Ab 1352 eidgenössischer Ort (unter Vorbehalt der habsburgischen Rechte), ab 1415 reichsunmittelbar und voll berechtigter Ort der alten Eidgenossenschaft, 1798-1801 Distrikt des helvetischen Kantons Waldstätten, 1801-1803 helvetischer Kanton. Seit 1803 Kanton der Eidgenossenschaft. Bezeichnung bis 1798: Stadt und Amt Zug. Amtliche Bezeichnung: Kanton Zug. Amtssprache ist Deutsch. Französisch Zoug, italienisch Zugo, romanisch Zug. Hauptort ist Zug.
Wappen des Kantons Zug
[…]
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Zug mit den wichtigsten Ortschaften
[…]
Mit dem habsburgischen Amt Zug wird um 1300 ein erster Kern des späteren Kantons Zug fassbar, zu dem in vogteilicher Hinsicht neben der Stadt das Ägerital, das Berggebiet (Menzingen inklusive Neuheim) und Baar gehört haben dürften. Der Stadt und den drei Gemeinden dieses Äusseren Amts gelang es vor allem im 15. Jahrhundert, die meisten auswärtigen Rechte an sich zu bringen. Die Stadt allein erwarb zwischen 1379 und 1498 ein eigenes Untertanengebiet um den Zugersee. Stadt und Amt erreichten um 1500 in etwa die Ausdehnung des heutigen Kantons. Die Twingherrschaft Oberrüti lag westlich der Reuss, und im luzernischen Meierskappel besass die Stadt Zug das Patronatsrecht. Umgekehrt bestanden auch in der frühen Neuzeit noch fremde Gerichte auf zugerischem Territorium: so bis 1798 die kleine Herrschaft Buonas, die Hochgerichtsbarkeit der Stadt Zürich im Raum Steinhausen sowie bis 1679 das Gotteshausgericht des Klosters Einsiedeln in Teilen des Berggebiets und des Ägeritals. Eine Gebietserweiterung zumindest um die oberen Freien Ämter scheiterte 1798.
Struktur der Bodennutzung im Kanton Zug
Fläche (2006)
238,8 km2
Wald / bestockte Fläche
66,1 km2
27,7%
Landwirtschaftliche Nutzfläche
107,0 km2
44,8%
Siedlungsfläche
29,2 km2
12,2%
Unproduktive Fläche
36,5 km2
15,3%
Struktur der Bodennutzung im Kanton Zug - Arealstatistik der Schweiz
Der Kanton Zug liegt am Übergang vom hügeligen Mittelland zur voralpinen Zone. Das Gebiet zwischen der Reuss, der westlichen Kantonsgrenze, und dem West- sowie Nordufer des Zugersees gehört zur Mittellandzone. Vom Ostufer des Zugersees steigt die Bergzone bis auf eine Höhe von 1580 m (Wildspitz) und umfasst das Hochplateau der Gemeinde am Berg, das Hochtal rund um den Ägerisee und den Zugerberg. Am Übergang der beiden Zonen liegen Baar und die Stadt Zug. Die etwa 27 km lange Lorze quert die Zonen, indem sie vom Ägerisee durch das Lorzentobel in den Zugersee fliesst, diesen bei Cham verlässt und bei Maschwanden in die Reuss mündet.
Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Zug
Jahr
1850
1880a
1900
1950
1970
2000
Einwohner
17 461
22 829
25 093
42 239
67 996
100 052
Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz
0,7%
0,8%
0,8%
0,9%
1,1%
1,4%
Sprache
Deutsch
22 592
24 042
39 931
58 931
85 142
Italienisch
219
819
1 516
5 556
2 525
Französisch
120
157
453
663
1 138
Rätoromanisch
30
17
140
267
156
Andere
33
58
199
2 579
11 091
Religion, Konfession
Katholischb
17 336
21 734
23 362
35 461
54 840
61 873
Protestantisch
125
1 218
1 701
6 544
11 820
17 590
Christkatholisch
63
54
64
Andere
42
30
171
1 282
20 525
davon jüdischen Glaubens
27
19
24
78
148
davon islamischen Glaubens
364
4 248
davon ohne Zugehörigkeitc
538
8 159
Nationalität
Schweizer
17 355
21 896
23 089
39 715
57 276
79 819
Ausländer
106
933
2 004
2 524
10 720
20 233
Jahr
1905
1939
1965
1995
2005
Beschäftigte im Kanton
1. Sektor
5 199
5 666
2 602
2 316d
2 155
2. Sektor
5 728
7 516
15 922
18 426
19 135
3. Sektor
2 285
3 621
9 273
37 873
50 412
Jahr
1965
1975
1985
1995
2005
Anteil am schweiz. Volkseinkommen
1,2%
1,6%
1,9%
2,2%
2,5%
a Einwohner, Nationalität: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion: ortsanwesende Bevölkerung
b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch
c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig
d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählung 1996
Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Zug - Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik
Das Gebiet des Kantons Zug war nach einem Gletschermaximum um 20'000 v.Chr. etwa ab 17'000 v.Chr. eisfrei. Die ältesten jungpaläolithischen Fundstellen datieren um 14'000 v.Chr., so im Grindel (Cham). Weitere Siedlungsplätze im Gebiet von Cham, Steinhausen und Zug stammen aus dem Spätpaläolithikum (12'400-9250 v.Chr.) und dem Mesolithikum (9250-5500 v.Chr.).
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Zug (A)
[…]
Aus dem Neolithikum (5500-2200 v.Chr.) und der Bronzezeit (2200-850 v.Chr.) sind über 50 Ufersiedlungen (sogenannte Pfahlbauten) an 33 Standorten am Zugersee bekannt, unter anderem in Risch (Aabach, Buonas, Zweieren und Schwarzbach), in Hünenberg (Strandbad und Wildenbach), in Cham (Eslen, St. Andreas und Bachgraben), in Steinhausen-Sennweid sowie in der Stadt Zug (Schutzengel, Schützenmatt, Vorstadt, Sumpf, Riedmatt und Oterswil). Die Kulturabfolge beginnt mit der Egolzwiler Kultur (um 4300 v.Chr.) und der frühen zentralschweizerischen Cortaillodkultur (um 4000 v.Chr.). Die Prunkaxt von Cham-Eslen verweist auf kulturelle Bezüge bis ans Schwarze Meer. Auch für die Pfyner Kultur (3800-3500 v.Chr.) sind Ufersiedlungen belegt. Ein Pollenprofil vom Egelsee (Menzingen) und Einzelfunde lassen auf eine Nutzung der Voralpen (permanente Besiedlung ab ca. 2200 v.Chr.) schliessen. In die Horgener Kultur (3500-2750 v.Chr.) datieren zeitgleich Siedlungen am Ufer und im Hinterland. Funde der Schnurkeramik- (2750-2450 v.Chr.) und der Glockenbecherkultur (2450-2200 v.Chr.) sowie aus der Frühbronzezeit (2200-1550 v.Chr.) sind seltener. Ab der Mittelbronzezeit (1550-1350 v.Chr.) sind vermehrt Landsiedlungen bekannt; grössere Siedlungsareale lassen auf eine allgemeine Bevölkerungszunahme schliessen. Bekanntheit erlangten grosse, bezüglich ihres Verwendungszwecks rätselhafte Holzrahmen und knapp 2400 Bauhölzer (Schwemmgut) aus Steinhausen-Chollerpark (um 1440 v.Chr.) sowie die spätbronzezeitlichen Siedlungen von Zug-Sumpf (1056-ca. 870 v.Chr.).
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Zug (B)
Siedlungsfunde der älteren Eisenzeit (Hallstattzeit, 800-450 v.Chr.) legen die Vermutung einer flächendeckenden Besiedlung des mittelländischen Kantonsteils nahe. Griechische Keramik und etruskische Metallgefässe machen auf der Baarburg einen keltischen Fürstensitz um 500 v.Chr. wahrscheinlich. Die Besiedlung während der jüngeren Eisenzeit (Latènezeit, 450-15 v.Chr.) ist durch zahlreiche Einzelfunde belegt. Gräber wurden in Cham, Oberwil bei Zug und in Steinhausen entdeckt. Das Zugerland dürfte zum Herrschaftsgebiet der Helvetier, der späteren Civitas Helvetiorum, gehört haben. Einige Zuger Siedlungs- und Gewässernamen sind keltischen Ursprungs, so Baar, Cham, Lorze, Sihl und eventuell Reuss.
Von der Römerzeit bis zum Hochmittelalter
Autorin/Autor:
Stefan Hochuli
Tonfiguren aus Cham-Hagendorn. Terrakotta, Ende 2. bis Anfang 3. Jahrhundert n.Chr. (Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug; Fotografie Res Eichenberger).[…]
Ab Mitte des 1. Jahrhunderts v.Chr. kam das schweizerische Mittelland unter den politischen Einfluss des Römischen Reichs, zu dem es nach dem Alpenfeldzug 16-15 v.Chr. gehörte. Ausgedehnte Gutshöfe (villae) prägten die Landschaft um den Zugersee, wobei von maximal zehn Anlagen ausgegangen wird. Archäologisch belegt sind Risch-Holzhäusern, Hünenberg-Huobweid, Cham-Heiligkreuz und Baar-Zentrum, während eine Anlage in Zug-St. Michael aufgrund verschiedener Streufunde sehr wahrscheinlich ist. In Cham-Hagendorn fanden sich Überreste eines Mühlenbetriebs und eines Heiligtums mit unter anderem 23 Terrakottastatuetten. Auch die Baarburg wurde wiederholt besiedelt. Im direkten Zusammenhang mit Siedlungen sind die Grabfunde von Risch-Holzhäusern, Zug-Loreto und Hünenberg-Huobweid zu sehen. Diverse Münzschätze in Baar, Risch, Cham und Hünenberg dürften indirekt auf römische Heiligtümer hinweisen.
Fischfanganlagen aus Rutengeflecht. Dokumentationsfoto aus der archäologischen Ausgrabung Steinhausen-Sumpfstrasse West, 1998–1999 (Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug; Fotografie Patrick Moser).[…]
Nach der Aufgabe der Rheingrenze 401/402 endete die Zugehörigkeit zum Römischen Reich. Im ehemaligen Gutshof Baar sind frühmittelalterliche Bestattungen aus dem 5./6. Jahrhundert belegt (Friedhof Zugerstrasse). Über einem Kindergrab wurde ein hölzerner Grabbau errichtet. Am gleichen Ort erfolgte im 7./8. Jahrhundert die Errichtung der späteren Pfarrkirche St. Martin. Weitere frühmittelalterliche Kirchengründungen sind archäologisch nachgewiesen, so St. Verena in Risch, oder aufgrund von Schriftquellen bzw. Patrozinien wahrscheinlich, zum Beispiel St. Jakob der Ältere in Cham, St. Mauritius in Cham-Niederwil, St. Maria in Neuheim, St. Peter und Paul in Oberägeri und St. Michael in Zug. 536/537 wurde der zentralschweizerische Raum ins Frankenreich eingegliedert. Alemannen wanderten in die dünn besiedelten Gebiete ein. Ortsnamen mit den Endungen -dorf, -ikon, -ingen sowie -heim und Gräber des späten 6. Jahrhunderts in Hünenberg-Marlachen zeugen von dieser Landnahme. Alemannische Friedhöfe des 7. Jahrhunderts sind aus Baar-Früebergstrasse sowie Zug-Löberen bekannt und Siedlungen des 6.-8. Jahrhunderts in Cham-Eichmatt sowie im Zentrum von Baar nachgewiesen. Mit der Teilung des Frankenreichs 843 fiel der zentralschweizerische Raum an das Ostfrankenreich. Siedlungsbelege des 9. und 10. Jahrhunderts existieren bei der Burg Zug und in Cham-Klostermatt. Eine Fischfanganlage in Steinhausen-Sumpfstrasse stammt aus dem Zeitraum vom 7. bis ins 9. Jahrhundert. Erste Burgen und Sitze adliger Geschlechter in Cham-St. Andreas, Zug und Hünenberg datieren ins 11. und 12. Jahrhundert. Mit der Gründung der Stadt Zug und des Zisterzienserinnenklosters Frauenthal in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts nehmen die archäologischen Quellen sowie die erhaltene Bausubstanz (Block- und Ständerbauten ab dem mittleren 14. Jh.) zu.
Herrschaft, Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Hochmittelalterliche Herrschaftsstrukturen
Autorin/Autor:
Thomas Glauser
Das früheste schriftliche Zeugnis für das Gebiet des späteren Kantons Zug, eine 858 von König Ludwig dem Deutschen für das Fraumünster in Zürich ausgestellte Schenkungsurkunde, nennt einen grundherrlichen Hof in Cham. Die bei solchen Schenkungen übliche formelhafte Umschreibung lässt keine Rückschlüsse auf Ausdehnung und Ausstattung dieses Fronhofs zu. Sicher ist, dass er sich auf dem Kirchbühl und nicht auf der Halbinsel St. Andreas befand, die spätere Pfarrkirche St. Jakob umfasste und bis ins 15. Jahrhundert im Besitz des Fraumünsters blieb. Im Bereich der weiteren im Frühmittelalter gegründeten Kirchen in Baar, Risch, Zug, Oberägeri, Neuheim und Niederwil (Gemeinde Cham) sind ebenfalls grundherrliche Strukturen zu vermuten. Als Eigenkirchen von Angehörigen der weltlichen Oberschicht für deren eigenes Seelenheil gegründet, gehörten sie zur Ausstattung der grundherrlichen Höfe und wurden im Verlauf des Hochmittelalters zu Kristallisationspunkten, um die sich die territorial definierten Pfarreien entwickelten.
Ansicht des Klosters Frauenthal von Westen. Aquarellierte Federzeichnung, herausgelöst aus einem Manuskriptband vonErhard Dürsteler,um 1740 (Zentralbibliothek Zürich, Abteilung Karten und Panoramen, Ms. E 4, Fol. 811r).
[…]
Ab dem späten 12. Jahrhundert lassen sich vermehrt wohl auf Grundherrschaften zurückzuführende Besitzungen und Herrschaftsrechte in den schriftlichen Quellen nachweisen. Auffallend oft gehörten diese nun zur Ausstattung auswärtiger Klöster: So waren Schänis und Kappel in Baar, Muri in Gangolfswil (Gemeinde Risch), Einsiedeln in Ägeri (Gemeinden Ober- und Unterägeri), Menzingen sowie Neuheim und St. Blasien in Steinhausen sowie Neuheim begütert. Das um 1240-1244 auf Initiative der Freiherren von Eschenbach-Schnabelburg errichtete Zisterzienserinnenkloster Frauenthal, die einzige mittelalterliche Gründung auf Zuger Gebiet, wurde mit Gütern und Rechten aus der Umgebung ausgestattet. In adligem Besitz blieben die mutmasslich grundherrlichen Höfe in Buonas (vielleicht Herren von Buonas, ab etwa 1260 Herren von Hertenstein), in Hünenberg (Herren von Rüssegg), in St. Andreas bei Cham (Herren von Wolhusen) und in Zug (unbekannt, ab etwa 1200 vielleicht Grafen von Kyburg). An diesen Orten kam es im 11. und 12. Jahrhundert durch den Bau von Burgen zu ersten Herrschaftsverdichtungen. Auch die um 1200 errichtete Wildenburg mit dem wohl gleichzeitig initiierten Rodungsunternehmen im Bereich Grüt (Allenwinden) gehört in diesen Kontext.
Vor Ort waren die gerichts-, grund- und leibherrlichen Rechte noch bis ins 13. Jahrhundert selten in ein und derselben Hand vereinigt. In Steinhausen verfügten zum Beispiel die Klöster Fraumünster, St. Blasien und Kappel in Gemengelage über grund- und leibherrliche Rechte, während die gerichtsherrlichen Rechte in weltlichen Händen lagen. Insgesamt ist von einer auf engem Raum sehr heterogenen Herrschaftslandschaft auszugehen.
