6.7.1888 Uster, 8.4.1961 Bern, von St. Gallen. Sohn des Konrad, Kaufmanns, und der Ida geb. Stahel. 1) 1925 Marie-Marguerite Trüssel, von Bern, 2) 1933 Julia Martha Gutersohn. Rechtsstud. in Zürich, Bern und Leipzig, 1916 Dr. iur. 1916-19 Beamter der Eidg. Kriegsmaterialverwaltung und der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft. 1919 Chef der Zentralstelle für Fremdenpolizei, 1929-54 Leiter der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements. 1945-47 beurlaubte der Bundesrat R. von seinem Amt und schickte ihn als Delegierten des Intergouvernementalen Komitees für Flüchtlinge nach Genf. Nach seiner Rückkehr beschäftigten ihn versch. Nachkriegsfragen, wie die Ausweisung von Nationalsozialisten und Faschisten oder Regelungen für ital. Gastarbeiter.
R. gilt als die zentrale Figur der schweiz. Fremden- und Flüchtlingspolitik der Zwischenkriegs- und Kriegszeit. Er befürchtete eine Überfremdung der Schweiz und stufte v.a. die einwandernden Juden als nicht assimilierbar ein. 1938 stellte er sich gegen die Einführung des Stempels "J" und setzte sich beim Bundesrat erfolglos für eine allg. Visumspflicht für Deutsche ein. Am 13.8.1942 erliess R., gestützt auf einen Bundesratsbeschluss, die Weisung an die Kantone, Flüchtlinge aus Rassengründen nicht als polit. Flüchtlinge zu betrachten und an der Grenze abzuweisen. 1954 warf "Der Schweiz. Beobachter" R. fälschlicherweise vor, den Judenstempel erfunden zu haben, worauf der Jurist Carl Ludwig im Auftrag des Bundesrats den sog. Ludwig-Bericht über die Flüchtlingspolitik (1957) verfasste. Der Bundesrat distanzierte sich in der Nachkriegszeit von der eigenen Flüchtlingspolitik und die Verantwortung wurde auf R. abgewälzt. Zwar verantwortete dieser die bereits damals umstrittene Asylpolitik zu einem grossen Teil, er wusste sich aber immer vom Bundesrat und v.a. vom zuständigen Departementsvorsteher Eduard von Steiger getragen. Die hist. Forschung betonte zu Beginn des 21. Jh., dass mit der Fokussierung auf R.s Rolle strukturelle Zusammenhänge ausgeblendet würden.