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Illens

Burg, Herrschaft und ehemalige politische Gemeinde FR, Saanebezirk, 1972-2015 in der Gemeinde Rossens, seit 2016 Teil der Gemeinde Gibloux. Dt. früher Illingen. 1850 29 Einw.; 1900 16; 1950 15; 1970 11. I. gehörte zur Herrschaft Arconciel, bis Freiburg dieses Gebiet im Zuge der Burgunderkriege endgültig erwarb und und neu gliederte. Mit den Dörfern Magnedens, Ecuvillens und Corpataux sowie dem auf der rechten Seite der Saane gelegenen Treyvaux bildete I. (Kanzleideutsch Illingen) eine Vogtei, die wie die Alte Landschaft von Freiburg aus verwaltet wurde. Granges d'I., das ursprüngl. Burggehöft (140 ha) mit eigener Rechtsstellung, erhielt 1845 den Status einer Gem., zählte aber nie mehr als drei Haushaltungen. Ab 1885 wurde die Kleinstgemeinde gemeinsam mit der Nachbargemeinde Rossens verwaltet. Grundmauern der 1441 erwähnten rom. Niklauskapelle wurden 1915 beim Neubau der Stallungen entdeckt. Kirchlich gehörte I. zu Farvagny und bildet seit 1876 mit Rossens eine eigene Pfarrei.

Die Ruine der Burg I. steht über einer Felswand in einer Flussschleife gegenüber dem abgegangenen Burgstädtchen Arconciel, das den anderen Zugang zur Furt (Brücke?) über die Saane sicherte. Als Ort für Rechtshandlungen ist I. zwischen ca. 1150 und 1276 erwähnt. Der wegen Gewalttaten berüchtigte Peter von Aarberg wohnte noch um 1366 zeitweise in der Burg. Guillaume de la Baume, der Kammerherr Karls des Kühnen, liess nach 1470 ein elegantes und komfortables Palais bauen (Kamine, Aborte). Als Auftakt zu den Burgunderkriegen stürmten Freiburger und Berner Truppen den unvollendeten Bau am 3.1.1475. Behelfsmässig gedeckt und ausgebaut diente er um 1900 einer Gemeinschaft von Trappistenmönchen.

Quellen und Literatur

  • R. Flückiger, Ma. Gründungsstädte zwischen Freiburg und Greyerz, 1984, 23-49
  • J.-P. Anderegg, Freiburger Kulturlandschaften, 2002, 236 f.
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

François Guex: "Illens", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.09.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/003225/2016-09-29/, konsultiert am 28.03.2024.