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Wachtgeld

Das Wachtgeld war bis ins 19. Jahrhundert eine in der Schweiz wie in den angrenzenden Ländern übliche, von den Stadtbürgern erhobene Abgabe als Ersatz für den ursprünglich persönlich zu leistenden Wachtdienst (v.a. Mauer-, Tor- und Turmhut). Es diente zur Besoldung der angestellten Wächter. Den Bezug des Wachtgeldes anstelle der persönlichen nächtlichen Gassenwache führten ab dem 17. Jahrhundert auch die grösseren Dörfer ein. Abgabepflichtig waren die Hausvorstände, darunter auch die Witwen. Dagegen mussten Feuerwehr und Feuerwache vor dem 19. Jahrhundert unbedingt geleistet werden.

Quellen und Literatur

  • Idiotikon 2, 273
  • W. Schomburg, Lex. der dt. Steuer- und Zollgesch., 1992, 398 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Wachtgeld", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.06.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/048091/2005-06-23/, konsultiert am 29.03.2024.