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Console

In den Regionen, die den heutigen Kt. Tessin bilden, bezeichnete C. das vollziehende und repräsentative Organ der Vicinanza (entspricht etwa der Bürgergemeinde, vgl. Nachbarschaft), manchmal auch untergeordneter Gemeinschaften. Seine Einrichtung geht auf das 12. Jh. zurück. Das Amt bestand bis zur Entstehung des Kantons und entsprach der Notwendigkeit, einige der vollberechtigten Bürger, der sog. vicini (nur sie waren als Konsuln wählbar) mit der Leitung und Überwachung bestimmter Aspekte des Gemeinschaftslebens zu betrauen. Ein bis vier an der Zahl (gewöhnlich waren es zwei), wurden die Konsuln jährlich, mit der Möglichkeit einer Wiederwahl, von der Versammlung der vicini gewählt (ausnahmsweise auch von den Amtsvorgängern). Der Konsul berief die Versammlung der vicini ein und leitete sie. Er wachte über den Vollzug der Statuten und Satzungen und ahndete die Übertretungen; in einigen Fällen kontrollierte er auch die Verwaltung der Finanzen sowie der Gemeindegüter und legte der Versammlung Rechenschaft darüber ab. Er vertrat die Gemeinschaft gegenüber anderen jurist. Körperschaften, hatte die Befugnis, Kauf-, Verkaufs- und Pachtverträge abzuschliessen, und organisierte versch. öffentliche Arbeiten und Unternehmungen wie den Strassenunterhalt, die Überwachung der Hygiene und die Fluraufsicht, oft unterstützt von anderen Gemeindebeamten.

Quellen und Literatur

  • Meyer, Blenio, 36-41
  • Schaefer, Sottocenere, 313-324
Weblinks

Zitiervorschlag

Chiara Orelli: "Console", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 01.03.2004, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/028692/2004-03-01/, konsultiert am 29.03.2024.