Als V. werden diejenigen Rechte bezeichnet, die den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in polit. Sachfragen abschliessend mitzubestimmen (Abstimmungen). Sie sind Teil der Politischen Rechte und bilden den Kern der direkten Demokratie. Die V. gewähren dem Volk die Möglichkeit, einerseits selber Vorschläge zur Revision von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen zu machen (Volksinitiative), andererseits über Parlamentsbeschlüsse im Nachhinein abzustimmen (Referendum). Sie erweitern somit die indirekte, sich auf die Wahl von Personen beschränkende Demokratie. Die direkte Demokratie ist kein Gegensatz zur indirekten Demokratie, enthält doch jede direkte Demokratie moderner Prägung auch ein Parlament als entscheidende, wenn auch nicht immer abschliessend entscheidende legislative Institution.
Die V. sind ein Ensemble, das je nach Staatsebene (Gemeinde, Kanton, Bund) und regionalen Traditionen unterschiedlich dicht und fein ausgebildet ist. Auf eidg. Ebene umfassen die V. das obligator. Verfassungsreferendum (seit 1848), das fakultative Gesetzesreferendum (seit 1874), die Verfassungsinitiative (seit 1891), das Staatsvertragsreferendum (seit 1921, erweitert 1977, 2003) sowie die in ihrer Bedeutung umstrittene Allg. Volksinitiative (2003). In allen Kantonen wurden überdies die Gesetzesinitiative und eine Form des Finanzreferendums eingeführt, einzelne Kantone kennen auch noch das obligator. Gesetzesreferendum. Im Zuge des Ausbaus der V. im letzten Viertel des 20. Jh. kamen das Konstruktive Referendum (Kt. Bern, Nidwalden) hinzu, ebenso die Volksmotion (Kt. Solothurn). Im Kt. Zürich besteht seit 1869 auch die Einzelinitiative (das Recht eines einzelnen Stimmbürgers, eine Initiative einzureichen). Umfang und Ausgestaltung der V., namentlich die für eine Volksinitiative oder ein Referendum benötigten Unterschriftenzahlen, werden in den Verfassungen (Bundesverfassung, Kantonsverfassungen) geregelt und können folglich immer nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger verändert werden.
In den Wissenschaften werden Bedeutung und Charakter der V. ebenso unterschiedlich bewertet wie in der Politik. So gibt es beispielsweise in der Ökonomie eine heftige Kontroverse. Während die Zürcher und die St. Galler Schule betonen, dass direktdemokrat. Gemeinwesen mit den öffentl. Geldern haushälterischer umgehen als indirektdemokratische, sieht die Basler Schule in den V.n Hemmnisse für den Fortschritt und eine kohärente Politik. Ähnl. Differenzen gibt es unter Politikwissenschaftlern und Staatsrechtlern.
Autorin/Autor: Andreas Gross
1 - Auswirkungen auf die politische Kultur