Im Hochmittelalter bildete das Gebiet des Kantons Zug noch keine territoriale Einheit, sondern war Teil der unscharf konturierten historischen Landschaft Zürichgau mit übergeordneten Grafschaftsrechten. Diese wurden im späten 10. Jahrhundert von den Grafen von Nellenburg und nach dem Investiturstreit bis zu ihrem Aussterben 1173 von den Grafen von Lenzburg wahrgenommen. Die gräflichen Hoheitsrechte überlagerten die zersplitterten Herrschafts- und Besitzkomplexe und hielten diese lediglich lose zusammen. Deshalb lassen sich aus den Grafschaftsrechten keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Herrschafts- und Besitzverhältnisse vor Ort ziehen, wie das in der älteren Literatur immer wieder versucht wurde. Lenzburger Eigenbesitz auf Zuger Gebiet ist nicht nachweisbar, und lenzburgische Herrschaftsrechte sind nur indirekt in Form von Vogteien über das Zürcher Fraumünster und das Frauenstift Schänis bezeugt. Die Frage, was nach 1173 mit dem umfangreichen lenzburgischen Erbe geschah, ist nicht restlos geklärt, darf in ihrer Bedeutung für Zug aber auch nicht überschätzt werden. Bekannt ist, dass die Reichsvogtei über das Fraumünster an die Herzoge von Zähringen und nach deren Aussterben 1218 an die Freiherren von Eschenbach-Schnabelburg ging, und dass die Kastvogtei über Schänis zunächst an die Staufer, später an die Grafen von Kyburg gelangte. In Bezug auf die herrschaftlichen Verhältnisse in Zug ist einzig sicher, dass die Grafen von Kyburg spätestens nach 1240 im Raum Baar und in der vielleicht von ihnen gegründeten Stadt Zug versuchten, Herrschaftsansprüche unter anderem gegen die Grafen von Habsburg-Laufenburg sowie die Freiherren von Eschenbach-Schnabelburg durchzusetzen. Dass sich die Kyburger dabei auf lenzburgisches Erbe berufen und damit gleichsam dynastisch gehandelt hätten, erscheint wenig plausibel. Viel eher ist ihr Vorgehen im Kontext landesherrlicher Verdrängungspolitik zu verstehen. Das Engagement der Kyburger beschränkte sich nicht auf den für sie peripher gelegenen Raum Zug-Baar, sondern richtete sich auf das gesamte Gebiet zwischen Reuss und Albis und damit direkt gegen die Freihherren von Eschenbach-Schnabelburg. Zweck ihres Handelns dürfte die Schliessung der kyburgischen Herrschaftslücke zwischen Zürichsee und Luzerner Seetal gewesen sein. Die herrschaftliche Durchdringung des Raums Zug-Baar gelang den Grafen von Kyburg allerdings nicht. Im Konkurrenzkampf um die landesherrliche Macht scheiterten sie auch hier an den Grafen von Habsburg und Habsburg-Laufenburg.
Kommunale Bewegung und Territorialbildung im Spätmittelalter
Autorin/Autor:
Thomas Glauser
Nach dem Aussterben der Grafen von Kyburg 1263 bzw. 1264 übernahm Graf Rudolf IV. von Habsburg einen grossen Teil des mutmasslichen Erbes. 1273 soll er nebst zahlreichen kyburgischen Städten auch Zug erworben haben, das güter- und herrschaftsrechtlich nicht näher umschrieben wird. Die Einkünfte aus Eigengütern und Vogteirechten im Raum Zug-Ägeri-Menzingen-Baar waren von unterschiedlicher Herkunft und Qualität, zudem zum Teil verpfändet oder als Lehen weitergegeben. In der Folge wurden sie zum Amt Zug zusammengefügt, einer Verwaltungseinheit der habsburgischen Vorlande, die im Habsburgischen Urbar 1303-1307 als Ganzes fassbar wird. Anhand der auch in Zug erhobenen landesherrlichen Steuer lassen sich die innere Beschaffenheit und die territoriale Abgrenzung des Amts Zug ansatzweise rekonstruieren. Die drei Steuerbezirke Zug, Ägeri und Baar entsprachen den gleichnamigen, damals erheblich grösseren Pfarreien. Bei der Grosspfarrei Baar wurde zusätzlich zwischen den in Baar ansässigen Kirchgenossen und jenen des Bergs unterschieden. Auf der Grundlage dieser grossen, zweigeteilten Kirchgenossenschaft entstanden die beiden spätestens um 1400 fassbaren Gemeinden Baar und Berg (heute Menzingen und Neuheim). Am Berg überlagerte die Gemeinde zwei grosse, aus klösterlichen Grundherrschaften hervorgegangene Niedergerichtsbezirke: St. Blasien und Einsiedeln hatten ihre Dinghöfe in Neuheim zu eigentlichen Klosterherrschaften mit je einem Gotteshausammann an der Spitze ausgebaut. In Zug und Ägeri beanspruchten die Habsburger die Besitzrechte an zwei ehemaligen grundherrlichen Höfen. In Zug führte dies zu einer einheitlichen, Vogtei und Niedergericht umfassenden Gerichtsherrschaft, die zudem deckungsgleich mit der Pfarrei war. In Ägeri waren zwar Pfarrei und Vogtei kongruent, nicht aber das habsburgische Niedergericht, das sich den Raum mit dem vom Berg her ins Ägerital ausgreifenden Einsiedler Gotteshausgericht teilen musste. Insgesamt spielten aber auch in diesem Teil des Amts Zug die Kirchgenossen als übergeordneter Personenverband die entscheidende Rolle beim Prozess der Gemeindebildung. Dieser konnte nur gelingen, weil die Habsburger den landesherrlichen Schutz gewährleisteten und ein für das ganze Amt zuständiges Gericht stellten. In Ermangelung anderer Gremien dürfte der Rat der Stadt Zug unter dem Vorsitz des habsburgischen Ammanns mit diesen hochgerichtlichen Kompetenzen ausgestattet gewesen sein. Ammann und Rat waren auch für die Herrschaftsleute in den habsburgischen Niedergerichten in Zug, Ägeri und Baar zuständig. Der Ende des 14. Jahrhunderts nachweisbare Beizug von Vertretern aus den Gemeinden des Äusseren Amts bei nichtstädtischen Gerichtsfällen reichte wohl in habsburgische Zeit zurück.
Schlussstein eines Bogens aus der Burg Hünenberg, erstes Drittel 12. Jahrhundert (Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug; Fotografie Res Eichenberger).[…]
Die ausserhalb des Amts Zug gelegenen Teile des späteren Kantonsgebiets unterstanden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht der habsburgischen Landesherrschaft. Diese herrschaftliche Lücke füllten ab Ende des 13. Jahrhunderts hauptsächlich die Herren von Hünenberg, das wichtigste Ministerialengeschlecht der Region. Ihnen gelang durch das Zusammenführen von vogteilichen Rechten die Errichtung einer nahezu geschlossenen Gerichtsherrschaft, die um 1350 Steinhausen, Cham, Hünenberg und Risch sowie im Reusstal Gisikon, Oberrüti und Merenschwand umfasste. Die Burgen in Hünenberg und St. Andreas in Cham, zeitweise auch jene in Zug, dienten den Hünenbergern als herrschaftliche Verwaltungssitze, ebenso die im Amt Zug gelegene Wildenburg, die sich mit der angrenzenden Gerichtsherrschaft Grüt spätestens ab 1309 in ihrem Besitz befand. Hinter der eigenartig späten, 1360 von Gottfried von Hünenberg initiierten Stadtgründung in St. Andreas standen möglicherweise zürcherische Ambitionen im Raum Cham-Steinhausen. Das Städtchen selbst hatte nicht lange Bestand; es wurde 1385 im Vorfeld des Sempacherkriegs von Luzerner und Zuger Truppen erobert und danach aufgelassen. In Buonas verfügte mit den luzernischen Herren von Hertenstein ein weiteres Ministerialengeschlecht über eine burgbewehrte Gerichtsherrschaft.
Durch die Verlagerung der habsburgischen Interessen auf ihre östlichen Stammlande und durch die politische Entwicklung in der Region kam Mitte des 14. Jahrhunderts Bewegung in die bis zu diesem Zeitpunkt relativ stabilen Herrschaftsverhältnisse im Raum Zug. Die kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Zürich und den österreichischen Herzögen führte 1352 unter Führung Zürichs zur Belagerung der Stadt Zug und zum erzwungenen Bündnis (Bundesbriefe), an dem sich neben Zürich und Zug (Stadt und Amt) auch die Innerschweizer Orte beteiligten. Auf die habsburgischen Rechte vor Ort hatten die Ereignisse von 1352 keine unmittelbare Auswirkung. Da die Herzöge den landesherrlichen Schutz aber nicht mehr gewährleisten konnten, entstand ein Herrschaftsvakuum, das ab den 1360er Jahren der Länderort Schwyz ausfüllte. Schwyz stellte zwischen 1370 und 1404, zunächst mit dem Einverständnis der Herzöge (Thorberger Friede), den Ammann in Zug. Das Amt Zug wurde de facto zu einem schwyzerischen Protektorat. Gleichwohl siegelte Zug als eidgenössischer Ort 1370 den Pfaffenbrief. Nach dem Siegel- und Bannerhandel 1404 stellten Zürich, Luzern und die Waldstätte in einer bestimmten Kehrordnung den Zuger Ammann. Auf Druck des Äusseren Amts erhielt aber 1410 anstelle des zu erwartenden Unterwaldners ein Zuger das Ammannamt, und dabei blieb es. Ein eidgenössischer Schiedsspruch von 1414 zur Wiedereinführung der Kehrordnung blieb unbeachtet. 1415 erhielt Zug von König Sigismund als Gegenleistung für die Beteiligung am Reichskrieg gegen Herzog Friedrich IV. die Reichsfreiheit. Damit wurden alle habsburgischen-österreichischen Herrschaftsrechte in Zug aufgehoben.
Wappenscheibe der Stadt Zug, Christoph Brandenbergzugeschrieben, um 1624 (Museum Burg Zug).
[…]
Mit der Reichsunmittelbarkeit war die Selbstständigkeit von Stadt und Amt Zug gegen aussen geklärt. Im Innern aber tat man sich schwer mit der Übernahme des herrschaftlichen Erbes. Sowohl die Stadt als auch die Gemeinden des Äusseren Amts hatten je für sich schon im ausgehenden 14. Jahrhundert mit dem Erwerb der vielfältigen und grösstenteils verpfändeten Herrschaftsrechte begonnen. So erlangte die Stadt Zug 1387, 1397 und 1406 diverse Zehntrechte, während Ägeri und die Gemeinde am Berg 1409-1410 und 1412 die landesherrliche Steuer kauften. Das Äussere Amt verhinderte dadurch nicht nur, städtisches Untertanengebiet zu werden, sondern legitimierte die eigenen Ansprüche auf die landesherrliche Nachfolge. Dies führte einerseits zur Herausbildung neuer, gemeinsamer Gremien (Stadt-und-Amt-Rat, Wochen-, Gross- und Malefizgericht), löste jedoch andererseits ab dem 15. Jahrhundert auch zahlreiche Konflikte aus, die oft nur durch eidgenössische Vermittlung beigelegt werden konnten.
Um 1500 umfasste der eidgenössische Ort Zug nicht mehr bloss die Stadt und das Äussere Amt. Nach dem Ausscheiden der habsburgischen Landesherrschaft gaben die Herren von Hünenberg ihren Besitz im 14. und frühen 15. Jahrhundert auf. Sukzessive kaufte die Stadt Zug deren Gerichtsherrschaften in Cham, Risch, Steinhausen und Oberrüti. Dazu kamen die bereits 1379 erworbene Vogtei Walchwil und das verburgrechtete, eine Sonderstellung geniessende Hünenberg. Das städtische Territorium inklusive Untertanengebiet machte Ende des 15. Jahrhunderts knapp die Hälfte des Standes Zug aus. Dessen Ausdehnung entsprach nun in etwa dem heutigen Kantonsgebiet. Innerhalb der zugerischen Territorialherrschaft blieben als fremde Gerichte das Gotteshausgericht Einsiedeln bis 1679 sowie die Gerichtsherrschaft Buonas und das bis ins Dorf Steinhausen reichende zürcherische Hochgericht gar bis 1798 bestehen.
Regieren und Verwalten in der frühen Neuzeit
Autorin/Autor:
Peter Hoppe
Ausschnitt aus dem Stadt-und-Amt-Buch, 1432 (Staatsarchiv Zug, Ms. P 92,1, Fol. 1r).
[…]
Den verbindlichsten Zusammenhalt erreichten Stadt und Amt Zug auf dem Gebiet der Rechtssetzung. Das geltende Recht wurde 1432 im sogenannten Stadt-und-Amt-Buch erstmals kodifiziert und 1566 neu gefasst. Die Hochgerichtsbarkeit wurde 1400 von König Wenzel zwar nur der Stadt Zug verliehen; sie scheint aber das Äussere Amt aus freien Stücken einbezogen zu haben. Auch am Wochen- und Grossgericht war das Amt beteiligt, zunächst allerdings nur die ehemals habsburgischen Herrschaftsleute.
Hervorgegangen aus der Schwurversammlung des herrschaftlichen Vogts, besass die Landsgemeinde anfänglich auch legislative Kompetenz. In der Folge sank sie zu einer reinen Schwur- und Wahlversammlung herab, die im Normalfall einmal jährlich bei und später in der Stadt Zug zusammenkam. Sie wählte den Ammann, den Landschreiber, den Bannerherrn, den Landesfähnrich und die eidgenössischen Landvögte. Alle anderen wichtigen Geschäfte bis hin zum Entscheid über Krieg und Frieden oblagen in einer Art Referendumsdemokratie mit dem in der Eidgenossenschaft einzigartigen Instrument der "zusammengetragenen Gemeindestimmen" den jeweils gleichzeitig stattfindenden Bürgerversammlungen in Zug, Ägeri, Menzingen (Berg) und Baar, wobei die Stadt zwei Stimmen, die drei anderen Gemeinden je eine hatten. Die laufenden Standesgeschäfte besorgte der Stadt-und-Amt-Rat, anfänglich gebildet aus dem städtischen Rat und gemeindlichen Ad-hoc-Abordnungen. In seiner definitiven Ausformung im 16. Jahrhundert zählte er insgesamt 40 von den einzelnen Gemeindeversammlungen gewählte Mitglieder, 13 aus der Stadt und je neun aus den drei Gemeinden. Die Gemeindevertreter übernahmen sukzessive auch die Rolle eines Gemeinderats. Bis zum Ende des Ancien Régime blieb jedoch sowohl in den Landgemeinden wie auch in der Stadt die Versammlung der vollberechtigten Bürger die oberste Gewalt. Sie kontrollierte den Rat durch ihre Wahlbefugnis, durch weitgehende Antragsrechte und durch die Möglichkeit, die Einberufung einer Gemeindeversammlung zu erzwingen.
Politisches System von Stadt und Amt Zug im 18. Jahrhundert
[…]
Standeshaupt mit Vorsitz in allen gemeinsamen Gremien war der ehemals habsburgische Ammann. Auch diese wichtigste Position mit weitreichendem Einfluss wurde vom Machtkampf zwischen Stadt und Amt tangiert, indem man die freie Auswahl aus allen Wählbaren im 16. Jahrhundert durch eine starre Kehrordnung mit definierter Reihenfolge der vier Gemeinden ersetzte. Alle Gremien von Stadt und Amt tagten in der Stadt Zug, in der auch der Ammann wohnen musste und der Landschreiber seine Kanzlei hatte. Letzterer kam 1605-1848 stets aus dem Äusseren Amt. Da die Stadt für den Markt, für Sust und Zoll, für die Reichsstrassen, die militärische Führung und die eigenen Vogteien allein zuständig war und da Institutionen wie Spital, Sondersiechenhaus, Zeughaus, Kaufhaus, Ankenwaage und Sust nur in der Stadt vorkamen, verfügte sie über eine viel grössere Verwaltung als die Gemeinden des Äusseren Amts. Im Untertanengebiet stützte sich der nichtresidierende städtische Obervogt auf den einheimischen Untervogt und einheimische Richter. Auffällig ist die deutliche Zunahme von amtlichem Schriftgut ab dem 17. Jahrhundert.
