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Turiner Vertrag1754

1536 vermochte Genf nur ein begrenztes und zersplittertes Gebiet von unterschiedlichem Rechtsstatus rund um die Stadt dauerhaft zu unterwerfen. Ständige Konflikte mit den Nachbarstaaten Frankreich und Savoyen waren die Folge. Streitgegenstand waren vor allem Güter – Dörfer wie Äcker und Einzelhöfe –, die das Domkapitel und das Priorat Saint-Victor abgetreten hatten. Sie lagen weit zerstreut in über 50 Orten – vorwiegend in den Vogteien Ternier und Gaillard –, in denen Genf nur die Niedergerichtsbarkeit ausübte. Die bereits im 16. Jahrhundert aufgenommenen Verhandlungen, die eine Gebietskonzentration Genfs bezweckten, führten erst in der Zeit intensivierter Grenzverträge zum Erfolg, ohne allerdings die erhoffte territoriale Anbindung Genfs an die Eidgenossenschaft zu erreichen. Nach Grenzverträgen 1726 mit Bern und vor allem 1749 mit Frankreich (Vertrag von Paris) führte der von Pierre Mussard ausgehandelte und am 3. Juni 1754 mit König Karl Emanuel III. von Sardinien geschlossene Turiner Vertrag zu einer Entspannung zwischen den beiden Ländern. Genf zahlte 50'000 Kronen und trat 6973 Jucharten ab, Sardinien 5357. Die meist reformierten Einwohner der abgetretenen Gebiete erhielten das Recht, ihre Religion 25 Jahre lang weiter frei auszuüben.

Quellen und Literatur

  • S. Coram-Mekkey et al., Pouvoirs partagés en Genevois, 2007
  • D. Carpanetto, Divisi dalla fede, 2009, 227-254
Weblinks

Zitiervorschlag

Salomon Rizzo: "Turiner Vertrag (1754)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.01.2012, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/030568/2012-01-05/, konsultiert am 29.03.2024.