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Rudolf I.Heiliges Römisches Reich

Rudolf IV. vonHabsburg

1.5.1218 angeblich Limburg (Breisgau), 15.7.1291 Speyer, Speyer. Sohn des Grafen Albrecht IV. von Habsburg und der Hedwig von Kyburg. Neffe des Grafen Hartmann IV. von Kyburg. Führte als Graf von Habsburg den Namen Rudolf IV. 1) vor 1254 Gertrud von Hohenberg (ab 1273 Anna genannt), Tochter des Grafen Burkhard III., 2) 1284 Isabelle von Burgund (ab 1284 Agnes genannt), Tochter des Herzogs Hugo IV. Beim Aufbruch seines Vaters 1239 auf den Kreuzzug übernahm Rudolf die gräflichen Güter und Rechte im Aargau, Frickgau und nördlichen Zürichgau sowie Eigengüter im Elsass. Die Herrschaft war zwar durch die kurz vorher erfolgte Erbteilung geschwächt und von Spannungen mit der Seitenlinie der Habsburg-Laufenburg belastet. Trotzdem gelang Rudolf eine nachhaltige Stärkung der Hausmacht. Als enger Gefolgsmann der Staufer profitierte er von königlichen Gunstbeweisen, als militärisch erfahrener Kriegsmann, welcher der Legende nach das Patenkind Kaiser Friedrichs II. war und 1241 in Italien zum Ritter geschlagen wurde, weitete er seine Stellung auf Kosten benachbarter hochadliger und geistlicher Konkurrenten vor allem im Schwarzwald und Elsass aus. Ab 1259 setzte sich Rudolf im Streit um das bedeutende kyburgische Erbe erfolgreich gegen Peter II. von Savoyen durch. 1267 gelang ihm der Ausgleich mit Savoyen, 1273 verheiratete er seinen Neffen mit der kyburgischen Erbtochter und zog dabei weitere Herrschaftsrechte an sich. Sein Einfluss reichte nun bis in die Innerschweiz (Gotthardroute) und nach Freiburg im Uechtland. Rudolf war der wohl mächtigste Adlige im Südwesten des Reichs, als er am 1. Oktober 1273 überraschend zum König des Heiligen Römischen Reichs gewählt wurde. Seine das Interregnum beendende Regierungszeit brachte dank der Betonung des Landfriedens, der Förderung der Städte und einer strafferen Verwaltung der Reichsgüter eine erneute Festigung der Königsgewalt. Mit seiner Heiratspolitik knüpfte Rudolf verwandtschaftliche Kontakte zu den Reichsfürsten, und mit dem energischen Vorgehen gegen Ottokar von Böhmen errang er für seine Familie die österreichischen Herzogtümer. Diese verlieh er 1282 an seine Söhne und schuf damit die Grundlage für den weiteren Aufstieg der nun fürstlichen Dynastie. Schon früh zeichnete die Chronistik etwa der Bettelorden von Rudolf das Bild eines volksnahen und bescheidenen Herrschers.

In der Innerschweizer Befreiungstradition und vor allem in der älteren Schweizer Historiografie nimmt Rudolf eine ambivalente Rolle ein. Auf der einen Seite wird der Topos der Ländergier unterstrichen, auf der anderen hebt bereits das "Weisse Buch von Sarnen" die kluge Politik Rudolfs hervor, der ein gutes Auskommen mit den Tälern suchte. Seine Autorität noch als Graf zeigte sich in der Schlichtung der Izzeli-Gruoba-Fehde 1257-1258; später förderte er mit Privilegien die Freiheiten von Schwyz, so mit dem sogenannten Richterbrief vom Februar 1291. Über die Bestätigung der Reichsfreiheit von Uri 1274, die allein von Aegidius Tschudi überliefert ist, herrscht hingegen Zweifel.

Welche Bedeutung der Tod Rudolfs und die damit verbundenen Unsicherheiten für die Zentralschweiz hatte, ist umstritten und hängt eng mit der Einschätzung des sogenannten Bundesbriefs von 1291 zusammen, dessen Entstehung unklar ist (neuerdings auf 1309 datiert). Die ältere Nationalgeschichtsschreibung verstand diesen als Abwehr des habsburgischen Machtanspruchs; die regionalen Führungsgruppen sollen sich angesichts der nach dem Tod des Königs ausbrechenden Unruhen im Reich zur Wahrung von Frieden und «Freiheit» in den Talgemeinden zusammengeschlossen haben. Die neue Forschung gewichtet den habsburgischen Einfluss und damit auch die Machtpolitik Rudolfs zurückhaltender. Diese zielte in erster Linie auf den Erwerb von Vogtei- und Patronatsrechten ab; Konkurrenten waren also vielmehr Adlige und Klöster. Landfriedensbündnisse finden sich zudem an verschiedenen Orten und wurden zum Teil in Einklang mit Habsburg abgeschlossen, das an der Wahrung von Frieden und Herrschaft interessiert war.

Quellen und Literatur

  • A. Gerlich, Studien zur Landfriedenspolitik, 1963
  • W. Treichler, Ma. Erzählungen und Anekdoten um Rudolf von Habsburg, 1971
  • LexMA 7, 1072 f.
  • H. Bogdan, Histoire des Habsbourg, 2002, 13-30
  • K.-F. Krieger, Rudolf von Habsburg, 2003
  • B. Meier, Ein Königshaus aus der Schweiz, 2008
  • R. Sablonier, Gründungszeit ohne Eidgenossen, 2008, 40-44
Weblinks
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Zitiervorschlag

Peter Niederhäuser: "Rudolf I. (Heiliges Römisches Reich)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.01.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/029461/2012-01-05/, konsultiert am 19.03.2024.