Ein Charakteristikum der Zuger Geschichte bilden die zahlreichen innerörtischen Konflikte vom 15. bis 18. Jahrhundert. In den frühen Händeln wie dem Siegel- und Bannerhandel 1404 kämpfte das Äussere Amt um Gleichberechtigung, zum Beispiel um den Standort von Siegel, Kanzlei und Archiv, um den Tagungsort der Landsgemeinde, um die Bestellung der höheren Ämter und auch darum, wer den Bannerherrn, den Landesfähnrich und den Schreiber stellte. Die Phase der angestrebten Bereinigung von Institutionen und Kompetenzen kulminierte im sogenannten Libellhandel von 1603-1604, in dem beide Seiten sogar die Trennung von Stadt und Amt forderten. Der Schiedsspruch der 15 Magistraten aus sieben eidgenössischen Orten, enthalten im grossformatigen Pergamentheft "Libellus Tugiensis", befasste sich ausführlich mit allen strittigen Punkten: Banner, Landesfahne, Landessiegel, Geschütze und Zeughaus, städtisches Schützenhaus, Münzprägung, Abschluss und Besiegelung von Bündnissen, Wahl des Ammanns, des Statthalters und der eidgenössischen Landvögte, Besetzung der Räte und Gerichte, Gesandtschaften zu fremden Mächten und auf die eidgenössischen Tagsatzungen, Gerichtsbarkeit in den zugerischen Vogteien sowie marktpolizeiliche Sondergerichtsbarkeit der Stadt Zug. Die Parteien bezogen sich in der Folge immer wieder auf das Libell als eine Art Grundlagendokument, und der Begriff "libellmässig" wurde im 18. Jahrhundert zu einem festen Bestandteil der zugerischen Rechtssprache. Trotz der Betonung der Einheit, indem ganz Zug als "ein corpus und ein loblich ortt der Eydtgnosschafft" bezeichnet wurde, stiess das Libell aber nicht bis zum Kern des Konflikts vor. Schon 1605 flammte der Streit wieder auf, weil die Stadt sich der Wahl eines Angehörigen des Äusseren Amts zum Landschreiber widersetzte. Ein 1608-1610 ausgearbeiteter Zusatz zum Libell hielt fest, dass der Ammann, auch wenn er nicht Stadtbürger war, im städtischen Rat sitzen durfte. Die häufigen Reibereien und die periodischen Eruptionen der grossen Konflikte, zum Beispiel des Vogthandels 1700-1702 sowie insbesondere des Harten- und Lindenhandels 1728-1736 und 1764-1768, brachen nicht ab. Soweit sie das Verhältnis zwischen Stadt und Amt berührten, spiegelten sie die Angst, der jeweilige Gegenpart könnte den eigenen Herrschaftsanteil beschneiden, und offenbarten so die Schwachstelle in der Konstruktion des Standes Zug: die dezentral aufgebaute Herrschaft mit dem instabilen, weil ständig umstrittenen Schwerpunkt. Die Macht war nicht in der Landsgemeinde zentriert, sondern auf vier Zentren - die Gemeindeversammlungen in Zug, Ägeri, Menzingen und Baar - verteilt. Dazu kamen starke, im Einzelinteresse stehende Sonderrechte wie die rein städtische Herrschaft in den Vogteien oder die ausschliessliche Verfügungsgewalt der Stadt über den Zoll und alles, was mit dem Markt zusammenhing. Diese labile Situation, in der die Glieder wichtiger waren als das Ganze, liess die Frage der Spaltung des Standes Zug gelegentlich wieder aufkommen. 1702, auf dem Höhepunkt des Vogthandels, separierte sich das Äussere Amt von der Stadt und vollzog, wenn auch nur für wenige Monate, die Regimentsteilung. Während des Zweiten Villmergerkriegs 1712 scheiterte auch der Versuch der Landsgemeinde, in einer Art Staatsstreich sich selbst zum neuen Machtzentrum zu machen.
Die dezentrale Verteilung der Macht zeigte sich auch in den öffentlichen Finanzen. Der eidgenössische Ort Zug hatte keinen eigenen Finanzhaushalt. Defizite wie Überschüsse wurden nach einem festen Schlüssel (ein Drittel Stadt Zug, zwei Drittel Äusseres Amt) unter den vier Gemeinden verteilt, Reserven ausschliesslich auf Gemeindeebene gebildet. Es gab keinen Standesschatz. Dementsprechend flossen die für die Öffentlichkeit bestimmten ausländischen Pensionen nicht in die Standes-, sondern in die Gemeindekassen. Für die öffentlichen Haushalte scheinen diese Pensionen unabdingbar gewesen zu sein. Direkte Steuern wurden in Zug keine erhoben. Der Streit um den Anteil der privaten Haushalte an den Pensionen - zusammen mit den Solddiensten und den Salzlieferungen dienten diese der Erhaltung und Steuerung der einheimischen patronalen Klientelsysteme - wurde erst 1768 nach dem Zweiten Harten- und Lindenhandel definitiv gelöst. Fortan galt das Prinzip der gleichmässigen Verteilung.
Schlacht am Gubel 1531. Illustration aus einem Kompilat vonChristoph Silberysen, 1569 (Aargauer Kantonsbibliothek, Aarau, Miscellanea, MsWettF 33, Fol. 9r).
[…]
Eine eigenständige Bündnis- und Aussenpolitik kam für den Stand Zug wegen seiner Kleinheit nicht in Frage. Seine Aufkündigung des Bündnisses mit Frankreich 1733 und die Annäherung an den Kaiser blieben seltene Ausnahmen und wurden auch bald wieder rückgängig gemacht. Innerhalb der Eidgenossenschaft war Zug spätestens ab 1415 ein vollberechtigtes Mitglied, allerdings nie in einer Führungsrolle. Enge Beziehungen bestanden zu den Nachbarorten Zürich als wirtschaftlichem Zentrum, Schwyz, das sich noch im 18. Jahrhundert immer wieder in die inneren Angelegenheiten Zugs einzumischen versuchte, und Luzern als katholischem Vorort und Sitz der Nuntiatur in nachreformatorischer Zeit. Die Reformation brachte Zug militärisch in eine schwierige neue Lage. Als Teil der katholischen fünf inneren Orte avancierte es gegenüber dem benachbarten Zürich zum konfessionellen Grenzgebiet, das in allen vier innereidgenössischen Religionskriegen als Truppenaufmarschplatz diente. Im Zweiten Kappelerkrieg von 1531 kam es am Gubel zu Kampfhandlungen. Die Niederlage im Zweiten Villmergerkrieg 1712 offenbarte die Rückständigkeit des zugerischen Wehrwesens. Erst 1757 wurde eine neue, erstmals alle wichtigen Bereiche wie Truppenordnung, Bewaffnung, Uniformierung, Ausbildung und Disziplin reglementierende Militärorganisation geschaffen.
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur vom Hochmittelalter bis ins 18. Jahrhundert
Bevölkerung und Siedlung
Autorin/Autor:
Peter Hoppe
Vor 1700 lebten auf dem Gebiet des Kantons Zug weniger als 10'000 Menschen. Einigermassen verlässliche Zahlen lassen sich aber erst ab Mitte des 18. Jahrhunderts ermitteln. Die kirchliche Kommunikantenzählung von 1743 nennt 10'618 Einwohner, 1798 waren es 12'749. Die einzige Erhebung des 17. Jahrhunderts aus dem Ägerital bestätigt den Trend eines langsamen Bevölkerungswachstums. 1660 lebten hier etwa 1350 Personen, 1743 wurden 1519 gezählt. Einbrüche wie beim letzten grossen Pestzug von 1629, der bis zu einem Drittel der Einwohner dahinraffte, wurden rasch aufgeholt. Bemerkenswert ist die räumliche Verteilung der Bevölkerung: 1798 entfielen rund 20% auf die Stadt Zug, 30% auf das städtische Untertanengebiet und 50% auf die drei gleichberechtigten Landgemeinden Ägeri, Menzingen und Baar. Die Stadt mit ihren Vogteien zählte also etwa gleich viele Einwohner wie das Äussere Amt.
Quantitative Aussagen zur Zu- und Abwanderung sind mangels Quellen nicht möglich. Das Familiennamengut zeigt, dass die Reformation den vielleicht letzten grossen Mobilitätsschub vor 1800 auslöste. Ab dem 16. Jahrhundert schlossen sich die vollberechtigten Bürger in Zug, im Ägerital, auf dem Menzinger Berg und in Baar mehr und mehr ab, am rigorosesten in Ägeri, wo zwischen 1544 und 1853 kein einziges neues Geschlecht aufgenommen wurde. Offener scheint die Situation in den Vogteien gewesen zu sein.
Die Erstbelege der Ortsnamenforschung zeigen, dass der lange Prozess der Landnahme, Rodung, Besiedlung sowie Urbarisierung im Hochmittelalter seine grösste Intensität erreichte und um 1350 ausklang. Die Gründung der Stadt Zug um 1200 markierte siedlungsgeschichtlich eine neue Entwicklungslinie, die 1385 durch die Ausschaltung der kurzlebigen Konkurrenzgründung St. Andreas bei Cham gefestigt wurde. Innerhalb des fertig ausgelegten Siedlungsrasters ereigneten sich in der Folge nur noch wenige Veränderungen. Die Gemeinde am Berg gab sich mit der Pfarreigründung und dem Kirchenbau 1479-1480 erstmals ein Zentrum in Menzingen. Unterägeri, das schon im Spätmittelalter eine eigene Nutzungsgenossenschaft gebildet hatte, trieb die Ablösung von Oberägeri 1714 mit der Gründung einer eigenen Pfarrei voran und erreichte 1798 die politische Unabhängigkeit. Eigentümlich verlief die Entwicklung von Neuheim, das zur frühesten alemannischen Siedlungsschichte des 6. und 7. Jahrhunderts gehörte und später eine winzige Pfarrei bildete. Politisch ging es in der Gemeinde am Berg (später Menzingen) auf und konnte sich erst 1848 wieder verselbstständigen.
Augenfälliges Merkmal der Siedlungsstruktur war ihre Kleinteiligkeit. 1468 umfasste die Gemeinde am Berg 18 Hof- und Weilersiedlungen ohne eigentlichen Mittelpunkt. Cham bestand noch im 18. Jahrhundert aus neun räumlich getrennten und als Gemeinden bezeichneten Nachbarschaften. Die Stadt Zug bildete demgegenüber nicht nur die bei Weitem grösste Siedlung, sie stach auch durch ihre Befestigung, die geschlossene Bauweise und die vielen Steinhäuser hervor.
1591-1592 und in den 1630er Jahren wurde das Lorzenbett bei Cham in einem für den nördlichen Alpenraum pionierhaften Unterfangen künstlich tiefer gelegt. Dadurch wurde der mittlere Wasserstand des Zugersees massiv abgesenkt.
Wirtschaft
Autorin/Autor:
Peter Hoppe
Die Reussbrücke bei Sins (AG) von Osten. Lavierte Federzeichnung zum Zweiten Villmergerkrieg eines unbekannten Künstlers, um 1730 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
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Die geografische Lage zwischen den beiden Städten Zürich und Luzern prägte Zug. Die enge wirtschaftliche Beziehung zu Zürich, die sich in ähnlichen Massen und Gewichten und im Postwesen spiegelte, wurde durch die konfessionelle Spaltung wenig beeinträchtigt. Die Landstrassen von Horgen am Zürichsee über den Hirzel und die Sihlbrücke an den Zugersee sowie von Zürich über Knonau und Hünenberg nach Luzern reichen ins Mittelalter zurück. Stellte Luzern für den Zugang vom Mittelland her das Hauptportal zur Innerschweiz dar, bildete Zug mit seiner guten Verkehrsanbindung und dem Wasserweg über den Zugersee die zweite Pforte. Der 1640 gegen luzernischen Widerstand durchgesetzte Bau der Reussbrücke bei Sins (AG), der einen älteren Fährbetrieb ablöste, verknüpfte die Freien Ämter noch stärker mit dem Wirtschaftsraum Zug. Die Stadt Zug entwickelte sich zu einem regionalen Marktzentrum mit Ausstrahlung nach Schwyz, in die zürcherische Nachbarschaft und über die Reuss hinweg in die gemeinen Herrschaften des Aargaus. Pfeiler dieser Entwicklung waren der Wochenmarkt, mehrere Jahrmärkte und die Messe im Spätherbst, aber auch städtische Einrichtungen wie das Kaufhaus für den Handel mit Feldfrüchten, das Ankenhaus für den Butter- und Käsehandel sowie die Sust am See, dem wichtigen Güterumschlagplatz für den Transithandel. In ihrem Einflussbereich versuchte die Stadt, den Warenhandel strikt zu zentralisieren. Sie verbot das Hausieren und die Untertanen waren eidlich verpflichtet, ihre Überschüsse in Zug auf dem öffentlichen Markt zu verkaufen. Die Einwohner des Äusseren Amts dürften das Marktangebot der Stadt ebenfalls genutzt haben. Wie weit sie selbst als Anbieter auftraten, ist kaum erforscht. Allgemein scheint das Äussere Amt wirtschafts- und versorgungspolitisch den Dingen eher ihren Lauf gelassen zu haben als die dirigistisch auftretende Stadt. Hausierer zum Beispiel waren im Äusseren Amt geduldet.
Der Markt trug dazu bei, dass in der Stadt Zug ein breites Spektrum spezialisierter Handwerks- und Gewerbebetriebe entstand. Die ältesten Zünfte reichten in die Zeit um 1400 zurück. Auffällig viele Kunsthandwerker erlangten überregionale Bedeutung, so Goldschmiede, Maler, Glasmaler, Uhrmacher und Buchdrucker. Die Orgelbauerfamilie Bossard, die Aufträge bis in den süddeutschen Raum und ins reformierte Bern ausführte, hatte ihr Domizil jedoch in Baar - ein Hinweis darauf, dass das Handwerk sich zwar in der Stadt konzentrierte, aber auch in den Landgemeinden und im städtischen Untertanengebiet ausgeübt wurde. Typisch für dieses verteilte Angebot war auch der immer wieder geschützte Grundsatz, dass die Stadtbürger auswärtigen Handwerkern Aufträge erteilen durften - städtische Zünfte hin oder her.
Die vor allem für die Stadt Zug wichtige Fischerei wie auch die Nutzung der Wälder dienten primär dem einheimischen Bedarf. Holz wurde auch aus Schwyz importiert. Neben den über das ganze Land verteilten Mühlen, Reiben, Walken, Stampfen und Sägereien kam es vor allem entlang der Lorze zu einer gewissen Konzentration von gewerblichen Nutzungen, so in Baar am Mühlebach, einem vermutlich im 13. Jahrhundert künstlich von der Lorze abgezweigten Kanal, sowie in Zug und Cham. Papiermühlen siedelten sich in Baar und Cham, Ziegelhütten in Zug und Baar an. Eine erste Hammerschmiede in Cham, ausgestattet mit einem Monopol für die Sensenfabrikation, ging 1635 von reformierten St. Galler Kaufleuten aus, scheiterte aber nach kurzer Zeit. 1690 wurde wiederum in Cham ein Kupferhammerwerk gegründet. Die im Berggebiet und in Baar verbreitete Heimarbeit - im 17. Jahrhundert die Wollverarbeitung, im 18. Jahrhundert die Baumwoll- und Seidenspinnerei - erfolgte im Auftrag von reformierten Zürcher Textilunternehmern. Erst 1756 wurde in Zug mit der Seidenhandelsfirma Kolin ein einheimisches Unternehmen gegründet. Der lukrative Salzhandel hingegen war wegen der vollständigen Abhängigkeit vom Ausland politischen Einflüssen ausgesetzt.
