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Radikalismus

Radikalismus kommt im frühen 19. Jahrhundert als Bezeichnung für jene politischen Theorien und Bewegungen auf, die sich für tiefgreifende Veränderungen der bestehenden Verhältnisse einsetzten. Radikalismus wurde erstmals um 1800 in England in Auseinandersetzungen um das Wahlrecht verwendet, in denen die Gegner der Reform deren Befürworter als radicals und deren Forderungen als radicalism verleumdeten. Auch in Frankreich waren diese Begriffe zunächst negativ besetzt. Hier benützten sie nach 1830 die Anhänger der Julimonarchie, um die Republikaner politisch ins Abseits zu stellen. Ab 1835 bezeichneten sich die Republikaner zunehmend selbst als parti radical. Der Begriff Radikalismus erfuhr dadurch eine positive Wertung. Gemäss dem Selbstverständnis seiner Vertreter war der Radikalismus 1842 «cette doctrine d'innovation qui prend pour la base la conscience et la raison» (so im Pariser «Dictionnaire politique» 1842); die Radikalen sahen sich damals – im Unterschied zu den Liberalen und anderen Anhängern moderater Reformen – als Vorkämpfer einer grundlegenden Erneuerung der politischen Institutionen.

Der radikale Staatsmann Henri Druey in einer Lithografie von 1847 (Musée historique de Lausanne).
Der radikale Staatsmann Henri Druey in einer Lithografie von 1847 (Musée historique de Lausanne). […]

In der Schweiz war die Entwicklung des Radikalismus eng mit dem Liberalismus verbunden. Das Attribut «radikal» blieb länger als in Frankreich negativ besetzt und «radikale Liberale» bezeichneten sich vor 1848 nur selten als Radikale, sondern als «Freisinnige» oder «entschiedene Liberale» (libéraux avancés). Radikale Strömungen tauchten erstmals in den Auseinandersetzungen um die Bundesrevision von 1832/1833 auf, als nicht nur die Konservativen (Konservatismus), sondern auch die Liberalen den Bundesvertrag von 1815 mehrheitlich nur auf streng rechtlichem Weg verändern wollten. Eine Minderheit unter den Liberalen stellte die «rationelle Reform der veralteten Ordnung» und den «Zusammenschluss zur Nation» jedoch über solche rechtlichen Erwägungen. Die Radikalen oder Nationalen, wie man sie nannte, fanden ihren ersten institutionellen Mittelpunkt in der Studentenverbindung Helvetia sowie im 1835 gegründeten Schweizerischen Nationalverein. Über eine einheitliche politische Theorie verfügte der Radikalismus weder in seinen Anfängen noch später. Was die verschiedenen Richtungen einte, war das Ziel der nationalen Einigung und die Errichtung eines starken Zentralstaats. Die Legitimation für ihre revolutionäre Politik schöpften die Radikalen aus der «Heiligkeit der Nation» und dem Prinzip der Volkssouveränität. Das Volk als der eigentliche Souverän stand aus ihrer Sicht über jeder Verfassung, über allen Gesetzen und Verträgen. Der schweizerische Radikalismus postulierte damit offen ein «Volksrecht auf Revolution». Konsequenter als der Liberalismus versuchten die Radikalen, die Rechtsgleichheit in allen politischen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und die Ausweitung der politischen Partizipation durchzusetzen. Sie forderten die Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts, gleiche politische Rechte für Orts- und Kantonsbürger sowie für niedergelassene Schweizer, die Volkswahl der Exekutive und der Gerichte, direkte Mitbestimmung in Sachfragen durch die Einführung eines Vetos oder Referendums oder der Gesetzesinitiative. Ein starker Staat sollte auch die Säkularisierung und Modernisierung der Gesellschaft vorantreiben und über die allgemeine Volksbildung die soziale Gleichheit fördern. Von einer staatlichen Wohlfahrtspolitik und der Förderung einzelner Wirtschaftszweige erhofften sich Radikale wie Jakob Stämpfli die Lösung der sozialen Frage. Henri Druey versuchte sogar, das Recht auf Arbeit in die Waadtländer Verfassung aufzunehmen.

Der Antiklerikalismus und die Gegnerschaft zu den Jesuiten bildeten zwei weitere programmatische Eckpfeiler des Radikalismus. Besonders Radikale katholischer Herkunft wie Augustin Keller, der im Aargau 1841 die Klosteraufhebung durchsetzte, waren kirchenfeindlich und antiklerikal eingestellt (Aargauer Klosterstreit). Um die Säkularisierung voranzutreiben, sollte die Kirche dem Staat untergeordnet und mit der Einrichtung öffentlicher Schulen die Macht des Klerus gebrochen werden. Für die Radikalen verkörperten die Jesuiten – als Kampforden des Restaurationskatholizismus gegen die liberale Staats- und Gesellschaftsordnung verstanden – die unheimliche Macht der Kirche und der mit ihr verbündeten reaktionären Kräfte, die sich der Vernunft, dem Fortschritt und der Demokratie entgegenstellten. Ab 1844 formierten sich die Radikalen in sogenannten Volksvereinen, die sich 1847 im ersten Schweizerischen Volksverein zusammenschlossen, einer starken politischen Aktionsgemeinschaft, die vor allem in den Mittellandkantonen immer mehr Rückhalt gewann. Die Niederlage in den beiden Freischarenzügen gegen Luzern und die Berufung der Jesuiten stärkten ihre politische Stosskraft noch zusätzlich. 1845 kamen sie in der Waadt (Henri Druey), 1846 in Genf (James Fazy) und in Bern (Jakob Stämpfli) an die Macht. Ihr Vormarsch trug wesentlich dazu bei, dass sich 1847 der Konflikt um die Bundesreform zuspitzte und sich auch die liberalen Kräfte einer Auflösung des Sonderbunds durch militärische Gewalt nicht mehr entziehen konnten.

