de fr it

Albanien

Situationskarte Albanien © 2000 HLS und Kohli Kartografie, Bern.
Situationskarte Albanien © 2000 HLS und Kohli Kartografie, Bern.

1912 löste sich Albanien aus dem Osmanischen Reich und erklärte seine Unabhängigkeit, die 1913 von den Grossmächten anerkannt wurde. Der Bundesrat folgte diesem Beispiel erst 1922: Eine erste, 1914 unterbreitete Anfrage des Balkanstaates hatte die Schweizer Regierung aufgrund der unsicheren politischen Lage in Albanien abgelehnt. 1929 wurde ein Niederlassungs- und Handelsabkommen geschlossen, 1935 in Bern ein albanisches Konsulat eingerichtet. Mit der Anerkennung der italienischen Annexion Albaniens 1939 durch die Schweiz und dem Abschluss eines diesbezüglichen Abkommens dehnte sich der Geltungsbereich der italienisch-schweizerischen Verträge auf die italienisch-albanische Zollunion aus.

Am 11. Januar 1946 wurde die albanische Volksrepublik ausgerufen. Auf den Wunsch der neuen kommunistischen Regierung Albaniens, diplomatische Beziehungen zur Schweiz aufzunehmen, trat das Eidgenössische Politische Departement (heute EDA) nicht ein. Gründe dafür lagen zum einen in den traditionell guten Beziehungen zu Griechenland, die man nicht gefährden wollte, zum andern zweifelte die Schweizer Regierung an der Legitimität der albanischen Regierung. De-facto-Beziehungen wurden weiterhin aufrechterhalten. Die albanischen Interessen in der Schweiz wurden 1947-1970 durch die jugoslawische Gesandtschaft in der Schweiz, 1970-1992 durch die albanische Vertretung in Wien wahrgenommen. 1945-1950 und nach 1954 vertrat die Schweizer Botschaft in Belgrad, 1950-1954 jene in Budapest die schweizerischen Interessen in Albanien. 1970 erfolgte die diplomatische Anerkennung der Volksrepublik Albanien.

Der Warenaustausch zwischen den beiden Staaten blieb trotz bilateraler Abkommen (1974, 1984, 1986) in der Nachkriegszeit gering. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes und dem Beitritt Albaniens zum IWF 1991 beschloss der Bundesrat, Albanien zum Wiederaufbau Osthilfegelder zukommen zu lassen. Seit 1992 profitiert Albanien von Zollvorrechten für Entwicklungsländer. Die 1992 erfolgte Eröffnung einer schweizerischen Botschaft in Tirana bzw. einer albanischen Botschaft in Bern erleichterte den Abschluss eines gegenseitigen Schutzabkommens für Investitionen (1992) und die Unterzeichnung einer Konvention gegen die Doppelbesteuerung (1994). Seit Oktober 1993 betrachtet der Bundesrat Albanien gemäss dem 1990 revidierten Asylgesetz als "sicheres Land", was zu Kontroversen mit Flüchtlingsorganisationen führte. Die Zahl der jährlichen albanischen Asylbegehren in der Schweiz erreichte 1997 mit 3081 Gesuchen einen neuen Höchstwert.

Quellen und Literatur

  • EDA, Dok.
  • H. Klarer, Die schweiz. Praxis der völkerrechtl. Anerkennung, 1981
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Therese Steffen Gerber: "Albanien", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.01.2018. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/003348/2018-01-08/, konsultiert am 29.03.2024.