sie sich auf die Landschaft aus. 1873 wurde ein erster Kantonalturnverein gegründet, der 1880 im Zentralschweizerischen Turnverband aufging. Nach diversen Parallelgründungen folgte 1921 der Zusammenschluss der Luzerner Vereine im Turnverband Luzern, Ob- und Nidwalden. Daneben entwickelten sich auch eine katholische Turnbewegung und eine solche der Arbeiterschaft. Die katholischen Turnvereine schlossen sich 1931 im Zentralschweizerischen Katholischen Turn- und Sportverband zusammen und gründeten 1941 den Katholischen Turn- und Sportverband Luzern (seit 2000 Sport Union Luzern). Der Schwingsport – besonders im Entlebuch beliebt – breitete sich im 19. Jahrhundert immer mehr aus, sodass 1884 der Innerschweizerische Schwingerverband gegründet werden konnte. 1919 entstand als dessen Unterverband der Luzerner Kantonal-Schwingerverband.

Ebenfalls auf Innerschweizer Ebene organisierten sich 1918 die Fussballvereine (Innerschweizerischer Fussballverband). Im Lauf des 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts wurden im ganzen Kantonsgebiet zahlreiche Sportvereine in verschiedenen Sportarten gegründet; 2006 zählte der Kanton rund 700 Sportvereine. Seit den 1950er Jahren kümmert sich der Sportverband Kanton Luzern als Dachorganisation der Luzerner Sportvereine um deren Interessen.

