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Steuerbrief

Rechtlicher Begriff im Kanton Luzern mit zweierlei Bedeutung. Erstens war der Steuerbrief eine obrigkeitliche Erlaubnis und Empfehlung für von Unglücksfällen Betroffene, Spenden, sogenannte Liebesgaben, zu sammeln. Zweitens wurden damit ab ca. 1630 auch Steuergenossenschaften bezeichnet, die sich gemeinsam um die Armen in einem bestimmten Bezirk kümmerten. Territorial lehnten sich diese Steuerbezirke zum Teil an bestehende Einrichtungen wie Pfarreien oder Gerichte an und wurden ihrerseits in vielen Fällen bestimmend für die territoriale Umschreibung der Gemeinden. 1818 wurde der Aufgabenbereich der Steuerbriefe um das sogenannte Polizeiwesen erweitert, das auch etwa Strassen, Schulen oder die Feuerwehr umfasste. 1831 gingen die Steuerbriefe in den neu geschaffenen Einwohnergemeinden auf.

Quellen und Literatur

  • SSRQ LU, II/2; Erg.Bd., 556
  • F. Glauser, J.-J. Siegrist, Die Luzerner Pfarreien und Landvogteien, 1977, 50
  • M. Huber, «Das Gefüge der Gem.», in JHGL 17, 1999, 2-24
Weblinks

Zitiervorschlag

Max Huber: "Steuerbrief", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.06.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/049069/2015-06-18/, konsultiert am 28.03.2024.