Die beiden V. (Actes de réunion) von 1815 regelten den Anschluss der Gebiete des ehem. Fürstbistums Basel an die Kt. Bern bzw. Basel; die eidg. Tagsatzung übernahm für beide Urkunden die Garantie. Der Wiener Kongress hatte die genannten Gebiete der Schweiz zugesprochen und zwischen Bern (Berner Jura) und Basel (Birseck, Pfeffingen) aufgeteilt. Im Schlussdokument vom 20.3.1815 über die Schweiz verlangte er in Art. 3 Abs. 3, dass die Modalitäten der Vereinigung durch zwei parität. Komm. auszuhandeln seien; die Vertreter aus dem ehem. Fürstbistum wurden vom eidg. Vorort Zürich ausgewählt. Am 7.11.1815 fanden in Arlesheim die Verhandlungen einer aus drei Birsecker und drei Basler Vertretern gebildeten Komm. statt.
Die andere Komm. bestand aus sieben Vertretern der Berner Regierung und sieben jurass. Notablen. Vom 3. bis 14.11.1815 handelte sie in Biel die 25 Art. der V. des Jura mit dem Kt. Bern aus. Neun Art. betrafen die Gewährleistung der kath. Religion (Bistumsfrage, Religionsunterricht, Pfarrwahl und -besoldung, Pension des Fürstbf. Franz Xaver von Neveu). Die übrigen Art. regelten u.a. die Rechtsstellung der Jurassier, die Religionsfreiheit für die Täufer, die Beibehaltung bzw. Aufhebung der franz. Rechtsordnung, Steuerfragen und Sonderbedingungen für die Stadt Biel. Diese V. blieb bis weit ins 20. Jh. ein Zankapfel in der Jurafrage.
Literatur
– A. Comment et al., Gutachten über die V. des Jura mit dem Kt. Bern, 1948 (franz. 1948)
– M. Jorio, Der Untergang des Fürstbistums Basel (1792-1815), 1982, 188-194
Autorin/Autor: Marco Jorio