Oberbild einer Figurenscheibe des Ehepaars Jakob Schumacher und Agatha Harb von Baar, von einem unbekannten Zuger Glasmaler, um 1597 (Privatsammlung; Fotografie Vitrocentre Romont, Yves Eigenmann).[…]
In Bezug auf die landwirtschaftlichen Nutzungsformen verlief die Agrarzonengrenze quer durch das zugerische Territorium: Im Berggebiet dominierten die ab dem 15. Jahrhundert zunehmend exportorientierte Viehzucht und die Herstellung von Milchprodukten, während im Talgebiet sowie im Ennetsee vorwiegend Acker- und Obstbau sowie etwas Rebbau betrieben wurden. Zug partizipierte zum Teil privilegiert am Welschlandhandel, dem herbstlichen Viehtrieb über den Gotthard auf die Tessiner und oberitalienischen Märkte. Die im 18. Jahrhundert vermehrt aufkommenden Sennereien unterstrichen den Stellenwert der Butter- und Käseproduktion. Der Obstbau rund um den Zugersee und vor allem in der Baarer Ebene wurde von Reisenden des 18. Jahrhunderts als bedeutend beschrieben. Trotz des obrigkeitlichen Kampfs gegen die Branntweinherstellung gab es um 1800 in Cham und Hünenberg auf 260 Haushalte neben 160 Mosttrotten rund 300 Brennhäfen. Der Ackerbau stagnierte, war wenig produktiv und wurde durch starres Festhalten an den Abgaben- und Zehntrechten eingeengt. In den Talgemeinden scheint die Dreizelgenwirtschaft die übliche Produktionsform gewesen zu sein. Die restriktive, auf die Sicherung der Kornversorgung ausgerichtete Politik der Stadt Zug behinderte in ihrem Untertanengebiet eine umfassendere Umstellung auf Gras- und Milchwirtschaft. Erste Allmendaufteilungen zu Privatbesitz erfolgten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. In die gleiche Zeit fällt die stärkere Ausbreitung des Kartoffelanbaus.
Zuger Taler (Vorderseite ) von 1564. Geprägt von Münzmeister Oswald Vogt, nach einer Zeichnung des Zürcher Medailleurs Jakob Stampfer (Museum Burg Zug).
Zuger Taler (Rückseite) von 1564. Geprägt von MünzmeisterOswald Vogt, nach einer Zeichnung des Zürcher Medailleurs Jakob Stampfer (Museum Burg Zug).
[…]
Über die ökonomische Bedeutung der fremden Solddienste für Zug fehlen vertiefte Studien. Kontrolliert wurden das kapitalintensive, organisatorisch anspruchsvolle Soldunternehmertum und die Besetzung der Offiziersstellen von der politischen Führungsschicht, vor allem von Familien aus der Stadt Zug sowie einzelnen Geschlechtern aus dem Äusseren Amt. Auch Untersuchungen zum einheimischen Geld- und Kapitalmarkt und zum generellen Grad der Verschuldung stehen noch aus. Als Kreditgeber traten wie andernorts Private, die öffentlichen Haushalte und geistlichen Institutionen auf. Auffällig ist die Tendenz zur Verengung des Finanzplatzes: 1719 durften Neuhypotheken nur noch auf dem kleinen Heimmarkt aufgenommen werden. Sein Münzregal nutzte der Stand Zug nur sporadisch. Die intensivste Zeit zugerischer Münzprägungen dauerte 1564-1624. Kaspar Weissenbach, Münzmeister spätestens ab 1609, brachte es dabei zu grossem Reichtum.
Gesellschaft
Autorin/Autor:
Thomas Glauser, Peter Hoppe
Ofenkachel mit Minnepaar aus der Ruine Wildenburg im Lorzentobel, zweite Hälfte 14. Jahrhundert (Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug; Fotografie Res Eichenberger).[…]
Die hochmittelalterliche Gesellschaft lässt sich aufgrund der Quellenlage nur an ihren obersten Rändern und auch da nur schemenhaft skizzieren. Zur dünnen ortsansässigen Oberschicht zählten im 12. und 13. Jahrhundert einerseits einige wenige hochfreie und ritteradlige Geschlechter, so die Freiherren von Notikon und die Herren von Buonas, von Hünenberg sowie von Hertenstein, und andererseits die hohen Amtsträger der klösterlichen und adligen Grundherrschaften. Weder den Grafen von Kyburg noch den Grafen von Habsburg und späteren Herzögen von Österreich gelang der Aufbau einer lokal ansässigen landesherrlichen Gefolgschaft. So stammten die habsburgischen Ammänner des 13. und 14. Jahrhunderts von ganz unterschiedlichen Orten. Auch die Herren von Hünenberg verdankten ihre überragende Stellung in der Region nicht dem landesherrlichen Dienst, sondern dem geschickten Aufbau eigener landesherrlicher Strukturen.
Um 1300 war der kaum nennenswerte Hochadel verschwunden, um 1400 auch der Ministerialadel. Deren Vertreter gingen in der lokalen bäuerlichen Oberschicht auf oder wanderten in Städte der näheren und weiteren Umgebung ab. Die häufig verpfändeten Herrschaftsrechte wurden von den Gemeinwesen oder von Exponenten der städtischen wie auch der ländlichen Führungsgruppen erworben. Diese Gruppen zeichneten sich nicht nur durch wirtschaftliche Potenz, sondern vielfach auch durch Herrschaftsnähe aus. Herrschaftswandel und Gemeindebildung führten in Zug dazu, dass die Talleute von Ägeri, die Bergleute von Menzingen und Neuheim sowie die Dorfleute von Baar den Stadtbürgern von Zug rechtlich gleichgestellt waren. Alle Männer dieser Personenverbände waren regimentsfähig. Vom Gemeindebürgerrecht zu unterscheiden war das Recht zur Allmendnutzung. Je nach Siedlungsstruktur gab es - wie etwa in Menzingen - überhaupt keine, nur eine oder aber mehrere dörfliche Nutzungsgenossenschaften, die sich häufig aus den älteren, herrschaftlich definierten Hofgenossenschaften herausgebildet hatten: in der Vogtei Cham zum Beispiel waren es acht, in Baar fünf, in Ägeri zwei. Sie spielten im Gemeindebildungsprozess neben den Kirchgenossenschaften eine wichtige Rolle.
Die Untertanen in den städtischen Vogteien hatten auf Regimentsebene nichts zu sagen, waren aber in ihren Gemeinden heimatberechtigt. Ähnliches galt für die städtischen Bei- oder Hintersassen. 1688 zählte diese Gruppe, die zum Beispiel in pfarreilichen Angelegenheiten stimmberechtigt war, 74 männliche Personen, umfasste also rund zehnmal weniger Personen als die Bürgerschaft. Die Beisassen im Äusseren Amt besassen deutlich weniger Rechte. In Baar mussten sie sich 1689 ausdrücklich bereit erklären, die Gemeinde auf Befehl sofort zu verlassen. Im Ägerital wurden sie im 18. Jahrhundert mehrmals weggewiesen. In Bezug auf den Aufenthalt völlig rechtlos waren die eingeheirateten oder als Arbeitskräfte geduldeten Fremden. Sie konnten wie die Fahrenden und die Bettler jederzeit vertrieben werden. Die verheirateten Frauen folgten innerhalb dieser Hierarchien dem jeweiligen Recht ihres Ehemanns.
Der Verlust des Heimatrechts und damit das Absinken in die Heimatlosigkeit waren existenzbedrohend. Auf allen Stufen schloss sich der Neuzugang zur Heimatberechtigung wie zur Allmendnutzung immer mehr, am rigorosesten schon im 16. Jahrhundert in der Stadt Zug und in den Gemeinden des Äusseren Amts. Die Angst vor Armut schränkte auch die Heiratskreise ein. Auswärtige Frauen mussten ein nachgewiesenes Mindestvermögen in die Ehe einbringen; 1726 betrug dieses zum Beispiel in der Stadt Zug 400 Gulden, und zwar selbst dann, wenn die Frau aus einer Gemeinde des Äusseren Amts stammte.
Quantitative Angaben zur Verteilung von Armut und Reichtum sowie zur entsprechenden Schichtung der örtlichen, zahlenmässig kleinen Gesellschaften fehlen. Gerade mit Blick auf diese Kleinheit klaffte die Schere zwischen den Bettelarmen und den reichen Spitzen der Führungsschicht mit Vermögen von mehreren Zehntausend Gulden weit auseinander. Die allgemeine Tendenz zur Aristokratisierung prägte auch in Zug den Lebensstil der führenden Familien, liess aber kein abgehobenes Patriziat entstehen.
Zeitgenössische Erhebungen zur Vorratshaltung in den städtischen Untertanengebieten zeigen, dass in der Hungerkrise von 1770-1771 etwa die Hälfte der Bevölkerung der armen Unterschicht zuzurechnen ist. In diesen Armutszusammenhang gehört der immer wieder verlesene sogenannte Obstbrief, der jeglichen Mundraub von Obstbäumen, Weinreben und aus Krautgärten verbot und die allfällige Selbstjustiz des Besitzers von vornherein der Strafverfolgung entzog. Die Armen, soweit sie nicht dem Bettel nachgingen, bedurften der Unterstützung durch Almosen (z.B. an Jahrzeiten, grossen Kirchenfesten), durch obrigkeitliche Zuteilung von Lebensmitteln und kleinen Geldbeträgen und vor allem durch die Spendeneinrichtungen: Die wiederum obrigkeitlich zugelassenen Bezugsberechtigten mussten ihre wöchentlichen Brotrationen persönlich in der Kirche abholen. Armengenössige waren wie Konkursite und Spitalpfründner von der politischen Mitwirkung und von den Nutzungsrechten ausgeschlossen.
Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkten vereinsähnliche Organisationen wie die berufsständischen Zünfte, die kirchlichen Bruderschaften, die Nachbarschaften auf subkommunaler Ebene und nicht zuletzt die Schützengesellschaften, deren Rollenmix von Wettkampf, Wehrertüchtigung und Geselligkeit sich in eigenen Schützenhäusern manifestierte. In der Krankenversorgung bestand zwischen Stadt und Land ein erhebliches Gefälle. Beide verfügten über Scherer, Hebammen und ein breites volksmedizinisches Wissen, aber nur die Stadt hatte ein akademisches Stadtärztekollegium, ein Siechenhaus für die Aussätzigen und ein Spital. Letzteres diente allerdings auch fürsorgerischen Zwecken und beherbergte als Versorgungsanstalt Verpfründete, die sich eingekauft hatten. Im 18. Jahrhundert schickte die Stadt Zug ihre Hebammen zur Ausbildung nach Zürich.
Kirchliches und religiöses Leben, Bildung und Kultur
Autorin/Autor:
Peter Hoppe
Aus Knochen geschnitztes Anhängerkreuz. Grabbeigabe aus dem Friedhof Walchwil, 17. oder 18. Jahrhundert (Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug; Fotografie Res Eichenberger).[…]
Kirchlich unterstand Zug bis 1815 dem Bistum Konstanz und in diesem dem Archidiakonat Aargau (später schweizerische Quart). Das Dekanat, zu dem die Zuger Pfarreien mit Ausnahme von Risch gehörten, reichte ursprünglich auf der aargauischen Seite bis Bremgarten und im Zürcher Gebiet bis zum Uetliberg. Das nachreformatorische Dekanat Cham-Bremgarten wurde 1721-1722 aufgeteilt, so dass die Zuger Pfarreien nun ein eigenes Landkapitel bildeten. Die vier grossen Pfarrsprengel Zug, Ägeri, Baar und Cham reichten in die erste Entstehungszeit der Pfarreien um 1200 zurück, ebenso Risch sowie die Kleinpfarreien Neuheim und Niederwil. Von Baar wurden 1479 Menzingen und 1611 Steinhausen abgetrennt, von Ägeri 1714 Unterägeri. Das nach Zug pfarrgenössige Walchwil erhielt 1497 das Tauf- und Begräbnisrecht und wurde erst 1804 auch de iure zur selbstständigen Pfarrei. Bereits 1514 erfolgte die Inkorporation von Niederwil in die Pfarrei Cham. Nach dem im 13. Jahrhundert gegründeten Zisterzienserinnenkloster Frauenthal bei Cham entstanden im 14. Jahrhundert diverse Beginen- und Begardenhäuser, darunter die Gemeinschaft bei St. Michael in Zug. Die dortigen Begarden verschwanden im 15. Jahrhundert wieder, während die Beginen Ende des 15. Jahrhunderts zu Franziskaner-Terziarinnen wurden.
Die heilige Anna Selbdritt und der heilige Oswald. Tempera auf Leinwand und Holz, von einem unbekannten niederländischen oder niederländisch geschulten Meister, 1492 (Museum Burg Zug, Depositum Katholische Kirchgemeinde Zug).
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Unter den frühen Welt- und Ordensgeistlichen ragt der Zuger Stadtpfarrer und Magister Johannes Eberhard heraus. Um 1520 neigte innerhalb der zugerischen Geistlichkeit eine kleine Gruppe von Humanisten der neuen Glaubenslehre zu und stand mit Huldrych Zwingli in Kontakt. 1526 beschlossen die Stadt und die drei Gemeinden des Äusseren Amts, beim alten Glauben zu bleiben und sich nicht von der katholischen Innerschweiz abzusondern. Nach dem Zweiten Kappelerkrieg 1531 war Zug definitiv katholisches Grenzland. Die fünf inneren Orte stimmten den Reformbeschlüssen des Konzils von Trient 1563 ausdrücklich zu. Hand in Hand mit der katholischen Erneuerung von Klerus, Klöstern, Glaubensverkündigung, Liturgie und Sakramentenspendung ging die Straffung der Zügel im Kirchenregiment und in der kirchlichen Administration. Konflikte mit staatskirchlichen Sonderrechten, wie sie sich Zug in der Pfründenbesetzung, Kirchengutverwaltung und in der Gerichtsbarkeit über Geistliche angeeignet hatte, waren unausweichlich. Nach Luzern (1605) erhielt auch Zug Anfang der 1670er Jahre einen bischöflichen Kommissar, der einen Teil der geistlichen Gerichtsfälle statt im fernen Konstanz direkt in Zug erledigte. Der Reformorden der Kapuziner kam 1595 nach Zug. Die Franziskaner-Terziarinnen bei St. Michael in Zug wurden um 1600 mit kirchlichem und weltlichem Druck dem Einfluss der Luzerner Franziskaner entzogen und 1611-1612 zu Kapuziner-Terziarinnen reformiert. Das Zisterzienserinnenkloster Frauenthal, 1528 geschlossen und 1552 auf Initiative des Zuger Stadtrats wieder eröffnet, gelangte im 17. Jahrhundert zu neuer Blüte, nachdem 1602 im Vertrag von Jonen der Einfluss der Stadt Zug zurückgedrängt worden war. Eine der augenfälligsten Veränderungen im Auftritt der Weltgeistlichen war die Durchsetzung des Zölibats, die im Bereich der Stadt Zug rascher erfolgte als im Äusseren Amt. Im Vergleich zu Luzern hinkte Zug aber deutlich hinterher. Priester, die offen im Konkubinat lebten und eigene Kinder hatten, waren um 1580 noch gang und gäbe.
Katholische Frömmigkeitsformen prägten den öffentlichen Raum mit dominierenden Kirchengebäuden, Kapellen, Bildstöcken und Wegkreuzen. Öffentlicher und privater Stifterwille machte die Kirchen zu Schatzhäusern. In Wallfahrten, Prozessionen und Bittgängen wurde der Glaube ins Land hinausgetragen. Die jährliche Landeswallfahrt zum Kloster Einsiedeln wird schon 1426 erwähnt. In der Stadt Zug fuhr die prunkvolle, von Kanonenschüssen begleitete Fronleichnamsprozession mit Monstranz und Heiligenbildern sogar auf den See hinaus. Das grösste Fest in Zug war der Tag des Stadtpatrons, des heiligen Oswald (5. August), der mit Salutschüssen, Prozession, vier Gottesdiensten, Festpredigt, Gratis-Hirsebrei und Almosenverteilung an Arme sowie fremde Bettler so glanzvoll gefeiert wurde, dass auch viele Auswärtige nach Zug kamen. Die Reliquienverehrung erlebte besonders entlang der Konfessionsgrenze zu Zürich mit der feierlichen Übertragung von heiligen Märtyrerleibern aus den römischen Katakomben eine neue Blüte. Länger als in den übrigen Orten der Innerschweiz hielten in Zug die Hexenverfolgungen an. Der letzte Prozess, der acht Frauen das Leben kostete, fand 1737-1738 statt.