Quellen und Literatur

  • Staatsarchiv Luzern (inklusive Stiftsarchiv Luzern), Luzern
  • Stadtarchiv Luzern, Luzern
  • Stadtarchiv Sursee, Sursee
  • Stiftsarchiv Beromünster, Beromünster
  • Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Luzern
  • Luzernisches/Luzerner Kantonsblatt, 1804-
  • Amtliche Übersicht der Verhandlungen des Grossen und Kleinen Rathes [...], 1837- (mit wechselndem Titel)
  • Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen LU, 1994-
  • Statistisches Jahrbuch des Kantons Luzern, 2002-
  • Die sich im 19. Jahrhundert durchsetzende kritische Quellenforschung fand im Kanton Luzern mit Joseph Eutych Kopp einen frühen Vertreter. Philipp Anton von Segesser verfasste um 1850 seine berühmte vierbändige "Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern". Im Rahmen der vom Kanton Luzern unterstützten Kantonsgeschichte erschienen 1932 und 1945 zwei Bände, die den Zeitraum bis ins 17. Jahrhundert abdeckten. Erst in den 1960er Jahren wurde das Unternehmen durch Hans Wicki und ab 1988 durch Heidi Bossard-Borner weitergeführt. 1986 begann die Edition der Luzerner Rechtsquellen. Seit dem 19. Jahrhundert wird am Staatsarchiv historische Forschung betrieben (hauptsächlich durch die Staatsarchivare Theodor von Liebenau, Peter Xaver Weber, Josef Schmid und Fritz Glauser, 1973-1983 durch die dort domizilierte Luzerner Forschungsstelle für Wirtschafts- und Sozialgeschichte). Die vom Staatsarchiv seit 1974 herausgegebene Reihe "Luzerner Historische Veröffentlichungen" enthält neben Einzelstudien die Bände der Forschungsstelle und der Kantonsgeschichte. Seit 1844 publiziert der Historische Verein der Fünf Orte (seit 2006 Historischer Verein der Zentralschweiz) im Jahrbuch "Geschichtsfreund" historische Studien und Quelleneditionen auch zur Luzerner Geschichte. Das Historische Seminar der heutigen Universität Luzern existiert seit 1989.
Reihen
  • Geschichtsfreund, 1844-
  • Heimatkunde des Michelsamtes, 1927-
  • Blätter für Heimatkunde aus dem Entlebuch, 1928-
  • Heimatkunde des Wiggertales, 1936-
  • Innerschweizerisches Jahrbuch für Heimatkunde, 1-20, 1936-1960
  • Luzerner Historische Veröffentlichungen, 1974-
  • Luzerner Historische Veröffentlichungen: Archivinventare, 1976-
  • Jahrbuch der Historischen Gesellschaft Luzern, 1983-
  • Archäologische Schriften Luzern, 1992-
  • Clio Lucernensis, 1992-
Allgemein
  • K. Pfyffer, Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern, 2 Bde., 1850-1852
  • P.A. von Segesser, Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern, 4 Bde., 1850-1858
  • G. Egli, Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in Luzern, 1912
  • Die Kunstdenkmäler des Kantons Luzern, 6 Bde., 1946-1963; Neue Folge, Bd. 1-, 1987-
  • 400 Jahre Höhere Lehranstalt Luzern, 1574-1974, 1974
  • F. Glauser, J.-J. Siegrist, Die Luzerner Pfarreien und Landvogteien, 1977
  • A. Meyer, Siedlungs- und Baudenkmäler im Kanton Luzern, 1977
  • J.M. Galliker, «Die Anfänge der luzernischen Standesheraldik», in Luzern 1178-1978, 1978, 199-216
  • A.-M. Dubler, Geschichte der Luzerner Wirtschaft, 1983
  • F. Glauser et al., Das Staatsarchiv Luzern im Überblick, 1993
Von der Urzeit bis zum Hochmittelalter
  • B. Arnold et al., Zur Ur- und Frühgeschichte der Kantone Luzern und Zug, 2 Teile, 1983-1984
  • J. Bill, Goldenes Bronzezeitalter: die Bronzezeit im Kanton Luzern, 1995
  • H. Fetz et al., Der Vicus Sursee – eine römische Kleinstadt zwischen Mittelland und Alpen, 2003
  • E. Bleuer et al., «Die neolithischen und bronzezeitlichen Seeufersiedlungen des zentralen Mittellandes», in Archäologie der Schweiz 27, 2004, 30-41
  • E.H. Nielsen, Paläolithikum und Mesolithikum in der Zentralschweiz, 2009
Vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
  • K. Meyer, «Die Stadt Luzern von den Anfängen bis zum eidgenössischen Bund», in Geschichte des Kantons Luzern von der Urzeit bis zum Jahre 1500, 1932, 159-624
  • P.X. Weber, «Der Kanton Luzern vom eidgenössischen Bund bis zum Ende des 15. Jahrhunderts», in Geschichte des Kantons Luzern von der Urzeit bis zum Jahre 1500, 1932, 625-874
  • S. Grüter, Geschichte des Kantons Luzern im 16. und 17. Jahrhundert, 1945
  • W. Brändly, Geschichte des Protestantismus in Stadt und Land Luzern, 1956
  • S. Bucher, Bevölkerung und Wirtschaft des Amtes Entlebuch im 18. Jahrhundert, 1974
  • K. Messmer, P. Hoppe, Luzerner Patriziat, 1976
  • H. Wicki, Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons Luzern im 18. Jahrhundert, 1979
  • M. Körner, Luzerner Staatsfinanzen 1415-1798, 1981
  • A. Bickel, Willisau, 2 Bde., 1982
  • A.-M. Dubler, Handwerk, Gewerbe und Zunft in Stadt und Landschaft Luzern, 1982
  • F. Glauser et al., Luzern und die Eidgenossenschaft, 1982
  • B. Lang, Der Guglerkrieg, 1982
  • Alltag zur Sempacherzeit, Ausstellungskatalog Luzern, 1986
  • Bauern und Patrizier, Ausstellungskatalog Luzern, 1986
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  • H. Wicki, Staat, Kirche, Religiosität, 1990
  • A. Ineichen, Innovative Bauern, 1996
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  • P. Eggenberger et al., Willisau im Spiegel der Archäologie, 2 Bde., 2002-2005
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  • E. His, Luzerner Verfassungsgeschichte der neuern Zeit 1798-1940, 1944
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  • W. Lustenberger, Kleine Luzerner Militärgeschichte seit 1815, 1968
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  • M. Lemmenmeier, Luzerns Landwirtschaft im Umbruch, 1983
  • J. Schelbert, Der Landesstreik vom November 1918 in der Region Luzern, 1985
  • Aufbruch in die Gegenwart, Ausstellungskatalog Luzern, 1986
  • Lasst hören aus neuer Zeit, Ausstellungskatalog Luzern, 1986
  • M. Körner, Banken und Versicherungen im Kanton Luzern vom ausgehenden Ancien Régime bis zum Ersten Weltkrieg, 1987
  • M. Huber, Geschichte der politischen Presse im Kanton Luzern 1914-1945, 1989
  • M. Huber, Zur Geschichte des Luzerner Obergerichts, 1991
  • R. Bussmann, Biografien von Luzerner Grossräten, Gemeinderäten, Richtern, ca. 1831-1992, Ms. (Staatsarchiv Luzern)
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  • H. Bossard-Borner, Im Bann der Revolution, 1998
  • Zweihundert Jahre Luzerner Volksschule, 1798-1998, Ausstellungskatalog Luzern, 1998
  • Die Innerschweiz im frühen Bundesstaat (1848-1874), hg. von A. Binnenkade, A. Mattioli, 1999
  • M. Huber, «Das Gefüge der Gemeinden», in Jahrbuch der Historischen Gesellschaft Luzern 17, 1999, 2-24
  • P.F. Bütler, Das Unbehagen an der Moderne, 2002
  • A. Häfliger, Der Luzerner Erziehungsrat 1798-1999, 2002
  • F. Kiener, Im Einsatz für Sicherheit, Ruhe und Ordnung: die Kantonspolizei Luzern 1803-2003, 2003
  • A. Willimann, Sursee – die zweite Kapitale des Kantons Luzern, 2006
  • H. Bossard-Borner, Im Spannungsfeld von Politik und Religion, 2008
Weblinks
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GND

Zitiervorschlag

Franz Kiener; Ebbe Nielsen; Hermann Fetz; August Bickel; Konrad Wanner; Stefan Jäggi; Anton Gössi; Gregor Egloff; Peter Kamber; Heidi Bossard-Borner; Max Huber; Peter Schnider; Marlis Betschart: "Luzern (Kanton)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.02.2018. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007382/2018-02-07/, konsultiert am 19.03.2024.