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Strättligen

Ehem. polit. Gem. BE, Amtsbez. Thun, Verwaltungskreis Thun, seit 1920 Teil der polit. Gem. Thun. 1175 Stretelingen. 1764 509 Einw.; 1850 1'716; 1900 3'058; 1910 3'646; 1992 19'223; 2010 21'131. Die Gem. am linken Ende des Thunersees umfasste die Dörfer Allmendingen (1287 erw.), Schoren, Buchholz, Gwatt und Scherzligen und grenzte an den ehem. Kanderlauf und die Thuner Allmend. Sie bildete einst den Herrschaftskern um die Burg S., Stammsitz der 1175-1349 bezeugten Frh. von S. Die Herrschaft S. umfasste das Niedergericht S. und die Gerichte Thierachern (mit Uebeschi), Wahlen, Tannenbühl, Pohlern und Blumenstein, ferner Wattenwil mit hohen und niedern Gerichten und das halbe Dorf Reutigen. Zur Herrschaft gehörte lehnbares Reichsgut wie die Freiherrschaft Spiez, die Vogtei Wimmis und weitere Herrschaftslehen im Oberland. Nach dem Mord an Kg. Albrecht I. bei Windisch 1308 fiel die Herrschaft S. unter österr. Lehnsoberherrschaft. Nach dem Aussterben der Frh. von S. 1349 kam sie ohne Blumenstein an die Herren von Burgistein und wurde unter deren Erben zweigeteilt und verkauft. 1499 und 1516 erwarb die Bernburgerfamilie May beide Herrschaftshälften; sie verkaufte 1594 den Gerichtsbezirk S. der Stadt Bern, die ihn in ihrem Amt Thun und ab 1652 in der Vogtei Oberhofen verwaltete. Gerichtsort war das Wirtshaus am Gwatt. Die Burg S. am Kanderübergang im Areal einer ehem. Holzburg war nach dem Gümmenenkrieg (1331-33) eine Ruine, bis Bern 1701 den Turm zum obrigkeitl. Pulvermagazin ausbaute; ab 1819 diente er als Pulverlager der Eidg. Militärschule Thun. 1977 wurde der Turm von der Gem. Thun gekauft und instand gestellt. Danach wurde der Burghof für gesellige Anlässe benutzt.

Die Dörfer Allmendingen, Schoren, Buchholz, Gwatt und Scherzligen sowie Weiler wie Dürrenast und Wylergasse bildeten vom SpätMA an die Gem. Auf dem Feld in der Pfarrei Scherzligen, auch Gem. Schoren oder S. genannt. Gemeinsam nutzten sie Allmenden und Wälder ihres Twings und lösten 1534 die Feudallasten ab. Um Schoren und Dürrenast lagen auch Äcker der gegenüberliegenden Seegemeinden Hilterfingen und Oberhofen. Die Kanderableitung in den Thunersee 1713 entlastete S. von Wildwassern und Verbauungen; der gewonnene Landstrich wurde nach und nach urbarisiert und 1874-76 von der Burgergemeinde S. an die Burger verkauft. Als sich in Thun eidg. Betriebe und Industrie ansiedelten, stieg die Zahl der Zuzüger, und die Allmendüberbauung begann. Die Erstellung der kommunalen Infrastruktur stürzte die Gem. indes in Schulden. Sie stimmte deshalb 1919 der Eingemeindung in die Stadt Thun zu, die 1920 vollzogen wurde; die Burgergemeinde S. blieb bestehen. Von da an und v.a. ab 1950 erfolgte die Überbauung besonders im ehem. Schwemmgebiet der Kander. Am dichtesten überbaut sind Dürrenast und das vorher unbebaute Neufeld.

Quellen und Literatur

  • L. Hänni, S., 21997
  • A.-M. Dubler, «Die Region Thun-Oberhofen auf ihrem Weg in den bern. Staat (1384-1803)», in BZGH 66, 2004, 61-117
Weblinks
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GND

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Strättligen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.10.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/003291/2013-10-22/, konsultiert am 28.03.2024.