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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Am 1. Januar 1994 trat das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem die Schweiz nicht beigetreten war, in Kraft. Es war am 2. Mai 1992 von den zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, der heutigen Europäischen Union, und den sieben Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation in Porto unterzeichnet worden. In der Referendumsabstimmung vom 6. Dezember 1992 hatte das Schweizer Volk dessen Ratifizierung abgelehnt. Nach dem EU-Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens am 1. Januar 1995 blieben Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein die einzigen Efta-Länder im EWR.

Der EWR bezweckt einerseits den Abbau der sogenannten technischen Handelshemmnisse, die den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr (die sogenannten vier Freiheiten) behindern, andererseits die Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt, Sozialpolitik und Forschung. Er ist supranationaler Art – das Unionsrecht steht über den jeweiligen Landesrechten – und sieht einen Gerichtshof sowie eine Überwachungsbehörde für die Efta vor. Seine Organe sind der EWR-Rat und der Gemischte Ausschuss des EWR. Der Integrationsgrad des EWR ist schwächer als derjenige der EU; ein EWR-Beitritt der Schweiz hätte die Handlungsfreiheit in den Bereichen Landwirtschaft, Visa- und Asylpolitik, Steuergesetzgebung, Bankgeheimnis, Währung oder Neutralität nicht eingeschränkt.

"Ja zum Europäischen Wirtschaftsraum". Plakat gestaltet von Ruedi Wälti für das Comité romand oui à l'EEE (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
"Ja zum Europäischen Wirtschaftsraum". Plakat gestaltet von Ruedi Wälti für das Comité romand oui à l'EEE (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).

Die leidenschaftlich geführte Abstimmungskampagne vor dem Referendum des 6. Dezembers 1992 brachte 78,7% der Stimmberechtigten an die Urne. Das Ständemehr wurde deutlich verfehlt: Trotz Unterstützung durch Politiker, Wirtschaftskreise und Gewerkschaften verwarfen 14 Kantone und 4 Halbkantone das Abkommen. Die Bevölkerung war dagegen gespalten: 50,3% Nein- standen 49,7% Ja-Stimmen gegenüber. Hauptgegner des Bundesrates waren der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Blocher und die von ihm geführte Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). Die grössten Unterschiede manifestierten sich entlang der deutsch-französischen Sprachgrenzen: Die Westschweizer befürworteten das Abkommen zu über 70%; in der Deutschschweiz und im Tessin hingegen gab es eine starke Opposition (nur etwa 40% Zustimmung).

Die Ablehnung des EWR fiel in die längste Periode wirtschaftlicher Stagnation während der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den 1990er Jahren wuchs das Bruttoinlandprodukt in der Schweiz real um 1 bis 2% weniger als in den anderen westeuropäischen Staaten, die Arbeitslosigkeit stieg markant, der Zustand der öffentlichen Finanzen verschlechterte sich zunehmend und die Direktinvestitionen gingen deutlich zurück. Der Bundesrat, die meisten Ökonomen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereine machen die Ablehnung des EWR-Vertrages teilweise für diese Entwicklung verantwortlich.

Da die Schweiz mit der Ablehnung des EWR-Abkommens zur Einzelgängerin in der Staatengemeinschaft zu werden drohte, beschloss der Bundesrat den autonomen Nachvollzug eines Teils der EU-Gesetzgebung, die für den EWR verbindlich ist. 1994 nahm er mit der EU in sieben Bereichen (Land- und Luftverkehr, freier Personenverkehr, Forschung, öffentliche Märkte, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft) Verhandlungen auf, die sich als langwierig und heikel erwiesen. Das Schweizer Volk hiess die daraus hervorgegangenen bilateralen Verträge I am 21. Mai 2000 gut.

Liechtenstein, das mit der Eidgenossenschaft durch eine Zollunion und andere Formen der Zusammenarbeit verbunden ist, stimmte dem EWR-Vertrag am 13. Dezember 1992 mit 56% Ja-Stimmen zu; die Anpassungen der Gesetzgebung, die dem Fürstentum den Beitritt zum EWR ermöglichten, ohne die enge Kooperation mit der Schweiz aufzugeben, wurden am 9. April 1995 von 56% der Stimmenden gutgeheissen.

Nach dem negativen Abstimmungsergebnis vom 6. Dezember 1992 entstanden in der Schweiz verschiedene Gruppierungen (z.B. «Geboren am 7. Dezember», «Génération Europe»), die eine Annäherung an die EU anstreben. Versuche, den Beitritt der Schweiz zum EWR wieder zu einem politischen Thema zu machen, blieben bislang erfolglos.

Quellen und Literatur

  • O. Jacot-Guillarmod, Accord EEE, 1992
  • R. Schwok, Suisse-Europe, 1992
  • Vox: Analyse der eidg. Abstimmung vom 6. Dezember 1992, 1993
  • L. Goetschel, Zwischen Effizienz und Akzeptanz, 1994
  • T. Pedersen, European Union and the EFTA Countries, 1994
Weblinks

Zitiervorschlag

René Schwok: "Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.10.2012, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027492/2012-10-04/, konsultiert am 29.03.2024.