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JohannesHuber

Titelseite einer Broschüre von Johannes Huber, veröffentlicht 1918 in St. Gallen (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Titelseite einer Broschüre von Johannes Huber, veröffentlicht 1918 in St. Gallen (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern). […]

25.5.1879 Töss, 7.6.1948 St. Gallen, reformiert, später konfessionslos, von Töss und Uesslingen-Buch. Sohn des Johann Huber, Wirts und Weinhändlers, und der Elisabetha geborene Hasler. 1908 Marie Blumberg, Tochter des Herrmann Blumberg und der Paulina geborene Hirschmann. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Winterthur absolvierte Johannes Huber ein Rechtsstudium in Zürich, Leipzig, Berlin und Bern. Er trat in den Grütliverein ein und führte 1903-1923 ein Anwaltsbüro in Rorschach. 1905 wurde er erster Präsident der Sozialdemokratischen Partei (SP) des Kantons St. Gallen, zu deren Gründern er zählte. Er amtierte als Präsident des Verwaltungsrats des Arbeiterkonsumvereins, 1909-1912 als Mitglied des Kleinen und 1912-1923 des Grossen Gemeinderats von Rorschach, 1912-1945 als Kantonsrat (Präsident 1919) sowie 1919-1947 als Nationalrat (Präsident 1934). In Letzterem gehörte Huber 69 Kommissionen an, darunter der Finanz-, der Petitions-, der Begnadigungs- und der Vollmachtenkommission. Daneben war er Mitglied des sankt-gallischen Erziehungsrats, 1939 Präsident des Aufsichtsrats des Verbands schweizerischer Konsumvereine, Mitglied des Bankrats der Nationalbank und Verwaltungsrat der Sankt-Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke. Fünfmal kandidierte Huber erfolglos für einen Sitz im Bundesrat. Der Einsatz des temperamentvollen sozialdemokratischen Politikers und brillanten Advokaten galt vornehmlich der Erhaltung und dem Ausbau des Rechtsstaats sowie dem Genossenschaftswesen. Im Prozess nach dem Generalstreik verteidigte er 1919 Mitglieder des Oltener Aktionskomitees. In den 1920er Jahren trat er für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion ein. Als Präsident der prominent besetzten nationalrätlichen Vollmachtenkommission (1942-1947) galt Huber als «achter Bundesrat» (Vollmachtenregime). Seine verantwortungsvolle Amtsführung trug dazu bei, dass die SP Ende 1943 mit der Ernennung von Ernst Nobs zum Bundesrat an der Regierung beteiligt wurde.

Quellen und Literatur

  • Huber, Johannes: «Parlamentarische Kontrolle in der Kriegszeit», in: Neue Helvetische Gesellschaft (Hg.): Die Schweiz. Ein nationales Jahrbuch, 15, 1944, S. 34-43.
  • Gruner, Erich (Hg.): Die schweizerische Bundesversammlung 1848-1920, Bd. 1, 1966, S. 566.
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Zitiervorschlag

Louis Specker: "Huber, Johannes", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.08.2020. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/003995/2020-08-17/, konsultiert am 10.04.2024.