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Agent

Nationalagent

Als Agent oder Nationalagent wurde in der Helvetischen Republik nach französischem Vorbild der Vertreter der Exekutivgewalt auf kommunaler Ebene genannt. Gemäss Artikel 103 der Verfassung vom 12. April 1798 war er für die Aufrechterhaltung der helvetischen Staatsordnung und den Gesetzesvollzug in den Dörfern und Stadtsektionen verantwortlich. Vom Distriktsstatthalter ernannt, übernahm er neben der Überwachung der politischen Einstellung der örtlichen Bevölkerung und der Kontrolle der Durchreisenden bald eine Vielzahl administrativer Aufgaben. Dazu zählten die Bekanntmachung der Beschlüsse der vorgesetzten Behörden, die Bearbeitung statistischer Umfragen, die Organisation der Einquartierung und Verpflegung der französischen Besatzungstruppen, die Beurkundung von Handänderungen, die Aufnahme von Erbschaftsinventaren, die Pfandschätzung, die Feuerpolizei, die Durchführung von Viehinspektionen und der Steuereinzug. Sein Pflichtenheft wurde nie gesetzlich umschrieben. 1798 wurde bei der Berufung eines Agenten mehr auf seine revolutionäre Gesinnung als auf die politische Erfahrung geachtet. Zu seiner Unterstützung durfte er gemäss Artikel 104 der helvetischen Verfassung vom 12. April 1798 zwei Unteragenten ernennen. Sein Amtsabzeichen bestand aus einer um den rechten Arm getragenen grünen Binde. Durch das Gemeindegesetz vom 15. Februar 1799 verlor der Agent einen Teil seiner Kompetenzen und Einkünfte an den von der örtlichen Bevölkerung gewählten Präsidenten der Munizipalität. Der Parlamentsbeschluss vom 11. Oktober 1799, als Agenten nur noch Mitglieder der Munizipalität zu verwenden und die Entlöhnung auf die Gemeinden zu überwälzen, schwächte seine Stellung zusätzlich, liess sich jedoch nur bedingt verwirklichen. Die Überbeanspruchung im Kriegsjahr 1799 und das Ausbleiben einer angemessenen Besoldung bewirkten, dass sich die Demissionen von Agenten häuften. Im Gefolge der Staatsstreiche von 1801 und 1802 wurden stets auch viele Agentschaften neu besetzt.

Quellen und Literatur

  • H. Weber, Die zürcher. Landgem. in der Helvetik 1798-1803, 1971, 55-88, 172-177
  • M. Manz, Die Basler Landschaft in der Helvetik, 1991, 148-170
  • P. Bernet, Der Kt. Luzern z.Z. der Helvetik, 1993, 221-276
Weblinks

Zitiervorschlag

Andreas Fankhauser: "Agent", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.07.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/046746/2016-07-28/, konsultiert am 29.03.2024.