Das Schulwesen wurde primär von Geistlichen betreut. Im 18. Jahrhundert existierten überall, auch in kleinen Ortsteilen, Elementarschulen von allerdings ganz unterschiedlicher Qualität. Neben diversen Lateinschulen entstanden im 17. Jahrhundert in der Stadt Zug und im 18. Jahrhundert in Baar durch Pfrundstiftungen kleine Gymnasien. Weitere Ausbildungswege führten an das Luzerner Jesuitenkollegium, nach Mailand, wo am Collegium Helveticum im Zuge der katholischen Reform Freiplätze für Innerschweizer geschaffen worden waren, an andere ausländische Schulen und Universitäten oder über Offizierslaufbahnen in fremden Diensten. Eine gewisse Weltläufigkeit brachten auch die wandernden Handwerksgesellen nach Hause.
Oberstleutnant Franz Fidel Landtwing schuf in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hervorragende Karten von grossen Teilen des Kantons Zug. Die 1758 vom Stadtpfarrer initiierte Stiftung einer öffentlichen Stadtbibliothek scheiterte am mangelnden Interesse. Die Bibliothek der Familie Zurlauben wurde ans Kloster St. Blasien verkauft, 1799 aber von der helvetischen Regierung beschlagnahmt und später nach Aarau gebracht. Musik und Theater waren fest in kirchlicher Hand, auch wenn der bedeutendste barocke Lyriker und Dramatiker der katholischen Schweiz, der Zuger Johann Caspar Weissenbach, kein Geistlicher war. Die Aufklärer Karl Kaspar Kolin und Beat Fidel Zurlauben, je die Letzten ihres Geschlechts, gehörten der Helvetischen Gesellschaft an. Zurlauben war Historiker und Kolin gab 1786 ein erstes Neujahrsblatt heraus, worin er der zugerischen Jugend die Taten der Vorväter näher bringen wollte.
Der Staat im 19. und 20. Jahrhundert
Politische Geschichte und Verfassungsgeschichte
Autorin/Autor:
Renato Morosoli
Der Franzoseneinfall und die Helvetische Revolution setzten dem Ancien Régime ein Ende. Die Stadt Zug gab am 11. Februar 1798 notgedrungen ihre Vogteien frei. Am 17. April gliederte eine tumultuöse Landsgemeinde die oberen Freien Ämter auf deren Wunsch dem Kanton an, lehnte aber die neue helvetische Verfassung ab, die auch noch die unteren Freien Ämter sowie die Grafschaft Baden dazugeschlagen hätte. Der Widerstand gegen die Franzosen brach nach dem Gefecht bei Hägglingen am 26. April zusammen. Die Stadt Zug kapitulierte drei Tage später kampflos. In der Folge wurde der ganze Kanton besetzt und von den französischen Truppen geplündert. Am 2. Mai wurde Zug mit der Urschweiz zum neu geschaffenen Kanton Waldstätten zusammengefasst. Darin bildete Zug einen Distrikt. Nach dem sogenannten Hirthemmliaufstand vom April 1799, der neben den Distrikten Uri und Schwyz auch das Zuger Berggebiet erfasst hatte, wurde die loyal gebliebene Stadt Zug neuer Kantonshauptort. Die 1801 nach der Auflösung des Kantons Waldstätten erarbeitete Kantonsverfassung trat wie jene von 1802 nie in Kraft. Im Herbst 1802 schloss sich Zug erneut dem antihelvetischen Aufstand an.
Die knappe, durch die Kantonsorganisation vom 11. April 1803 präzisierte Mediationsverfassung stellte die vorrevolutionären Behörden zu einem Grossteil wieder her. Neu erhielt die Landsgemeinde legislative Rechte. Wegen der nun gleichberechtigten Gemeinden Cham, Hünenberg, Steinhausen, Risch und Walchwil zählte der wiederum als Regierung, Gericht und Gesetzgeber wirkende Stadt-und-Amt-Rat (ab 1814 Kantonsrat) jetzt 54 Mitglieder. Nach der Aufhebung der Mediationsverfassung 1813 schloss sich Zug zwar dem restaurativen Lager an, doch wurde die Gleichberechtigung der ehemaligen Vogteien nicht mehr in Frage gestellt. Die Kantonsverfassung von 1814 orientierte sich an den Zuständen der Mediationszeit. Neu bestand als Parlament der sogenannte dreifache Landrat, wobei jedem Kantonsrat zwei weitere, ebenfalls von den Gemeindebürgern gewählte Mitglieder beigesetzt wurden. Damit war in Zug etwa jeder 25. Stimmbürger Landrat.
Karikatur auf die Missionstätigkeit der Jesuiten. Lithografie vonKaspar Schell,1842 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
[…]
Zu den politischen Hauptthemen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zählten die Stellung des Kantons gegenüber der starken Gemeindeautonomie sowie das Zusammenwachsen von Stadt, Äusserem Amt und ehemaligen Vogteien. Diesen Problemen widmeten sich das Niederlassungsgesetz von 1805 und das Bürgerrechtsgesetz von 1813. Mit der 1804 geschaffenen Kantonspolizei und der 1813 ins Leben gerufenen Gebäudeversicherung entstanden zwei den ganzen Kanton erfassende Institutionen. Umgekehrt traten im sogenannten Geldhandel 1821-1823, d.h. bei der Verteilung der Entschädigung, die der Wiener Kongress für entgangene Gebietsansprüche festgelegt hatte, die Spannungen zwischen alten und neuen Gemeinden deutlich hervor. Für kurze Zeit trat Menzingen gar aus dem Kantonsverband aus. Der Kurs einer zögerlichen Modernisierung wurde auch nach dem Anschluss Zugs an die Gruppe der konservativen Kantone in den 1830er Jahren beibehalten. Obwohl die Liberalen in der Stadt Zug und in Unterägeri, der ersten industrialisierten Gemeinden in Zug, eine starke Position errungen hatten, blieben sie gegenüber den in den bäuerlich geprägten Gemeinden dominanten Konservativen in der Minderheit. 1845 trat Zug dem Sonderbund bei, vertrat darin aber eine defensive Haltung. Im Sonderbundskrieg kapitulierte Zug am 22. November 1847 kampflos, worauf am 5. Dezember eine liberale Volksversammlung die konservative Regierung stürzte. Die neue Verfassung vom 16. Januar 1848 setzte viele liberale Postulate um. Die Landsgemeinde wurde ohne grosse Diskussionen abgeschafft, ebenso die Einteilung des Kantons in ein Inneres und ein Äusseres Amt. Ferner trennte sich Neuheim von Menzingen und wurde eine selbstständige Gemeinde. Der 67-köpfige Grossrat (seit 1873 Kantonsrat) wählte aus seinen Reihen elf Regierungsräte. Die in Zug, Oberägeri, Unterägeri, Hünenberg und Walchwil noch mit den politischen Gemeinden verbundenen Korporationen wurden verselbstständigt.
Nach ihrem Wahlsieg 1848 starteten die Liberalen ein Reformprogramm: Sie modernisierten die Staatsgewalten und das Finanzwesen und schufen 1849 das erste kantonale Schulgesetz. Doch bereits 1850 gelangten die vom Sonderbundsführer Franz Joseph Hegglin dominierten Konservativen wieder an die Macht. Sie revidierten die liberalen Gesetze und setzten 1851 ein Gemeinderecht durch, das an der starken Gemeindeautonomie festhielt und die Rechte der Niedergelassenen missachtete. Das Verhältnis zum Bund war belastet, was sich auch 1852 bei der 500-Jahr-Feier zum Bundesbeitritt von Zug zeigte. Zur Entkrampfung trugen das eidgenössische Offiziersfest von 1868 und das eidgenössische Schützenfest von 1869 in Zug bei.
Erst der Niedergang des sogenannten Hegglianismus, der Aufstieg einer jüngeren Generation gemässigter Konservativer und das Wiedererstarken der Liberalen Ende der 1850er Jahre schufen die Voraussetzungen für eine Annäherung der beiden Parteien und ermöglichten 1861 die Umsetzung grosser Vorhaben wie die Gründung der Kantonsschule und die Modernisierung des Privatrechts.
Die Phase der Zusammenarbeit der Gemässigten endete 1869 nach dem Verbot einer Jesuitenmission in Baar. 1870 errangen die Konservativen die Mehrheit in Regierung und Parlament, die sie während über 100 Jahren verteidigen sollten. Vor dem Hintergrund des Kulturkampfs, der Revisionen der Bundesverfassung und heftiger Parteikonflikte zogen sich die vor allem wegen der Frage der Niedergelassenen und der Erweiterung der Volksrechte nötigen Anpassungen der Kantonsverfassung über Jahre dahin. Die Revisionen von 1873, 1876 und 1881 brachten die Einführung von Initiative und Referendum, die Volkswahl der auf sieben Mitglieder verkleinerten Regierung und eine neue Gemeindeorganisation. Letztere trennte 1874 die bisherige politische Gemeinde in eine Einwohnergemeinde, in der nun auch die Niedergelassenen aus anderen Kantonen stimmberechtigt waren, in eine vor allem im Sozialwesen tätige Bürgergemeinde und in eine katholische Kirchgemeinde. Für die wachsende reformierte Bevölkerung war schon 1863 eine den ganzen Kanton umfassende Protestantische Kirchgemeinde geschaffen worden. Da der ultramontane Flügel der Konservativen an Einfluss verlor, kam 1894 eine kaum umstrittene Verfassungsrevision zustande, welche die Proporzwahl für den Kantonsrat, die Exekutiven und die Gerichte einführte. Den Vorschlag hatte die konservative Seite eingebracht, die auch mit diesem Wahlsystem ihre Dominanz wahrte. Lange umstritten war die ab den frühen 1990er Jahren vor allem von den Mitteparteien angestrebte Rückkehr zum Majorz. 2001 wurde für die Gerichte, 2013 auch für die Exekutiven wieder die Majorzwahl eingeführt. Die Verfassung vom 31. Januar 1894 ist mit einigen weiteren Änderungen (u.a. 1976 Einführung des Verwaltungsgerichts, 1990 vollständige Trennung der Gewalten) nach wie vor in Kraft.
Die Kämpfe der 1870er Jahre verliehen den politischen Lagern deutlichere Konturen. In mehreren Gemeinden entstanden konservative Parteivereine. 1885 wurde eine kantonale Conservative Partei gegründet, die sich ab 1910 Conservative Volks- und Arbeiterpartei nannte und ab 1923 eine christlichsoziale Gruppe umfasste. Eine frühe liberale Organisation war die 1837 in der Stadt Zug gegründete Mittwochgesellschaft. 1870 wurde ein kantonaler liberaler Verein ins Leben gerufen und 1873 bildeten sich in mehreren Gemeinden Sektionen des im gleichen Jahr geschaffenen Schweizerischen Volksvereins. Die Zuger Liberalen schlossen sich 1894 der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) der Schweiz an, der neu aufgebauten Dachorganisation der Kantonalparteien. Die Sozialdemokratische Partei (SP) hatte ihre Anfänge in den ab 1858 fassbaren Grütlivereinen. Deren 1889 gegründeter Kantonalverband trat ab 1894 als Arbeiterpartei auf und integrierte sich 1902 als kantonale Sektion in die SP Schweiz.
Dank der 1894 eingeführten Proporzwahl beruhigten sich die Parteienkonflikte. Trotz besserer Wahlchancen der FDP und SP, die ihre Basis in den Industriegemeinden hatten, war bis in die 1970er Jahre die Dominanz der Konservativen kaum je gefährdet. Ab 1886 stellten sie fünf, ab 1900 vier der sieben Regierungsräte, zudem bis 1970 beide Ständeräte. Die FDP besetzte ab 1886 zwei und ab 1900 drei Regierungsratssitze. 1918 verlor sie einen ihrer Sitze an die SP, die sich lange mit der weniger wichtigen Direktion für Fischerei und Forst begnügen musste. Das aus einer beherrschenden, einer mittelgrossen und einer kleinen Partei bestehende Gefüge blieb bis Mitte des 20. Jahrhunderts stabil. Die Frontistenbewegung kam 1934 nicht über Ansätze hinaus und bildete eine kurze Episode. 1951 gewann der Landesring der Unabhängigen einen ersten Sitz im Kantonsrat. Erst 1982 verloren die Konservativen, deren Partei mittlerweile Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) hiess, die absolute Mehrheit in Regierung und Parlament. In mehreren Gemeinden formierten sich in den 1980er Jahren links-grüne Gruppen, die 1999 die SP als stärkste linke Kraft ablösten. In den 1990er Jahren begann der Aufstieg der Schweizerischen Volkspartei (SVP): 1999 errang sie einen ersten, 2010 einen zweiten Sitz im Regierungsrat. Als Folge davon existierten zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit der SVP, den beiden alten bürgerlichen Mitteparteien CVP und FDP sowie der Linken (SP und Alternative) vier etwa gleich starke Blöcke. Nachdem das Bundesgericht 2010 auf Klage von linker Seite das bisherige Wahlverfahren als verfassungswidrig befunden hatte, wurde 2013 das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren ("doppelter Pukelsheim") eingeführt, das die Wahlchancen der kleinen Parteien vergrössert.
Unter den ehemaligen Sonderbundsständen war Zug der am meisten industrialisierte Kanton mit der grössten nicht-katholischen Minderheit. Dennoch blieb es bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus Teil der katholisch-konservativen Stammlande. Die engen institutionellen Beziehungen zur Zentralschweiz, zum Beispiel durch die Zentralschweizer Regierungskonferenz, wurden auch danach beibehalten, doch traten die Bindungen zum wirtschaftlich mächtigen Nachbarn Zürich immer mehr in den Vordergrund. Davon zeugt zum Beispiel der Beitritt des Kantons und aller Gemeinden zum Verein Metropolitanraum Zürich 2009. Bundespolitisch rückte der Kanton in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von einer pointiert konservativen Haltung in die Mitte. Seine Abstimmungsresultate decken sich häufig mit dem Gesamtergebnis. Im 20. Jahrhundert stellte Zug mit Philipp Etter (katholisch-konservativ) und Hans Hürlimann (CVP) zwei Bundesräte.
Sitze des Kantons Zug in der Bundesversammlung 1919-2015
1919
1939
1959
1967
1971
1979
1983
1991
1995
1999
2003
2007
2011
2015
Ständerat
CVP
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
FDP
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Nationalrat
CVP
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
FDP
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
SP
1
SGA/Grüne
1
1
SVP
1
1
1
1
1
Total Sitze
1
2
2
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
Sitze des Kantons Zug in der Bundesversammlung 1919-2015 - Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Zug 1919-2015
1919
1927
1939
1959
1979
1983
1987
1991
1995
1999
2003
2007
2011
2015
CVP
4
4
4
4
4
3
3
3
3
2
2
2
2
2
FDP
2
2
2
2
2
3
3
2
2
2
2
2
2
2
SP
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
SGA/Grüne
1
1
1
1
2
1
1
SVP
1
1
1
2
2
Total Sitze
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Zug 1919-2015 - Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Staatskanzlei
Zusammensetzung des Kantonsrats im Kanton Zug 1918-2014
1918
1938
1950
1974
1978
1982
1986
1990
1994
1998
2002
2006
2010
2014
CVP
43
44
44
44
43
40
38
36
33
27
25
23
23
22
FDP
22
25
22
24
23
29
29
25
28
27
20
20
20
18
SP
7
9
11
7
10
10
10
12
9
9
9
8
8
7
LdU
1
3
1
SGA/Grüne
2
4
3
3
5
12
7
9
SVP
3
9
18
17
19
19
GLP
2
4
Andere
2
3
1
1
3
4
5
3
1
1
Total Sitze
72
78
78
80
80
80
80
80
80
80
80
80
80
80
Zusammensetzung des Kantonsrats im Kanton Zug 1918-2014 - Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Staatskanzlei
Staatliche Tätigkeit und Staatsverwaltung
Autorin/Autor:
Renato Morosoli
Die kaum umgesetzten Reformprojekte der Helvetik wirkten über deren Ende hinaus weiter. Zwar entsprach die Staatsverwaltung nach 1803 mit Landschreiber, Grossweibel und einigen Bediensteten in etwa derjenigen des Ancien Régime, doch das Staatsverständnis hatte sich gewandelt. Die Tagesgeschäfte besorgte die Administrationskommission, eine Vorform des späteren Regierungsrats. Der Erziehungsrat bemühte sich um den Aufbau der Volksschule, während der Sanitätsrat mit der Organisation einer Gesundheitspolizei (1803 Medizinalpolizeireglement) begann und der Kriegsrat das Militärwesen nach dem Debakel von 1798 reorganisierte (1808 Militärorganisation). Allerdings hemmte der Geldmangel des Kantons den Ausbau der Staatstätigkeit. Der Kanton bezog seine Einkünfte vor allem aus dem Salzverkauf und den Zöllen. Zusätzlichen Finanzbedarf deckten die Gemeinden von Fall zu Fall. Am Protest der Bürger scheiterte der Versuch, die Einnahmen durch ein Abgabengesetz zu verstetigen (1819-1820 Jägerhandel). Erst die Gründung des Bundesstaats und die Kantonsverfassung von 1848 beschleunigten die Modernisierung. Für die Wahrnehmung als Staat wichtig war der 1873 vollendete Bau des repräsentativen Regierungsgebäudes in Zug, denn zuvor waren die kantonalen Behörden stets Mitnutzer von städtischen Liegenschaften gewesen. Das Bauvorhaben war nur gegen grossen Widerstand aus den Landgemeinden zustande gekommen.
