Weiler mit Streusiedlung und Kapelle in der Gemeinde Kerns OW am Rand des Kernwalds. 1173 Wikerlon, 1223 Wurzelun/Winzerlon.
Wisserlen wird mit der früher behaupteten ursprünglichen Einheit Unterwaldens in Zusammenhang gebracht. Die ältere Forschung vermutete hier den hochmittelalterlichen Standort eines auf einen karolingischen Gerichtsbezirk zurückgehenden gräflichen Hochgerichts, das ganz Unterwalden umfasst habe. Diese alte Einheit habe in Form einer Gemeinde der gemeinfreien Bauern überlebt, von ihr zeugten als Überrest noch die gemeinsamen Landsgemeinden Ob- und Nidwaldens im Spätmittelalter, die in Wisserlen abgehalten wurden. Diese Theorie gilt wegen fehlender Belege als überholt. Der archäologische Befund eines Galgens als Zeichen der Hochgerichtsbarkeit ist unsicher. In Wisserlen ist lediglich 1173 ein Dinggericht des Stifts Beromünster bezeugt, und die insgesamt vier nachweisbaren gemeinsamen Landsgemeinden Ob- und Nidwaldens fanden entweder auf eidgenössische Vermittlung statt (Zelger-, Möttelihandel) oder standen in Zusammenhang mit dem Ringgenberger Handel (1380-1381).