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vonDietrichstein

Kärntner Adelsgeschlecht, um 1000 erstmals bezeugt. Die D. waren ab 1612 Grafen, zwei Linien der Fam. wurden 1624 bzw. 1631 in den Reichsfürstenstand erhoben. 1687 übergab Ks. Leopold I. dem Haus D. die Herrschaft Tarasp im Unterengadin als erbl. Reichslehen mit landesfürstl. Gewalt. Die Militär- und Steuerhoheit verblieb bei Österreich. Dieses führte die Stimme der D. im Österr. Reichskreis. Die D. residierten auf ihrem Schloss Nikolsburg in Mähren und setzten in Tarasp Kastellane ein. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gingen Schloss und Herrschaft Tarasp an den Kt. Graubünden über. Die D. erhielten als Entschädigung die Herrschaft Neuravensburg, die vorher im Besitz der Fürstabtei St. Gallen gewesen war.

Quellen und Literatur

  • I. Müller, Die Herren von Tarasp, 1980, 142-150
  • NDB 3, 700-702
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Zitiervorschlag

Paul Eugen Grimm: "Dietrichstein, von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.04.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/043951/2004-04-23/, konsultiert am 29.03.2024.