Grundriss des Hochparterres des Zuger Regierungsgebäudes. Ausführungsplan vonJohann Kaspar Wolff, 1868 (Staatsarchiv Zug;Fotografie Alois Ottiger).[…]
Ansicht des Zuger Regierungsgebäudes von aussen (Staatsarchiv Zug; Fotografie Alois Ottiger).
Im Regierungsrat galt bis 1887 das Kommissional-, danach das Departementalsystem. Die Debatte über die Notwendigkeit der Professionalisierung des auch wegen wirtschaftlicher Verflechtungen heiklen regierungsrätlichen Nebenamts begann in den 1960er Jahren. Sie führte 1991 zum sogenannten Hauptamt und 2009 zum Vollamt. 1850 bestand die kantonale Verwaltung aus vier Beamten in der Kantonskanzlei, dem Standesweibel, den Kantonsläufern und sieben Landjägern. Zahlreiche Aufgaben wie die Steuertaxation erledigten Kommissionen nebenamtlich. 1900 zählte die Verwaltung samt den 13 Polizisten etwa 25 Personen, 1950 inklusive 25 Polizisten etwa 120 Personen (ohne Schulen). Aufgrund des Bevölkerungswachstums, der Ausweitung der Staatstätigkeit und der Professionalisierung bisheriger Nebenämter wuchs der Personalbestand der Verwaltung bis 2000 auf über 900 Stellen. Der Beamtenstatus wurde 1994 abgeschafft. Ein Schock war das Attentat vom 27. September 2001, als ein Mann aus Rache für vermeintliche Behördenwillkür in den Parlamentssaal eindrang und elf Kantonsrätinnen und Kantonsräte sowie drei Mitglieder des Regierungsrats erschoss und dann Suizid beging.
Bis zum Ersten Weltkrieg konzentrierte sich die Staatstätigkeit auf die Bereiche Schule, Verkehr und Recht. So stellte der Kanton nach einem ersten, in der Helvetik begonnenen und 1814 stecken gebliebenen Anlauf die Schulen 1848 endgültig unter seine Aufsicht. Ab den 1850er Jahren bemühte er sich um den Eisenbahnanschluss, der erst 1864 realisiert wurde, nachdem Kanton und Gemeinde beim Zusammenbruch der Ost-West-Bahn 1861 grosse finanzielle Verluste erlitten hatten. Im Strassenbau folgte auf den Ausbau in den Talgemeinden, der Ende der 1820er Jahre eingesetzt hatte, die regionalpolitisch wichtige Erschliessung des Berggebiets. Das privatrechtliche Gesetzbuch (1861-1875) und das Strafgesetzbuch (1876) ersetzten zum Teil noch frühneuzeitliche Satzungen und Usanzen. 1891 wurde die als Aktiengesellschaft konzipierte Zuger Kantonalbank gegründet.
Mit Ausnahme des 1864 gescheiterten Vorstosses für ein Fabrikgesetz wurden bis 1914 keine grundsätzlichen Probleme der Sozialpolitik angepackt. Im Ersten Weltkrieg beschränkte man sich auf Notstandsaktionen. 1918 regelte der Kanton das Armenwesen. Eine kantonale Alters- und Hinterbliebenenversicherung scheiterte jedoch vor dem Volk. Die Arbeitslosenversicherung von 1927 und die Bauernhilfskasse von 1933 erwiesen sich in der Weltwirtschaftskrise als unzureichend. Der Kanton intervenierte vor allem mit Notstandsarbeiten, von denen das Baugewerbe profitierte, während die Industriearbeiterschaft wenig Unterstützung erhielt. Auf der Basis der sozialpolitischen Massnahmen im Zweiten Weltkrieg wurde der Sozialstaat in der Folge erheblich ausgebaut, wobei private Institutionen bis heute ihre grosse Bedeutung behielten. Erst 1965 trat der Kanton dem Konkordat über die wohnörtliche Unterstützung bei. Das Vormundschaftswesen wurde 2013 kantonalisiert.
Beginnend mit dem Gesundheitsgesetz von 1926, subventionierte der Kanton die von Bürgergemeinden oder Privatinstitutionen getragenen Spitäler. Bis zur Übernahme des Zuger Bürgerspitals 1981 blieb sein Engagement aber subsidiär. Die vom Kostendruck bestimmte Spitaldebatte führte in den 1990er Jahren zur Reduktion von vier (Kantonsspital und Liebfrauenhof in Zug, Spitäler in Baar und Cham) auf zwei Spitäler (Andreasklinik in Cham und der 2008 eröffnete Neubau des Kantonsspitals in Baar). In der Orts- und Raumplanung wurde der Kanton erst Mitte des 20. Jahrhunderts aktiv. Das erste Baugesetz von 1897 hatte nur für die Stadt Zug gegolten. Der Kanton schützte 1946 die durch Überbauungen gefährdeten Ufer des Zuger- und Ägerisees, scheiterte aber 1952 mit einer Baugesetzvorlage. Erst mit der neuen Vorlage von 1967 erhielten Kanton und Gemeinden ein Instrument zur Steuerung der Siedlungsentwicklung. Der erste kantonale Richtplan datiert von 1987. Grosse Infrastrukturaufgaben wurden vermehrt an Zweckverbände delegiert. Nachdem die Seen besonders in den 1950er und 1960er Jahren stark verschmutzt worden waren, baute der 1970 gegründete regionale Gewässerschutzverband (GVRZ) ein Ringleitungssystem rund um den Zugersee mit zentraler Kläranlage zur Reinigung aller Abwässer in der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee. Um die Siedlungsabfälle der Zuger Gemeinden kümmert sich seit 1995 der Abfallverband (Zeba).
1848 erhielt der Kanton erstmals das Recht zur Erhebung von Einkommens- und Vermögenssteuern. Der wachsende Finanzbedarf nach dem Ersten Weltkrieg löste die Steuergesetzrevisionen von 1921 und 1930 aus, welche Holdings, Domizilgesellschaften und sogenannte Gemischte Gesellschaften begünstigten. Sowohl diese beiden Revisionen als auch die Modernisierung des Steuersystems von 1946 waren stark von Zürcher Finanzinteressen beeinflusst. Die Steuerprivilegien waren wohl der wichtigste Faktor für die in den späten 1950er Jahren unvermittelt einsetzende und seither anhaltende enorme Zunahme der im Kanton niedergelassenen Firmen. Dank der sprudelnden Einnahmen von juristischen Personen folgten weitere Steuersenkungen, was die Attraktivität des Kantons nochmals steigerte. Auf diese Weise stieg Zug von einer Mittelposition zum reichsten Kanton der Schweiz auf, was ihm das Etikett eines "Steuerparadieses" eintrug. Die linke Opposition, Firmenskandale, nationale wie internationale Medienberichte über Steuerflüchtlinge sowie politischer Druck aus dem Ausland stellten die Steuerpolitik ab den 1970er Jahren immer wieder in Frage. Diese wurde aber in mehreren Volksabstimmungen bestätigt. 2004 verwarf Zug als Geberkanton und grösster Pro-Kopf-Nettozahler der Schweiz den nationalen Finanzausgleich mit 84% Nein-Stimmen.
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert
Bevölkerung, Siedlung und Verkehr
Autorin/Autor:
Renato Morosoli
1817 wohnte kaum ein Viertel der knapp 14'000 Kantonseinwohner in den vier grössten Siedlungen: Die Stadt Zug zählte innerhalb ihrer Stadtmauern ca. 1300 Personen, das Dorf Baar rund 900 und Menzingen sowie Unterägeri im Zuger Berggebiet je gut 500. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts lag das Bevölkerungswachstum unter dem schweizerischen Durchschnitt, danach meist darüber. Ab den 1830er Jahren beschleunigte es sich im Zug der Industrialisierung, sodass sich die Bevölkerung im Verlauf des 19. Jahrhunderts verdoppelte. Um 1800 lebten knapp die Hälfte, um 1900 zwei Drittel aller Einwohner in den drei Talgemeinden Zug, Baar und Cham. Das demografische Wachstum beruhte auf den ab den 1860er Jahren markant ansteigenden Geburtenüberschüssen, auf der ab den 1880er Jahren stark sinkenden Sterblichkeit, vor allem im Säuglingsalter, sowie auf der Zuwanderung aus anderen Kantonen und dem Ausland, die mit der Industrialisierung vermehrt einsetzte. Die zum Teil von den Gemeinden geförderten Auswanderungswellen der 1850er und 1880er Jahre erfassten vor allem das Berggebiet, am stärksten das Ägerital. Mit 202 registrierten Auswanderungen, hauptsächlich in die USA, stellt das Jahr 1884 diesbezüglich den Höhepunkt dar.
Bevölkerungsentwicklung des Kantons Zug 1850-2000
Jahr
Einwohner
Ausländer-anteil
Anteil Katholiken
Anteil Protestanten
Alters-struktur (Anteil >59)
Zeitraum
Gesamt-zunahmea
Geburten-überschussa
Wanderungs-saldoa
1850
17 461
0,6%
99,3%
0,7%
1850-1860
10,9‰
9,5‰
1,4‰
1860
19 608
2,6%
96,8%
3,1%
6,4%
1860-1870
6,5‰
3,9‰
2,6‰
1870
20 925
2,2%
95,7%
4,2%
7,2%
1870-1880
9,1‰
5,6‰
3,5‰
1880
22 829
4,1%
94,5%
5,3%
7,4%
1880-1888
1,1‰
5,9‰
-4,8‰
1888
23 029
3,7%
93,9%
6,0%
8,2%
1888-1900
7,2‰
8,0‰
-0,8‰
1900
25 093
8,0%
93,1%
6,8%
8,8%
1900-1910
11,6‰
9,6‰
2,0‰
1910
28 156
10,8%
90,7%
9,1%
8,2%
1910-1920
11,5‰
6,4‰
5,1‰
1920
31 569
7,9%
87,4%
12,2%
8,0%
1920-1930
8,6‰
8,1‰
0,5‰
1930
34 395
7,8%
84,6%
14,6%
9,0%
1930-1941
5,8‰
7,8‰
-2,0‰
1941
36 643
4,6%
84,7%
14,8%
11,2%
1941-1950
15,9‰
10,3‰
5,6‰
1950
42 239
6,0%
84,0%
15,5%
10,9%
1950-1960
22,0‰
11,6‰
10,4‰
1960
52 489
10,9%
83,2%
16,2%
11,8%
1960-1970
26,2‰
14,4‰
11,8‰
1970
67 996
15,8%
80,7%
17,4%
12,7%
1970-1980
11,0‰
7,8‰
3,2‰
1980
75 930
13,7%
75,3%
18,9%
13,7%
1980-1990
11,9‰
6,3‰
5,6‰
1990
85 546
17,0%
70,8%
19,1%
15,1%
1990-2000
15,9‰
5,7‰
10,2‰
2000
100 052
20,2%
61,8%
17,6%
17,1%
a mittlere jährliche Zuwachsrate
Bevölkerungsentwicklung des Kantons Zug 1850-2000 - Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik
Omnibusse der Marke Orion in Menzingen. Fotografie, um 1910. Ansichtskartenverlag Gebrüder Künzli, Zürich (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
[…]
Im 20. Jahrhundert wuchs die Bevölkerung bis über die Jahrhundertmitte hinaus dank Geburtenüberschüssen, danach vor allem wegen der Zuwanderung noch schneller. Zwischen 1900 und 1960 verdoppelte sich die Einwohnerzahl des Kantons auf 52'500 Personen, bis 2000 nochmals auf über 100'000. Damit gehörte Zug zu den wachstumsstärksten Kantonen. Die Zunahme betraf zunächst die drei Industriegemeinden Zug, Baar und Cham. In der Stadt Zug als Zentrum einer entstehenden Agglomeration wohnten 1960 fast 40% der Bevölkerung. Später wirkte sich das Wachstum auch auf die Landgemeinden Steinhausen, Risch und Hünenberg im westlichen Kantonsteil aus, deren Einwohnerzahl zwischen 1960 (ca. 5000 Personen) und 2010 (ca. 27'000) auf mehr als das Fünffache stieg. Weniger heftig fiel die Entwicklung in den Berggemeinden aus. Gleichwohl zählte 2010 selbst die kleinste Gemeinde Neuheim fast 2000 Einwohner.
Werbeplakat für die Strassenbahn mit dem Lorzentobel und einer Zuger Stadtansicht. Farblithografie vonErnst Emil Schlatter, 1914 (SBB Historic).
[…]
Das moderne Hauptstrassennetz entstand zwischen 1827 und 1870 und wurde ab den 1920er Jahren für den Autoverkehr ausgebaut. 1827 wurde die Stadt Zug ans Postkutschennetz angeschlossen, 1853 ans Telegrafennetz. 1852 fuhr das erste Dampfschiff auf dem Zugersee. Mit der Linie der Schweizerischen Nordostbahn von Zürich über das Knonauer Amt nach Luzern begann 1864 das Eisenbahnzeitalter, in dem die oft umstrittene Platzierung der Bahnhöfe die Siedlungsentwicklung wie zum Beispiel in Rotkreuz prägte. 1897 folgte die Einweihung der Sihltal- und Gotthardlinie von Zürich über Zug nach Goldau. Das grösste kantonale Verkehrsprojekt vor dem Ersten Weltkrieg betraf die Erschliessung des Berggebiets, die 1910 mit der Eröffnung der Lorzentobelbrücke und 1913 mit der elektrischen Strassenbahn zu einem vorläufigen Abschluss gelangte. Der Autobahnbau in den 1960er und 1970er Jahren verursachte grosse Landschaftsveränderungen, unter anderem die Verlegung der Lorze. Breiter Widerstand verhinderte eine Linienführung entlang des Nord- und Nordwestufers des Zugersees. 2009 wurde die lange umstrittene Autobahnverbindung A4 mit Zürich und dem Flughafen durch das Knonauer Amt eröffnet. Der öffentliche Regionalverkehr (1904-1913 Bus, 1913-1950er Jahre elektrische Strassenbahn, 1907-1959 Zuger Berg- und Strassenbahn) bediente zunächst nur den östlichen Kantonsteil mit Zug, Baar und dem Berggebiet. Mit der Umstellung auf den Bus (Zugerland Verkehrsbetriebe, seit 1953) kamen die übrigen Gemeinden hinzu. Ab den 1980er Jahren erfuhr der öffentliche Verkehr einen grosszügigen Ausbau, unter anderem 2004 durch die Stadtbahn Zug, ein S-Bahn-System auf dem Gebiet des Kantons Zug und angrenzender Regionen. 1878 begann mit der Gründung der Wasserversorgung Zug AG (ab 1892 Wasserwerke Zug) der Aufbau der Versorgungsnetze für Wasser (ab 1878), Gas (ab 1878) und Elektrizität (ab 1891).
