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Confisca

Am 20.10.1797 verfügte Napoleon Bonaparte die Einverleibung der ehemaligen Untertanenlande der Drei Bünde in die Cisalpinische Republik. Das Revolutionskomitee (Comitato provvisorio di vigilanza e corrispondenza) proklamierte am 28.10.1797 die Beschlagnahmung sämtl. Vermögenswerte von Bündnern im Veltlin, in Bormio und in Chiavenna. Davon betroffen waren Angehörige von über 100 Familien und neun Körperschaften, darunter Gemeinden, Kirchgemeinden und Klöster. Hauptgeschädigte waren u.a. die Fam. von Salis und das Kloster Disentis. Die Verlustsumme wird auf ca. 3,6 Mio. rhein. Gulden geschätzt. Erste Bemühungen um Aufhebung der völkerrechtswidrigen Konfiskation oder zumindest um Entschädigung der Betroffenen setzten bereits 1797 ein, doch erst 1815 am Wiener Kongress anerkannte Österreich als Rechtsnachfolger der Cisalpin. Republik grundsätzlich die Entschädigungsansprüche der Bündner. Das 1816 konstituierte siebenköpfige Confiscacomité, dem zeitweise fünf Mitglieder der Fam. von Salis angehörten, erreichte 1834 nach langwieriger Verhandlung mit der österr. Diplomatie die Rückerstattung von 1'642'372 Gulden. Die Verteilung dieses Betrages an die Geschädigten von 1797 fand erst 1862 ihren Abschluss. Obschon nach 65 Jahren ca. 45% des Totalverlustes zurückerstattet worden waren, schwächte die C. die wirtschaftl. Basis zahlreicher Familien, die sich z.T. nie mehr erholten.

Quellen und Literatur

  • G. Dermont, Die C., 1997
  • HbGR 2, 141-171
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Zitiervorschlag

Silvio Margadant: "Confisca", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.02.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/030187/2004-02-18/, konsultiert am 18.04.2024.