Die wichtigste Aufgabe der herrschenden liberal-radikalen Mehrheit im neuen Bundesstaat war nach Annahme der Bundesverfassung 1848 die Sicherung der erreichten Systemänderung nach aussen und innen. Im erstmals gewählten Nationalrat besetzten die Radikalen dank des Majorzwahlrechts mit 58% der Wählerstimmen 73% der Sitze. 1863 verloren sie die Mehrheit und gerieten in einzelnen Kantonen durch die Demokratische Bewegung von links her unter Druck. Zusammen mit der liberalen Mitte, dem sogenannten Zentrum, verfügten sie aber über die Mehrheit. Der zentralistische Ausbau des Bundesstaats, die Erweiterung der Volksrechte, die Gewährleistung der Religions- und Gewissensfreiheit und die Einführung der konfessionell neutralen Volksschule und der Zivilehe waren auch in den Verfassungsrevisionen von 1872 und 1874 wesentliche Ziele der Radikalen. Die stark zentralistisch geprägte Verfassungsrevision von 1872 wurde jedoch vom Volk abgelehnt. Erst als in der zweiten Vorlage der Zentralismus zugunsten des Kulturkampfs bzw. Antikatholizismus abgeschwächt wurde, gelang es den im neuen Schweizerischen Volksverein organisierten liberal-radikalen Kräften, für eine neue Bundesverfassung eine tragfähige Mehrheit zu finden.

1878 organisierten sich die bis anhin nur lose verbundenen Radikalen der Deutschschweiz und der Westschweiz mit einem Teil der Demokraten in der radikal-demokratischen Fraktion der Bundesversammlung. Damit verfügten sie ab 1881 im Nationalrat wieder über eine klare Mehrheit, die sie bis zur Einführung des Proporzwahlrechts 1919 behaupten konnten.

Karikatur von Johann Friedrich Boscovits auf der Titelseite des Nebelspalters, 1910, Nr. 52 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica).
Karikatur von Johann Friedrich Boscovits auf der Titelseite des Nebelspalters, 1910, Nr. 52 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica). […]

Mit dem Aufkommen der Sozialdemokratie (Sozialdemokratische Partei) rückte die radikale Fraktion zusehends in die Mitte des politischen Spektrums. Die Gründung der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) 1894 konsolidierte den Zusammenschluss der Radikalen und eines Teils der Demokraten mit den gemässigten Liberalen. Neue Polaritäten aufgrund unterschiedlicher sozial- und wirtschaftspolitischer Konzepte liessen den alten Gegensatz zwischen Liberalen und Radikalen wie jenen zwischen ihnen und den Konservativen zurücktreten. Die generelle Hinwendung der FDP und des Bürgertums zu mehr liberal-konservativen Werten führte in der Deutschschweiz allmählich zum Verzicht auf den Begriff «Radikalismus» in Selbstdarstellung und Programmatik der Partei und bis in die 1970er Jahre zum Verschwinden des Attributs «radikal» aus Fraktionsbezeichnungen oder kantonalen Parteinamen. In der französischen Schweiz hat sich die Bezeichnung jedoch behauptet. Der Parti radical-démocratique (ab 2009 Parti libéral-radical) führte sie weiterhin im Namen und dessen Anhänger nannten sich nach wie vor «Radicaux»; sie setzten sich damit bis zur Annäherung Ende des 20./Anfang des 21. Jahrhunderts von jenen liberal-konservativen Strömungen in der Westschweiz ab, die von 1894 an als Gruppierung rechts der FDP politisierten (Liberale Partei). Das radikale Erbe hat sich auch im Namen der Tessiner FDP, dem «Partito Liberale Radicale Ticinese», gehalten.

Quellen und Literatur

  • P. Wende, «Radikalismus», in Geschichtl. Grundbegriffe 5, hg. von O. Brunner et al., 1984, 113-133
  • E. Gruner, Die Parteien in der Schweiz, 1969 (21977)
  • A. Tanner, «Das Recht auf Revolution», in Im Zeichen der Revolution, hg. von T. Hildbrand, A. Tanner, 1997, 113-137
  • J. Lang, «"Vernünftig und kath. zugleich"», in Revolution und Innovation, hg. von A. Ernst et al., 1998, 259-270
  • O. Meuwly, L'unité impossible, 2007
Von Redaktion ergänzt
  • Guzzi-Heeb, Sandro: Passions alpines. Sexualité et pouvoir dans les montagnes suisses (1700-1900), 2014.
  • Guzzi-Heeb, Sandro: «Die Republik auf dem Dorf. Republikanische Erfahrung, Antiklerikalismus und Radikalismus im Entremont (VS), 1789-1870»», in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 1, 2017, S. 20-39.
Weblinks

Zitiervorschlag

Albert Tanner: "Radikalismus", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.01.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027156/2013-01-29/, konsultiert am 28.03.2024.