Wirtschaft
Autorin/Autor:
Renato Morosoli
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts blieb Zug ein von der Landwirtschaft geprägter, armer Kanton. Im Berggebiet dominierten die auf Export ausgerichtete Viehzucht und Milchwirtschaft, im Tal Ackerbau sowie Obstbau, der Exportprodukte wie Dörrobst oder Kirsch lieferte. Die Stadt Zug war ein regionales Marktzentrum. Mit dem Rückzug der Soldtruppen aus Frankreich 1830 schloss sich der grösste Markt für die Fremden Dienste. Eine wichtige Rolle spielte die vor allem von Zürchern ab dem 17. Jahrhundert betriebene Verlagsindustrie. Die fast im ganzen Kanton verbreitete Baumwollspinnerei verschwand mit der Mechanisierung Anfang des 19. Jahrhunderts, ebenso die Seidenspinnerei, die zeitweise auch von Zuger Verlegern organisiert worden war. Ende der 1820er Jahre führten Zürcher Unternehmer vor allem im Berggebiet die Seidenweberei ein, die 1850 über einen Achtel der Berufstätigen beschäftigte. Anfang der 1880er Jahre waren es noch ca. 2000 Personen (über 90% Frauen), etwa so viele wie in den Fabriken (43% Frauen). 1905, kurz vor dem Untergang der Seidenweberei, fanden noch 6% der 13'200 im Kanton tätigen Arbeitskräfte in der Heimindustrie einen Verdienst.
Die späte Industrialisierung galt in der ersten Phase vor allem der Textilproduktion und entwickelte sich wegen der Wasserkraft entlang der Lorze. Wiederum finanzierten diese vor allem Zürcher Unternehmer, zum Teil mit Zuger Partnern wie dem Fabrikpionier Wolfgang Henggeler. 1834 wurde als erste Fabrik im Kanton die Spinnerei Unterägeri gegründet. Ihr folgten 1846 die Spinnerei Neuägeri, 1850 eine kleine Baumwollweberei in der Kollermühle in Zug, 1854 die grosse Spinnerei in Baar sowie 1863 eine Baumwollspinnerei und -weberei in Hagendorn bei Cham. In Cham siedelte sich 1866 mit der Anglo-Swiss Condensed Milk Co. ein Grossbetrieb der Lebensmittelindustrie an. Ferner war die flussabwärts liegende, 1657 gegründete Papiermühle schon um 1840 zur mechanisierten Produktion übergegangen.
Die zweite, auf den Metall- und Apparatebau ausgerichtete Industrialisierungsphase konzentrierte sich auf die Stadt Zug, nachdem die Errichtung einer Druckwasser- und Elektrizitätsversorgung den Standortnachteil der mangelnden Wasserkraft beseitigt hatte. 1880 entstand die Email- und Metallwarenfabrik Zug (Metallwaren Zug), 1896 das Elektrotechnische Institut Theiler & Co., der spätere Elektrokonzern Landis & Gyr. Entlang der neuen Bahnlinie nach Zürich nahmen Industriemühlen den Betrieb auf, nämlich 1898 die Untermühle Zug und 1905 die Neumühle Baar. Die 1913 erfolgte Gründung der Verzinkerei Zug AG (seit 1981 V-Zug AG) schloss diese zweite Phase ab.
Im späten 19. Jahrhundert entwickelte sich im Berggebiet der Kurtourismus, der bis zum Ersten Weltkrieg auch in der Stadt Zug nicht unbedeutend war. Im Ägerital, das nach den Spinnereigründungen von 1834 und 1846 industriell stagnierte, öffneten ab 1881 viele Kinderheime und Kurhäuser.
Die Wirtschaftsentwicklung führte zu einer Zweiteilung des Kantons. Während in den vier Gemeinden Zug, Baar, Cham und Unterägeri 1905 über die Hälfte der Beschäftigten im industriell-gewerblichen Sektor arbeitete, fanden in den sieben anderen Gemeinden weit über 50% ihr Auskommen in der Landwirtschaft. Diese hatte sich im 19. Jahrhundert durch Allmendaufteilungen, stärkere Marktorientierung und den Niedergang des Viehexports grundlegend verändert. Der Ackerbau verlor gegenüber der Vieh- und Milchwirtschaft an Bedeutung. Zu diesem weit über den Kanton hinaus feststellbaren Strukturwandel trug die Kondensmilchfabrik in Cham bei. Sie verarbeitete 1907 täglich Milch von 1000 Lieferanten aus 44 Orten. Ihre Marktstellung veranlasste die Bauern zur Gründung von Milchgenossenschaften. Damit verstärkte sich die ab Mitte des 19. Jahrhunderts erkennbare Tendenz zur Bildung von landwirtschaftlichen Organisationen (1851 Landwirtschaftlicher Verein, 1859 erste Viehausstellung). Der Dienstleistungssektor hingegen blieb schwach. 1905 umfasste er selbst in der Stadt Zug bloss knapp einen Viertel der Beschäftigten (v.a. Gastgewerbe und Verkauf).
Verzinnung einer Milchkanne in der Email- und Metallwarenfabrik Zug. Fotografie, um 1930 (Staatsarchiv Zug).
[…]
Unter der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre litt die wichtigste Branche, der exportabhängige Metall- und Apparatebau, am meisten, sodass es 1932 zu Massenentlassungen kam. Die Betriebsaufgabe der Chamer Milchfabrik 1933 setzte die Landwirtschaft noch stärker unter Druck. Auch ohne grössere Neugründungen verbreiterte sich bis Mitte des 20. Jahrhunderts die industrielle Basis in den drei Industriegemeinden Zug, Baar und Cham. 1955 zählten hier mindestens zwei Drittel der Arbeitsplätze zum 2. Sektor. Zum Wachstum trug vor allem die Landis & Gyr bei, die in der Stadt Zug mehr als die Hälfte der Arbeitskräfte des 2. Sektors beschäftigte. In den folgenden Jahrzehnten bewirkten die Hochkonjunktur und Standortvorteile wie tiefe Steuern und die Nähe zu Zürich einen nachhaltigen Wandel der Wirtschaftsstruktur. Als Folge davon wuchs das kantonale Volkseinkommen im nationalen Vergleich weit überdurchschnittlich: 1995 war es fast elfmal grösser als 1965. Die Liberalisierung des internationalen Waren- und Geldverkehrs, die 1957 gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und das "deutsche Wirtschaftswunder" beschleunigten die Ansiedlung neuer Firmen im Kanton. Zwischen 1955 und 1970 nahm ihre Zahl auf das Vierfache zu (5554 Firmen). Zwei Drittel davon waren Aktiengesellschaften, deren Bestand von 251 auf 3768 anschwoll. Dieser Trend hielt leicht verlangsamt an: 2010 waren es 29'641 Firmen, davon 58% Aktiengesellschaften. Neben sogenannten Briefkastenfirmen ohne Personal handelte es sich um Industriebetriebe und vor allem Dienstleistungsunternehmen, darunter Hauptsitze internationaler Unternehmen wie Amgen (Biotechnik), Transocean (Ölförderung) oder Infront (internationales Sportmarketing). Die Anzahl Beschäftigter im Kanton stieg von ca. 20'000 Personen 1955 auf ca. 83'000 2008, also auf mehr als das Vierfache. Der Tertiärsektor wuchs sogar auf das Zwölffache. Umfasste er 1955 einen Viertel der Arbeitnehmer, waren es nun fast drei Viertel. Insbesondere der Grosshandel, vor allem der Rohstoffhandel mit Öl und Metallen, entwickelte sich überproportional. Durch Unternehmen wie Marc Rich, Glencore oder Xstrata avancierte Zug zu einem der wichtigsten globalen Handelsplätze, geriet aber dadurch oft in den Fokus internationaler Aufmerksamkeit.
Der Beschäftigtenanteil der Landwirtschaft sank von 17% 1955 auf 2% 2008. Da die Industrie den Umstieg auf High-Tech-Branchen schaffte, wahrte sie ihre starke Stellung. Zwar schloss in Baar 1993 die letzte Spinnerei im Kanton ihre Tore und 2013 stellte die Papierfabrik Cham als letzte Vertreterin der ersten industriellen Gründungsphase die Rohpapierproduktion ein, doch die wichtigsten Firmen der zweiten Phase, die Landis & Gyr und die Metallwarenfabrik Zug, zählten 2010 als Siemens Building Technologies Group bzw. V-ZUG nach wie vor zu den grössten Betrieben im Kanton. Neu kamen ab den 1970er Jahren bedeutende Unternehmen der Pharmazie- (z.B. Johnson & Johnson), Medizinaltechnik- (z.B. Roche Diagnostics) und Elektronikbranche (z.B. Esec) hinzu.
Der erneute Strukturwandel ab Mitte des 20. Jahrhunderts unterstrich die zentrale Stellung der Stadt Zug und band den Kanton noch enger an den Wirtschaftsraum Zürich. Der Wandel hatte seinen Schwerpunkt im Talgebiet, erfasste aber den ganzen Kanton und ebnete die alten Gegensätze zwischen ländlich und industriell geprägten Gemeinden ein. Auch liess er die Pendlerströme anschwellen. Noch 1950 arbeiteten fünf von sechs Erwerbstätigen am Wohnort, 2000 hingegen nur mehr gut zwei von sechs. Einzig gegenüber dem Kanton Zürich blieb die Pendlerbilanz negativ. Gegenüber den anderen Nachbarkantonen gab es weit mehr Zu- als Wegpendler.
Erwerbsstruktur des Kantons Zug 1860-2000a
Jahr
1. Sektor
2. Sektor
3. Sektorb
Total
1860
4 833
38,0%
4 693
36,9%
3 190
25,1%
12 716
1870c
4 277
40,9%
5 133
49,0%
1 056
10,1%
10 466
1880c
4 074
36,9%
5 380
48,8%
1 583
14,3%
11 037
1888
3 603
32,9%
5 092
46,5%
2 260
20,6%
10 955
1900
3 603
29,7%
5 917
48,7%
2 627
21,6%
12 147
1910
3 539
27,2%
6 059
46,5%
3 421
26,3%
13 019
1920
3 682
24,2%
7 351
48,4%
4 171
27,4%
15 204
1930
3 408
20,8%
8 053
49,1%
4 925
30,1%
16 386
1941
3 341
20,1%
7 631
45,8%
5 674
34,1%
16 646
1950
3 235
16,9%
9 326
48,7%
6 576
34,4%
19 137
1960
2 543
10,5%
13 593
56,2%
8 046
33,3%
24 182
1970
2 007
6,5%
15 772
50,9%
13 182
42,6%
30 961
1980
1 688
4,6%
15 563
42,4%
19 482
53,0%
36 733
1990
1 714
3,7%
14 145
30,1%
31 103
66,2%
46 962
2000d
1 211
2,1%
13 227
23,5%
41 855
74,4%
56 293
a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte
b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt"
c ortsanwesende Bevölkerung
d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (7 157) nur begrenzt mit den vorhergehenden Daten vergleichbar.
Erwerbsstruktur des Kantons Zug 1860-2000 - Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen
Gesellschaft
Autorin/Autor:
Renato Morosoli
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war die weitgehend geschlossene Zuger Gesellschaft arm, bäuerlich-kleingewerblich, konservativ, fast ausschliesslich katholisch und auf die Heimatgemeinde bezogen, in der 1817 fast 90% der Einwohner lebten. Nur gut 3% der Zuger Bevölkerung waren Bürger anderer Kantone. In den Gemeinden mit Korporationsgut schied die Allmendnutzung die Bürger in vollberechtigte Genossen und minderberechtigte Beisassen. Nachdem die Helvetik diese Strukturen aufgebrochen hatte, kam es zu heftigen Konflikten. Unter den Genossen besonders umstritten war die Frage, in welchem Ausmass die Allmenden als Weideland oder als Pflanzland genutzt werden sollten. Nur zögernd wurden die vom 16. Jahrhundert an nahezu abgeschotteten Gemeindebürgerrechte für Einbürgerungswillige geöffnet, vor allem aus Angst vor der Armenunterstützungspflicht. Erst 1965 wurden die Bürgergemeinden mit dem Wechsel vom Heimat- zum Wohnortsprinzip davon entlastet. Zwischen 1814 und 1850 erhielten weniger als 50 Personen das Bürgerrecht, fast alle in der auf die Taxen angewiesenen Gemeinde Menzingen. 1853 wurden auf Anordnung des Bundes 168 Heimatlose gegen den Willen der Gemeinde zwangsweise eingebürgert. Mit der Industrialisierung nahm die Zuwanderung zu. Schon 1850 betrug der Bevölkerungsanteil der schweizerischen Nicht-Kantonsbürger einen Achtel, 1910 befanden sie sich in der Mehrheit. Auch die Ausländerquote kletterte vor allem wegen der italienischen Arbeiter in den Industriegemeinden ab Ende des 19. Jahrhunderts in die Höhe und erreichte 1910 11%. Dieser Höchstwert wurde nach langem Rückgang erst 1960 wieder übertroffen, wobei fast 60% der Ausländer aus Italien stammten. Für diese Gruppe, die vor allem im Baugewerbe und in Fabriken arbeitete, wurden mit Wohnheimen, der Italienerseelsorge und Italienervereinen eigene Strukturen geschaffen. Allerdings fächerte sich die Herkunft der Ausländer rasch auf: 1960 stammten sie aus 50 verschiedenen Nationen, 2010 aus 124, wobei der Anteil der Italiener auf unter 10% fiel. Ab den 1990er Jahren kamen vermehrt mobile, gut ausgebildete Führungs- und Fachkräfte unter anderem aus Deutschland und den USA nach Zug. Sie nutzten besondere Strukturen wie internationale Privatschulen und Clubs. Gesellschaftlich integrierten sie sich aber kaum, da sie oft nur für wenige Jahre in Zug blieben. 2006 übertraf die Abwanderung in andere Kantone (v.a. grenznahe Gebiete) als Folge der hohen Wohnkosten erstmals die Zuwanderung aus dem Inland.
Zur Eindämmung der Armut entstanden zwischen 1812 und 1877 zuerst in der Stadt, dann in sechs der zehn Landgemeinden Armenhäuser. Diese wurden ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts meist von Menzinger und Chamer Heiligkreuz-Schwestern betreut. 1857 erstellte die Stadt das erste moderne Spital, zu dem eine Pfrundanstalt und ein Absonderungshaus gehörten. Im November 1816, als sich eine Hungerkrise abzuzeichnen begann, wurde die Armen- und Hilfsgesellschaft Zug geschaffen (1820 aufgelöst). Sie begründete die Tradition privater Sozialfürsorge, in der bis heute die 1884 gegründete Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug steht. Bis 1946 besassen unterstützte Arme kein kantonales Stimmrecht.
Bau des Sanatoriums Adelheid in Unterägeri. Fotografie, um 1911 (Privatsammlung).
[…]
Zwar stellten die Eliten der vier alten freien Gemeinden nach 1798 die Gleichberechtigung der ehemaligen Vogteileute nie mehr in Frage. Dennoch bestimmten sie bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus den Kurs des Kantons, während die sogenannten Neugefreiten kaum eine Rolle spielten. An die Stelle der bis in die 1820er Jahre massgebenden, in der Welt des Ancien Régime verwurzelten Generation traten mit den Ärzten, Juristen und Fabrikanten neue soziale Gruppen. Sie machten unter den in den 1850er Jahren amtierenden Grossräten rund einen Sechstel aus, die Bauern allerdings die Hälfte. Verschiedene Berufsgruppen begannen sich in kantonalen Vereinen zu organisieren, zum Beispiel 1843 die Ärzte, 1851 die Landwirte, 1894 die Juristen, 1895 die Kaufleute und 1899 die Gewerbler. Erste Gewerkschaften wurden im späten 19. Jahrhundert gegründet. Vom rasanten Wandel ab Mitte des 20. Jahrhunderts profitierten vor allem die Ärzte, deren Zahl zwischen 1950 und 2010 von 40 auf über 300 stieg, sowie die Anwälte. Praktizierten 1961 24 Anwälte, waren es 2011 233.
Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts prägte ein konservativer Katholizismus das gesellschaftliche Leben in Zug. Er war in den kirchlichen Institutionen, in der dominierenden katholisch-konservativen Partei und den vielen ab dem späten 19. Jahrhundert gegründeten katholischen Vereinen verankert, in der Volksschule durch die zahlreichen Lehrschwestern vertreten und auch im öffentlichen Raum präsent, zum Beispiel durch die traditionelle Landeswallfahrt nach Einsiedeln, grosse Prozessionen oder Anlässe wie die von etwa 20'000 Jugendlichen besuchte Zuger Jungmannschaftstagung 1933. Die Zentenarfeier von 1952 (600 Jahre eidgenössisch) beschwor als "Fest der Heimat" noch einmal die Zusammengehörigkeit, die alten Werte und die Verankerung Zugs in der christlichen Kultur. Dieses katholische Milieu löste sich jedoch ab den 1960er Jahren im Gefolge der rasanten Modernisierung und Pluralisierung rasch auf. Kirchennahe Vereine verschwanden oder öffneten sich auch anderen Kreisen.
Obwohl das eidgenössische Zivilgesetzbuch von 1912 die 1861 im kantonalen Privatrecht fixierte Vormundschaft des Ehemanns über die Ehefrau aufhob, erschwerte die konservative Mentalität über die Jahrhundertmitte hinaus die Emanzipation der Frauen. Diese stellten 1905 fast zwei Fünftel der Erwerbstätigen. Ausserhalb der Landwirtschaft arbeiteten sie vor allem in der Textilindustrie, im Gastgewerbe sowie als Schwestern im Sozial-, Gesundheits- und Schulbereich. 1912 erhielten die Mädchen Zugang zur Kantonsschule. Die erste Ärztin praktizierte 1931, die erste Anwältin 1939. Dennoch verwehrten 76% der Stimmenden den Frauen 1959 das Stimmrecht. 1971, nur zwölf Jahre später, stimmten 59% dafür. Leicht tiefer lag 1981 die Zustimmung zum Gleichberechtigungsartikel in der Bundesverfassung. Der Frauenanteil in der Politik blieb klein. Zwischen 1971 und 2011 stellten Frauen nur vier der in dieser Zeit amtierenden 34 Regierungsräte und 88 der 439 Kantonsräte. Das 1992 eingerichtete kantonale Gleichstellungsbüro wurde schon 1995 wieder aufgelöst.
Religion, Bildung und Kultur
Autorin/Autor:
Renato Morosoli
Bis 1848 war die katholische Konfession Staatsreligion. Der Schutz der Kirche bildete eine Hauptaufgabe des Kantons, auch wenn dieser stets seine hoheitlichen Rechte gegenüber der Kirche betonte, so im Fall der Neuordnung der Bistümer im frühen 19. Jahrhundert. 1828 schloss sich Zug aus staatskirchlichen und finanziellen Erwägungen dem reorganisierten Bistum Basel an. Mehrere Frauenklostergründungen wurden zu wichtigen Stützpunkten des Katholizismus, so 1844 das Lehrschwesterninstitut in Menzingen und 1862 dasjenige in Lindencham (Gemeinde Cham), beide mit Lehrerinnenseminarien, sowie 1851 das Kapuzinerinnenkloster auf dem Gubel (Gemeinde Menzingen). Auch das 1802 gegründete Töchterinstitut Maria Opferung sowie das 1872 geschaffene Kollegium und das 1880 eröffnete Lehrerseminar St. Michael (alle Stadt Zug) festigten den katholischen Einfluss. Die enge Beziehung zwischen Staat und Kirche blieb dank der konservativen Mehrheit auch nach der Ausscheidung besonderer katholischer Kirchgemeinden aus den politischen Gemeinden 1874 bestehen. Zur Betreuung der anteilsmässig abnehmenden, zahlenmässig aber wachsenden katholischen Bevölkerung entstanden bis in die 1970er Jahre neue Pfarreien in Rotkreuz, der Stadt Zug, Oberwil, Allenwinden und Hünenberg. 1863 wurden die Reformierten öffentlich-rechtlich anerkannt. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg von 1% 1850 auf 19% 1990. Ihre erste Kirche wurde 1867 in Baar bei der Spinnerei gebaut; weitere folgten im 20. Jahrhundert, zuerst in den Industriegemeinden Zug (1906) und Cham (1915). Ende des 20. Jahrhunderts erweiterte sich das religiöse Spektrum. Die Anteile der beiden Landeskirchen nahmen rasch ab. 1950 machten die Katholiken noch 84% der Bevölkerung aus und wurden von über 40 Pfarreigeistlichen betreut. 2010 war nur noch gut die Hälfte der über 15 Jahre alten Personen katholisch, für die sieben Pfarreigeistliche sorgten. Sprunghaft angestiegen war die Gruppe der Konfessionslosen, zu denen 2010 17% der über 15-Jährigen zählten.
Im frühen 19. Jahrhundert schufen reformorientierte Vertreter der weltlichen und geistlichen Führungsschicht, angestossen durch die Helvetik, wichtige Grundlagen für eine vom Kanton geregelte, aber von den Gemeinden getragene Volksschule. Ein Erziehungsrat überwachte die Einhaltung der Schulpflicht, prüfte die Lehrer, modernisierte den Unterricht und inspizierte die Gemeindeschulen. Grosse Widerstände stoppten 1814 den weiteren Ausbau und überliessen die Schule wieder dem Belieben der Gemeinden. Die erneute Durchsetzung der kantonalen Schulhoheit war daher 1848 ein Hauptanliegen der kurzzeitig regierenden Liberalen. Ihr Schulgesetz von 1849 legte bis in die Gegenwart gültige Grundzüge der Schulorganisation fest: eine Elementarbildung in der Primarschule, eine praktische Fortbildung in der Sekundarschule und eine höhere Bildung in der Kantonsschule. Die Kantonsschule entstand aus der Verbindung der 1861 gegründeten kantonalen Industrieschule mit dem erst 1920 durch den Kanton übernommenen städtischen Gymnasium. Wichtig für die Volksschule waren die Lehrschwesterninstitute in Menzingen und Cham. Sie stellten den Gemeindeschulen gut ausgebildete, billige Lehrerinnen zur Verfügung. Noch 1950 bestand knapp die Hälfte der Lehrkräfte in den Primarschulen aus Schwestern. Danach sank deren Zahl rasch, während umgekehrt diejenige der Lehrkräfte insgesamt wegen des Ausbaus und der Auffächerung des Schulsystems markant anstieg. Die 1830 von der Stadt Zug gegründete Zeichnungsschule für Handwerker stand am Anfang der öffentlichen Berufsbildung, die mit dem Schulgesetz von 1898 und dem Lehrlingsgesetz 1904 kantonalisiert und 1940 in der kantonalen Gewerbeschule zentralisiert wurde. Ein weiterer Ausbau, vor allem auf der tertiären Bildungsstufe, begann in den 1990er Jahren mit der Etablierung der Fachhochschulen. 2003 ersetzte die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz Zug (ab 2013 Pädagogische Hochschule Zug) die Lehrerseminarien Menzingen, Heiligkreuz in Cham und St. Michael in der Stadt Zug. Die internationale Zuwanderung führte zu einem neuen Aufschwung der Privatschulen.
1814 erschien die erste Zuger Zeitung, das "Wochenblatt der vier löblichen Kantone Ury, Schwytz, Unterwalden und Zug". Das Blatt enthielt kaum lokale Nachrichten. Unter dem programmatischen Namen "Der freie Schweizer" entwickelte es sich in den 1830er Jahren zum liberalen Meinungsorgan. Darauf reagierte die konservative Mehrheit 1846 mit der Gründung der "Neuen Zuger Zeitung". Ende des 19. Jahrhunderts verfestigte sich die zeitweise vielfältige Presselandschaft im liberalen "Zuger Volksblatt" (ab 1861) und in den katholisch-konservativen "Zuger Nachrichten" (ab 1886). Die beiden Parteizeitungen waren 1930 in drei von vier Haushalten abonniert. In den 1960er Jahren lösten sie sich von den Parteibindungen, blieben aber parteinah, bis sie nach einer Folge überraschender Fusionen 1996 als Kopfblatt in der "Neuen Luzerner Zeitung" aufgingen.
Eine neue Vereinskultur überlagerte im Verlauf des 19. Jahrhunderts die ältere Schicht der Schützengesellschaften und religiösen Bruderschaften. 1808 wurde in Zug die Theater- und Musikgesellschaft ins Leben gerufen, die mit dem 1843 eröffneten Stadttheater und später mit dem 1907-1909 erbauten Theater-Casino (1980-1981 Erweiterungsbau) das Zuger Kulturleben prägte. Auch weitere, in den Landgemeinden vorwiegend nach 1850 gegründete Theater- und Musikvereine sorgten für neue Formen der Unterhaltung und Geselligkeit. Turnvereine bildeten sich wiederum zuerst in der Stadt Zug (1862 Stadtturnverein Zug), und zwar zunächst nur für Männer. Im späten 19. Jahrhundert kamen Vereine zur Pflege moderner Sportarten wie Fussball oder Radfahren hinzu. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts weitete sich das Vereinsspektrum und Kulturangebot im Kanton zu einer kaum überschaubaren Vielfalt aus. Das öffentliche Engagement für Kultur und Sport intensivierte sich erst ab den 1960er Jahren, während sich die Vereinsbindungen in jüngerer Zeit lockerten.
1806 formierte sich in Zug eine nur kurze Zeit aktive Lesegesellschaft, deren Buchbestand in die 1838 eröffnete Stadtbibliothek (seit 1941 auch Kantonsbibliothek) gelangte. Der Kanton Zug wies 1868 zwölf Bibliotheken auf, 1911 schon 39. Nach langer Stagnation begann in den 1970er Jahren eine neue Wachstumsphase mit der Gründung von Volksbibliotheken in sieben der elf Gemeinden.
Die auf Privatinitiativen zurückgehenden Museen blieben lange auf die Stadt Zug beschränkt. 1879 richtete die im Bundesfeierjahr 1852 gegründete Zuger Sektion des Historischen Vereins der Fünf Orte im städtischen Rathaus ein historisches Museum ein, aus dem 1982 das Museum in der Burg Zug hervorging. Das seit 1930 bestehende kantonale Museum für Urgeschichte fusst auf der Sammlung Michael Specks, während das 1977 eröffnete Zuger Kunsthaus seine Existenz der 1957 gegründeten Zuger Kunstgesellschaft verdankt. Das 2013 in Cham eröffnete Ziegeleimuseum ist das erste bedeutende Museum ausserhalb der Stadt Zug.
Von seiner umfassender geplanten "Topographie des Kt. Zug" veröffentlichte Franz Karl Stadlin 1818-24 in vier Bänden "nur" einen ersten Teil, nämlich die politische Geschichte und Verfassungsgeschichte der einzelnen Zuger Gemeinden. 1864 verfasste der Geistliche Bonifaz Staub, Präfekt der Stadtschulen und Stadtbibliothekar, seinen noch immer lesenswerten Überblick "Der Kanton Zug: Historische, geographische und statistische Notizen", dem er 1869 eine zweite verbesserte Fassung folgen liess. Zur Zentenarfeier von 1952 skizzierte "Das Buch vom Lande Zug" eine Gesamtschau. Gleichzeitig wurde die wichtige Edition des "Urkundenbuchs von Stadt und Amt Zug" lanciert. 1968 erschien die knappe, auf Herrschafts- und Ereignisgeschichte fokussierte "Geschichte des Kt. Zug" von Eugen Gruber. Die späte Professionalisierung des Staatsarchivs 1979 strahlte auf die gemeindlichen Archive aus. Dank der sukzessiven Erschliessung der Archivbestände wurden erste Voraussetzungen zur Aufarbeitung der zum Teil immensen Forschungslücken und zur Niederschrift einer neuen Kantonsgeschichte geschaffen. Die Gründung der Jahresschrift "Tugium" 1985 bereitete den Boden weiter vor, ebenso die vor allem von Roger Sablonier von der Universität Zürich aus angeregten Forschungsarbeiten und der 2002 von ihm und Thomas Meier verfasste Aufsatz "Vom Archiv zur Geschichte der Region: Zu Forschungsstand und Perspektiven zugerischer Geschichtsschreibung". Noch steht aber eine moderne Kantonsgeschichte aus.
Reihen
Gfr., 1843-
Zuger Kal., 1856-
Zuger Njbl., 1882-
Heimatklänge, 1921-86
Tugium, 1985-
Kunstgesch. und Archäologie im Kt. Zug, 1994-
Allgemein
Kdm ZG, 2 Bde., 1934-35 (1949-59 2. Aufl. mit Nachträgen)
Das Buch vom Lande Zug, 1952
A. Iten, Tugium sacrum, 2 Bde., 1952-73
E. Gruber, Gesch. des Kt. Zug, 1968
A. Iten, E. Zumbach, Wappenbuch des Kt. Zug, 21974
R.E. Keller, Zug auf druckgraph. Ansichten, 2 Bde., 1991-2005
B. Furrer, Die Bauernhäuser der Kt. Schwyz und Zug, 1994
B. Horisberger, «Ein röm. Gutshof im Zentrum von Baar», in Tugium 19, 2003, 111-144
R. Huber, G. Schaeren, «Zum Stand der Pfahlbauforschung im Kt. Zug», in Tugium 25, 2009, 111-140
E.H. Nielsen, Paläolithikum und Mesolithikum in der Zentralschweiz, 2009
K. Müller, Gräber, Gaben, Generationen, 2 Bde., 2010
A. Boschetti-Maradi, «Wohn- und Wirtschaftsbauten in der ländl. Zentralschweiz und in der Stadt Zug», in Siedlungsbefunde und Fundkomplexe der Zeit zwischen 800 und 1350, 2011, 135-148
S. Hochuli, «Die kelt. Besiedlungsgesch. des Kt. Zug - auch eine Folge der archäolog. Prospektion», in Form, Zeit und Raum, hg. von A. Boschetti-Maradi et al., 2012, 211-224
«Zug, nah & fern», in ArS 36, 2013, Nr. 2
Mittelalter und frühe Neuzeit
R. Schmid, Stadt und Amt Zug bis 1798, 1915
F. Dommann, Der Einfluss des Konzils von Trient auf die Reform der Seelsorge und des religiösen Lebens in Zug im 16. und 17. Jh., 1966
E. Gruber, Zur älteren Zuger Gesch., 1982
T. Glauser, Alte Rechte - neue Träger: Ablösungsprozesse bei der Herrschaftsdurchsetzung in Stadt und Amt Zug 1350-1450, Liz. Zürich, 1996
A. Baumgartner, Herrschaftswandel und Gemeindebildung im Zuger Ennetsee 1300 bis 1550, Liz. Zürich, 1997
A. Nussbaumer, Zuger Militär, 1998
M. Zwicky, Prozess und Recht im alten Zug, 2002
B. Stettler, «Stadt und Amt Zug in den Irrungen und Wirrungen der eidg. Frühzeit», in Gfr., 156, 2003, 95-113
N. Büsser, Frauen im Soldunternehmertum, 2 Bde., Liz. Zürich, 2004
S. Doppmann, Territorialpolitik und Herrschaftswandel im Raum Baar vom 12. bis ins 15. Jh., Liz. Zürich, 2006
P. Eggenberger et al., Ma. Kirchen und die Entstehung der Pfarreien im Kt. Zug, 2008
19. und 20. Jahrhundert
E. Zumbach, Zuger. Ämterbuch, 1953
C. Bossard, Bildungs- und Schulgesch. von Stadt und Land Zug, 1984
G. Matter, Der Kt. Zug auf dem Weg zu seiner Verfassung von 1876, 1985
B. Sutter, Allmenden und Allmendaufteilungen im Kt. Zug im 18. und 19. Jh., Liz. Zürich, 1985
I. Civelli, "Die bessere Verbindung von Berg und Thal", 1987
Peter Hoppe; Stefan Hochuli; Thomas Glauser; Renato Morosoli: "Zug (Kanton)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.04.2019. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007373/2019-04-24/, konsultiert am 19.03.2024.